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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Warum zahlt die Hundehaftpflicht nur 50 Prozent?

Kurz gesagt

Meist, weil Ihr eigener Hund beteiligt war. Raufen zwei Hunde, wirkt bei beiden die Tiergefahr, also das unberechenbare Verhalten eines Tieres. Nach dem Bundesgerichtshof müssen Sie sich die Tiergefahr Ihres Hundes anrechnen lassen, die Hundehaftpflicht der Gegenseite zahlt dann nur deren Anteil, oft 50 Prozent. Hat der andere Halter einen Fehler gemacht, kann es mehr sein.

Warum zahlt die Hundehaftpflicht nur 50 Prozent?

Was es kostet

Was eine Hundehaftpflicht kostet, die in solchen Fällen für Ihren Anteil einsteht.

BeispielRichtwert
Basistarifetwa 19 bis 35 Euro im Jahr
Solider Standard mit hoher Deckungetwa 46 bis 85 Euro im Jahr
Gleicher Tarif mit 150 Euro Selbstbeteiligung statt ohneetwa 48 statt 65 Euro im Jahr
Listenhundetwa 100 bis über 230 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifangaben.

Quote und Tierarztkosten im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis;

die tatsächliche Quote legen Versicherer oder Gericht im Einzelfall fest.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Rauferei auf der Hundewiese, beide Hunde frei

Ihr Hund wird gebissen, der Ablauf lässt sich nicht klären. So teilt sich der Schaden bei einer Quote von 50 Prozent.

Tierarzt für Ihren Hund, Bisswunden genäht1.200 Euro
Ihre Jacke, drei Jahre alt, Zeitwert60 Euro
Schaden gesamt1.260 Euro
Zahlung der gegnerischen Hundehaftpflicht, 50 Prozent630 Euro

630 Euro bleiben bei Ihnen. War der andere Hund aus einem offenen Garten entwischt, wären volle 1.260 Euro möglich.

Warum Ihr eigener Hund mitzählt

Als Halter haften Sie nach § 833 BGB für Schäden durch Ihren Hund, auch ohne eigenen Fehler. Das nennt man Tierhalterhaftung, Grund ist die Tiergefahr: Ein Hund kann unberechenbar reagieren, egal wie gut er erzogen ist.

Diese Tiergefahr wirkt auch gegen Sie. Geraten zwei Hunde aneinander, hat sich bei beiden die Natur des Tieres gezeigt. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass sich der Geschädigte die Tiergefahr seines eigenen Hundes entsprechend § 254 BGB anrechnen lassen muss (VI ZR 465/15). Die Hundehaftpflicht der Gegenseite zahlt dann nur den Anteil ihres Halters.

Wie die 50 Prozent zustande kommen

Eine feste Quote steht in keinem Gesetz. Abgewogen wird, wie stark jeder Hund beigetragen hat: Größe, wer angegriffen hat, ob einer angeleint war. Lässt sich das nicht klären, etwa bei einer Rauferei ohne Zeugen, kann es auf eine Teilung zur Hälfte hinauslaufen. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe 2019 bei einer Rauferei zweier freilaufender Hunde entschieden (7 U 24/19).

Wer den Streit angefangen hat, schließt die Mithaftung des anderen nicht aus, verschiebt aber die Quote. Bei einem großen Hund, der einen kleinen angeleinten anfällt, kann der Anteil des kleinen gering sein.

LageTypische Folge
Zwei freilaufende Hunde raufen, Ablauf unklarTeilung zur Hälfte möglich
Ihr Hund angeleint, fremder Hund bricht aus dem Garten ausvolle Zahlung möglich, wenn der andere Halter schuldhaft handelte
Sie greifen mit bloßer Hand in die Raufereizusätzlich eigenes Mitverschulden möglich
Fremder Hund beißt Sie, Ihr Hund war nicht dabeikeine Anrechnung, volle Haftung der Gegenseite

Wann Sie doch den vollen Schaden bekommen

Die Anrechnung entfällt, wenn der andere Halter nicht nur wegen der Tiergefahr, sondern auch wegen eines eigenen Fehlers haftet. So steht es im zweiten Leitsatz des Urteils, gestützt auf § 840 Absatz 3 BGB.

