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Was muss ich nach einem Fahrradunfall tun?

Kurz gesagt

Was Sie nach einem Fahrradunfall tun: Unfallstelle sichern, Verletzten helfen, bei Verletzten 112 wählen. Bleiben Sie, bis die Daten ausgetauscht sind, Wegfahren ist auch für Radfahrer strafbar. Fotos, Zeugen und ein Arztbericht am selben Tag sichern Ihre Ansprüche. Wer muss zahlen? Ist ein Auto beteiligt, meist dessen Kfz-Haftpflicht; Ihre Ansprüche verjähren nach drei Jahren.

Was muss ich nach einem Fahrradunfall tun?

Was es kostet

Was die Versicherungen kosten, die nach einem Fahrradunfall zahlen, veröffentlichte Jahresbeiträge 2026.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht, Singleetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Private Unfallversicherung, Büroberuf, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
E-Bike um 3.000 Euro, eigene Versicherung mit Unfallschutzetwa 60 bis 140 Euro im Jahr
Gesetzliche Unfallversicherung für den Arbeitsweg0 Euro für Sie, der Arbeitgeber zahlt

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Autotür geht auf, E-Bike-Fahrerin stürzt

Ein Autofahrer öffnet die Tür, ohne zu schauen. Die Fahrerin trägt Helm, bricht sich das Handgelenk und ist drei Wochen krankgeschrieben.

Reparatur E-Bike laut Kostenvoranschlag900 Euro
Helm, Jacke, Handy450 Euro
Zuzahlungen, Fahrten zum Arzt120 Euro
Schmerzensgeld für Bruch mit Gipsetwa 2.000 bis 4.000 Euro

Zusammen etwa 3.470 bis 5.470 Euro, gezahlt von der Kfz-Haftpflicht des Autos. Eine eigene Versicherung braucht die Fahrerin dafür nicht, nur gute Beweise.

Die ersten Minuten an der Unfallstelle

Schieben Sie Rad und Verletzte, wenn möglich, aus dem Verkehr und helfen Sie zuerst. Bei Verletzten wählen Sie 112. Rufen Sie die Polizei, wenn ein Auto beteiligt ist, der andere keine Daten nennen will oder Sie über den Hergang streiten. Ein polizeiliches Aktenzeichen hilft später bei jeder Versicherung.

Wer zum Unfall beigetragen haben kann, gilt als Unfallbeteiligter. Das gilt für Radfahrer genauso wie für Autofahrer. Fahren Sie erst weiter, wenn Name, Anschrift und Beteiligung festgestellt sind, sonst droht ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Beweise sichern, bevor alles weggeräumt ist

Fotografieren Sie die Lage von Rad und Fahrzeug, Bremsspuren, Ampel, Radweg und Ihre Verletzungen. Notieren Sie Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des anderen sowie Zeugen mit Telefonnummer.

Werfen Sie Helm, Rad und kaputte Kleidung nicht weg. Ein Gutachter oder die Versicherung will die Schäden oft sehen. Gehen Sie noch am selben Tag zum Arzt, auch wenn Sie sich gut fühlen: Ein späterer Arztbericht macht den Zusammenhang mit dem Unfall angreifbar.

BeweisWofür Sie ihn brauchen
Fotos von Unfallstelle und RadHergang und Schadenhöhe
Kennzeichen und VersicherungAnspruch direkt an die Kfz-Haftpflicht
Zeugen mit Telefonnummerwenn der Hergang strittig wird
Arztbericht vom UnfalltagSchmerzensgeld und Unfallversicherung
Kaufbeleg von Rad und ZubehörWert von Rad, Helm und Kleidung

Wer zahlt was?

Ist ein Auto beteiligt, haftet dessen Halter für den Betrieb seines Fahrzeugs auch ohne eigenes Verschulden. Seine Kfz-Haftpflicht ersetzt dann Rad, Kleidung, Behandlungskosten und Schmerzensgeld, gekürzt nur um Ihren eigenen Anteil, wenn Sie mitverursacht haben.

Haben Sie selbst einen Fußgänger, einen anderen Radfahrer oder ein parkendes Auto beschädigt, zahlt Ihre Privathaftpflicht. Den Schaden am eigenen Rad nach einem selbst verschuldeten Sturz zahlt nur eine Fahrradversicherung mit Unfallschutz, die Hausrat deckt beim Rad in der Regel nur Diebstahl.

Passiert der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit, ist es ein Wegeunfall. Dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Behandlung und Reha. Führt die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit, müssen Sie zum Durchgangsarzt.

