Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Ist mein Auto während der Fährüberfahrt versichert?

Kurz gesagt

Ist mein Auto während der Fährüberfahrt versichert? Zum Teil. Die Kfz-Haftpflicht zahlt weiter, wenn Ihr Auto an Bord einen anderen Wagen beschädigt. Schäden am eigenen Auto zahlt die Vollkasko, wenn Ihr Tarif Schiffstransporte nicht ausschließt. Die Reederei haftet auf Strecken mit EU-Bezug höchstens mit 12.700 Sonderziehungsrechten, rund 14.700 bis 15.000 Euro.

Ist mein Auto während der Fährüberfahrt versichert?

Was es kostet

Haftungsgrenzen nach EU-Recht, umgerechnet mit dem Kurs des Sonderziehungsrechts 2026, und Preise für Fährversicherungen.

BeispielRichtwert
Höchsthaftung der Reederei je Fahrzeug und Überfahrt, Gepäck im Auto eingeschlossen12.700 Sonderziehungsrechte, rund 14.700 bis 15.000 Euro
Selbstbehalt, den die Reederei bei Fahrzeugschäden vereinbaren darfbis 330 Sonderziehungsrechte, rund 380 bis 390 Euro
Fährversicherung je Überfahrt, abhängig von Fahrzeugwert und Selbstbehaltzweistelliger bis niedriger dreistelliger Eurobetrag, etwa 10 bis 300 Euro
Selbstbeteiligung in der Vollkasko, wenn die Reederei nicht zahltmeist 300 bis 1.000 Euro

Kurs des Sonderziehungsrechts 2026 etwa 1,16 bis 1,18 Euro, Stand Oktober 2026.

Die Spanne der Selbstbeteiligung ist Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ob Ihr Tarif Schiffstransporte einschließt, steht in Ihren Bedingungen; das prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Wohnmobil kippt bei Seegang, Wert 60.000 Euro

So sieht die Rechnung aus, wenn die Reederei haftet, aber die Grenze greift.

Schaden am Wohnmobil laut Gutachten40.000 Euro
Höchsthaftung der Reedereirund 15.000 Euro
Vereinbarter Selbstbehalt der Reedereiminus rund 385 Euro
Offener Restrund 25.400 Euro

Den Rest zahlt nur eine Vollkasko ohne Schiffsausschluss oder eine Fährversicherung; ohne beides tragen Sie ihn selbst.

Was Ihre Kfz-Haftpflicht an Bord zahlt

Die Kfz-Haftpflicht stellt Sie nach den Musterbedingungen von Ansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch Ihres Autos jemand verletzt oder eine fremde Sache beschädigt wird. Rollt Ihr Auto beim Einparken auf dem Fahrzeugdeck gegen einen anderen Wagen, ist das ein solcher Fall. Auf Fähren innerhalb Europas gilt Ihr Vertrag ohne Zusatz.

Für Ihr eigenes Auto zahlt die Haftpflicht nie. Das schließen die Bedingungen ausdrücklich aus. Dafür brauchen Sie eine Kasko oder Geld von der Reederei.

Schaden an BordWer zahlt in der RegelWorauf es ankommt
Ihr Auto beschädigt ein anderes AutoIhre Kfz-HaftpflichtRückstufung wie bei jedem Haftpflichtschaden
Ein anderes Auto beschädigt IhresHaftpflicht des anderen HaltersName und Kennzeichen notieren
Personal beschädigt Ihr Auto beim Rangierendie ReedereiHaftungsgrenze und Meldefrist
Auto verrutscht oder kippt bei SeegangReederei, sonst VollkaskoTarif darf Schiffstransporte nicht ausschließen
Brand oder Diebstahl an BordTeil- oder VollkaskoSelbstbeteiligung

Das eigene Auto: Kasko nach Tarif

Die Musterbedingungen der Kasko gelten in den geografischen Grenzen Europas und kennen keinen eigenen Ausschluss für Fähren. Einzelne Versicherer schränken Transporte auf Schiffen in ihren Bedingungen aber ein oder schließen sie aus. Lesen Sie deshalb vor der Reise den Abschnitt zum Geltungsbereich und zu den Ausschlüssen in Ihrem Vertrag.

Die Teilkasko hilft nur bei den dort genannten Ereignissen wie Brand oder Diebstahl. Ein Auto, das bei Seegang verrutscht, umkippt oder vom Personal angefahren wird, ist ein Fall für die Vollkasko. Ein Vollkaskoschaden kostet Sie die Selbstbeteiligung und eine Rückstufung, solange die Reederei nicht zahlt.

Wie weit die Reederei haftet

Für Überfahrten mit EU-Bezug, also wenn das Schiff unter der Flagge eines EU-Staats fährt, der Vertrag in der EU geschlossen wurde oder Abfahrt oder Ziel in der EU liegen, gilt die EU-Verordnung 392/2009 mit dem Athener Übereinkommen. Bei Inlandsfahrten gilt sie nur für bestimmte Schiffsklassen. Das Auto zählt dort als Gepäck.

