Was tun bei Identitätsdiebstahl im Internet?
Bei Identitätsdiebstahl im Internet zählt, was Sie zuerst tun: ändern Sie sofort Passwörter, …
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Kurz gesagt
Welche Versicherung zahlt bei Identitätsdiebstahl im Internet? Vor allem eine private Cyberversicherung für etwa 7 bis 212 Euro im Jahr oder ein Internetbaustein in der Hausrat. Sie zahlen je nach Tarif Rechtsberatung, Datenlöschung und Geldschäden bis einige Tausend Euro. Fremde Abbuchungen erstattet zuerst die Bank, Ihr Anteil liegt höchstens bei 50 Euro. Verträge der Betrüger müssen Sie nicht bezahlen.
Für Identitätsdiebstahl im Internet kommen private Cyberversicherung und Internetbaustein in Frage. Die gesetzlichen Rechte gegenüber der Bank kosten nichts.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Private Cyberversicherung, Basistarif Einzelperson | rund 45 Euro im Jahr |
| Private Cyberversicherung mit bis zu 3.000 Euro je Betrugsfall | rund 137 Euro im Jahr |
| Spanne aller getesteten Cybertarife, Einzelperson | 7 bis 212 Euro im Jahr |
| Private Cyberversicherung, Basistarif Familie | rund 53 Euro im Jahr |
| Ihr Anteil an fremden Abbuchungen ohne grobe Fahrlässigkeit | höchstens 50 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Betrüger nutzen gestohlene Ausweis- und Kartendaten. Sie bestellen Waren für 1.200 Euro auf Rechnung und belasten die Kreditkarte mit 800 Euro.
| Kreditkartenbelastung 800 Euro | Bank erstattet, Ihr Anteil höchstens 50 Euro |
| Bestellungen auf Rechnung 1.200 Euro | kein Vertrag mit Ihnen, schriftlich widersprechen |
| Anwalt gegen ein Inkassobüro | Cyberversicherung oder Rechtsschutz, je nach Tarif |
| Löschen eines gefälschten Profils | Cyberversicherung, wenn enthalten |
Den größten Teil regeln Gesetz und Bank. Die Versicherung hilft beim Aufräumen und bei Anwaltskosten, nicht beim Erstschaden.
Buchen Betrüger mit Ihren gestohlenen Daten Geld von Ihrem Konto ab, muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB unverzüglich erstatten. Sie können dafür höchstens mit 50 Euro belastet werden, außer Sie haben grob fahrlässig gehandelt, etwa eine TAN am Telefon weitergegeben (§ 675v BGB).
Bestellen Betrüger in Ihrem Namen, entsteht mit Ihnen kein Vertrag. Diese Rechnungen müssen Sie nicht bezahlen, Sie müssen ihnen aber widersprechen. Eine Versicherung brauchen Sie also vor allem für das, was danach kommt: Anwalt, Aufräumen und Geldschäden, die die Bank nicht trägt.
Drei Verträge kommen bei Identitätsdiebstahl im Internet in Frage. Was sie leisten, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif stark, deshalb zeigt die Tabelle nur die übliche Richtung.
| Leistung | Cyberversicherung | Hausrat mit Internetbaustein |
|---|---|---|
| Abbuchungen, die die Bank nicht erstattet | teilweise, bis zur Tarifgrenze | teilweise, oft erst nach Ablehnung der Bank |
| Rechtsberatung gegen falsche Forderungen | häufig enthalten | selten |
| Löschen gefälschter Profile und Daten | häufig enthalten | selten |
| Betrug beim Onlinekauf | häufig enthalten | je nach Tarif |
| Ihre Zeit und Ihr Ärger | nicht versichert | nicht versichert |
Eine private Cyberversicherung ist auf Schäden im Internet zugeschnitten. Typisch sind Hilfe bei Identitätsmissbrauch, Datenrettung, Rechtsberatung und Ersatz bei Onlinebetrug. Ein großer Verbrauchertest fand bei den Leistungen große Unterschiede, die Preise lagen zwischen 7 und 212 Euro im Jahr.
Wichtig: Schäden, die vor Vertragsbeginn angelegt waren, zahlt keine Cyberpolice. Und Geld, das Sie selbst an Betrüger überwiesen haben, ist in vielen Bedingungen ausgeschlossen.
Die normale Hausratversicherung zahlt bei Identitätsdiebstahl nichts, Betrug im Internet gehört nicht zu ihren Gefahren. Manche Tarife bieten einen Internetbaustein, der Geldschäden bis zu einigen Tausend Euro ersetzt und oft erst greift, wenn die Bank nicht erstattet.
Lesen Sie die Klausel genau: Ein Gericht hat entschieden, dass ein Baustein, der nur Phishing per E-Mail nennt, einen Betrug per SMS nicht erfasst.
Kommt nach dem Identitätsdiebstahl ein Inkassoschreiben oder ein Mahnbescheid, hilft eine Rechtsschutzversicherung, wenn der passende Baustein besteht und der Streit nach Vertragsbeginn entstanden ist. Ob Streit wegen Identitätsmissbrauch gedeckt ist, steht in Ihren Bedingungen.
Den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid können Sie auch ohne Anwalt selbst einlegen. Wichtig ist nur, dass Sie die Frist von zwei Wochen einhalten.
Wer selten online kauft, sein Onlinebanking mit starker Absicherung nutzt und einen Rechtsschutz hat, kommt bei Identitätsdiebstahl meist ohne Cyberpolice aus. Die wichtigsten Schritte wie Sperren, Anzeige und Auskunft kosten nichts.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft, ob Ihre Verträge aus Hausrat, Rechtsschutz und Cyberversicherung bei Identitätsdiebstahl doppelt oder gar nicht leisten. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
Im Grundschutz nein.
Nur ein Internet- oder Cyberbaustein in der Hausrat kann Geldschäden bis zu seiner Grenze ersetzen.
Nein, mit Ihnen ist kein Vertrag zustande gekommen.
Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und legen Sie die Anzeige bei.
Nicht bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn Sie eine TAN an Betrüger weitergegeben haben.
Dann kann die Bank den vollen Schaden von Ihnen verlangen.
Wenn Sie einen Familientarif wählen, ja.
Die Aufschläge gegenüber Einzeltarifen sind meist gering.
Nein.
Schäden, die vor Vertragsbeginn angelegt waren, sind nicht versichert.
Vor allem, wenn Sie viel online kaufen und verkaufen und keinen Rechtsschutz haben.
Sonst reichen oft die kostenlosen Rechte gegenüber Bank und Händlern.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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