Ein solcher Fehler kann ein schlecht gesicherter Garten sein, ein Verstoß gegen die örtliche Leinenpflicht oder ein bekannt bissiger Hund ohne Maulkorb. Belegen müssen Sie das, Zeugen, Fotos und Ortsangaben helfen.

Andere Gründe, warum weniger gezahlt wird

Nicht jede Kürzung hat mit der Tiergefahr zu tun. Bei Sachen wie Kleidung, Brille oder Handy ersetzt die Hundehaftpflicht der Gegenseite den Zeitwert, nicht den Neupreis. Eine drei Jahre alte Jacke bringt also weniger, als eine neue kostet.

Auch Ihr eigenes Verhalten zählt: Wer seinen Hund unangeleint auf einen angeleinten zulaufen lässt, muss mit einem höheren eigenen Anteil rechnen als 50 Prozent.

Wer die andere Hälfte zahlt

Die übrige Hälfte tragen Sie selbst. Ihre eigene Hundehaftpflicht zahlt nur Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt, nie Ihre eigenen Tierarztkosten oder Ihre zerrissene Hose.

Für die Tierarztrechnung Ihres eigenen Hundes springt nur eine Hundekranken- oder OP-Versicherung ein, für eigene Verletzungen die Krankenversicherung.

So prüfen Sie eine Kürzung auf 50 Prozent

Lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben. Steht dort nur die Tiergefahr Ihres Hundes, fragen Sie gezielt, ob der andere Halter seinen Hund ausreichend gesichert hatte.

Bei hohen Personenschäden lohnt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt. Ein Makler kann helfen, die Bedingungen und die Schadenmeldung einzuordnen.

Schritt für Schritt

  1. Name und Anschrift des anderen Halters und seiner Versicherung notieren.
  2. Zeugen, Fotos vom Ort und von den Verletzungen sichern.
  3. Tierarzt- und Arztberichte aufbewahren.
  4. Schaden schriftlich bei der Hundehaftpflicht der Gegenseite geltend machen.
  5. Bei einer Kürzung die Begründung verlangen und ein Verschulden des anderen prüfen.

Checkliste

  • Ablauf der Rauferei mit Zeugen festgehalten
  • Leine, Garten, Maulkorb: Fehler der Gegenseite dokumentiert
  • Belege für Tierarzt, Arzt und beschädigte Sachen
  • Begründung der Quote schriftlich
  • Eigene Hundekranken- oder OP-Versicherung geprüft

Häufige Fehler

  • Die Kürzung für Willkür der Versicherung halten
  • Mit der bloßen Hand in eine Rauferei greifen
  • Keine Zeugen und Fotos sichern
  • Erwarten, dass die eigene Hundehaftpflicht den Rest zahlt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Warum zahlt die Versicherung nur die Hälfte, obwohl der andere Hund angefangen hat?

Weil auch bei Ihrem Hund die Tiergefahr mitwirkte.

Wer angefangen hat, beeinflusst die Quote, schließt die Anrechnung aber nicht automatisch aus.

Gilt die Kürzung auch, wenn ich selbst gebissen werde?

Ja, wenn Sie in einer Rauferei Ihres eigenen Hundes verletzt werden.

Werden Sie ohne Beteiligung Ihres Hundes gebissen, gibt es keine Anrechnung.

Muss ich dem anderen Halter dann auch 50 Prozent zahlen?

Wenn sein Hund verletzt wurde, ja, dafür ist Ihre Hundehaftpflicht da.

Sie zahlt Ihren Anteil an seinem Schaden.

Kann ich gegen die 50 Prozent vorgehen?

Ja, wenn Sie einen Fehler des anderen Halters belegen können.

Dann kann er voll haften.

Bei größeren Summen lohnt anwaltlicher Rat.

Zahlt die Hundehaftpflicht bei Hundesittern auch nur die Hälfte?

Das ist ein eigener Fall: Wer einen fremden Hund hütet, haftet anders.

Ob der Hüter mitversichert ist, steht in den Bedingungen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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