Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Ist mein Auto während der Fährüberfahrt versichert? Zum Teil. Die Kfz-Haftpflicht zahlt weiter, wenn Ihr Auto an Bord einen anderen Wagen beschädigt. Schäden am eigenen Auto zahlt die Vollkasko, wenn Ihr Tarif Schiffstransporte nicht ausschließt. Die Reederei haftet auf Strecken mit EU-Bezug höchstens mit 12.700 Sonderziehungsrechten, rund 14.700 bis 15.000 Euro.
Haftungsgrenzen nach EU-Recht, umgerechnet mit dem Kurs des Sonderziehungsrechts 2026, und Preise für Fährversicherungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Höchsthaftung der Reederei je Fahrzeug und Überfahrt, Gepäck im Auto eingeschlossen | 12.700 Sonderziehungsrechte, rund 14.700 bis 15.000 Euro |
| Selbstbehalt, den die Reederei bei Fahrzeugschäden vereinbaren darf | bis 330 Sonderziehungsrechte, rund 380 bis 390 Euro |
| Fährversicherung je Überfahrt, abhängig von Fahrzeugwert und Selbstbehalt | zweistelliger bis niedriger dreistelliger Eurobetrag, etwa 10 bis 300 Euro |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko, wenn die Reederei nicht zahlt | meist 300 bis 1.000 Euro |
Kurs des Sonderziehungsrechts 2026 etwa 1,16 bis 1,18 Euro, Stand Oktober 2026.
Die Spanne der Selbstbeteiligung ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ob Ihr Tarif Schiffstransporte einschließt, steht in Ihren Bedingungen; das prüfen wir für Sie.
Rechenbeispiel
So sieht die Rechnung aus, wenn die Reederei haftet, aber die Grenze greift.
| Schaden am Wohnmobil laut Gutachten | 40.000 Euro |
| Höchsthaftung der Reederei | rund 15.000 Euro |
| Vereinbarter Selbstbehalt der Reederei | minus rund 385 Euro |
| Offener Rest | rund 25.400 Euro |
Den Rest zahlt nur eine Vollkasko ohne Schiffsausschluss oder eine Fährversicherung; ohne beides tragen Sie ihn selbst.
Die Kfz-Haftpflicht stellt Sie nach den Musterbedingungen von Ansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch Ihres Autos jemand verletzt oder eine fremde Sache beschädigt wird. Rollt Ihr Auto beim Einparken auf dem Fahrzeugdeck gegen einen anderen Wagen, ist das ein solcher Fall. Auf Fähren innerhalb Europas gilt Ihr Vertrag ohne Zusatz.
Für Ihr eigenes Auto zahlt die Haftpflicht nie. Das schließen die Bedingungen ausdrücklich aus. Dafür brauchen Sie eine Kasko oder Geld von der Reederei.
| Schaden an Bord | Wer zahlt in der Regel | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Ihr Auto beschädigt ein anderes Auto | Ihre Kfz-Haftpflicht | Rückstufung wie bei jedem Haftpflichtschaden |
| Ein anderes Auto beschädigt Ihres | Haftpflicht des anderen Halters | Name und Kennzeichen notieren |
| Personal beschädigt Ihr Auto beim Rangieren | die Reederei | Haftungsgrenze und Meldefrist |
| Auto verrutscht oder kippt bei Seegang | Reederei, sonst Vollkasko | Tarif darf Schiffstransporte nicht ausschließen |
| Brand oder Diebstahl an Bord | Teil- oder Vollkasko | Selbstbeteiligung |
Die Musterbedingungen der Kasko gelten in den geografischen Grenzen Europas und kennen keinen eigenen Ausschluss für Fähren. Einzelne Versicherer schränken Transporte auf Schiffen in ihren Bedingungen aber ein oder schließen sie aus. Lesen Sie deshalb vor der Reise den Abschnitt zum Geltungsbereich und zu den Ausschlüssen in Ihrem Vertrag.
