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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Sind Welpen in der Hundehaftpflicht mitversichert?

Kurz gesagt

Nur der Nachwuchs Ihrer eigenen, versicherten Hündin ist in vielen Tarifen beitragsfrei mit dabei, je nach Tarif 6, 12 oder bis zu 18 Monate ab Geburt. Einen gekauften oder übernommenen Welpen müssen Sie selbst versichern, am besten ab dem Tag der Übergabe. Das kostet meist 40 bis 80 Euro im Jahr.

Sind Welpen in der Hundehaftpflicht mitversichert?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifangaben und Bedingungen.

BeispielRichtwert
Wurf der eigenen, versicherten Hündin0 Euro für 6 bis 18 Monate ab Geburt, je nach Tarif
Gekaufter Welpe, einfacher Tarifab etwa 3,36 Euro im Monat, rund 40 Euro im Jahr
Gekaufter Welpe, Tarif mit 10 Millionen Euro Deckungab etwa 7,79 Euro im Monat, rund 93 Euro im Jahr
Übliche Spanne für einen Hund ohne Listenstatusetwa 40 bis 80 Euro im Jahr
Behaltener Welpe als Zweithundoft rund 5 Prozent Nachlass auf den Beitrag

Richtwerte, Stand September 2026. Die Einordnung der Welpendauer nach Tariftypen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; maßgeblich sind die Bedingungen des einzelnen Tarifs. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Labrador-Welpe, mit 10 Wochen vom Züchter übernommen

So ist der Welpe vom ersten Tag an geschützt, obwohl die Landespflicht erst später greift.

BeginnTag der Übergabe, nicht erst mit sechs Monaten
Deckungssumme10 Millionen Euro
Selbstbeteiligungkeine
Mietsachschädeneingeschlossen
Welpenklausel für späteren Wurf12 Monate oder mehr

Etwa 50 bis 80 Euro im Jahr, rund 4 bis 7 Euro im Monat.

Wann Welpen automatisch mitlaufen

Die Welpenklausel ist für Halter gedacht, deren eigene Hündin einen Wurf bekommt. Die Welpen sind dann ab Geburt über den Vertrag der Mutter geschützt, ohne dass Sie etwas melden oder zahlen müssen.

Die Bedingungen sind fast immer dieselben: Die Hündin ist bei diesem Versicherer versichert, und Sie sind Halter der Welpen. Die Dauer schwankt deutlich, deshalb lohnt der Blick in die Bedingungen.

TariftypWelpen der eigenen Hündin
Einfacher Tarifoft 6 Monate ab Geburt, manchmal gar nicht
Mittlerer Tarifhäufig 12 Monate
Starker Tarif12 bis 18 Monate, teils bis Ende des folgenden Versicherungsjahres
Gekaufter oder geschenkter Welpenicht mitversichert, eigener Vertrag nötig

Der gekaufte Welpe: die übersehene Lücke

Wer einen Welpen beim Züchter oder aus dem Tierschutz holt, ist ab der Übergabe Halter und haftet für jeden Schaden, auch ohne eigenes Verschulden. Die Welpenklausel des Züchters endet in diesem Moment für Sie.

Ihre private Haftpflicht deckt Hunde in aller Regel nicht. Schließen Sie die Hundehaftpflicht deshalb vor der Abholung ab und lassen Sie den Schutz am Übergabetag beginnen.

Was die Länder verlangen

Einige Länder knüpfen die Pflicht an das Alter des Hundes. In Niedersachsen gilt sie für Hunde, die älter als sechs Monate sind, mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Andere Länder setzen andere Grenzen oder verlangen die Versicherung nur für bestimmte Hunde.

Dass die Pflicht erst später greift, heißt nicht, dass ein Welpe keinen Schaden anrichten kann. Ein junger Hund, der auf die Straße läuft, verursacht denselben Unfall wie ein erwachsener.

Was Welpen typischerweise anrichten

Angeknabberte Türrahmen, zerkratztes Parkett in der Mietwohnung, ein Sprung an fremde Kleidung oder ein Radfahrer, der ausweichen muss. Achten Sie deshalb auf Mietsachschäden: Ein zerkratzter Boden kann schnell mehrere tausend Euro kosten.

Schäden an Ihrer eigenen Wohnung oder Ihren eigenen Sachen zahlt keine Haftpflicht, auch nicht beim Welpen.

Wann Sie für Welpen nichts extra brauchen

Bekommt Ihre versicherte Hündin einen Wurf und geben Sie alle Welpen innerhalb der Frist ab, brauchen Sie keinen weiteren Vertrag. Die Käufer versichern ihren Welpen selbst ab Übergabe.

Behalten Sie einen Welpen, melden Sie ihn vor Ende der Frist als eigenen Hund an. Viele Versicherer geben für den zweiten Hund einen Nachlass. Wer regelmäßig und gegen Entgelt züchtet, sollte klären, ob der Tarif das noch als privat ansieht.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob der Welpe aus dem Wurf Ihrer eigenen versicherten Hündin stammt.
  2. Wenn ja: Dauer der Welpenklausel in den Bedingungen nachlesen und Ende notieren.
  3. Wenn nein: Hundehaftpflicht vor der Abholung abschließen, Beginn am Übergabetag.
  4. Mietsachschäden und private Hundehüter einschließen.
  5. Behaltene Welpen vor Ende der Frist als eigenen Hund anmelden.

Checkliste

  • Schutz ab Übergabetag, nicht erst ab Anmeldung bei der Gemeinde
  • Welpenklausel mindestens 12 Monate, falls Sie mit Ihrer Hündin züchten
  • Mietsachschäden eingeschlossen
  • Deckung mindestens 10 Millionen Euro
  • Ende der beitragsfreien Zeit im Kalender eingetragen

Häufige Fehler

  • Annehmen, ein gekaufter Welpe laufe beim Züchter noch mit
  • Mit dem Abschluss warten, bis die Landespflicht greift
  • Einen behaltenen Welpen nach Ablauf der Frist nicht anmelden
  • Glauben, die private Haftpflicht decke den jungen Hund

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein gekaufter Welpe über die Versicherung des Züchters geschützt?

Nein. Ab der Übergabe sind Sie Halter und brauchen einen eigenen Vertrag.

Ab welchem Alter muss ich einen Welpen versichern?

Das regelt jedes Land selbst, in Niedersachsen etwa ab sechs Monaten. Sinnvoll ist der Schutz ab dem ersten Tag.

Wie lange sind Welpen meiner Hündin mitversichert?

Je nach Tarif 6, 12 oder bis zu 18 Monate ab Geburt. Voraussetzung ist fast immer, dass die Hündin beim selben Versicherer versichert ist.

Ist ein Welpe günstiger als ein erwachsener Hund?

Meist nicht. Der Beitrag richtet sich nach Rasse und Deckung, nicht nach dem Alter.

Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn der Welpe meine Mietwohnung beschädigt?

Ja, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind. Schäden an Ihrem eigenen Eigentum zahlt sie nicht.

Was gilt, wenn ich einen Welpen aus dem Wurf behalte?

Melden Sie ihn vor Ende der beitragsfreien Zeit als eigenen Hund an. Für einen zweiten Hund gibt es oft einen Nachlass.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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