Ist das Homeoffice über die Hausratversicherung versichert?
Ja, das Homeoffice ist über die Hausratversicherung meist mitversichert: Schreibtisch, Stuhl, …
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Kurz gesagt
Welche Versicherungen IT-Angestellte im Homeoffice brauchen, ist schnell gesagt: zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die für junge Büroberufe oft unter 50 Euro im Monat kostet. Dazu eine Hausratversicherung, die auch das Firmennotebook in Ihrer Wohnung erfasst, ab etwa 23 Euro im Jahr. Unfälle bei der Arbeit zu Hause sind gesetzlich versichert, Rechtsschutz für rund 250 Euro im Jahr ist sinnvoll.
Richtwerte aus veröffentlichten Ratgebern und Tarifbeispielen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Berufsunfähigkeit, junge Menschen mit Bürotätigkeit | ab unter 30 bis etwa 50 Euro im Monat |
| Hausrat, 80 Quadratmeter in Dresden | etwa 23 Euro im Jahr |
| Hausrat, 80 Quadratmeter in Düsseldorf | etwa 54 Euro im Jahr |
| Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Privat- und Berufsrechtsschutz, Single | etwa 250 Euro im Jahr |
| Softwareentwickler, 30 Jahre, 2.000 Euro BU-Rente | etwa 50 bis 90 Euro im Monat |
Der letzte Wert ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Wohnort und Umfang ab.
Rechenbeispiel
Gestohlen werden das Firmennotebook und der eigene Monitor. Der Tarif folgt den GDV-Musterbedingungen.
| Eigener Monitor, Neuwert | 400 Euro über die Hausrat |
| Firmennotebook, Neuwert | 1.800 Euro, als fremdes Eigentum im Haushalt ebenfalls Hausrat |
| Haftung gegenüber dem Arbeitgeber | keine, wenn Sie die Wohnung wie üblich verschlossen hatten |
| Beitrag Hausrat, 80 Quadratmeter | etwa 23 bis 54 Euro im Jahr |
Die Hausrat ersetzt beides zum Neuwert. Klären Sie aber mit dem Arbeitgeber, ob dessen eigene Versicherung zuerst zahlt, damit kein Streit entsteht.
Für IT-Angestellte ist der Schreibtisch kein gefährlicher Ort, Unfälle sind selten. Das finanzielle Risiko liegt woanders: Rücken, Augen und vor allem psychische Belastung können dazu führen, dass Sie Ihren IT-Beruf über Jahre nicht ausüben können.
Gute Nachricht für die IT: Reine Bürotätigkeit wird bei Berufsunfähigkeit und Unfall günstig eingestuft. Wer jung abschließt, sichert sich einen niedrigen Beitrag für die ganze Laufzeit.
Das steht ausdrücklich im Gesetz: Arbeiten Sie als IT-Angestellte im Homeoffice, sind Sie dort in gleichem Umfang gesetzlich unfallversichert wie im Büro des Arbeitgebers (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Versichert ist die Arbeit selbst, nicht private Tätigkeiten dazwischen.
Eine private Unfallversicherung ist für IT-Angestellte deshalb kein Muss. Sie lohnt sich vor allem für die Freizeit, etwa beim Radfahren oder Sport, und kostet für Büroberufe etwa 60 bis 180 Euro im Jahr. Mehr dazu auf unserer Seite zum Unfallschutz im Homeoffice.
Nach den Musterbedingungen des GDV für die Hausratversicherung gehören auch fremde Sachen in Ihrem Haushalt zum Hausrat, also auch der Firmenlaptop der IT-Abteilung. Arbeitsgeräte zählen dazu, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden. Versichert ist aber nur gegen die benannten Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm, nicht gegen Herunterfallen.
Fällt das Firmennotebook vom Tisch, geht es um Ihre Haftung gegenüber dem Arbeitgeber, nicht um die Hausrat. Ihre Privathaftpflicht hilft dabei nicht, denn sie deckt nach den Musterbedingungen keine Gefahren aus dem Beruf. Einzelheiten zur Hausrat stehen auf unserer Seite zum Homeoffice in der Hausratversicherung.
Ein falscher Befehl auf dem Server oder ein heruntergefallenes Gerät: Als IT-Angestellte haften Sie dem Arbeitgeber nach dem innerbetrieblichen Schadensausgleich bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht, bei mittlerer anteilig und bei grober Fahrlässigkeit in der Regel voll. Der Arbeitgeber muss Ihr Verschulden beweisen (§ 619a BGB).
Eine eigene Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht brauchen IT-Angestellte deshalb nicht. Sie wird erst nötig, wenn Sie nebenher als Freelancer arbeiten; dafür haben wir eigene Seiten zu Betriebsarten und zur Berufshaftpflicht für IT-Freelancer.
Viele IT-Angestellte verdienen so gut, dass sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Dann fällt das gesetzliche Krankengeld nach § 44 SGB V weg, denn es gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt nur ein vereinbartes Krankentagegeld.
Prüfen Sie als IT-Angestellte in der privaten Krankenversicherung deshalb, ob Ihr Krankentagegeld ab dem 43. Tag beginnt und zum Nettoeinkommen passt.
Für IT-Angestellte im Homeoffice ergibt sich diese Reihenfolge. Was oben steht, schützt vor existenziellen Schäden.
| Priorität | Versicherung | Typischer Beitrag |
|---|---|---|
| 1 | Berufsunfähigkeitsversicherung | jung im Büro ab unter 30 bis etwa 50 Euro im Monat |
| 2 | Privathaftpflicht | kleiner Jahresbeitrag |
| 3 | Hausratversicherung | für 80 Quadratmeter etwa 23 bis 54 Euro im Jahr je nach Stadt |
| 4 | Privat- und Berufsrechtsschutz | etwa 250 Euro im Jahr |
| bei PKV | Krankentagegeld ab dem 43. Tag | nach Tagessatz und Alter |
| meist unnötig | eigene Berufshaftpflicht, Elektronikversicherung für Firmengeräte | zahlt der Arbeitgeber oder ist begrenzt |
Fragen und Antworten
Ja, bei der Arbeit selbst im gleichen Umfang wie im Büro des Arbeitgebers, so steht es in § 8 Abs.
1 SGB VII.
Nach den GDV-Musterbedingungen ja, bei Einbruch, Brand, Leitungswasser oder Sturm.
Für Herunterfallen zahlt die Hausrat nicht.
Bei leichter Fahrlässigkeit nicht, bei grober in der Regel voll.
Die Privathaftpflicht zahlt dafür nicht.
Für Firmengeräte nicht, das ist Sache des Arbeitgebers.
Für Ihre privaten Konten kann eine private Cyberversicherung ein Zusatz sein, aber keine Priorität.
Für junge Büroberufe oft ab unter 30 bis etwa 50 Euro im Monat,
mit 2.000 Euro Rente und 30 Jahren etwa 50 bis 90 Euro.
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