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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Inhaltsversicherung

Brauche ich als Kleingewerbe eine Inhaltsversicherung?

Kurz gesagt

Brauche ich als Kleingewerbe eine Inhaltsversicherung? Pflicht ist sie nicht. Sinnvoll ist sie, sobald Einrichtung, Werkzeug und Ware mehr als etwa 5.000 bis 10.000 Euro wert sind oder Sie Gewerberäume mieten. Kleine Betriebe zahlen oft ab etwa 60 bis 125 Euro im Jahr. Wer nur mit Laptop im eigenen Wohnzimmer arbeitet, kommt meist ohne aus.

Brauche ich als Kleingewerbe eine Inhaltsversicherung?

Was es kostet

Für kleine Betriebe mit geringer Versicherungssumme greift meist die Mindestprämie des Tarifs.

BeispielRichtwert
Künstler, Therapeuten, Eiscafés im Durchschnittetwa 60 Euro im Jahr
Bürobetrieb, Tarifbeispiel, Grundgefahrenmindestens 125 Euro netto im Jahr
Einzelhändler, verschiedene Anbieteretwa 57 bis 1.551 Euro im Jahr
Kleines Studio mit 20.000 Euro Inhaltetwa 100 bis 200 Euro im Jahr

Die ersten drei Werte stammen aus einer Referenzberechnung von 2024 und einem Tarif von 2021.

Der Wert für das Studio ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.

Rechenbeispiel

Kosmetikstudio im Kleingewerbe

Eine Kosmetikerin mietet einen Raum in einem Ärztehaus. Ein Leitungswasserschaden von oben durchnässt Liegen, Geräte und Produkte.

Liegen und Möbel (Neuwert)6.000 Euro
Geräte8.000 Euro
Produkte zum Einkaufspreis3.000 Euro
Aufräumen und Trocknen1.000 Euro

Mit Inhaltsversicherung und richtiger Summe werden etwa 18.000 Euro abzüglich Selbstbeteiligung ersetzt. Ohne Vertrag trägt sie den Schaden allein, die Hausrat zahlt für den gemieteten Raum nicht.

Kleingewerbe ist ein Steuer- und Handelsbegriff, kein Versicherungsbegriff

Ob Sie als Kleingewerbe oder als eingetragener Kaufmann arbeiten, spielt für die Inhaltsversicherung keine Rolle. Entscheidend ist, welche Sachen Sie im Betrieb haben und was ein Brand oder Einbruch Sie kosten würde.

Eine Nagelstudio-Inhaberin mit gemietetem Studio, Liegen, Geräten und Produkten kommt schnell auf 20.000 Euro Neuwert. Ein Grafiker, der zu Hause mit einem Rechner arbeitet, hat vielleicht 3.000 Euro. Der Bedarf ist also ganz verschieden.

Wann die Hausratversicherung für das Kleingewerbe reicht

Arbeiten Sie in der eigenen Wohnung, schließen viele Hausratbedingungen Arbeitsgeräte und Einrichtung für Beruf oder Gewerbe mit ein. Handelswaren und Musterkollektionen sind dort aber ausgeschlossen oder nur bis zu einem kleinen vereinbarten Betrag mitversichert. Wer mehr Ware zu Hause lagert, braucht dafür eine Inhaltsversicherung.

Melden Sie Ihrem Hausratversicherer, dass Sie ein Kleingewerbe in der Wohnung betreiben, und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Sachen mitversichert sind. Eigene Räume außerhalb der Wohnung deckt die Hausrat nie ab.

SituationWas passt
Laptop und Kamera im HomeofficeHausrat, unterwegs eher Elektronikversicherung
Onlinehandel mit Ware im KellerInhaltsversicherung für die Ware
Gemietetes Studio oder LadenlokalInhaltsversicherung
Werkstatt in der Garage mit MaschinenInhaltsversicherung, Hausrat meist nicht ausreichend
Nur Dienstleistung beim Kundenoft keine Inhaltsversicherung nötig

Wann ein Kleingewerbe die Inhaltsversicherung wirklich braucht

Spätestens mit eigenen Gewerberäumen ist die Inhaltsversicherung für ein Kleingewerbe Pflichtprogramm. Viele Vermieter verlangen sie im Mietvertrag, und die Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzt weder Ihre Einrichtung noch Ihre Ware.

Auch ohne Mietvertrag lohnt sie sich, wenn ein Brand oder Einbruch Ihr Kleingewerbe für Wochen lahmlegen würde. Viele Tarife für kleine Betriebe enthalten eine Klein-BU, die dann Miete und Gewinn für eine Zeit weiterzahlt.

Wann Sie im Kleingewerbe keine Inhaltsversicherung brauchen

Wer seine Leistung beim Kunden erbringt, kaum eigene Geräte hat und diese aus Rücklagen ersetzen kann, braucht keine eigene Inhaltsversicherung. Wichtiger ist dann meist die Betriebshaftpflicht für Schäden, die Sie bei Kunden verursachen.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, wo Sie arbeiten: Wohnung, eigene Räume oder beim Kunden.
  2. Neuwert von Einrichtung, Geräten und Ware zusammenrechnen.
  3. Mietvertrag auf eine Pflicht zur Inhaltsversicherung prüfen.
  4. Bei Arbeit zu Hause den Hausratversicherer schriftlich fragen.
  5. Bei eigenen Räumen Inhaltsversicherung mit Klein-BU anfragen.

Checkliste

  • Gewerbliche Nutzung der Wohnung dem Hausratversicherer gemeldet
  • Ware und Musterkollektionen gesondert versichert
  • Gewerberäume mit eigener Inhaltsversicherung
  • Summe zum Neuwert, nicht zum Kaufpreis von damals
  • Betriebshaftpflicht nicht vergessen

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Hausrat deckt auch die Ware im Keller
  • Das gemietete Studio ohne eigene Versicherung betreiben
  • Die Inhaltsversicherung abschließen, aber die Betriebshaftpflicht vergessen
  • Sachen nach Kassenzettel statt nach heutigem Neupreis versichern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es eine Versicherungspflicht für Kleingewerbe?

Für die Inhaltsversicherung nicht.

Pflichten gibt es nur für einzelne Berufe, meist bei der Haftpflicht.

Reicht meine Hausrat für das Homeoffice?

Für Arbeitsgeräte oft ja, wenn der Versicherer Bescheid weiß.

Für Handelsware in der Wohnung meist nicht.

Lohnt sich die Inhaltsversicherung bei 5.000 Euro Inventar?

Nur wenn Sie 5.000 Euro nicht sofort selbst aufbringen könnten.

Sonst ist der Beitrag im Verhältnis hoch.

Was ist wichtiger, Inhalt oder Haftpflicht?

Für die meisten Kleinbetriebe die Betriebshaftpflicht,

weil Schäden bei Dritten unbegrenzt teuer werden können.

Die Inhaltsversicherung kommt danach.

Kann ich klein anfangen und später aufstocken?

Ja.

Melden Sie neue Geräte und mehr Ware,

sobald die Summe spürbar steigt, sonst droht Unterversicherung.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Inhaltsversicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Inhaltsversicherung für Betriebe

Zum Beispiel Bäckerei mit Café, Steuerbüro, Kfz-Werkstatt

Zum Einkaufspreis, 0 wenn keine Waren

Zum Beispiel Elementarschäden, Kundeneigentum, Werkzeug im Fahrzeug, Betriebsausfall

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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