Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht
Kurz gesagt
Richtet der Hund beim Sitter einen Schaden bei Dritten an, haftet der Halter auch ohne eigenes Verschulden. Der Sitter haftet zusätzlich, wenn er die Betreuung übernommen und nicht sorgfältig aufgepasst hat. Die Hundehaftpflicht des Halters zahlt meist auch für private Sitter wie Nachbarn oder Freunde. Wer gegen Geld betreut, braucht eine eigene Haftpflicht.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifangaben für Halter und Hundesitter.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Hundehaftpflicht des Halters mit privaten Fremdhütern | etwa 40 bis 80 Euro im Jahr |
| Einfacher Tarif, nicht gewerbsmäßige Hüter wie Nachbarn und Freunde eingeschlossen | ab etwa 3,36 Euro im Monat, rund 40 Euro im Jahr |
| Günstige und teure Hundehaftpflicht im Test | unter 50 Euro bis etwa 150 Euro im Jahr |
| Haftpflicht für gewerbliche Hundesitter | etwa 10 bis 50 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand September 2026. Für gewerbliche Hundesitter nennt die Quelle einen niedrigen bis mittleren zweistelligen Monatsbeitrag; die Spanne von 10 bis 50 Euro ist unsere Einordnung und ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Hund reißt sich los und bringt eine Radfahrerin zu Fall. So verteilt sich die Haftung.
| Schaden der Radfahrerin | Behandlung, Schmerzensgeld, kaputtes Rad |
| Halter | haftet ohne Verschulden |
| Nachbarin | hat die Aufsicht für längere Zeit übernommen und haftet mit |
| Hundehaftpflicht des Halters | zahlt, wenn private Fremdhüter eingeschlossen sind |
| Beitrag dafür | im normalen Vertrag enthalten, etwa 40 bis 80 Euro im Jahr |
Die Radfahrerin wird aus der Hundehaftpflicht des Halters entschädigt. Die Nachbarin muss nichts aus eigener Tasche zahlen.
Das Gesetz trennt zwei Rollen. Der Halter haftet nach § 833 BGB für Schäden durch sein Tier, auch wenn er gar nicht dabei war. Wer die Aufsicht über den Hund vertraglich übernimmt, haftet nach § 834 BGB zusätzlich, außer er kann zeigen, dass er sorgfältig aufgepasst hat.
Für den Geschädigten heißt das: Er kann sich an beide halten. In der Praxis reguliert fast immer die Hundehaftpflicht des Halters, weil sie ohne Streit um Verschulden zahlen muss.
Wer nur mal kurz die Leine hält oder eine Runde um den Block geht, wird meist nicht zum haftenden Tieraufseher. Übernimmt jemand den Hund aber für längere Zeit, etwa über den Urlaub, sieht das anders aus.
Sobald Geld fließt oder die Betreuung zum Beruf gehört, gilt der Sitter als gewerblich. Dann greift die Hundehaftpflicht des Halters für den Sitter in der Regel nicht mehr, und er braucht eigenen Schutz.
Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Fälle. Die Einzelheiten stehen in den Bedingungen, und dort unterscheiden sich die Tarife gerade bei den Randfällen deutlich.
| Was passiert | Wer in der Regel zahlt |
|---|---|
| Hund beißt beim Sitter einen Passanten | Hundehaftpflicht des Halters, wenn Fremdhüter mitversichert sind |
| Hund läuft dem Sitter weg und verursacht einen Unfall | Hundehaftpflicht des Halters, Rückgriff auf den Sitter bei grober Nachlässigkeit möglich |
| Hund beißt den Sitter selbst | oft keine Leistung aus der Hundehaftpflicht des Halters, einzelne Tarife zahlen |
| Hund zerstört Möbel des Sitters | häufig trägt der Sitter den Schaden selbst, je nach Tarif |
| Betreuter Hund wird verletzt | nicht die Hundehaftpflicht; der Sitter haftet bei Verschulden |
| Gewerblicher Gassiservice oder Hundepension | eigene Berufs- oder Betriebshaftpflicht des Dienstleisters |
Wer öfter fremde Hunde hütet, sollte in seiner eigenen privaten Haftpflicht prüfen, ob das Hüten fremder Hunde eingeschlossen ist. Das schützt ihn, wenn der Halter keine oder eine lückenhafte Hundehaftpflicht hat.
Eigene Verletzungen, etwa nach einem Biss, deckt am ehesten die eigene Kranken- und Unfallversicherung. Klären Sie vorher, ob der Halter eine Hundehaftpflicht hat und ob Fremdhüter dort genannt sind.
Prüfen Sie, ob in Ihrem Vertrag nicht gewerbsmäßige Hüter mitversichert sind. Bei Pensionen und bezahlten Sittern fragen Sie nach deren Haftpflicht, am besten schriftlich, und ob Schäden am betreuten Hund eingeschlossen sind.
Eine kurze schriftliche Absprache hilft: Kontakt im Notfall, Tierarzt, Eigenheiten des Hundes, Leinen- und Maulkorbregeln Ihres Landes. Das schützt beide Seiten, wenn später über Sorgfalt gestritten wird.
Hütet eine Nachbarin gelegentlich und ohne Bezahlung Ihren Hund und schließt Ihre Hundehaftpflicht private Fremdhüter ein, sind Schäden bei Dritten bereits abgedeckt. Eine eigene Tierhüterversicherung für die Nachbarin ist dann nicht nötig.
Wer dagegen regelmäßig gegen Geld betreut, kommt um eine eigene Absicherung nicht herum, auch wenn es nur ein Nebenverdienst ist.
Fragen und Antworten
Ja, gegenüber dem Geschädigten haften Sie trotzdem. Ihr Versicherer kann sich bei grober Nachlässigkeit des Sitters später an ihn halten.
In den meisten Tarifen ja, wenn er unbezahlt aufpasst. Prüfen Sie, ob nicht gewerbsmäßige Hüter in Ihren Bedingungen stehen.
Oft nicht, weil der Sitter selbst als Aufseher gilt. Einzelne Tarife zahlen. Schauen Sie in die Bedingungen.
Nicht Ihre Hundehaftpflicht. Hat der Sitter nicht aufgepasst, haftet er selbst. Gewerbliche Sitter sichern das mit Obhutsschäden in ihrer Berufshaftpflicht ab.
Wer gegen Geld betreut, ja. Wer gelegentlich und unbezahlt hilft, ist meist über den Halter geschützt.
Die Pension braucht eine eigene Betriebshaftpflicht. Ihre Halterhaftung bleibt daneben bestehen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Was zahlt die Hundehaftpflicht?
Die Hundehaftpflicht zahlt Personenschäden, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden, die Ihr Hund andere …
Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?
Eine Hundehaftpflicht kostet meist zwischen 35 und 150 Euro im Jahr. Ein solider Tarif ohne Selbstbeteiligung mit 10 M …
Sind Welpen in der Hundehaftpflicht mitversichert?
Nur der Nachwuchs Ihrer eigenen, versicherten Hündin ist in vielen Tarifen beitragsfrei mit dabei, je nach Tarif 6, 12 …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen