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Kurz gesagt
In ganz Europa und in den außereuropäischen Gebieten der EU, etwa auf den Kanaren, ja: Haftpflicht, Kasko und Schutzbrief gelten dort ohne Zusatz. Die Grüne Karte ist kostenlos und in acht Ländern wie Türkei, Marokko oder Albanien Pflicht. Die echte Lücke trifft Sie als Geschädigten, denn dann zahlt der Gegner nach dortigem Recht. Ein Auslandsschadenschutz dafür kostet etwa 10 bis 30 Euro im Jahr.
Öffentlich genannte Kosten für die Auslandsbausteine der deutschen Kfz-Versicherung, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Grüne Karte beim eigenen Versicherer | 0 Euro |
| Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein | etwa 10 bis 30 Euro im Jahr |
| Auslandsschadenschutz in einzelnen Tarifen | bis etwa 50 Euro im Jahr |
| Schutzbrief mit Auslandsleistungen als Baustein | etwa 10 bis 30 Euro im Jahr |
| Mallorca-Police als Baustein, falls nicht enthalten | etwa 8 bis 20 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Preisen. Der Preis für die Mallorca-Police ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, weil wir ihn nicht in einer festen Quelle belegen konnten. Viele Tarife enthalten die Bausteine schon; das prüfen wir im Angebot.
Rechenbeispiel
Zwei Reisen im Jahr. So viel kostet es, die typischen Auslandslücken zu schließen, wenn der Tarif nichts davon enthält.
| Grüne Karte | nicht nötig, sonst 0 Euro |
| Auslandsschadenschutz | etwa 10 bis 30 Euro |
| Schutzbrief mit Rückholung aus dem Ausland | etwa 10 bis 30 Euro |
| Mallorca-Police | etwa 8 bis 20 Euro |
Zusammen etwa 28 bis 80 Euro im Jahr. Sind die Bausteine im Tarif schon enthalten, kostet es nichts extra. Richtwerte.
Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, die fast alle Versicherer übernehmen, gelten Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko und Schutzbrief in den geografischen Grenzen Europas. Dazu kommen Gebiete außerhalb Europas, die zur EU gehören, etwa die Kanaren, Madeira oder die Azoren. Für Urlaubsfahrten nach Italien, Kroatien, Frankreich, Norwegen oder in die Schweiz müssen Sie nichts extra abschließen.
In der Haftpflicht gilt dabei das Bessere von zwei Dingen: der Umfang, den das Besuchsland vorschreibt, mindestens aber der Umfang Ihres deutschen Vertrags. Verursachen Sie im Ausland einen Unfall, sind Sie also mit Ihren hohen Deckungssummen geschützt.
| Region | Haftpflicht | Kasko | Grüne Karte |
|---|---|---|---|
| EU, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien | gilt | gilt | nicht nötig, das Kennzeichen reicht |
| Kanaren, Madeira, Azoren | gilt | gilt | nicht nötig |
| Albanien, Nordmazedonien, Moldau | gilt | gilt, weil in Europa | Pflicht |
| Ukraine | gilt | Kriegsschäden sind ausgeschlossen, vorher klären | Pflicht |
| Türkei, europäischer Teil | gilt | gilt | Pflicht |
| Türkei, asiatischer Teil, Marokko, Tunesien, Aserbaidschan | mit Grüner Karte | nur nach Vereinbarung | Pflicht |
| Russland, Belarus | nicht über die Grüne Karte | vorher klären | gilt dort nicht mehr, Grenzversicherung nötig |
Die Grüne Karte heißt heute Internationale Versicherungskarte und ist ein Nachweis Ihrer Haftpflicht. Sie kostet nichts, Ihr Versicherer stellt sie auf Anfrage aus, oft als PDF zum Ausdrucken. Grün muss sie nicht mehr sein.
Pflicht ist sie in Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldau, Nordmazedonien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine. Fehlt sie dort, müssen Sie an der Grenze eine Grenzversicherung kaufen. Russland und Belarus sind seit Juni 2023 aus dem System ausgeschieden, der Iran ist seit Januar 2024 ausgesetzt. Auch wo sie nicht Pflicht ist, hilft sie der Polizei und der Gegenseite nach einem Unfall.
