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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Maschinenversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Maschinen- und Maschinenbruchversicherung?

Kurz gesagt

Der Unterschied zwischen Maschinen- und Maschinenbruchversicherung liegt meist nur im Namen: Maschinenbruch ist die ältere Bezeichnung, Maschinenversicherung der heutige Name. Beide zahlen plötzliche Schäden von innen wie Bedienfehler, Kurzschluss oder Materialfehler. Was zählt, steht im Vertrag: Bei einem Minibagger kostet Maschine plus Kasko rund 25 Prozent mehr als reine Kasko.

Was ist der Unterschied zwischen Maschinen- und Maschinenbruchversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele zeigen, was der Schritt von reiner Kasko zu Maschine und Kasko kostet. Brutto heißt mit 19 Prozent Versicherungsteuer.

BeispielRichtwert
Minibagger, Kaufpreis 50.000 Euro, reine Kasko für Baugeräte, Selbstbeteiligung 500 Euro365,81 Euro brutto im Jahr
Gleicher Minibagger, Maschine und Kasko, Selbstbeteiligung 500 Euro455,53 Euro brutto im Jahr
Gabelstapler, Versicherungssumme 22.500 Euro, Selbstbeteiligung 250 Euro238 Euro im Jahr
Hydraulikbagger, Versicherungssumme 133.000 Euro, Selbstbeteiligung 250 Euro1.424,43 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen einzelner Vermittler.

Für stationäre Maschinen gibt es keine belastbaren öffentlichen Vergleichswerte;

dort zeigt erst das Angebot den Beitrag,

das wir für Sie einholen.

Rechenbeispiel

Gleicher Bagger, zwei Verträge, ein Bedienfehler

Ein Mitarbeiter fährt den Minibagger mit angehobenem Arm gegen einen Träger, der Hydraulikzylinder reißt. Reparatur 6.000 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euro.

Reine Kasko nach ABG, Beitrag 365,81 EuroAnstoß von außen, gezahlt werden 5.500 Euro
Gleicher Schaden, aber Zylinder platzt durch MaterialfehlerKasko zahlt nichts
Maschine und Kasko nach ABMG, Beitrag 455,53 Eurobeide Fälle versichert, je 5.500 Euro
Mehrbeitrag für den Maschinenbruchschutzrund 90 Euro im Jahr

Rund 90 Euro mehr im Jahr entscheiden, ob ein Schaden von innen mit 5.500 Euro ersetzt wird oder gar nicht.

Ein Begriff aus der Zeit, als Maschinen brachen

Maschinenbruchversicherung beschreibt den ursprünglichen Kern der Sparte: Eine Welle bricht, ein Zahnrad zerspringt, ein Motor brennt durch. Heute heißen die Musterbedingungen des Versicherungsverbands Maschinenversicherung, weil längst mehr versichert ist als Bruch, etwa Kurzschluss, Bedienfehler und Sabotage.

Im Sprachgebrauch leben beide Wörter weiter. Viele Betriebe, Leasingverträge und Vermittler sagen Maschinenbruch, die Police heißt Maschinenversicherung. Für den Schutz ist der Name ohne Bedeutung, entscheidend sind Bedingungswerk und Klauseln.

Wo zwischen den Verträgen wirklich Unterschiede liegen

Unterschiede zwischen zwei Maschinen- oder Maschinenbruchverträgen entstehen durch das Bedingungswerk und die Zusätze. Eine stationäre Presse wird nach AMB versichert, ein Bagger oder Stapler nach ABMG. Wer bei fahrbaren Geräten nur die ABG wählt, hat eine reine Kasko ohne Betriebsschäden.

BausteinWas er zahltBei Maschinenbruch immer drin?
Maschinenversicherung nach AMBSchäden von innen an stationären Maschinenja, das ist der Kern
Maschine und Kasko nach ABMGBetriebsschäden und Unfälle an fahrbaren Gerätenja, bei fahrbaren Geräten
Reine Kasko nach ABGnur Unfälle von außen an Baugerätennein, kein Maschinenbruch
DiebstahlVerlust fahrbarer Gerätenur wenn vereinbart
Brand und ExplosionFeuerschäden an der Maschinestationär oft ausgeschlossen
Maschinen-BetriebsunterbrechungErtragsausfall während der Reparaturnein, eigener Vertrag

Maschinenversicherung oder Inhaltsversicherung: die eigentliche Grenze

Wichtiger als der Unterschied zwischen Maschinen- und Maschinenbruchversicherung ist die Grenze zur Inhaltsversicherung. Die Inhaltsversicherung zahlt nur benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Ein Getriebeschaden durch einen Bedienfehler ist dort nicht versichert, in der Maschinenversicherung schon.

