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Zahlt die Hausratversicherung, wenn ich Opfer von Phishing werde?

Kurz gesagt

Die normale Hausratversicherung zahlt bei Phishing nicht, denn Betrug im Internet gehört nicht zu ihren Gefahren wie Brand, Einbruch oder Leitungswasser. Manche Tarife haben einen Internet- oder Cyberbaustein, der bis zu einigen Tausend Euro ersetzt, meist erst, wenn die Bank ablehnt. Zuerst haftet nämlich die Bank: Ohne grobe Fahrlässigkeit tragen Sie höchstens 50 Euro.

Zahlt die Hausratversicherung, wenn ich Opfer von Phishing werde?

Was es kostet

Was Schutz bei Phishing kostet und was er typischerweise zahlt.

BeispielRichtwert
Private Cyberversicherung, Einzelperson, Spanne im Test7 bis 212 Euro im Jahr
Internetbaustein in der Hausratversicherungetwa 10 bis 30 Euro im Jahr
Typische Grenze bei Onlinebanking-Missbrauchetwa 3.000 bis 15.000 Euro im Jahr
Ihr Anteil gegenüber der Bank ohne grobe Fahrlässigkeithöchstens 50 Euro

Preisspanne aus einem Verbrauchertest vom Mai 2024, Haftung nach BGB.

Preis des Hausratbausteins und Leistungsgrenzen sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis,

Stand Oktober 2026;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Gefälschte SMS der Bank

Ein Kunde gibt auf einer nachgemachten Bankseite seine Daten ein und bestätigt eine Freigabe. Es werden 3.000 Euro abgebucht. Die Bank lehnt wegen grober Fahrlässigkeit ab.

Grundschutz der Hausratversicherung0 Euro
Internetbaustein, Klausel nur mit E-Mail0 Euro
Internetbaustein mit elektronischer Kommunikation, Grenze 5.000 Eurobis 3.000 Euro, abzüglich Selbstbeteiligung

Ob der Kunde Geld bekommt, entscheidet allein der Wortlaut des Bausteins.

Warum der Grundschutz der Hausratversicherung nicht zahlt

Die Hausratversicherung ersetzt Sachen, die durch bestimmte Ereignisse zerstört, beschädigt oder entwendet werden. Die Musterbedingungen des Versichererverbands nennen dafür Brand, Blitz, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Geld, das Sie nach einer gefälschten Nachricht selbst überweisen oder freigeben, fällt unter keine dieser Gefahren.

Wer Opfer von Phishing wird, verliert kein Sachgut aus der Wohnung, sondern Vermögen auf dem Konto. Dafür braucht es einen eigenen Baustein oder eine eigene Versicherung.

Zuerst zahlt die Bank

Haben Betrüger mit Ihren Daten eine Zahlung ausgelöst, die Sie nicht selbst autorisiert haben, muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB erstatten. Sie haften nach § 675v BGB höchstens mit 50 Euro, außer Sie haben grob fahrlässig gehandelt, etwa eine TAN am Telefon weitergegeben.

Lehnt die Bank wegen grober Fahrlässigkeit ab, lassen Sie sich das schriftlich begründen. Erst dann kommt ein Internetbaustein in der Hausratversicherung ins Spiel, denn die meisten zahlen nachrangig.

Was ein Internetbaustein leistet und wo er endet

Manche Hausrattarife bieten einen Zusatz für Onlinebanking, Karten und Bezahldienste. Wie weit er reicht, hängt allein vom Wortlaut ab. Das Landgericht Bielefeld hat 2025 bei einer Hausratversicherung mit Internetschutz entschieden, dass eine Klausel, die Phishing über eine gefälschte E-Mail beschreibt, eine betrügerische SMS nicht erfasst. Die Kundin verlor knapp 5.000 Euro und ging leer aus.

Achten Sie deshalb auf Formulierungen wie elektronische Kommunikation oder auf ausdrücklich genannte SMS, Messenger und Anrufe.

Klausel im TarifWas sie bei Phishing bedeutet
Phishing über eine gefälschte E-MailSMS, Messenger und Anruf oft nicht gedeckt
Täuschung über elektronische Kommunikationbreiter, auch SMS und Messenger
nur nach Ablehnung durch die Bankerst Bank, dann Versicherung
Grenze je Fall und je Jahroft einige Tausend Euro

Wann Sie keinen Zusatz brauchen

Nutzen Sie Onlinebanking nur mit App-Freigabe, geben nie Codes weiter und ist die Bank ohnehin bis auf 50 Euro in der Pflicht, bringt ein Phishing-Baustein in der Hausratversicherung wenig. Er hilft vor allem in den Fällen, in denen die Bank grobe Fahrlässigkeit annimmt, und genau dort prüfen Versicherer ebenfalls streng.

Schritt für Schritt

  1. Bank sofort informieren und Karte oder Zugang sperren lassen.
  2. Anzeige bei der Polizei erstatten.
  3. Erstattung bei der Bank schriftlich verlangen.
  4. Bei Ablehnung die Begründung schriftlich anfordern.
  5. Dann den Internetbaustein der Hausratversicherung prüfen und den Schaden melden.

Checkliste

  • Hat Ihr Hausrattarif einen Internet- oder Cyberbaustein?
  • Nennt die Klausel SMS, Messenger und Anrufe?
  • Wie hoch ist die Grenze je Fall und je Jahr?
  • Zahlt der Baustein erst nach Ablehnung der Bank?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Hausratversicherung zahle jeden Betrug
  • Die Bank nicht zuerst in die Pflicht nehmen
  • Einen Baustein mit enger E-Mail-Klausel für ausreichend halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hausratversicherung, wenn ich am Telefon betrogen werde?

Der Grundschutz nicht.

Ein Internetbaustein nur, wenn seine Klausel Anrufe erfasst.

Was, wenn ich die Überweisung selbst ausgeführt habe?

Dann gilt sie meist als autorisiert, und die Bank muss nicht erstatten.

Ob ein Baustein zahlt, hängt vom Wortlaut ab.

Wie viel trage ich selbst, wenn ich Opfer von Phishing werde?

Gegenüber der Bank höchstens 50 Euro, außer bei grober Fahrlässigkeit.

Ist eine eigene Cyberversicherung besser?

Sie ist oft breiter, kostet aber extra.

Prüfen Sie zuerst, was Ihr Hausrattarif schon enthält.

Zahlt die Hausrat, wenn mir die Karte geraubt wird?

Raub gehört zu den Gefahren der Hausratversicherung,

für Bargeld und Karten gelten aber eigene Grenzen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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