Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Meist, weil Ihr eigener Hund beteiligt war. Raufen zwei Hunde, wirkt bei beiden die Tiergefahr, also das unberechenbare Verhalten eines Tieres. Nach dem Bundesgerichtshof müssen Sie sich die Tiergefahr Ihres Hundes anrechnen lassen, die Hundehaftpflicht der Gegenseite zahlt dann nur deren Anteil, oft 50 Prozent. Hat der andere Halter einen Fehler gemacht, kann es mehr sein.
Was eine Hundehaftpflicht kostet, die in solchen Fällen für Ihren Anteil einsteht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Basistarif | etwa 19 bis 35 Euro im Jahr |
| Solider Standard mit hoher Deckung | etwa 46 bis 85 Euro im Jahr |
| Gleicher Tarif mit 150 Euro Selbstbeteiligung statt ohne | etwa 48 statt 65 Euro im Jahr |
| Listenhund | etwa 100 bis über 230 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifangaben.
Quote und Tierarztkosten im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis;
die tatsächliche Quote legen Versicherer oder Gericht im Einzelfall fest.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ihr Hund wird gebissen, der Ablauf lässt sich nicht klären. So teilt sich der Schaden bei einer Quote von 50 Prozent.
| Tierarzt für Ihren Hund, Bisswunden genäht | 1.200 Euro |
| Ihre Jacke, drei Jahre alt, Zeitwert | 60 Euro |
| Schaden gesamt | 1.260 Euro |
| Zahlung der gegnerischen Hundehaftpflicht, 50 Prozent | 630 Euro |
630 Euro bleiben bei Ihnen. War der andere Hund aus einem offenen Garten entwischt, wären volle 1.260 Euro möglich.
Als Halter haften Sie nach § 833 BGB für Schäden durch Ihren Hund, auch ohne eigenen Fehler. Das nennt man Tierhalterhaftung, Grund ist die Tiergefahr: Ein Hund kann unberechenbar reagieren, egal wie gut er erzogen ist.
Diese Tiergefahr wirkt auch gegen Sie. Geraten zwei Hunde aneinander, hat sich bei beiden die Natur des Tieres gezeigt. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass sich der Geschädigte die Tiergefahr seines eigenen Hundes entsprechend § 254 BGB anrechnen lassen muss (VI ZR 465/15). Die Hundehaftpflicht der Gegenseite zahlt dann nur den Anteil ihres Halters.
Eine feste Quote steht in keinem Gesetz. Abgewogen wird, wie stark jeder Hund beigetragen hat: Größe, wer angegriffen hat, ob einer angeleint war. Lässt sich das nicht klären, etwa bei einer Rauferei ohne Zeugen, kann es auf eine Teilung zur Hälfte hinauslaufen. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe 2019 bei einer Rauferei zweier freilaufender Hunde entschieden (7 U 24/19).
Wer den Streit angefangen hat, schließt die Mithaftung des anderen nicht aus, verschiebt aber die Quote. Bei einem großen Hund, der einen kleinen angeleinten anfällt, kann der Anteil des kleinen gering sein.
| Lage | Typische Folge |
|---|---|
| Zwei freilaufende Hunde raufen, Ablauf unklar | Teilung zur Hälfte möglich |
| Ihr Hund angeleint, fremder Hund bricht aus dem Garten aus | volle Zahlung möglich, wenn der andere Halter schuldhaft handelte |
| Sie greifen mit bloßer Hand in die Rauferei | zusätzlich eigenes Mitverschulden möglich |
| Fremder Hund beißt Sie, Ihr Hund war nicht dabei | keine Anrechnung, volle Haftung der Gegenseite |
Die Anrechnung entfällt, wenn der andere Halter nicht nur wegen der Tiergefahr, sondern auch wegen eines eigenen Fehlers haftet. So steht es im zweiten Leitsatz des Urteils, gestützt auf § 840 Absatz 3 BGB.
Ein solcher Fehler kann ein schlecht gesicherter Garten sein, ein Verstoß gegen die örtliche Leinenpflicht oder ein bekannt bissiger Hund ohne Maulkorb. Belegen müssen Sie das, Zeugen, Fotos und Ortsangaben helfen.
Nicht jede Kürzung hat mit der Tiergefahr zu tun. Bei Sachen wie Kleidung, Brille oder Handy ersetzt die Hundehaftpflicht der Gegenseite den Zeitwert, nicht den Neupreis. Eine drei Jahre alte Jacke bringt also weniger, als eine neue kostet.
Auch Ihr eigenes Verhalten zählt: Wer seinen Hund unangeleint auf einen angeleinten zulaufen lässt, muss mit einem höheren eigenen Anteil rechnen als 50 Prozent.
Die übrige Hälfte tragen Sie selbst. Ihre eigene Hundehaftpflicht zahlt nur Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt, nie Ihre eigenen Tierarztkosten oder Ihre zerrissene Hose.
Für die Tierarztrechnung Ihres eigenen Hundes springt nur eine Hundekranken- oder OP-Versicherung ein, für eigene Verletzungen die Krankenversicherung.
Lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben. Steht dort nur die Tiergefahr Ihres Hundes, fragen Sie gezielt, ob der andere Halter seinen Hund ausreichend gesichert hatte.
Bei hohen Personenschäden lohnt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt. Ein Makler kann helfen, die Bedingungen und die Schadenmeldung einzuordnen.
Fragen und Antworten
Weil auch bei Ihrem Hund die Tiergefahr mitwirkte.
Wer angefangen hat, beeinflusst die Quote, schließt die Anrechnung aber nicht automatisch aus.
Ja, wenn Sie in einer Rauferei Ihres eigenen Hundes verletzt werden.
Werden Sie ohne Beteiligung Ihres Hundes gebissen, gibt es keine Anrechnung.
Wenn sein Hund verletzt wurde, ja, dafür ist Ihre Hundehaftpflicht da.
Sie zahlt Ihren Anteil an seinem Schaden.
Ja, wenn Sie einen Fehler des anderen Halters belegen können.
Dann kann er voll haften.
Bei größeren Summen lohnt anwaltlicher Rat.
Das ist ein eigener Fall: Wer einen fremden Hund hütet, haftet anders.
Ob der Hüter mitversichert ist, steht in den Bedingungen.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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