Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Bauleistung

Darf die Bauleistungsversicherung auf die Handwerker umgelegt werden?

Kurz gesagt

Darf die Bauleistungsversicherung auf die Handwerker umgelegt werden? Ja, wenn der Bauvertrag das ausdrücklich regelt. Die VOB/B selbst sieht keine Umlage vor. Üblich sind etwa 0,15 bis 0,5 Prozent der Abrechnungssumme. Ohne Vereinbarung darf der Bauherr nichts von der Schlussrechnung abziehen, und pauschale Sammelumlagen in vorformulierten Verträgen halten vor Gericht nicht immer.

Darf die Bauleistungsversicherung auf die Handwerker umgelegt werden?

Was es kostet

Abzugssätze und Beträge aus Vertragspraxis, Fachbeitrag und Rechtsprechung, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Umlage nur für die Bauleistungsversicherung, je Gewerketwa 0,15 bis 0,5 Prozent der Abrechnungssumme
Sammelumlage für Reinigung, Bauwasser, Baustrom und Versicherunghäufig über 1,5 Prozent
Vom OLG Brandenburg verworfene Pauschale für Baustrom, Bauwasser und Ähnliches0,8 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
Prämie, die der Bauherr bei 250.000 Euro Bausumme zahltab etwa 220 Euro einmalig

Die Spanne für die reine Versicherungsumlage und die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus

der Angebotspraxis.

Die übrigen Werte stammen aus den genannten Quellen.

Keine Rechtsberatung; bei Streit über einen Abzug hilft ein Fachanwalt für Bau- und

Architektenrecht.

Rechenbeispiel

Bauherr mit acht Einzelgewerken, 350.000 Euro Bausumme, Umlage 0,3 Prozent vereinbart

So verteilt sich die Prämie, wenn alle Gewerke denselben Satz von ihrer Netto-Schlussrechnung abgezogen bekommen.

Prämie der Bauleistungsversicherungetwa 400 Euro einmalig
Rohbau, 120.000 Euro netto360 Euro Abzug
Elektro, 25.000 Euro netto75 Euro Abzug
Alle Gewerke zusammen, 300.000 Euro netto900 Euro Abzug

Die Abzüge liegen hier deutlich über der Prämie. Als Handwerker dürfen Sie nach der Police fragen; als Bauherr wählen Sie den Satz besser so, dass er die Prämie deckt und nicht übersteigt.

Warum Bauherren die Prämie weitergeben

Bis zur Abnahme trägt der Unternehmer nach § 644 BGB die Gefahr für seine Leistung. Wird die frisch verlegte Leitung von Unbekannten herausgerissen, muss der Elektriker sie noch einmal verlegen. Die VOB/B entlastet ihn nach § 7 nur bei objektiv unabwendbaren Ereignissen, und nach § 4 Abs. 5 VOB/B muss er seine Leistung bis zur Abnahme selbst schützen.

Schließt der Bauherr eine Bauleistungsversicherung für alle Gewerke ab, sind die Leistungen der Handwerker darin mitversichert. Die Betriebe sparen sich damit einen Teil des eigenen Risikos. Deshalb gilt es als sachlich begründet, sie an der Prämie zu beteiligen, solange das sauber vereinbart ist.

Was im Bauvertrag für die Umlage stehen muss

Eine Umlage gilt nur, wenn sie vor Vertragsschluss feststeht, am besten schon in der Ausschreibung oder im Angebot. Der Handwerker muss sie in seinen Preis einrechnen können. Ein Abzug, der erst auf der Schlussrechnung auftaucht, hat keine Grundlage.

Klar geregelt sein sollten der Prozentsatz, die Bemessungsgrundlage, der Zeitpunkt des Abzugs und die Frage, wer im Schaden den Selbstbehalt trägt.

Regelung im VertragEinschätzung
0,3 Prozent der Netto-Schlussrechnung für die vom Bauherrn abgeschlossene Bauleistungsversicherungklar und üblich
Pauschal 1,5 Prozent für Baustrom, Wasser, Reinigung und Versicherung in vorformulierten Bedingungenangreifbar, je nach Ausgestaltung
Abzug ohne Hinweis im Vertrag, erst auf der Schlussrechnungkeine Grundlage
Umlage vereinbart, aber keine Police abgeschlossenAbzug nicht berechtigt
Selbstbehalt trägt im Schaden der Verursacherzulässig, wenn vereinbart, oft unbeachtet

Wann eine Umlage angreifbar ist

Vorformulierte Vertragsbedingungen prüfen Gerichte nach § 307 BGB darauf, ob sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligen. Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 20.08.2020, Az. 12 U 34/20, einen pauschalen Abzug von 0,8 Prozent der Bruttoabrechnungssumme für Baustrom, Bauwasser und Ähnliches für unwirksam gehalten. Um die Bauleistungsversicherung ging es dort nicht.

