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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Transportversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Transport- und Verkehrshaftungsversicherung?

Kurz gesagt

Der Unterschied zwischen beiden: Die Transportversicherung schützt Ihre Ware und zahlt ihren Wert, egal wer schuld ist. Die Verkehrshaftungsversicherung schützt den Frachtführer und zahlt nur, wenn der Frachtführer haftet, nach HGB meist bis 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm, derzeit rund 10 Euro. Was Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie Ware versenden oder Transport als Dienstleistung anbieten.

Was ist der Unterschied zwischen Transport- und Verkehrshaftungsversicherung?

Was es kostet

Beide Verträge werden anders berechnet: die Warenversicherung als Satz auf den Warenwert, die Verkehrshaftung nach Frachtumsatz oder Fahrzeugzahl.

BeispielRichtwert
Warentransport, Standardware, Satz auf den versicherten Wertetwa 0,3 bis 0,5 Prozent
Warentransport, Jahrespolice für 100.000 Euro Versandumsatzetwa 500 Euro im Jahr bei 250 Euro Selbstbehalt
Werkverkehr, ein Lieferwagen mit 12.000 Euro Versicherungssummeetwa 250 Euro im Jahr plus 19 Prozent Versicherungsteuer
Verkehrshaftung für Frachtführer über 3,5 tPreis nach Frachtumsatz oder Fahrzeugzahl, Deckung mindestens 600.000 Euro je Schadenereignis

Stand Oktober 2026.

Die Werte zur Warenversicherung und zum Werkverkehr sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis,

angelehnt an die genannten Beispiele.

Für die Verkehrshaftung gibt es keine belastbaren öffentlichen Preise,

deshalb nennen wir dort keinen Betrag.

Ihr Beitrag ergibt sich aus dem Angebot.

Rechenbeispiel

Karton Elektronik, 10 kg, 8.000 Euro Warenwert, geht verloren

So unterschiedlich fällt die Erstattung aus, je nachdem, welcher Vertrag zahlt.

Haftung des Frachtführers (10 kg × 8,33 SZR × rund 1,21 Euro)rund 100 Euro
Zahlung seiner Verkehrshaftungsversicherungdieselben rund 100 Euro, mehr schuldet er nicht
Zahlung Ihrer Warentransportversicherung8.000 Euro abzüglich Selbstbehalt
Bei höherer Gewalt, etwa UnwetterHaftung oft null, Warenversicherung zahlt

Ohne eigene Warenversicherung bleiben Sie auf rund 7.900 Euro sitzen. Mit ihr bekommen Sie den Warenwert, und Ihr Versicherer holt sich die 100 Euro beim Frachtführer zurück.

Ware oder Haftung: wer welchen Vertrag schließt

Die Warentransportversicherung ist eine Sachversicherung. Sie gehört zu dem, der das Risiko an der Ware trägt, also Verkäufer oder Käufer, je nach Lieferbedingung im Kaufvertrag. Kommt die Ware beschädigt an oder gar nicht, zahlt sie den versicherten Wert, ohne zu fragen, ob jemand den Schaden verschuldet hat.

Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Transportunternehmen. Sie zahlt nur, wenn der Frachtführer oder Spediteur nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden einstehen muss, und nur bis zu seiner Haftungsgrenze. Für den Versender ist sie deshalb kein Ersatz für eine eigene Warentransportversicherung.

MerkmalWarentransportversicherungVerkehrshaftungsversicherung
Wer schließt abVersender oder Käufer der WareFrachtführer, Spediteur, Lagerhalter
Was ist versichertdie Ware selbstdie Haftung des Transporteurs
Zahlt bei höherer Gewaltja, bei Allgefahrendeckungmeist nein, weil keine Haftung besteht
Höhe der Leistungversicherter Warenwertbis zur Haftungsgrenze je Kilogramm
Pflichtneinfür Güterkraftverkehr über 3,5 t (§ 7a GüKG)

Warum die Haftung des Frachtführers Ihre Ware selten deckt

Nach § 431 Abs. 1 HGB haftet der Frachtführer für Verlust oder Beschädigung höchstens mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht. Die Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds, im Oktober 2026 rund 1,21 Euro wert. Das ergibt etwa 10 Euro je Kilogramm.

Bei schwerer, günstiger Ware wie Baustoffen reicht das oft. Bei leichter, wertvoller Ware wie Elektronik, Ersatzteilen oder Kosmetik deckt die Haftung nur einen kleinen Teil. Per AGB darf der Betrag zwischen 2 und 40 Rechnungseinheiten liegen, wenn darauf deutlich hingewiesen wird (§ 449 Abs. 2 HGB). Prüfen Sie also die Bedingungen Ihres Spediteurs, bevor Sie sich auf seine Haftung verlassen.

