Welche Versicherungen sind für Kinder wirklich sinnvoll?
Wirklich sinnvoll sind für Kinder zuerst drei Versicherungen: eine Familienhaftpflicht, die a …
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Kurz gesagt
Wie sind Handy, Tablet und Fahrrad meines Kindes versichert? Über die Hausrat der Eltern bei Einbruch, Feuer, Wasser und Raub. Einfacher Diebstahl am Schulhof zahlt sie nicht, beim Fahrrad nur mit Fahrradbaustein für etwa 20 bis 50 Euro im Jahr. Beschädigt Ihr Kind fremde Geräte, zahlt die Familienhaftpflicht. Fällt das eigene Handy herunter, hilft nur eine Handyversicherung ab etwa 2 Euro im Monat.
Was die passenden Bausteine für Handy, Tablet und Fahrrad Ihres Kindes kosten, Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Handyversicherung, einfacher Tarif mit Selbstbeteiligung | ab etwa 2 bis 3 Euro im Monat |
| Handyversicherung mit Diebstahlschutz | ab etwa 3 Euro im Monat |
| Spitzengerät mit 1.000 bis 1.500 Euro Kaufpreis | ab etwa 7 Euro im Monat |
| Fahrradbaustein in der Hausrat | etwa 20 bis 50 Euro Aufpreis im Jahr |
| Familienhaftpflicht mit Kindern | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Neues Display ohne Versicherung, aktuelle Spitzenmodelle | etwa 340 bis 490 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarif- und Reparaturpreisen.
Die Summen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Gerät, Radwert und Umfang ab;
Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote ein.
Rechenbeispiel
So sieht der Schutz aus, wenn die Familie die Lücken für den Schulalltag gezielt schließt.
| Hausrat mit Fahrradbaustein für beide Räder | etwa 20 bis 50 Euro Aufpreis im Jahr |
| Familienhaftpflicht mit Deckung für geliehene Sachen | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Handyversicherung mit Diebstahl für das 600 Euro Handy des Älteren | etwa 4 bis 6 Euro im Monat |
| Tablet des Jüngeren | keine Extraversicherung, Hausrat reicht für Einbruch und Raub |
Rund 130 bis 300 Euro im Jahr für die ganze Familie, davon sind Hausrat und Haftpflicht ohnehin sinnvoll. Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Für Handy, Tablet und Fahrrad Ihres Kindes gibt es keinen einzelnen Vertrag, der alles abdeckt. Wer zahlt, hängt davon ab, was passiert und wo. Die Hausrat der Eltern schützt die Sachen aller Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, also auch die Geräte Ihres Kindes.
Die Tabelle zeigt die typischen Fälle aus dem Schulalltag. Details zu Handy, Fahrrad und Haftung bei kleinen Kindern stehen auf den verlinkten Fachseiten.
| Was passiert | Wer zahlt |
|---|---|
| Einbruch zuhause, Tablet gestohlen | Hausrat der Eltern |
| Handy auf dem Schulweg mit Gewalt geraubt | Hausrat über die Außenversicherung |
| Handy aus der Jacke in der Turnhalle verschwunden | niemand, außer eine Handyversicherung mit Diebstahl |
| Fahrrad am Schulständer gestohlen | Hausrat nur mit Fahrradbaustein |
| Eigenes Tablet fällt herunter | nur eine Elektronik- oder Handyversicherung |
| Kind beschädigt das Handy eines Mitschülers | Familienhaftpflicht, wenn das Kind haftet oder der Tarif mehr zahlt |
| Geliehenes Schul-Tablet fällt herunter | Haftpflicht nur, wenn geliehene Sachen eingeschlossen sind |
Die Hausrat zahlt bei Einbruchdiebstahl zuhause und unterwegs bei Raub. Raub heißt nach den Musterbedingungen VHB 2022, dass Gewalt angewendet oder angedroht wird. Wird ein Handy ohne Überwindung eines bewussten Widerstands weggenommen, ist das einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl und nicht versichert.
