Alles zur Versicherung: Fahrrad und E-Bike
Brauche ich für mein E-Bike eine eigene Versicherung?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Fahrrad und E-Bike
Kurz gesagt
Zeigen Sie den Diebstahl noch am selben Tag bei der Polizei an, spätestens innerhalb von 48 Stunden, und melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Bereithalten sollten Sie Kaufbeleg, Rahmennummer, das Aktenzeichen der Anzeige sowie Schloss und alle Schlüssel. Gezahlt wird meist erst, wenn das Rad nach drei Wochen nicht wieder auftaucht.
Zahlen rund um den Fahrraddiebstahl: Grenzen, Erstattungen und die Kosten der Vorsorge.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnittliche Erstattung je versichertem Diebstahl 2025 | 1.270 Euro, insgesamt rund 150 Millionen Euro für 115.000 Räder |
| Grenze ohne Fahrradbaustein bei 52.000 Euro Versicherungssumme | etwa 520 bis 1.040 Euro, also 1 bis 2 Prozent |
| Aufpreis für den Fahrradbaustein in der Hausrat | etwa 20 bis 60 Euro im Jahr bei 1.000 bis 3.000 Euro Radwert |
| Eigene Fahrradversicherung für ein Rad bis 2.000 Euro | ab etwa 60 Euro im Jahr |
| Codierung des Rads | etwa 15 bis 20 Euro, bei Mitgliedschaft in einem Radverband oft 5 bis 10 Euro |
| Gutes Schloss aus dem Test | etwa 58 bis 200 Euro |
Stand September 2026, Zahlen aus den unten genannten Quellen. Der Aufpreis von 20 bis 60 Euro für den Fahrradbaustein ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, ebenso die genannte Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen. Ihre Grenzen und Fristen stehen in Ihrem Vertrag; wir lesen sie mit Ihnen nach.
Rechenbeispiel
Das Rad war um 18 Uhr mit einem Bügelschloss an einem Ständer angeschlossen. Der Hausratvertrag hat einen Fahrradbaustein bis 3.000 Euro und 150 Euro Selbstbeteiligung.
| Kaufpreis vor zwei Jahren | 2.800 Euro |
| Erstattung zum Neuwert eines gleichwertigen Rads | 2.800 Euro |
| Abzug Selbstbeteiligung | 150 Euro |
| Neues Schloss, nicht mitversichert | etwa 58 bis 200 Euro |
| Zeit bis zur Zahlung | drei Wochen Frist, dann zwei bis sechs Wochen Bearbeitung |
Ausgezahlt werden 2.650 Euro. Ohne Fahrradbaustein hätte dieselbe Hausrat mit 45.000 Euro Versicherungssumme für den Diebstahl draußen gar nichts gezahlt, und beim Einbruch in den Keller nur 450 bis 900 Euro.
Die Reihenfolge ist wichtig: erst die Anzeige bei der Polizei, dann die Meldung beim Versicherer. Die Anzeige ist der Beleg dafür, dass das Rad wirklich weg ist, und fast jede Bedingung verlangt sie. Zeigen Sie noch am selben Tag an, spätestens innerhalb von 48 Stunden.
Jede Polizeidienststelle nimmt die Anzeige auf, in vielen Bundesländern geht es auch über die Internetwache. Notieren Sie das Aktenzeichen. Ohne diese Nummer bearbeitet kein Versicherer die Meldung.
| Schritt | Frist | Was Sie dafür brauchen |
|---|---|---|
| Anzeige bei der Polizei | am selben Tag, spätestens nach 48 Stunden | Rahmennummer, Kaufbeleg, Ort und Uhrzeit |
| Schaden beim Versicherer melden | unverzüglich, oft eine Woche | Aktenzeichen, Radwert, Vertragsnummer |
| Verzeichnis der gestohlenen Sachen einreichen | nach einem Einbruch meist innerhalb einer Woche | Liste aller fehlenden Sachen mit Werten |
| Schloss und Schlüssel einsenden | auf Anforderung des Versicherers | alle Originalschlüssel, Kaufbeleg des Schlosses |
| Zahlung nach erfolgloser Fahndung | in der Regel nach drei Wochen | keine weiteren Unterlagen |
Ohne Rahmennummer läuft nichts. Sie steht meist unter dem Tretlager, am Sitzrohr oder hinter dem Sattel. Fotografieren Sie sie, solange Sie das Rad noch haben, und legen Sie Kaufbeleg und Rechnung dazu.
