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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was ist ein Auslandsschadenschutz?

Kurz gesagt

Ein Auslandsschadenschutz ist ein Baustein Ihrer Kfz-Versicherung für Unfälle im europäischen Ausland, an denen der andere schuld ist. Ihr eigener Versicherer ersetzt dann Ihren Schaden nach deutschen Maßstäben, auch Schmerzensgeld und Wertminderung, und holt sich das Geld vom Gegner zurück. Er kostet etwa 10 bis 30 Euro im Jahr und ist in besseren Tarifen oft enthalten.

Was ist ein Auslandsschadenschutz?

Was es kostet

Was der Auslandsschadenschutz kostet.

BeispielRichtwert
Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtetwa 10 bis 30 Euro im Jahr
Teurere Einzelangebotebis etwa 50 Euro im Jahr
Komfort- und Premiumtarifeoft ohne Aufpreis enthalten, 0 Euro

Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Ratgeberangaben.

Ob der Baustein in Ihrem Vertrag steckt, sehen wir in Ihren Unterlagen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Unverschuldeter Unfall in Serbien

Ein Lkw fährt auf Ihr Auto auf, Sie werden verletzt. Ihr Schaden: Reparatur 9.000 Euro, Wertminderung 1.500 Euro, Mietwagen und Schmerzensgeld.

Ohne AuslandsschadenschutzRegulierung nach serbischem Recht und Maßstab, auf Serbisch
Mit AuslandsschadenschutzIhr Versicherer reguliert nach deutschen Maßstäben
Wertminderung und Mietwagennach deutschen Regeln bewertet
Beitrag dafüretwa 10 bis 30 Euro im Jahr

Sie sprechen nur mit Ihrem eigenen Versicherer und bekommen den Schaden nach dem Maßstab ersetzt, den Sie von zu Hause kennen.

Wofür der Auslandsschadenschutz da ist

Werden Sie im Ausland unverschuldet angefahren, zahlt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, und zwar nach dem Recht und den Summen des Unfalllandes. In vielen Ländern sind Schmerzensgeld, Mietwagen oder Wertminderung deutlich knapper bemessen als in Deutschland, und die gesetzlichen Mindestsummen sind niedriger.

Der Auslandsschadenschutz schließt diese Lücke. Sie melden den Schaden bei Ihrem eigenen Versicherer, der Sie so stellt, als hätte der Gegner eine deutsche Kfz-Haftpflicht, und sich danach selbst mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzt.

Wie niedrig ausländische Mindestsummen sein können

Deutsche Kfz-Haftpflichtversicherungen müssen für Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro bereitstellen. Anderswo liegen die Pflichtsummen teils weit darunter, was bei einem schweren Unfall schnell nicht reicht.

LandGesetzliche Mindestsumme laut Quelle
Malta2,5 Millionen Euro Personenschäden, 500.000 Euro Sachschäden
Serbien1 Million Euro Personenschäden, 200.000 Euro Sachschäden
Moldau260.000 Euro Personenschäden, 51.900 Euro Sachschäden
Ukraine4.000 Euro je verletzter Person, 2.000 Euro Sachschaden je Person

Was der Auslandsschadenschutz nicht leistet

Er hilft nur, wenn der andere schuld ist. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt für Ihr Auto nur Ihre Vollkasko. Er gilt für Ihr eigenes Fahrzeug, nicht für einen Mietwagen im Urlaub. Und er gilt meist nur in Europa und für Aufenthalte bis zwölf Wochen; wer im Ausland lebt, ist damit nicht abgesichert.

Weil der Auslandsschadenschutz nur bei fremdem Verschulden greift, stuft Sie der Versicherer danach nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurück.

Wann Sie ihn nicht brauchen

Fahren Sie mit dem eigenen Auto nie ins Ausland oder reisen Sie nur mit Flugzeug und Mietwagen, bringt Ihnen der Auslandsschadenschutz nichts. Für Mietwagen zählt die Mallorca-Police, die die Haftpflichtsumme des Mietwagens auf deutsches Niveau hebt.

Für Pendler in Grenznähe und Urlauber mit Wohnmobil oder eigenem Auto ist er dagegen eine der günstigsten sinnvollen Ergänzungen der Kfz-Versicherung.

Schritt für Schritt

  1. In den Vertragsunterlagen nachsehen, ob Auslandsschadenschutz enthalten ist.
  2. Geltungsbereich und Höchstdauer der Reise prüfen.
  3. Fehlt er, vor der Reise als Baustein ergänzen.
  4. Nach einem Unfall den Europäischen Unfallbericht ausfüllen und Fotos machen.
  5. Den Schaden sofort beim eigenen Versicherer melden.

Checkliste

  • Baustein im Vertrag oder zugebucht
  • Reise kürzer als die erlaubte Höchstdauer
  • Europäischer Unfallbericht im Auto
  • Kontaktdaten des eigenen Versicherers griffbereit
  • Für Mietwagen Mallorca-Police geprüft

Häufige Fehler

  • Ihn mit der Mallorca-Police verwechseln
  • Erwarten, dass er auch bei eigenem Verschulden zahlt
  • Bei längerem Aufenthalt im Ausland auf ihn vertrauen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Auslandsschadenschutz Pflicht?

Nein, er ist ein freiwilliger Baustein der Kfz-Versicherung.

Gilt er auch in der Türkei?

Das hängt vom Geltungsbereich Ihres Vertrags ab, meist gilt er für Europa.

Prüfen Sie die Ländergrenzen in den Bedingungen.

Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt?

Nein, weil er nur greift, wenn der andere den Unfall verursacht hat.

Sind Mitfahrer mitversichert?

In der Regel ja, auch Personenschäden der Insassen werden ersetzt.

Brauche ich ihn bei einem Mietwagen?

Nein, für Mietwagen ist die Mallorca-Police zuständig.

Quellen

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