Alles zur Versicherung: Maschinenversicherung
Brauche ich eine Maschinenversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Der Unterschied zwischen Maschinen- und Maschinenbruchversicherung liegt meist nur im Namen: Maschinenbruch ist die ältere Bezeichnung, Maschinenversicherung der heutige Name. Beide zahlen plötzliche Schäden von innen wie Bedienfehler, Kurzschluss oder Materialfehler. Was zählt, steht im Vertrag: Bei einem Minibagger kostet Maschine plus Kasko rund 25 Prozent mehr als reine Kasko.
Veröffentlichte Beitragsbeispiele zeigen, was der Schritt von reiner Kasko zu Maschine und Kasko kostet. Brutto heißt mit 19 Prozent Versicherungsteuer.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Minibagger, Kaufpreis 50.000 Euro, reine Kasko für Baugeräte, Selbstbeteiligung 500 Euro | 365,81 Euro brutto im Jahr |
| Gleicher Minibagger, Maschine und Kasko, Selbstbeteiligung 500 Euro | 455,53 Euro brutto im Jahr |
| Gabelstapler, Versicherungssumme 22.500 Euro, Selbstbeteiligung 250 Euro | 238 Euro im Jahr |
| Hydraulikbagger, Versicherungssumme 133.000 Euro, Selbstbeteiligung 250 Euro | 1.424,43 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen einzelner Vermittler.
Für stationäre Maschinen gibt es keine belastbaren öffentlichen Vergleichswerte;
dort zeigt erst das Angebot den Beitrag,
das wir für Sie einholen.
Rechenbeispiel
Ein Mitarbeiter fährt den Minibagger mit angehobenem Arm gegen einen Träger, der Hydraulikzylinder reißt. Reparatur 6.000 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euro.
| Reine Kasko nach ABG, Beitrag 365,81 Euro | Anstoß von außen, gezahlt werden 5.500 Euro |
| Gleicher Schaden, aber Zylinder platzt durch Materialfehler | Kasko zahlt nichts |
| Maschine und Kasko nach ABMG, Beitrag 455,53 Euro | beide Fälle versichert, je 5.500 Euro |
| Mehrbeitrag für den Maschinenbruchschutz | rund 90 Euro im Jahr |
Rund 90 Euro mehr im Jahr entscheiden, ob ein Schaden von innen mit 5.500 Euro ersetzt wird oder gar nicht.
Maschinenbruchversicherung beschreibt den ursprünglichen Kern der Sparte: Eine Welle bricht, ein Zahnrad zerspringt, ein Motor brennt durch. Heute heißen die Musterbedingungen des Versicherungsverbands Maschinenversicherung, weil längst mehr versichert ist als Bruch, etwa Kurzschluss, Bedienfehler und Sabotage.
Im Sprachgebrauch leben beide Wörter weiter. Viele Betriebe, Leasingverträge und Vermittler sagen Maschinenbruch, die Police heißt Maschinenversicherung. Für den Schutz ist der Name ohne Bedeutung, entscheidend sind Bedingungswerk und Klauseln.
Unterschiede zwischen zwei Maschinen- oder Maschinenbruchverträgen entstehen durch das Bedingungswerk und die Zusätze. Eine stationäre Presse wird nach AMB versichert, ein Bagger oder Stapler nach ABMG. Wer bei fahrbaren Geräten nur die ABG wählt, hat eine reine Kasko ohne Betriebsschäden.
| Baustein | Was er zahlt | Bei Maschinenbruch immer drin? |
|---|---|---|
| Maschinenversicherung nach AMB | Schäden von innen an stationären Maschinen | ja, das ist der Kern |
| Maschine und Kasko nach ABMG | Betriebsschäden und Unfälle an fahrbaren Geräten | ja, bei fahrbaren Geräten |
| Reine Kasko nach ABG | nur Unfälle von außen an Baugeräten | nein, kein Maschinenbruch |
| Diebstahl | Verlust fahrbarer Geräte | nur wenn vereinbart |
| Brand und Explosion | Feuerschäden an der Maschine | stationär oft ausgeschlossen |
| Maschinen-Betriebsunterbrechung | Ertragsausfall während der Reparatur | nein, eigener Vertrag |
Wichtiger als der Unterschied zwischen Maschinen- und Maschinenbruchversicherung ist die Grenze zur Inhaltsversicherung. Die Inhaltsversicherung zahlt nur benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Ein Getriebeschaden durch einen Bedienfehler ist dort nicht versichert, in der Maschinenversicherung schon.
Brand ist der klassische Streitpunkt zwischen beiden. Klären Sie im Vertrag, welche Police zahlt, wenn ein Kurzschluss in der Maschine erst einen Schaden innen und dann einen Brand auslöst.
Weder Maschinen- noch Maschinenbruchversicherung zahlen Verschleiß, also die planbare Abnutzung von Lagern, Messern oder Schläuchen. Auch Werkzeuge, Formen und Betriebsmittel wie Öl sind meist ausgeschlossen.
Den Stillstand selbst ersetzt keiner der beiden Verträge. Dafür gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, die den entgangenen Ertrag nach einem versicherten Maschinenschaden zahlt.
Ein Büro mit Computern und Druckern ist mit der Elektronikversicherung besser bedient. Wer nur wenige günstige Maschinen hat, deren Ersatz aus der laufenden Kasse möglich ist, kann auf die Maschinenversicherung verzichten.
Für neue Maschinen in der Herstellergarantie ist der Schutz nicht wertlos: Garantie zahlt nur Fehler ab Werk, nicht den Bedienfehler am zweiten Tag.
Fragen und Antworten
Im Kern ja.
Maschinenbruch ist der ältere Name, Maschinenversicherung der heutige.
Welche Schäden versichert sind, steht im Bedingungswerk und in den Klauseln.
Die reine Kasko nach ABG zahlt nur Schäden von außen, etwa Umkippen oder Zusammenstoß.
Die Maschinenversicherung nach ABMG zahlt zusätzlich Schäden von innen wie Bedienfehler und
Materialfehler.
Nein.
Versichert ist nur der plötzliche Schaden.
Bricht ein verschlissenes Teil und zerstört dabei andere Teile,
ist dieser Folgeschaden aber versichert.
Ja, wenn Ihr Betrieb an Maschinen hängt.
Die Inhaltsversicherung zahlt nur Feuer, Wasser, Sturm und Einbruch, nicht den Schaden von innen.
Nein.
Dafür gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung als eigenen Vertrag.
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