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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherung braucht mein Kind für Mofa, Roller oder E-Scooter?

Kurz gesagt

Für Mofa, Roller oder E-Scooter braucht Ihr Kind eine eigene Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, beim E-Scooter heißt es Versicherungsplakette. Die Familienhaftpflicht ersetzt sie nicht. Fahren darf es den E-Scooter ab 14, das Mofa ab 15. Die Haftpflicht kostet für junge Fahrer meist etwa 30 bis 80 Euro im Jahr und gilt immer vom 1. März bis Ende Februar.

Welche Versicherung braucht mein Kind für Mofa, Roller oder E-Scooter?

Was es kostet

Veröffentlichte Jahresbeiträge für Versicherungskennzeichen und Versicherungsplakette in Deutschland.

BeispielRichtwert
E-Scooter, Haftpflicht, Fahrer unter 23 Jahrenetwa 30 bis 60 Euro im Jahr
E-Scooter, Haftpflicht und Teilkaskoetwa 40 bis 90 Euro im Jahr
Mofa oder Moped, Versicherungskennzeichenmeist etwa 30 bis 80 Euro im Jahr
Teilkasko, Selbstbeteiligung je Schadenetwa 25 bis 150 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifen.

Wann sich Teilkasko oder Unfallversicherung lohnt, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Fahrzeug, Alter und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Tochter, 15 Jahre, neuer Motorroller bis 45 km/h

Sie hat den Führerschein Klasse AM und fährt mit dem Roller zur Schule. Die Eltern schließen den Vertrag ab und geben sie als Fahrerin an.

Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichenetwa 30 bis 80 Euro
Teilkasko für den neuen RollerAufpreis je nach Tarif
Weg zur Schulegesetzliche Unfallversicherung
Fahrt am Wochenendenur mit privater Unfallversicherung abgesichert

Pflicht ist allein die Haftpflicht für etwa 30 bis 80 Euro im Jahr. Teilkasko und Unfallschutz sind freiwillig und lohnen sich vor allem bei einem neuen Roller und viel Freizeitfahrt.

Welche Versicherung zu welchem Fahrzeug gehört

Mofa, Moped, Motorroller bis 45 km/h und E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Für sie muss der Halter eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Sichtbar wird sie am Versicherungskennzeichen hinten am Mofa oder Roller, beim E-Scooter an der kleineren Versicherungsplakette.

Ein Fahrrad und ein Pedelec bis 25 km/h mit Tretunterstützung brauchen dagegen kein Kennzeichen. Dort genügt die private Haftpflicht der Familie, in der Ihr Kind meist ohnehin mitversichert ist.

FahrzeugMindestalterWelche Versicherung
E-Scooter mit Zulassung14 JahreKfz-Haftpflicht mit Versicherungsplakette
Mofa bis 25 km/h15 Jahre, PrüfbescheinigungKfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen
Moped oder Roller bis 45 km/h15 Jahre, Klasse AMKfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen
Pedelec bis 25 km/h mit Tretunterstützunggilt als Fahrradprivate Haftpflicht der Familie

Warum die Familienhaftpflicht beim Roller nicht hilft

Viele Eltern gehen davon aus, dass ihr Kind über den Familientarif abgesichert ist. Für Mofa, Roller und E-Scooter stimmt das nicht: Das Gesetz verlangt eine eigene Kfz-Haftpflicht, und ein Fahrzeug ohne diese Versicherung zu benutzen ist verboten.

Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die Ihr Kind anderen zufügt, etwa am angefahrenen Auto oder bei einem verletzten Fußgänger. Den eigenen Roller und die eigenen Verletzungen Ihres Kindes zahlt sie nicht.

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März

Kennzeichen und Plakette gelten für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis zum Ablauf des Februars im Folgejahr. Jedes Jahr wechselt die Farbe: 2024 blau, 2025 grün, 2026 wieder schwarz. Mit dem alten Kennzeichen darf Ihr Kind ab dem 1. März nicht mehr fahren.

Kauft Ihr Kind den Roller im Sommer, kann es jederzeit einsteigen. Der Vertrag endet trotzdem Ende Februar, das neue Kennzeichen bestellen Sie rechtzeitig vorher.

Wer Halter ist und warum das für den Beitrag zählt

Bei Minderjährigen schließen meist die Eltern den Vertrag ab. Geben Sie Ihr Kind als Fahrer an: Viele Tarife verlangen für Fahrer unter 23 Jahren einen Zuschlag, und ein verschwiegener junger Fahrer kann im Schadenfall Ärger machen.

Wechselt Ihr Kind später auf ein eigenes Auto, beginnt dort ein neuer Vertrag. Fragen Sie beim Abschluss nach, ob und wie der Versicherer die Zeit mit dem Mofa oder Roller berücksichtigt, die Regeln sind je nach Tarif verschieden.

Teilkasko und Unfallschutz: wann sinnvoll, wann nicht

Eine Teilkasko gegen Diebstahl und Brand lohnt sich für einen neuen Roller, der in der Stadt oder am Bahnhof steht. Für ein altes Mofa mit wenig Restwert brauchen Sie sie nicht.

Verletzt sich Ihr Kind auf dem Weg zur Schule oder zur Ausbildung, greift die gesetzliche Unfallversicherung. In der Freizeit gilt sie nicht. Dafür gibt es die private Unfallversicherung, die bei jungen Rollerfahrern eine Überlegung wert ist.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob das Fahrzeug ein E-Scooter, ein Mofa oder ein Moped ist, das steht in den Fahrzeugpapieren.
  2. Prüfen, ob Ihr Kind alt genug ist und die nötige Prüfbescheinigung oder den Führerschein hat.
  3. Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen oder Plakette abschließen und Ihr Kind als Fahrer angeben.
  4. Über Teilkasko nur bei neuem oder teurem Fahrzeug nachdenken.
  5. Im Februar das neue Kennzeichen für das nächste Verkehrsjahr bestellen.

Checkliste

  • Gültiges Kennzeichen oder gültige Plakette in der Farbe des laufenden Jahres
  • Ihr Kind ist als Fahrer im Vertrag eingetragen
  • Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein Klasse AM vorhanden
  • Teilkasko nur bei neuem Roller
  • Unfallschutz für die Freizeit bedacht

Häufige Fehler

  • Glauben, die Familienhaftpflicht deckt Mofa, Roller oder E-Scooter mit
  • Nach dem 1. März mit dem Kennzeichen vom Vorjahr weiterfahren
  • Das Kind als Fahrer nicht angeben, um den Zuschlag zu sparen
  • Ein altes Mofa teuer kaskoversichern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ab wann darf mein Kind E-Scooter fahren?

Ab 14 Jahren.

Einen Führerschein braucht es dafür nicht,

wohl aber einen E-Scooter mit Zulassung und gültiger Versicherungsplakette.

Braucht mein Kind für das Mofa einen Führerschein?

Für ein Mofa bis 25 km/h reicht ab 15 Jahren die Prüfbescheinigung.

Für ein Moped oder einen Roller bis 45 km/h braucht es den Führerschein Klasse AM, ebenfalls ab 15.

Ist ein Leih-E-Scooter über unsere Familie versichert?

Die Pflichtversicherung stellt der Verleiher.

Lesen Sie aber die Nutzungsbedingungen, denn für Schäden am Leihroller selbst kann Ihr Kind haften.

Was ist mit einem Pedelec?

Ein Pedelec bis 25 km/h, das nur beim Treten hilft, gilt als Fahrrad.

Es braucht kein Kennzeichen, die private Haftpflicht der Familie genügt.

Muss ich das Kennzeichen kündigen?

Meist nicht.

Der Vertrag endet mit dem Verkehrsjahr Ende Februar, wenn Sie kein neues Kennzeichen bestellen.

Prüfen Sie trotzdem Ihre Vertragsbedingungen.

Quellen

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