Genauso wichtig sind Schloss und Schlüssel. Versicherer verlangen alle Originalschlüssel und oft den Kaufbeleg des Schlosses, weil sich daran prüfen lässt, ob das Rad angeschlossen war und ob das Schloss den Vorgaben entsprach. Eine Codierung, ein Fahrradpass oder die letzte Position eines GPS-Senders helfen zusätzlich, ersetzen den Kaufbeleg aber nicht.
| Unterlage | Wofür sie zählt | Wenn sie fehlt |
|---|---|---|
| Kaufbeleg oder Rechnung | Wert und Eigentum | der Versicherer schätzt den Wert, meist zu Ihrem Nachteil |
| Rahmennummer | Fahndung und Zuordnung | ein gefundenes Rad kommt nicht zu Ihnen zurück |
| Aktenzeichen der Anzeige | Nachweis des Diebstahls | die Meldung wird nicht bearbeitet |
| Schloss und alle Schlüssel | Nachweis der Sicherung | Zweifel gehen zu Ihren Lasten |
| Kaufbeleg des Schlosses | Prüfung der Schlossvorgabe | Streit über die Wertklasse des Schlosses |
| Codierung oder Fahrradpass | Eigentumsnachweis beim Auffinden | ein Nachteil, aber kein Ausschluss |
| Daten eines GPS-Senders | Fundort für die Polizei | kein Nachteil, holen Sie das Rad nie selbst |
Ohne Fahrradbaustein ist Ihr Rad nur beim Einbruch in Wohnung, abgeschlossenen Keller oder Garage versichert, und meist nur bis 1 bis 2 Prozent der Versicherungssumme. Bei 52.000 Euro Summe sind das etwa 520 bis 1.040 Euro, unabhängig davon, was das Rad gekostet hat.
Mit Fahrradbaustein zahlt die Hausrat auch den einfachen Diebstahl draußen, dann aber nur unter Bedingungen. Das Rad muss mit einem verkehrsüblichen Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen sein, nicht bloß abgeschlossen. Ältere und günstige Tarife enthalten zusätzlich eine Nachtzeitklausel: zwischen 22 und 6 Uhr besteht draußen kein Schutz, wenn das Rad nicht in Gebrauch war.
| Fall | Ohne Fahrradbaustein | Mit Fahrradbaustein |
|---|---|---|
| Einbruch in den abgeschlossenen Keller | ja, begrenzt auf 1 bis 2 Prozent der Summe | ja, bis zur vereinbarten Fahrradsumme |
| Tagsüber am Bahnhof angeschlossen gestohlen | nein | ja, bis zur vereinbarten Fahrradsumme |
| Nachts um 2 Uhr an der Straße gestohlen | nein | nur ohne Nachtzeitklausel |
| Nur abgeschlossen, an nichts angeschlossen | nein | meist nein |
| Einzelteile wie Sattel oder Akku gestohlen | nein | je nach Bedingungen, oft nur mit dem Rad |
| Sturzschaden oder Vandalismus ohne Diebstahl | nein | nein |
Die Hausrat ersetzt in der Regel den Neuwert, also den Preis eines Rads gleicher Art und Güte heute. Eigene Fahrradpolicen rechnen oft anders: Nach drei bis fünf Jahren zahlen viele nur noch einen Anteil des Neupreises oder den Wiederbeschaffungswert eines gebrauchten Rads.
Von der Erstattung geht die Selbstbeteiligung ab, in der Hausrat oft 150 bis 300 Euro, in Fahrradpolicen null bis 150 Euro. Darüber steht immer die vereinbarte Grenze. Diese Zahl sollten Sie kennen, bevor etwas passiert, nicht danach.
