Welche Versicherungen sind für Kinder wirklich sinnvoll?
Wirklich sinnvoll sind für Kinder zuerst drei Versicherungen: eine Familienhaftpflicht, die a …
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Kurz gesagt
Für Mofa, Roller oder E-Scooter braucht Ihr Kind eine eigene Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, beim E-Scooter heißt es Versicherungsplakette. Die Familienhaftpflicht ersetzt sie nicht. Fahren darf es den E-Scooter ab 14, das Mofa ab 15. Die Haftpflicht kostet für junge Fahrer meist etwa 30 bis 80 Euro im Jahr und gilt immer vom 1. März bis Ende Februar.
Veröffentlichte Jahresbeiträge für Versicherungskennzeichen und Versicherungsplakette in Deutschland.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| E-Scooter, Haftpflicht, Fahrer unter 23 Jahren | etwa 30 bis 60 Euro im Jahr |
| E-Scooter, Haftpflicht und Teilkasko | etwa 40 bis 90 Euro im Jahr |
| Mofa oder Moped, Versicherungskennzeichen | meist etwa 30 bis 80 Euro im Jahr |
| Teilkasko, Selbstbeteiligung je Schaden | etwa 25 bis 150 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifen.
Wann sich Teilkasko oder Unfallversicherung lohnt, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Fahrzeug, Alter und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie hat den Führerschein Klasse AM und fährt mit dem Roller zur Schule. Die Eltern schließen den Vertrag ab und geben sie als Fahrerin an.
| Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen | etwa 30 bis 80 Euro |
| Teilkasko für den neuen Roller | Aufpreis je nach Tarif |
| Weg zur Schule | gesetzliche Unfallversicherung |
| Fahrt am Wochenende | nur mit privater Unfallversicherung abgesichert |
Pflicht ist allein die Haftpflicht für etwa 30 bis 80 Euro im Jahr. Teilkasko und Unfallschutz sind freiwillig und lohnen sich vor allem bei einem neuen Roller und viel Freizeitfahrt.
Mofa, Moped, Motorroller bis 45 km/h und E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Für sie muss der Halter eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Sichtbar wird sie am Versicherungskennzeichen hinten am Mofa oder Roller, beim E-Scooter an der kleineren Versicherungsplakette.
Ein Fahrrad und ein Pedelec bis 25 km/h mit Tretunterstützung brauchen dagegen kein Kennzeichen. Dort genügt die private Haftpflicht der Familie, in der Ihr Kind meist ohnehin mitversichert ist.
| Fahrzeug | Mindestalter | Welche Versicherung |
|---|---|---|
| E-Scooter mit Zulassung | 14 Jahre | Kfz-Haftpflicht mit Versicherungsplakette |
| Mofa bis 25 km/h | 15 Jahre, Prüfbescheinigung | Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen |
| Moped oder Roller bis 45 km/h | 15 Jahre, Klasse AM | Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen |
| Pedelec bis 25 km/h mit Tretunterstützung | gilt als Fahrrad | private Haftpflicht der Familie |
Viele Eltern gehen davon aus, dass ihr Kind über den Familientarif abgesichert ist. Für Mofa, Roller und E-Scooter stimmt das nicht: Das Gesetz verlangt eine eigene Kfz-Haftpflicht, und ein Fahrzeug ohne diese Versicherung zu benutzen ist verboten.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die Ihr Kind anderen zufügt, etwa am angefahrenen Auto oder bei einem verletzten Fußgänger. Den eigenen Roller und die eigenen Verletzungen Ihres Kindes zahlt sie nicht.
Kennzeichen und Plakette gelten für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis zum Ablauf des Februars im Folgejahr. Jedes Jahr wechselt die Farbe: 2024 blau, 2025 grün, 2026 wieder schwarz. Mit dem alten Kennzeichen darf Ihr Kind ab dem 1. März nicht mehr fahren.
Kauft Ihr Kind den Roller im Sommer, kann es jederzeit einsteigen. Der Vertrag endet trotzdem Ende Februar, das neue Kennzeichen bestellen Sie rechtzeitig vorher.
Bei Minderjährigen schließen meist die Eltern den Vertrag ab. Geben Sie Ihr Kind als Fahrer an: Viele Tarife verlangen für Fahrer unter 23 Jahren einen Zuschlag, und ein verschwiegener junger Fahrer kann im Schadenfall Ärger machen.
Wechselt Ihr Kind später auf ein eigenes Auto, beginnt dort ein neuer Vertrag. Fragen Sie beim Abschluss nach, ob und wie der Versicherer die Zeit mit dem Mofa oder Roller berücksichtigt, die Regeln sind je nach Tarif verschieden.
Eine Teilkasko gegen Diebstahl und Brand lohnt sich für einen neuen Roller, der in der Stadt oder am Bahnhof steht. Für ein altes Mofa mit wenig Restwert brauchen Sie sie nicht.
Verletzt sich Ihr Kind auf dem Weg zur Schule oder zur Ausbildung, greift die gesetzliche Unfallversicherung. In der Freizeit gilt sie nicht. Dafür gibt es die private Unfallversicherung, die bei jungen Rollerfahrern eine Überlegung wert ist.
Fragen und Antworten
Ab 14 Jahren.
Einen Führerschein braucht es dafür nicht,
wohl aber einen E-Scooter mit Zulassung und gültiger Versicherungsplakette.
Für ein Mofa bis 25 km/h reicht ab 15 Jahren die Prüfbescheinigung.
Für ein Moped oder einen Roller bis 45 km/h braucht es den Führerschein Klasse AM, ebenfalls ab 15.
Die Pflichtversicherung stellt der Verleiher.
Lesen Sie aber die Nutzungsbedingungen, denn für Schäden am Leihroller selbst kann Ihr Kind haften.
Ein Pedelec bis 25 km/h, das nur beim Treten hilft, gilt als Fahrrad.
Es braucht kein Kennzeichen, die private Haftpflicht der Familie genügt.
Meist nicht.
Der Vertrag endet mit dem Verkehrsjahr Ende Februar, wenn Sie kein neues Kennzeichen bestellen.
Prüfen Sie trotzdem Ihre Vertragsbedingungen.
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