Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Nur der Nachwuchs Ihrer eigenen, versicherten Hündin ist in vielen Tarifen beitragsfrei mit dabei, je nach Tarif 6, 12 oder bis zu 18 Monate ab Geburt. Einen gekauften oder übernommenen Welpen müssen Sie selbst versichern, am besten ab dem Tag der Übergabe. Das kostet meist 40 bis 80 Euro im Jahr.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifangaben und Bedingungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wurf der eigenen, versicherten Hündin | 0 Euro für 6 bis 18 Monate ab Geburt, je nach Tarif |
| Gekaufter Welpe, einfacher Tarif | ab etwa 3,36 Euro im Monat, rund 40 Euro im Jahr |
| Gekaufter Welpe, Tarif mit 10 Millionen Euro Deckung | ab etwa 7,79 Euro im Monat, rund 93 Euro im Jahr |
| Übliche Spanne für einen Hund ohne Listenstatus | etwa 40 bis 80 Euro im Jahr |
| Behaltener Welpe als Zweithund | oft rund 5 Prozent Nachlass auf den Beitrag |
Richtwerte, Stand September 2026. Die Einordnung der Welpendauer nach Tariftypen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; maßgeblich sind die Bedingungen des einzelnen Tarifs. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So ist der Welpe vom ersten Tag an geschützt, obwohl die Landespflicht erst später greift.
| Beginn | Tag der Übergabe, nicht erst mit sechs Monaten |
| Deckungssumme | 10 Millionen Euro |
| Selbstbeteiligung | keine |
| Mietsachschäden | eingeschlossen |
| Welpenklausel für späteren Wurf | 12 Monate oder mehr |
Etwa 50 bis 80 Euro im Jahr, rund 4 bis 7 Euro im Monat.
Die Welpenklausel ist für Halter gedacht, deren eigene Hündin einen Wurf bekommt. Die Welpen sind dann ab Geburt über den Vertrag der Mutter geschützt, ohne dass Sie etwas melden oder zahlen müssen.
Die Bedingungen sind fast immer dieselben: Die Hündin ist bei diesem Versicherer versichert, und Sie sind Halter der Welpen. Die Dauer schwankt deutlich, deshalb lohnt der Blick in die Bedingungen.
| Tariftyp | Welpen der eigenen Hündin |
|---|---|
| Einfacher Tarif | oft 6 Monate ab Geburt, manchmal gar nicht |
| Mittlerer Tarif | häufig 12 Monate |
| Starker Tarif | 12 bis 18 Monate, teils bis Ende des folgenden Versicherungsjahres |
| Gekaufter oder geschenkter Welpe | nicht mitversichert, eigener Vertrag nötig |
Wer einen Welpen beim Züchter oder aus dem Tierschutz holt, ist ab der Übergabe Halter und haftet für jeden Schaden, auch ohne eigenes Verschulden. Die Welpenklausel des Züchters endet in diesem Moment für Sie.
Ihre private Haftpflicht deckt Hunde in aller Regel nicht. Schließen Sie die Hundehaftpflicht deshalb vor der Abholung ab und lassen Sie den Schutz am Übergabetag beginnen.
Einige Länder knüpfen die Pflicht an das Alter des Hundes. In Niedersachsen gilt sie für Hunde, die älter als sechs Monate sind, mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Andere Länder setzen andere Grenzen oder verlangen die Versicherung nur für bestimmte Hunde.
Dass die Pflicht erst später greift, heißt nicht, dass ein Welpe keinen Schaden anrichten kann. Ein junger Hund, der auf die Straße läuft, verursacht denselben Unfall wie ein erwachsener.
Angeknabberte Türrahmen, zerkratztes Parkett in der Mietwohnung, ein Sprung an fremde Kleidung oder ein Radfahrer, der ausweichen muss. Achten Sie deshalb auf Mietsachschäden: Ein zerkratzter Boden kann schnell mehrere tausend Euro kosten.
Schäden an Ihrer eigenen Wohnung oder Ihren eigenen Sachen zahlt keine Haftpflicht, auch nicht beim Welpen.
Bekommt Ihre versicherte Hündin einen Wurf und geben Sie alle Welpen innerhalb der Frist ab, brauchen Sie keinen weiteren Vertrag. Die Käufer versichern ihren Welpen selbst ab Übergabe.
Behalten Sie einen Welpen, melden Sie ihn vor Ende der Frist als eigenen Hund an. Viele Versicherer geben für den zweiten Hund einen Nachlass. Wer regelmäßig und gegen Entgelt züchtet, sollte klären, ob der Tarif das noch als privat ansieht.
Fragen und Antworten
Nein. Ab der Übergabe sind Sie Halter und brauchen einen eigenen Vertrag.
Das regelt jedes Land selbst, in Niedersachsen etwa ab sechs Monaten. Sinnvoll ist der Schutz ab dem ersten Tag.
Je nach Tarif 6, 12 oder bis zu 18 Monate ab Geburt. Voraussetzung ist fast immer, dass die Hündin beim selben Versicherer versichert ist.
Meist nicht. Der Beitrag richtet sich nach Rasse und Deckung, nicht nach dem Alter.
Ja, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind. Schäden an Ihrem eigenen Eigentum zahlt sie nicht.
Melden Sie ihn vor Ende der beitragsfreien Zeit als eigenen Hund an. Für einen zweiten Hund gibt es oft einen Nachlass.
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