Brand ist der klassische Streitpunkt zwischen beiden. Klären Sie im Vertrag, welche Police zahlt, wenn ein Kurzschluss in der Maschine erst einen Schaden innen und dann einen Brand auslöst.

Was beide Namen nicht abdecken

Weder Maschinen- noch Maschinenbruchversicherung zahlen Verschleiß, also die planbare Abnutzung von Lagern, Messern oder Schläuchen. Auch Werkzeuge, Formen und Betriebsmittel wie Öl sind meist ausgeschlossen.

Den Stillstand selbst ersetzt keiner der beiden Verträge. Dafür gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, die den entgangenen Ertrag nach einem versicherten Maschinenschaden zahlt.

Wann Sie keine Maschinenbruchversicherung brauchen

Ein Büro mit Computern und Druckern ist mit der Elektronikversicherung besser bedient. Wer nur wenige günstige Maschinen hat, deren Ersatz aus der laufenden Kasse möglich ist, kann auf die Maschinenversicherung verzichten.

Für neue Maschinen in der Herstellergarantie ist der Schutz nicht wertlos: Garantie zahlt nur Fehler ab Werk, nicht den Bedienfehler am zweiten Tag.

Schritt für Schritt

  1. In der Police nachsehen, welches Bedingungswerk gilt: AMB, ABMG oder ABG.
  2. Prüfen, ob Betriebsschäden von innen versichert sind oder nur Unfälle.
  3. Brand, Diebstahl und Mietkosten als Zusätze klären.
  4. Abgrenzung zur Inhalts- und Elektronikversicherung schriftlich festhalten.
  5. Für Engpassmaschinen zusätzlich eine Maschinen-Betriebsunterbrechung prüfen.

Checkliste

  • Bedingungswerk genannt und passend zur Maschine
  • Bedienfehler und Fahrlässigkeit eingeschlossen
  • Bei fahrbaren Geräten ABMG statt nur ABG
  • Neuwert als Versicherungssumme mit Unterversicherungsverzicht
  • Klare Regel für Brand zwischen Maschinen- und Inhaltsversicherung

Häufige Fehler

  • Glauben, Maschinenbruch und Maschinenversicherung seien zwei Verträge, und doppelt zahlen
  • Für einen Bagger nur eine Kasko abschließen und Betriebsschäden übersehen
  • Annehmen, die Inhaltsversicherung zahle einen Maschinenschaden mit
  • Den Produktionsausfall für versichert halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist Maschinenbruchversicherung dasselbe wie Maschinenversicherung?

Im Kern ja.

Maschinenbruch ist der ältere Name, Maschinenversicherung der heutige.

Welche Schäden versichert sind, steht im Bedingungswerk und in den Klauseln.

Was ist der Unterschied zur Maschinenkasko?

Die reine Kasko nach ABG zahlt nur Schäden von außen, etwa Umkippen oder Zusammenstoß.

Die Maschinenversicherung nach ABMG zahlt zusätzlich Schäden von innen wie Bedienfehler und

Materialfehler.

Zahlt die Maschinenbruchversicherung bei Verschleiß?

Nein.

Versichert ist nur der plötzliche Schaden.

Bricht ein verschlissenes Teil und zerstört dabei andere Teile,

ist dieser Folgeschaden aber versichert.

Brauche ich neben der Inhaltsversicherung eine Maschinenversicherung?

Ja, wenn Ihr Betrieb an Maschinen hängt.

Die Inhaltsversicherung zahlt nur Feuer, Wasser, Sturm und Einbruch, nicht den Schaden von innen.

Ist der Produktionsausfall in der Maschinenbruchversicherung enthalten?

Nein.

Dafür gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung als eigenen Vertrag.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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