Fährt Ihnen im Ausland jemand ins Auto, zahlt seine Versicherung nach dem Recht und den Mindestsummen des Unfalllandes. In einigen Ländern Osteuropas und des Balkans liegen diese Summen weit unter den deutschen, in der Ukraine zum Beispiel bei rund 25.000 Euro für Sachschäden. Auch Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Gutachterkosten werden in vielen Ländern knapper ersetzt als bei uns.
Der Auslandsschadenschutz schließt diese Lücke: Ihr eigener Versicherer reguliert den Schaden so, als wäre er in Deutschland passiert, und holt sich das Geld beim Gegner zurück. Er gilt meist in Europa und für Reisen bis zu einer festen Dauer, oft zwölf Wochen am Stück. Ihre Schadenfreiheitsklasse berührt er nicht, weil Sie ja nicht schuld sind.
Innerhalb der EU gibt es auch ohne diesen Baustein einen Weg: Jeder Kfz-Haftpflichtversicherer der EU hat in Deutschland einen Schadenregulierungsbeauftragten. Den Namen erfahren Sie über den Zentralruf der Autoversicherer. Sie verhandeln dann auf Deutsch, bekommen aber trotzdem nur, was das Recht des Unfalllandes hergibt.
Ihr eigener Kfz-Vertrag gilt nur für Ihr Auto. Im Mietwagen haften Sie über die Versicherung des Vermieters, und die hat im Ausland oft nur die dortige Mindestsumme. Die Mallorca-Police stockt diese Haftpflicht bis zur Höhe Ihres deutschen Vertrags auf. Sie ist in vielen Kfz-Tarifen und manchen Privathaftpflichttarifen schon enthalten.
Schäden am Mietwagen selbst deckt sie nicht. Dafür brauchen Sie eine Vollkasko beim Vermieter, am besten ohne oder mit kleiner Selbstbeteiligung.
Fahren Sie nur gelegentlich nach Österreich, in die Niederlande oder nach Frankreich und hat Ihr Tarif Auslandsschadenschutz und Mallorca-Police schon eingebaut, müssen Sie gar nichts tun. Wer das Auto nie über die Grenze bewegt und im Urlaub keinen Mietwagen nimmt, braucht beide Bausteine nicht.
Anders sieht es aus bei Fahrten in die Türkei, nach Nordafrika oder in Länder mit niedrigen Mindestsummen: Dann lohnt vor der Reise ein Anruf, damit Kasko und Haftpflicht für genau Ihre Strecke bestätigt sind. Und wer dauerhaft ins Ausland zieht, muss das Auto in der Regel dort zulassen und versichern.
Fragen und Antworten
Nein. In der EU, in der Schweiz, in Norwegen und in Großbritannien reicht das Kennzeichen als Nachweis. Mitnehmen schadet trotzdem nicht.
Im europäischen Teil ja, im asiatischen Teil nur, wenn Sie das vorher mit Ihrem Versicherer vereinbart haben. Die Haftpflicht gilt dort mit der Grünen Karte.
Ja, wenn Ihr Versicherer aus Haftpflicht oder Vollkasko zahlt, genau wie in Deutschland. Der Auslandsschadenschutz belastet sie nicht, weil er nur greift, wenn der andere schuld ist.
Oft ja, weil die Versicherung des Vermieters im Ausland meist nur die dortige Mindestsumme hat. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Kfz- oder Privathaftpflichttarif sie schon enthält.
Unfallstelle sichern, Fotos machen, Namen, Kennzeichen und Versicherung der Gegenseite notieren und den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei Verletzten immer die Polizei rufen. Danach Ihren Versicherer informieren, spätestens innerhalb einer Woche.
Für Haftpflicht und Kasko nennen die Musterbedingungen keine feste Grenze. Der Auslandsschadenschutz gilt aber oft nur für Reisen bis zwölf Wochen, und wer dort wohnt, muss das Auto meist vor Ort zulassen.
Ja, dort ist er am wertvollsten: Er zahlt je nach Tarif Abschleppen, Mietwagen, Hotel und die Rückholung Ihres Autos nach Deutschland.
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