Für die Versicherungsprämie wird eine Umlage in der Fachliteratur eher für möglich gehalten, weil nur der Bauherr eine Police für alle Gewerke abschließen kann. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gerade zur Prämienumlage ist uns nicht bekannt. Je enger die Umlage an der tatsächlichen Prämie hängt, desto besser ist sie zu verteidigen.

Was Handwerker vor der Unterschrift prüfen sollten

Lassen Sie sich zeigen, dass die Bauleistungsversicherung wirklich besteht, und fragen Sie, ob Ihre Leistung mitversichert ist und ob der Versicherer auf Rückgriff gegen mitversicherte Betriebe verzichtet. Klären Sie, wer im Schaden den Selbstbehalt zahlt. Hat Ihr Betrieb einen eigenen Jahresvertrag, zahlen Sie den Schutz sonst doppelt.

Den Abzug selbst sollten Sie als Kostenposition kalkulieren, nicht als Ärgernis. Bei 0,3 Prozent auf einen Auftrag über 40.000 Euro geht es um 120 Euro. Teurer wird es, wenn der Selbstbehalt bei Ihnen landet.

Was private Bauherren wissen sollten

Wer als Privatperson mit Einzelgewerken baut, unterschreibt meist die Verträge der Firmen. Darin steht keine Umlage. Wollen Sie die Bauleistungsversicherung umlegen, muss das vorher in Ihre Bauverträge, und jedes Gewerk muss zustimmen.

Oft lohnt der Aufwand nicht: Bei einem Einfamilienhaus kostet die Police einige hundert Euro, und Handwerker rechnen eine Umlage ohnehin in ihren Preis ein. Bauen Sie mit einem Generalunternehmer, versichert meist er die Bauleistung, dann gibt es nichts umzulegen.

Schritt für Schritt

  1. Als Bauherr die Bauleistungsversicherung vor Baubeginn abschließen.
  2. Satz, Bemessungsgrundlage und Selbstbehalt schon in die Ausschreibung oder das Angebot schreiben.
  3. Als Handwerker die Umlage in den Preis einrechnen und die Police anfordern.
  4. Prüfen, ob die eigene Leistung mitversichert ist und auf Rückgriff verzichtet wird.
  5. Den Abzug auf der Schlussrechnung mit dem Vertrag abgleichen.

Checkliste

  • Umlage vor Vertragsschluss schriftlich vereinbart
  • Prozentsatz und Bemessungsgrundlage eindeutig
  • Police besteht und schließt alle Gewerke ein
  • Regelung zum Selbstbehalt im Schaden bekannt
  • Keine Doppelversicherung mit dem eigenen Jahresvertrag
  • Summe der Abzüge passt zur tatsächlichen Prämie

Häufige Fehler

  • Die Umlage erst auf der Schlussrechnung abziehen, ohne dass sie im Vertrag steht
  • Versicherung, Baustrom und Reinigung in eine hohe Pauschale packen
  • Als Handwerker die Umlage zahlen, ohne den eigenen Selbstbehalt im Schaden zu kennen
  • Umlage kassieren, obwohl keine Police abgeschlossen wurde

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Steht die Umlage der Bauleistungsversicherung in der VOB/B?

Nein.

Die VOB/B regelt Gefahrtragung und Schutzpflichten, aber keine Beteiligung an der Prämie.

Die Umlage muss eigens im Bauvertrag vereinbart werden.

Darf der Bauherr ohne Vereinbarung etwas von der Schlussrechnung abziehen?

Nein.

Ohne vertragliche Grundlage ist ein Abzug für die Versicherung nicht berechtigt,

der Handwerker kann den vollen Betrag verlangen.

Welcher Prozentsatz ist angemessen?

Eine feste Grenze gibt es nicht.

Üblich sind etwa 0,15 bis 0,5 Prozent der Abrechnungssumme.

Je näher die Summe aller Abzüge an der tatsächlichen Prämie liegt,

desto weniger angreifbar ist die Regelung.

Muss ich als Handwerker trotz Umlage eine eigene Bauleistungsversicherung haben?

Für diese Baustelle meist nicht, wenn die Police des Bauherrn alle Gewerke einschließt.

Ihr eigener Jahresvertrag bleibt für Baustellen ohne Bauherrenpolice wichtig.

Wer zahlt den Selbstbehalt, wenn ein Handwerker den Schaden verursacht?

Das regelt der Bauvertrag.

Häufig wird der Selbstbehalt auf den verursachenden Betrieb verlagert.

Steht nichts darin, bleibt er zunächst beim Versicherungsnehmer.

Kann ein Verbraucher als Bauherr die Prämie umlegen?

Ja, wenn die Handwerker dem in ihren Verträgen zustimmen.

In der Praxis rechnen die Betriebe den Betrag dann in ihre Preise ein.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Bauleistung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Bauleistungsversicherung

Zum Beispiel Gewerke, Vorgaben aus dem Bauvertrag, Lage des Grundstücks, Vorschäden

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.