Für Kinder ist das der häufigste Fall: das Handy, das aus dem Ranzen verschwindet, oder das Tablet, das im Bus liegen bleibt. Hier zahlt die Hausrat nichts. Wer das absichern will, braucht eine Handyversicherung mit Diebstahlschutz, ab etwa 3 Euro im Monat.
Ein Fahrrad, das im verschlossenen Keller oder in der Wohnung gestohlen wird, deckt die Hausrat als Einbruchdiebstahl. Am Schulständer, am Bahnhof oder vor dem Sportverein zahlt sie nur mit dem Fahrradbaustein, der etwa 20 bis 50 Euro Aufpreis im Jahr kostet.
Achten Sie auf die Grenze: Der Fahrradbaustein zahlt meist nur bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme. Für ein teures E-Bike des Teenagers reicht das oft nicht, dann ist eine eigene Fahrradversicherung besser.
Alte Verträge enthalten manchmal noch eine Nachtzeitklausel. Steht das Rad des Kindes nachts draußen, kann der Schutz dann entfallen.
Lässt Ihr Kind das Handy eines Freundes fallen, zahlt die Familienhaftpflicht, wenn Ihr Kind haftet. Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB nicht, im Straßenverkehr gilt das bis zum zehnten Geburtstag, außer bei Vorsatz.
Damit der Geschädigte trotzdem Geld bekommt, zahlen viele Familientarife auch Schäden durch deliktunfähige Kinder, meist bis zu einer Teilsumme. Ein Blick in die Bedingungen klärt die Höhe.
Ein besonderer Fall ist das Tablet, das die Schule verleiht. Schäden an geliehenen Sachen sind in älteren und einfachen Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Fragen Sie bei der Schule nach, ob es eine eigene Geräteversicherung gibt, und prüfen Sie Ihren Tarif.
Kinder sind in Kita und Schule gesetzlich unfallversichert, § 2 Absatz 1 Nummer 8 SGB VII, auch auf dem direkten Schulweg. Diese Versicherung schützt aber das Kind, nicht seine Sachen.
Als Gesundheitsschaden zählt nach § 8 Absatz 3 SGB VII auch die Beschädigung eines Hilfsmittels, etwa einer Brille bei einem Schulunfall. Ein Handy, Tablet oder Fahrrad ist kein Hilfsmittel.
Eine Handyversicherung lohnt sich vor allem bei teuren Geräten und jüngeren Kindern, bei denen Stürze häufig sind. Ein neues Display für ein aktuelles Spitzenmodell kostet ohne Versicherung etwa 340 bis 490 Euro.
Für ein günstiges Einsteigerhandy ist sie meist zu teuer: Nach zwei Jahren haben Sie oft mehr Beitrag gezahlt, als ein Ersatzgerät kostet. Achten Sie auf Selbstbeteiligung und darauf, ob Diebstahl überhaupt eingeschlossen ist.
Fragen und Antworten
Nur bei Raub mit Gewalt oder Einbruch.
Verschwindet es einfach aus der Tasche, zahlt sie nicht.
Im verschlossenen Keller bei Einbruch ja.
Unterwegs abgestellt nur mit Fahrradbaustein, etwa 20 bis 50 Euro im Jahr.
Die Familienhaftpflicht, wenn Ihr Kind haftet.
Unter sieben Jahren haftet es nach § 828 BGB nicht;
gute Tarife zahlen trotzdem bis zu einer Teilsumme.
Das hängt vom Leihvertrag der Schule und davon ab,
ob Ihre Haftpflicht geliehene Sachen einschließt.
Nein, sie schützt das Kind.
Nur die Beschädigung eines Hilfsmittels wie einer Brille gilt als Gesundheitsschaden.
Bei teuren Geräten oft ja, bei günstigen Handys selten,
weil die Beiträge schnell den Gerätewert erreichen.
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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