Wer die Verkehrshaftungsversicherung braucht

Wer gewerblich Güter mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht befördert, muss nach § 7a GüKG eine Güterschaden-Haftpflicht mit mindestens 600.000 Euro je Schadenereignis haben, wenn Be- und Entladeort im Inland liegen. Die Verkehrshaftungsversicherung schließt diese Pflicht meist ein und deckt zusätzlich Speditions- und Lagergeschäft sowie CMR-Fahrten ins Ausland.

Für Händler, Hersteller und Onlineshops, die Ware nur versenden, ist die Verkehrshaftungsversicherung nicht gedacht. Sie brauchen sie nicht, auch wenn sie manchmal einen eigenen Transporter fahren. Für diesen Fall ist die Werkverkehrsversicherung da.

Wann Sie beides oder keins von beidem brauchen

Beides brauchen etwa Spediteure, die auch eigene Handelsware bewegen, oder Logistiker, die für Kunden die Warenversicherung mit eindecken. Dann gibt es zwei getrennte Verträge oder einen kombinierten Vertrag mit zwei Teilen.

Keine Warentransportversicherung brauchen Sie, wenn Sie ab Werk verkaufen und der Käufer das Transportrisiko ab Übergabe trägt, oder wenn Ihre Ware so schwer und günstig ist, dass die gesetzliche Haftung des Frachtführers den Wert praktisch abdeckt.

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie Ihre Rolle: versenden Sie eigene Ware, transportieren Sie für andere oder beides?
  2. Lesen Sie im Kaufvertrag, ab wann Sie das Transportrisiko tragen.
  3. Rechnen Sie den Warenwert je Kilogramm aus und vergleichen Sie ihn mit rund 10 Euro.
  4. Prüfen Sie die AGB Ihres Spediteurs auf abweichende Haftungsgrenzen.
  5. Lassen Sie sich je nach Rolle eine Warentransport- oder Verkehrshaftungsversicherung anbieten.

Checkliste

  • Rolle geklärt: Versender, Transporteur oder beides
  • Warenwert je Kilogramm mit der gesetzlichen Haftung verglichen
  • Lieferbedingung im Kaufvertrag geprüft
  • Als Frachtführer über 3,5 t: Nachweis nach § 7a GüKG im Fahrzeug
  • Eigene Fahrzeuge mit Ladung: Werkverkehr gesondert geregelt

Häufige Fehler

  • Als Versender glauben, die Versicherung des Spediteurs schütze die eigene Ware
  • Als Frachtführer die Pflichtversicherung mit einer Warenversicherung verwechseln
  • Haftungsgrenzen in den AGB des Spediteurs übersehen
  • Eigene Fahrzeuge vergessen, für die keine der beiden Versicherungen gilt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Verkehrshaftungsversicherung dasselbe wie die CMR-Versicherung?

Fast.

CMR-Versicherung nennt man die Haftungsdeckung für grenzüberschreitende Straßentransporte.

Sie ist meist ein Teil der Verkehrshaftungsversicherung.

Zahlt die Verkehrshaftungsversicherung bei Unwetter?

In der Regel nicht, weil der Frachtführer für unvermeidbare Ereignisse nicht haftet.

Ihre eigene Warentransportversicherung mit Allgefahrendeckung zahlt dagegen.

Kann ich die Haftung des Frachtführers erhöhen?

Ja, über eine Wertdeklaration oder eine Vereinbarung im Vertrag.

Das kostet einen Aufschlag auf die Fracht und deckt trotzdem keine Schäden,

für die er gar nicht haftet.

Brauche ich als Onlinehändler eine Verkehrshaftungsversicherung?

Nein.

Sie brauchen höchstens eine Warentransportversicherung für Ihre Sendungen,

wenn der Warenwert je Kilogramm hoch ist oder Paketdienste nur wenig ersetzen.

Wer zahlt, wenn der Frachtführer grob fahrlässig handelt?

Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit fällt die Haftungsgrenze weg (§ 435 HGB).

Das müssen Sie aber beweisen.

Eine Warenversicherung zahlt ohne diesen Streit.

Was kostet die Beratung?

Nichts.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Transportversicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Transportversicherung

Nur bei Frachtführern und Werkverkehr

Zum Beispiel Incoterms, ADSp, Verpackung, Lagerungen, bisherige Schäden

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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