Die Teilkasko hilft nur bei den dort genannten Ereignissen wie Brand oder Diebstahl. Ein Auto, das bei Seegang verrutscht, umkippt oder vom Personal angefahren wird, ist ein Fall für die Vollkasko. Ein Vollkaskoschaden kostet Sie die Selbstbeteiligung und eine Rückstufung, solange die Reederei nicht zahlt.
Für Überfahrten mit EU-Bezug, also wenn das Schiff unter der Flagge eines EU-Staats fährt, der Vertrag in der EU geschlossen wurde oder Abfahrt oder Ziel in der EU liegen, gilt die EU-Verordnung 392/2009 mit dem Athener Übereinkommen. Bei Inlandsfahrten gilt sie nur für bestimmte Schiffsklassen. Das Auto zählt dort als Gepäck.
Die Reederei haftet für Schäden am Auto, außer sie beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung endet bei 12.700 Sonderziehungsrechten je Fahrzeug und Überfahrt, Gepäck im Auto eingeschlossen. Zusätzlich darf ein Selbstbehalt von bis zu 330 Sonderziehungsrechten vereinbart sein. Bei einem teuren Auto oder Wohnmobil reicht das bei einem Totalverlust nicht.
Sichtbare Schäden müssen Sie der Reederei schriftlich melden, spätestens wenn Sie das Auto zurückbekommen, also vor dem Verlassen des Hafens. Nicht sichtbare Schäden melden Sie binnen 15 Tagen. Wer nicht meldet, muss später beweisen, dass das Auto beschädigt übergeben wurde.
Klagen gegen die Reederei verjähren nach zwei Jahren. Melden Sie den Schaden parallel Ihrem Kfz-Versicherer, damit auch dort keine Frist verstreicht.
Eine Fährversicherung zahlt Schäden beim Verladen, während der Überfahrt und beim Entladen, meist ohne dass ein Verschulden der Reederei nachgewiesen werden muss. Sie wird in der Regel je Überfahrt abgeschlossen. Sinnvoll ist sie für Wohnmobile, teure Autos und lange Überfahrten auf offener See, etwa nach Korsika, Irland oder Kreta.
Für kurze, ruhige Strecken mit einem Auto, das Ihre Vollkasko ohne Schiffsausschluss deckt, brauchen Sie sie meist nicht. Gerade bei Wohnmobilversicherungen fehlt aber oft der Beitrag zur Havarie Grosse: Opfert der Kapitän Ladung, um das Schiff zu retten, werden alle Beteiligten an den Kosten beteiligt.
Haftpflicht und Kasko gelten nach den Musterbedingungen in den geografischen Grenzen Europas. Für Ziele außerhalb, etwa Marokko oder Tunesien, brauchen Sie für die Haftpflicht die Internationale Versicherungskarte, und die Kasko gilt dort nur, wenn Ihr Vertrag sie ausdrücklich erweitert.
Fragen Sie vor solchen Reisen schriftlich nach, ob die Überfahrt und das Zielland gedeckt sind.
Fragen und Antworten
Nur bei den dort genannten Ereignissen wie Brand oder Diebstahl.
Verrutschen, Kippen oder Rangierschäden zahlt nur die Vollkasko.
Grundsätzlich ja.
Nach den Musterbedingungen gilt der Vertrag aber als schadenfrei,
wenn der Schädiger, hier die Reederei, dem Versicherer die Entschädigung vollständig erstattet.
Bei der Haftungsgrenze gelingt das nur bei kleineren Schäden.
Meist nicht.
Auf vielen Fähren ist das Fahrzeugdeck während der Fahrt gesperrt.
Nehmen Sie Wertsachen und Medikamente mit nach oben.
Opfert der Kapitän in Seenot Ladung oder Fahrzeuge, um Schiff und Menschen zu retten,
tragen alle Beteiligten die Kosten anteilig.
Prüfen Sie, ob Ihre Kasko diesen Beitrag zahlt.
Ja.
Die 12.700 Sonderziehungsrechte gelten für das Fahrzeug einschließlich allem,
was darin oder darauf transportiert wird.
NAMMERT Versicherungsmakler
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