LageWer zahlt
Auto hat Sie angefahrenKfz-Haftpflicht des Autos
Sie haben jemanden verletzt oder etwas beschädigtIhre Privathaftpflicht
Sturz allein, Schaden am eigenen Radnur eine Fahrradversicherung mit Unfallschutz
Unfall auf dem Weg zur Arbeitgesetzliche Unfallversicherung für die Behandlung
Bleibende Verletzung, egal wer schuld istprivate Unfallversicherung, wenn vorhanden

Helm, Mitverschulden und Fristen

Der Bundesgerichtshof hat am 17.06.2014 entschieden (VI ZR 281/13), dass ein Radfahrer ohne Helm bei Kopfverletzungen grundsätzlich kein Mitverschulden trägt, jedenfalls für Unfälle bis 2011. Ob das bei sportlicher Fahrweise anders ist, hat das Gericht offengelassen. Ein Helm schützt also vor allem Ihren Kopf, das Recht schützt Sie nur bedingt.

Schadenersatz und Schmerzensgeld verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie Schaden und Schädiger kennen. Ein Unfall im März 2026 verjährt also mit Ablauf des Jahres 2029.

Wann Sie keinen Anwalt und keine Meldung brauchen

Nach einem harmlosen Sturz allein, ohne Verletzung und ohne fremden Schaden, müssen Sie niemanden informieren. Eine Meldung an Ihre Fahrradversicherung lohnt nur, wenn der Schaden am Rad über Ihrer Selbstbeteiligung liegt.

Bei Personenschaden durch ein Auto lohnt dagegen ein Anwalt für Verkehrsrecht, vor allem wenn der Hergang strittig ist oder Sie länger ausfallen. Fragen Sie vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern, Verletzten helfen, bei Verletzten 112 wählen.
  2. Bei Autobeteiligung, Streit oder Fahrerflucht die Polizei rufen.
  3. Daten, Kennzeichen, Versicherung und Zeugen notieren, Fotos machen.
  4. Noch am selben Tag zum Arzt, auf dem Arbeitsweg zum Durchgangsarzt.
  5. Rad, Helm und Kleidung aufbewahren, Kostenvoranschlag holen.
  6. Schaden schriftlich bei der Kfz-Haftpflicht des Gegners anmelden, bei Personenschaden mit Anwalt.

Checkliste

  • Name, Anschrift und Kennzeichen des anderen Beteiligten
  • Fotos von Unfallstelle, Rad und Verletzungen
  • Zeugen mit Telefonnummer
  • Arztbericht vom Unfalltag
  • Kaufbelege für Rad, Helm und Zubehör
  • Polizeiliches Aktenzeichen, wenn die Polizei da war
  • Frist notiert: drei Jahre ab Ende des Unfalljahres

Häufige Fehler

  • Ohne Datenaustausch weiterfahren, weil man selbst nur leicht verletzt ist
  • Erst Tage später zum Arzt gehen
  • Am Unfallort die Schuld anerkennen oder etwas unterschreiben
  • Das beschädigte Rad sofort reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist
  • Bei Personenschaden das erste Angebot der Versicherung ungeprüft annehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich nach einem Fahrradunfall die Polizei rufen?

Nicht in jedem Fall.

Sinnvoll ist es bei Verletzten,

wenn ein Auto beteiligt ist, bei Streit über den Hergang oder wenn der andere keine Daten nennen

will.

Wer zahlt, wenn ich allein gestürzt bin?

Für Ihre Verletzung zahlt die Krankenkasse, bei bleibenden Folgen eine private Unfallversicherung.

Den Schaden am Rad zahlt nur eine Fahrradversicherung mit Unfallschutz.

Bekomme ich weniger Schmerzensgeld, weil ich keinen Helm trug?

Nach der Entscheidung des BGH vom 17.06.2014 grundsätzlich nicht.

Offen ist das bei sportlicher Fahrweise, etwa auf dem Rennrad.

Was tue ich, wenn der Autofahrer einfach weiterfährt?

Kennzeichen merken oder fotografieren, sofort 110 rufen und Zeugen ansprechen.

Je schneller die Polizei das Kennzeichen hat, desto eher findet sie Fahrer und Versicherung.

Zahlt meine Haftpflicht, wenn ich einen Fußgänger umgefahren habe?

Ja, Radfahren gehört zum Privatbereich.

Melden Sie den Schaden rasch Ihrer Privathaftpflicht und erkennen Sie vor Ort keine Schuld an.

Ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit anders?

Ja, das ist ein Wegeunfall.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Behandlung,

bei längerer Arbeitsunfähigkeit gehen Sie zum Durchgangsarzt.

Wie lange habe ich Zeit für meine Ansprüche?

Drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie Schaden und Schädiger kennen.

Quellen

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