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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Braucht ein Segway eine Versicherung?

Kurz gesagt

Ja. Ein Segway braucht in Deutschland eine Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, denn er gilt nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeug. Diese Versicherung kostet meist etwa 15 bis 60 Euro im Jahr, mit Teilkasko gegen Diebstahl etwa 40 bis 90 Euro. Die Privathaftpflicht ersetzt sie nicht.

Braucht ein Segway eine Versicherung?

Was es kostet

Richtwerte für Elektrokleinstfahrzeuge im Versicherungsjahr 2026/2027, Segways werden meist genauso eingestuft.

BeispielRichtwert
Haftpflicht, Fahrer ab 23 Jahrenetwa 15 bis 35 Euro im Jahr
Haftpflicht, Fahrer unter 23 Jahrenetwa 30 bis 60 Euro im Jahr
Haftpflicht und Teilkaskoetwa 40 bis 90 Euro im Jahr
Gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden7,5 Millionen Euro

Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifangaben für E-Scooter und Segways.

Ihr Beitrag hängt von Alter und Gerätewert ab.

Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote ein, die Courtage zahlt der Versicherer.

Rechenbeispiel

Segway für 7.000 Euro, Fahrerin 45 Jahre, Abschluss im März

So setzt sich der Jahresbeitrag zusammen, wenn das Gerät gegen Diebstahl mitversichert wird.

Kfz-Haftpflicht mit Plaketteetwa 15 bis 35 Euro
Aufschlag für Teilkaskoetwa 25 bis 55 Euro
Selbstbeteiligung je Teilkaskoschadenoft 150 Euro

Zusammen etwa 40 bis 90 Euro im Jahr. Ohne Teilkasko trägt die Fahrerin einen Diebstahl über 7.000 Euro allein.

Warum der Segway ein Kennzeichen braucht

Die eKFV zählt selbstbalancierende Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange zu den Elektrokleinstfahrzeugen, wenn sie zwischen 6 und 20 km/h schnell sind. Für einen Segway mit Selbstbalancierung erlaubt sie bis zu 1.400 Watt, sofern mindestens 60 Prozent davon dem Gleichgewicht dienen.

Als Kraftfahrzeug fällt der Segway unter das Pflichtversicherungsgesetz. § 6 PflVG verbietet, ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflicht zu gebrauchen. Den Nachweis tragen Sie als kleine Plakette hinten am Gerät.

GerätEinordnungVersicherung
Segway mit Haltestange, bis 20 km/h, mit BetriebserlaubnisElektrokleinstfahrzeug nach eKFVPlakette mit Kfz-Haftpflicht Pflicht
E-Scooter mit LenkstangeElektrokleinstfahrzeug nach eKFVPlakette mit Kfz-Haftpflicht Pflicht
Hoverboard oder Einrad ohne Haltestangekein Elektrokleinstfahrzeugkeine Plakette, nicht für öffentliche Wege
Segway nur auf eigenem, abgeschlossenem Geländekein öffentlicher Verkehrkeine Pflicht, Haftung trotzdem prüfen

Was die Segway-Versicherung kostet

Versicherer rechnen einen Segway in der Regel wie einen E-Scooter ab. Den größten Unterschied macht das Alter: Fahrer unter 23 Jahren zahlen oft das Doppelte.

Das Versicherungsjahr für Plaketten beginnt am 1. März. Wer im Herbst abschließt, zahlt meist nur die restlichen Monate, braucht im März aber die neue Plakette in der nächsten Farbe.

Teilkasko für den teuren Segway

Ein Segway kostet neu schnell mehrere tausend Euro. Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden, die Sie anderen zufügen. Gegen Diebstahl, Brand oder Sturm am eigenen Gerät hilft nur eine Teilkasko.

Eine Vollkasko für selbst verursachte Unfallschäden am Segway bieten nur wenige an. Lohnt sich die Teilkasko für ein altes Gerät mit geringem Restwert nicht, reicht die reine Haftpflicht.

Warum die Privathaftpflicht beim Segway nicht hilft

Private Haftpflichtpolicen schließen versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge aus. Fährt Ihr Segway ohne Plakette und Sie verletzen jemanden, zahlen Sie den Schaden am Ende selbst.

Anders ist es nur bei Spielgeräten, die gar nicht im Straßenverkehr fahren dürfen. Ob ein Hoverboard im Garten über die Privathaftpflicht läuft, steht in Ihren Bedingungen.

Wann Sie keine Segway-Versicherung brauchen

Nutzen Sie den Segway ausschließlich auf eigenem, für andere abgesperrtem Gelände, verlangt das Gesetz keine Plakette. Das gilt nicht für Wege, die jeder betreten kann, etwa einen offenen Firmenparkplatz.

Bei einer geführten Segway-Tour stellt der Veranstalter das versicherte Gerät. Fragen Sie trotzdem nach, ob Schäden am geliehenen Segway bei Ihnen hängen bleiben.

Schritt für Schritt

  1. Im Datenblatt prüfen, ob der Segway eine Betriebserlaubnis als Elektrokleinstfahrzeug hat.
  2. Gerätewert notieren und entscheiden, ob Teilkasko gegen Diebstahl nötig ist.
  3. Alter aller Fahrer angeben, denn unter 23 Jahren wird es teurer.
  4. Versicherung abschließen und die Plakette hinten gut sichtbar aufkleben.
  5. Zum 1. März jedes Jahres die neue Plakette anbringen.

Checkliste

  • Betriebserlaubnis und Fabrikschild am Segway vorhanden
  • Gültige Versicherungsplakette für das laufende Jahr
  • Teilkasko, wenn der Segway mehr als ein paar hundert Euro wert ist
  • Alle Fahrer im Vertrag richtig angegeben
  • Beleuchtung, Bremse und Klingel funktionieren

Häufige Fehler

  • Glauben, die Privathaftpflicht decke den Segway mit ab
  • Die Plakette im März nicht erneuern und ohne Schutz weiterfahren
  • Ein Hoverboard ohne Haltestange für straßentauglich halten
  • Jüngere Fahrer verschweigen, um Beitrag zu sparen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Braucht ein Segway ein Nummernschild?

Kein großes Kennzeichen, aber eine Versicherungsplakette.

Sie zeigt, dass eine Kfz-Haftpflicht für das laufende Versicherungsjahr besteht.

Darf ich mit dem Segway auf dem Gehweg fahren?

Nein.

Sie müssen Radwege oder Schutzstreifen nutzen, wo es sie gibt, sonst die Fahrbahn.

Fußgängerzonen nur, wenn ein Schild es erlaubt.

Ab welchem Alter darf man Segway fahren?

Ab 14 Jahren, ohne Führerschein.

Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, schützt aber bei Stürzen.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fahre?

Ohne Plakette nennt der Bußgeldkatalog 40 Euro.

Fehlt der Versicherungsschutz ganz,

verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz und haften für Schäden anderer selbst.

Ist ein Segway teurer zu versichern als ein E-Scooter?

Meist nicht, viele Tarife behandeln beide gleich.

Teurer wird es nur, wenn Sie den hohen Gerätewert über die Teilkasko absichern.

Gilt die Segway-Versicherung auch im Ausland?

Welche Länder Ihr Vertrag einschließt, steht in den Bedingungen.

Wichtiger ist oft, ob der Segway dort überhaupt fahren darf,

denn jedes Land regelt Elektrokleinstfahrzeuge selbst.

Quellen

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