Die Reederei haftet für Schäden am Auto, außer sie beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung endet bei 12.700 Sonderziehungsrechten je Fahrzeug und Überfahrt, Gepäck im Auto eingeschlossen. Zusätzlich darf ein Selbstbehalt von bis zu 330 Sonderziehungsrechten vereinbart sein. Bei einem teuren Auto oder Wohnmobil reicht das bei einem Totalverlust nicht.

Fristen nach einem Schaden an Bord

Sichtbare Schäden müssen Sie der Reederei schriftlich melden, spätestens wenn Sie das Auto zurückbekommen, also vor dem Verlassen des Hafens. Nicht sichtbare Schäden melden Sie binnen 15 Tagen. Wer nicht meldet, muss später beweisen, dass das Auto beschädigt übergeben wurde.

Klagen gegen die Reederei verjähren nach zwei Jahren. Melden Sie den Schaden parallel Ihrem Kfz-Versicherer, damit auch dort keine Frist verstreicht.

Wann eine Fährversicherung sinnvoll ist und wann nicht

Eine Fährversicherung zahlt Schäden beim Verladen, während der Überfahrt und beim Entladen, meist ohne dass ein Verschulden der Reederei nachgewiesen werden muss. Sie wird in der Regel je Überfahrt abgeschlossen. Sinnvoll ist sie für Wohnmobile, teure Autos und lange Überfahrten auf offener See, etwa nach Korsika, Irland oder Kreta.

Für kurze, ruhige Strecken mit einem Auto, das Ihre Vollkasko ohne Schiffsausschluss deckt, brauchen Sie sie meist nicht. Gerade bei Wohnmobilversicherungen fehlt aber oft der Beitrag zur Havarie Grosse: Opfert der Kapitän Ladung, um das Schiff zu retten, werden alle Beteiligten an den Kosten beteiligt.

Fähren nach Nordafrika oder in die Türkei

Haftpflicht und Kasko gelten nach den Musterbedingungen in den geografischen Grenzen Europas. Für Ziele außerhalb, etwa Marokko oder Tunesien, brauchen Sie für die Haftpflicht die Internationale Versicherungskarte, und die Kasko gilt dort nur, wenn Ihr Vertrag sie ausdrücklich erweitert.

Fragen Sie vor solchen Reisen schriftlich nach, ob die Überfahrt und das Zielland gedeckt sind.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Buchung im Kfz-Vertrag Geltungsbereich und Ausschlüsse für Schiffstransporte lesen.
  2. Beförderungsbedingungen der Reederei auf Haftung und Selbstbehalt prüfen.
  3. Bei Wohnmobil oder teurem Auto eine Fährversicherung vor Reiseantritt abschließen.
  4. Auto vor dem Auffahren rundum fotografieren, an Bord Gang einlegen und Handbremse ziehen.
  5. Schäden noch im Hafen schriftlich bei der Reederei melden und den Kfz-Versicherer informieren.

Checkliste

  • Vollkasko ohne Ausschluss für Schiffstransporte
  • Fotos vom Auto vor dem Auffahren
  • Beförderungsbedingungen der Reederei gelesen
  • Fährversicherung bei Wohnmobil oder langer Überfahrt
  • Internationale Versicherungskarte für Ziele außerhalb Europas

Häufige Fehler

  • Den Hafen verlassen, ohne einen sichtbaren Schaden schriftlich zu melden
  • Davon ausgehen, dass die Reederei den vollen Schaden zahlt
  • Bei Fahrten nach Nordafrika die Kasko nicht vorher bestätigen lassen
  • Wertsachen im Auto lassen, obwohl sie unter dieselbe Haftungsgrenze fallen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Teilkasko Schäden auf der Fähre?

Nur bei den dort genannten Ereignissen wie Brand oder Diebstahl.

Verrutschen, Kippen oder Rangierschäden zahlt nur die Vollkasko.

Werde ich hochgestuft, wenn die Vollkasko zahlt?

Grundsätzlich ja.

Nach den Musterbedingungen gilt der Vertrag aber als schadenfrei,

wenn der Schädiger, hier die Reederei, dem Versicherer die Entschädigung vollständig erstattet.

Bei der Haftungsgrenze gelingt das nur bei kleineren Schäden.

Darf ich während der Überfahrt im Auto bleiben?

Meist nicht.

Auf vielen Fähren ist das Fahrzeugdeck während der Fahrt gesperrt.

Nehmen Sie Wertsachen und Medikamente mit nach oben.

Was ist Havarie Grosse?

Opfert der Kapitän in Seenot Ladung oder Fahrzeuge, um Schiff und Menschen zu retten,

tragen alle Beteiligten die Kosten anteilig.

Prüfen Sie, ob Ihre Kasko diesen Beitrag zahlt.

Gilt die Haftungsgrenze auch für Gepäck im Auto?

Ja.

Die 12.700 Sonderziehungsrechte gelten für das Fahrzeug einschließlich allem,

was darin oder darauf transportiert wird.

Brauche ich für die Fähre nach Skandinavien oder Großbritannien etwas extra?

In der Regel nicht, beide Ziele liegen in Europa.

Prüfen Sie nur, ob Ihre Kasko Schiffstransporte ausschließt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.