Alles zur Versicherung: Inhaltsversicherung
Brauche ich als kleiner Betrieb eine Inhaltsversicherung?
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Kurz gesagt
Brauche ich als Kleingewerbe eine Inhaltsversicherung? Pflicht ist sie nicht. Sinnvoll ist sie, sobald Einrichtung, Werkzeug und Ware mehr als etwa 5.000 bis 10.000 Euro wert sind oder Sie Gewerberäume mieten. Kleine Betriebe zahlen oft ab etwa 60 bis 125 Euro im Jahr. Wer nur mit Laptop im eigenen Wohnzimmer arbeitet, kommt meist ohne aus.
Für kleine Betriebe mit geringer Versicherungssumme greift meist die Mindestprämie des Tarifs.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Künstler, Therapeuten, Eiscafés im Durchschnitt | etwa 60 Euro im Jahr |
| Bürobetrieb, Tarifbeispiel, Grundgefahren | mindestens 125 Euro netto im Jahr |
| Einzelhändler, verschiedene Anbieter | etwa 57 bis 1.551 Euro im Jahr |
| Kleines Studio mit 20.000 Euro Inhalt | etwa 100 bis 200 Euro im Jahr |
Die ersten drei Werte stammen aus einer Referenzberechnung von 2024 und einem Tarif von 2021.
Der Wert für das Studio ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
Rechenbeispiel
Eine Kosmetikerin mietet einen Raum in einem Ärztehaus. Ein Leitungswasserschaden von oben durchnässt Liegen, Geräte und Produkte.
| Liegen und Möbel (Neuwert) | 6.000 Euro |
| Geräte | 8.000 Euro |
| Produkte zum Einkaufspreis | 3.000 Euro |
| Aufräumen und Trocknen | 1.000 Euro |
Mit Inhaltsversicherung und richtiger Summe werden etwa 18.000 Euro abzüglich Selbstbeteiligung ersetzt. Ohne Vertrag trägt sie den Schaden allein, die Hausrat zahlt für den gemieteten Raum nicht.
Ob Sie als Kleingewerbe oder als eingetragener Kaufmann arbeiten, spielt für die Inhaltsversicherung keine Rolle. Entscheidend ist, welche Sachen Sie im Betrieb haben und was ein Brand oder Einbruch Sie kosten würde.
Eine Nagelstudio-Inhaberin mit gemietetem Studio, Liegen, Geräten und Produkten kommt schnell auf 20.000 Euro Neuwert. Ein Grafiker, der zu Hause mit einem Rechner arbeitet, hat vielleicht 3.000 Euro. Der Bedarf ist also ganz verschieden.
Arbeiten Sie in der eigenen Wohnung, schließen viele Hausratbedingungen Arbeitsgeräte und Einrichtung für Beruf oder Gewerbe mit ein. Handelswaren und Musterkollektionen sind dort aber ausgeschlossen oder nur bis zu einem kleinen vereinbarten Betrag mitversichert. Wer mehr Ware zu Hause lagert, braucht dafür eine Inhaltsversicherung.
Melden Sie Ihrem Hausratversicherer, dass Sie ein Kleingewerbe in der Wohnung betreiben, und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Sachen mitversichert sind. Eigene Räume außerhalb der Wohnung deckt die Hausrat nie ab.
| Situation | Was passt |
|---|---|
| Laptop und Kamera im Homeoffice | Hausrat, unterwegs eher Elektronikversicherung |
| Onlinehandel mit Ware im Keller | Inhaltsversicherung für die Ware |
| Gemietetes Studio oder Ladenlokal | Inhaltsversicherung |
| Werkstatt in der Garage mit Maschinen | Inhaltsversicherung, Hausrat meist nicht ausreichend |
| Nur Dienstleistung beim Kunden | oft keine Inhaltsversicherung nötig |
Spätestens mit eigenen Gewerberäumen ist die Inhaltsversicherung für ein Kleingewerbe Pflichtprogramm. Viele Vermieter verlangen sie im Mietvertrag, und die Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzt weder Ihre Einrichtung noch Ihre Ware.
Auch ohne Mietvertrag lohnt sie sich, wenn ein Brand oder Einbruch Ihr Kleingewerbe für Wochen lahmlegen würde. Viele Tarife für kleine Betriebe enthalten eine Klein-BU, die dann Miete und Gewinn für eine Zeit weiterzahlt.
Wer seine Leistung beim Kunden erbringt, kaum eigene Geräte hat und diese aus Rücklagen ersetzen kann, braucht keine eigene Inhaltsversicherung. Wichtiger ist dann meist die Betriebshaftpflicht für Schäden, die Sie bei Kunden verursachen.
Fragen und Antworten
Für die Inhaltsversicherung nicht.
Pflichten gibt es nur für einzelne Berufe, meist bei der Haftpflicht.
Für Arbeitsgeräte oft ja, wenn der Versicherer Bescheid weiß.
Für Handelsware in der Wohnung meist nicht.
Nur wenn Sie 5.000 Euro nicht sofort selbst aufbringen könnten.
Sonst ist der Beitrag im Verhältnis hoch.
Für die meisten Kleinbetriebe die Betriebshaftpflicht,
weil Schäden bei Dritten unbegrenzt teuer werden können.
Die Inhaltsversicherung kommt danach.
Ja.
Melden Sie neue Geräte und mehr Ware,
sobald die Summe spürbar steigt, sonst droht Unterversicherung.
Nichts.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
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Was ist in der Geschäftsinhaltsversicherung versichert?
Was ist versichert? In der Geschäftsinhaltsversicherung sind Einrichtung, Maschinen, Werkzeug …
Was kostet eine Inhaltsversicherung für Gewerbe?
Was kostet eine Inhaltsversicherung für Gewerbe? Ein kleines Büro zahlt oft ab etwa 125 Euro …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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