Die häufigsten Gründe sind keine böse Absicht, sondern fehlende Nachweise: keine Anzeige oder zu spät, kein Kaufbeleg, Rahmennummer unbekannt, Schloss und Schlüssel nicht mehr vorhanden. In all diesen Fällen liegt die Beweislast bei Ihnen, nicht beim Versicherer.
Dazu kommen die harten Vorgaben der Bedingungen: Rad nur abgeschlossen statt angeschlossen, Diebstahl in der Nachtzeit trotz Nachtzeitklausel, Schlüssel am Rad vergessen, Rad wochenlang an derselben Stelle stehen gelassen. Wer im Schadenformular beschönigt, riskiert mehr als eine Kürzung: Bei falschen Angaben kann der Versicherer die Leistung ganz verweigern.
Rechnen Sie mit drei Wochen Wartezeit, weil erst danach als sicher gilt, dass das Rad nicht wieder auftaucht. Die Abwicklung danach dauert meist zwei bis sechs Wochen. Rückfragen zu Unterlagen ziehen das in die Länge, deshalb schicken Sie am besten alles auf einmal.
Nicht jede Meldung ist sinnvoll. Bei einem Rad für 300 Euro und 150 Euro Selbstbeteiligung bleiben 150 Euro, und der Vertrag ist belastet: Nach einem Schaden dürfen beide Seiten kündigen, und beim nächsten Angebot wird nach Schäden gefragt. Die Anzeige bei der Polizei lohnt sich trotzdem immer. Sie kostet nichts und ist Ihr Eigentumsnachweis, falls das Rad gefunden wird.
Fragen und Antworten
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, die Bedingungen verlangen aber unverzügliches Handeln. Zeigen Sie am selben Tag an, spätestens innerhalb von 48 Stunden.
In der Regel nicht. Das Aktenzeichen ist der Nachweis des Diebstahls, ohne Anzeige wird die Meldung meist abgelehnt.
Der Anspruch bleibt, aber Sie müssen Wert und Eigentum anders belegen, etwa mit Fotos, Kontoauszug, Codierung oder einer Bestätigung des Händlers. Ohne Beleg schätzt der Versicherer meist niedriger.
Meist drei Wochen Wartezeit auf die Fahndung und danach zwei bis sechs Wochen bis zur Zahlung. Vollständige Unterlagen verkürzen das deutlich.
Melden Sie das dem Versicherer schriftlich. Sie können das Geld zurückgeben und das Rad behalten oder das Rad an den Versicherer abgeben.
Die Hausrat zahlt in der Regel den Neuwert eines gleichwertigen Rads. Eigene Fahrradpolicen ziehen nach drei bis fünf Jahren oft einen Anteil ab.
Oft nicht. Liegt der Wert kaum über der Selbstbeteiligung, bleibt wenig übrig und der Vertrag ist belastet. Die Anzeige bei der Polizei sollten Sie trotzdem machen.
Er hilft der Polizei beim Auffinden und kann den Diebstahl belegen. Holen Sie das Rad nie selbst ab, sondern geben Sie die Position an die Polizei weiter.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Fahrrad und E-Bike
Brauche ich für mein E-Bike eine eigene Versicherung?
Was kostet eine Fahrradversicherung?
Für ein Fahrrad mit 1.000 Euro Wert zahlen Sie über den Fahrradbaustein der Hausrat oft nur rund 50 Euro im Jahr, eine …
Hausrat oder eigene Fahrradversicherung: Was ist besser?
Bis etwa 1.000 Euro Radwert reicht meist der Fahrradbaustein der Hausratversicherung. Er kostet oft 20 bis 50 Euro Auf …
Muss das Fahrrad im Keller angeschlossen sein?
Im eigenen, abgeschlossenen Kellerabteil zahlt die Hausratversicherung meist auch ohne Schloss am Rad, wenn Einbruchsp …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen