Alles zur Versicherung: Inhaltsversicherung
Brauche ich als kleiner Betrieb eine Inhaltsversicherung?
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Kurz gesagt
Was ist versichert? In der Geschäftsinhaltsversicherung sind Einrichtung, Maschinen, Werkzeug, Computer und Waren Ihres Betriebs gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel versichert. Ersetzt wird der Neuwert. Nicht drin sind Ladendiebstahl ohne Einbruch, Starkregen ohne Elementarbaustein und der Umsatzausfall. Oft lohnt eine Versicherungssumme mit 10 Prozent Vorsorge.
Was der Schutz kostet, hängt von Betriebsart und Versicherungssumme ab. Veröffentlichte Beispiele zeigen die Größenordnung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bürobetrieb, Grundgefahren, Tarifbeispiel | 2,2 Promille der Summe, mindestens 125 Euro netto im Jahr |
| Einzelhändler, Referenzberechnung mehrerer Anbieter | etwa 57 bis 1.551 Euro im Jahr |
| Künstler, Therapeuten, Eiscafés im Durchschnitt | etwa 60 Euro im Jahr |
| Bäckerei im Durchschnitt | etwa 1.765 Euro im Jahr |
Richtwerte aus veröffentlichten Tarif- und Referenzberechnungen (2021 und 2024),
netto ohne Versicherungsteuer.
Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
Rechenbeispiel
So rechnet die Geschäftsinhaltsversicherung, wenn Einbrecher die Ladentür aufhebeln, Räder mitnehmen und die Kasse beschädigen.
| Gestohlene Räder zum Einkaufspreis | 18.000 Euro |
| Beschädigte Kasse und Vitrine (Neuwert) | 2.500 Euro |
| Neue Schlösser | 600 Euro |
| Bargeld in der Kasse über der Grenze von 500 Euro | 300 Euro, nicht versichert |
| Selbstbeteiligung | 500 Euro |
Erstattet werden etwa 20.600 Euro, sofern die Versicherungssumme stimmt und die vereinbarte Alarmanlage eingeschaltet war.
Zum Geschäftsinhalt zählt alles, was Sie bei einem Umzug des Betriebs mitnehmen würden: Theke, Regale, Schreibtische, Kassen, Computer, Werkzeug, Maschinen, Rohstoffe und fertige Ware.
Mietereinbauten wie Ladenausbau, Bodenbelag oder Beleuchtung gehören bei vielen Verträgen ebenfalls zur Geschäftsinhaltsversicherung des Mieters. Die Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzt sie in der Regel nicht, deshalb gehören sie in die Versicherungssumme.
Fremde Sachen wie Kundenfahrzeuge in der Werkstatt, Kommissionsware oder geleaste Geräte sind nur versichert, wenn der Vertrag sie ausdrücklich nennt, meist mit eigener Summe.
| Sache | In der Geschäftsinhaltsversicherung? |
|---|---|
| Ladeneinrichtung, Möbel, Regale | ja |
| Maschinen und Werkzeug | ja |
| Computer, Kasse, Telefonanlage | ja, gegen die Grundgefahren |
| Waren und Vorräte | ja, zum Wiederbeschaffungspreis |
| Bargeld | nur mit kleiner Grenze, höher im Tresor |
| Kundeneigentum, Kommissionsware | nur mit Einschluss |
| Firmenwagen mit Zulassung | nein, das ist Kfz |
Die Geschäftsinhaltsversicherung arbeitet mit benannten Gefahren. Feuer umfasst Brand, Blitzschlag und Explosion. Einbruchdiebstahl heißt, dass jemand gewaltsam in verschlossene Räume eindringt, auch Vandalismus danach und Raub sind eingeschlossen.
Leitungswasser ist Wasser aus geplatzten Rohren und Anlagen. Sturm zählt erst ab Windstärke 8. Jede dieser Gefahren lässt sich in vielen Tarifen einzeln wählen, sinnvoll ist meist die Kombination aller vier.
Ladendiebstahl während der Öffnungszeit ist kein Einbruch und deshalb nicht versichert. Starkregen und Rückstau aus dem Kanal sind Elementarschäden und nur mit eigenem Baustein dabei.
Technische Defekte ohne äußere Ursache, etwa ein durchgebrannter Server oder ein Bedienfehler, deckt die Geschäftsinhaltsversicherung nicht ab. Dafür gibt es die Elektronik- oder Maschinenversicherung, die auch Kurzschluss und Sturz abdeckt.
Den Umsatz, der nach einem Brand wochenlang fehlt, ersetzt der Inhaltsvertrag ebenfalls nicht. Dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung, für kleine Betriebe oft als Klein-BU im selben Vertrag.
Neben den Sachen selbst zahlt der Vertrag Kosten, die beim Schaden entstehen: Aufräumen, Entsorgen, das Wegräumen unbeschädigter Sachen und neue Schlösser nach einem Einbruch. Im Grundtarif sind diese Kosten oft auf wenige Prozent der Summe begrenzt.
Nach einem Brand im Betrieb sind Entsorgung und Reinigung schnell teurer als gedacht. Achten Sie deshalb darauf, dass die Kostenpositionen in Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung eigene, ausreichende Summen haben.
Liegt die Versicherungssumme deutlich unter dem Neuwert aller Sachen, zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur anteilig. Sind 200.000 Euro Inhalt mit 100.000 Euro versichert, gibt es für einen Wasserschaden von 20.000 Euro nur 10.000 Euro.
Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung, wenn Sie die Summe nach Vorgabe des Versicherers ermittelt haben, und versichern neu gekaufte Sachen bis zur nächsten Meldung mit einer Vorsorge von 10 bis 30 Prozent.
Wer fast nur mit Laptop und Telefon arbeitet und beides aus Rücklagen sofort neu kaufen kann, braucht keine eigene Geschäftsinhaltsversicherung. Dann reicht oft eine Elektronikversicherung für das Gerät, die auch unterwegs gilt.
Fragen und Antworten
Ja, beide Namen meinen denselben Schutz für die Sachen eines Betriebs.
Manche sagen auch Betriebsinhaltsversicherung oder Geschäftsversicherung.
Nur mit einer Außenversicherung, meist mit niedrigerer Summe.
Für Sturz und Diebstahl unterwegs ist die Elektronikversicherung oft besser.
Nur wenn der Vertrag Werkzeug im Fahrzeug einschließt.
Oft gilt das nur im verschlossenen Wagen und mit einer festen Höchstsumme.
Nur mit dem Baustein für Elementarschäden.
Ohne ihn bleibt Wasser von außen oder aus dem Kanal Ihr eigener Schaden.
Ja, sobald sie die Summe spürbar erhöhen.
Bis dahin hilft eine Vorsorge, sonst droht Unterversicherung für alle Schäden.
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