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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen IT-Angestellte im Homeoffice?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen IT-Angestellte im Homeoffice brauchen, ist schnell gesagt: zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die für junge Büroberufe oft unter 50 Euro im Monat kostet. Dazu eine Hausratversicherung, die auch das Firmennotebook in Ihrer Wohnung erfasst, ab etwa 23 Euro im Jahr. Unfälle bei der Arbeit zu Hause sind gesetzlich versichert, Rechtsschutz für rund 250 Euro im Jahr ist sinnvoll.

Welche Versicherungen brauchen IT-Angestellte im Homeoffice?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Ratgebern und Tarifbeispielen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Berufsunfähigkeit, junge Menschen mit Bürotätigkeitab unter 30 bis etwa 50 Euro im Monat
Hausrat, 80 Quadratmeter in Dresdenetwa 23 Euro im Jahr
Hausrat, 80 Quadratmeter in Düsseldorfetwa 54 Euro im Jahr
Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsummeetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Privat- und Berufsrechtsschutz, Singleetwa 250 Euro im Jahr
Softwareentwickler, 30 Jahre, 2.000 Euro BU-Renteetwa 50 bis 90 Euro im Monat

Der letzte Wert ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Wohnort und Umfang ab.

Rechenbeispiel

Einbruch bei einer IT-Angestellten im Homeoffice

Gestohlen werden das Firmennotebook und der eigene Monitor. Der Tarif folgt den GDV-Musterbedingungen.

Eigener Monitor, Neuwert400 Euro über die Hausrat
Firmennotebook, Neuwert1.800 Euro, als fremdes Eigentum im Haushalt ebenfalls Hausrat
Haftung gegenüber dem Arbeitgeberkeine, wenn Sie die Wohnung wie üblich verschlossen hatten
Beitrag Hausrat, 80 Quadratmeteretwa 23 bis 54 Euro im Jahr

Die Hausrat ersetzt beides zum Neuwert. Klären Sie aber mit dem Arbeitgeber, ob dessen eigene Versicherung zuerst zahlt, damit kein Streit entsteht.

Was IT-Angestellte im Homeoffice wirklich bedroht

Für IT-Angestellte ist der Schreibtisch kein gefährlicher Ort, Unfälle sind selten. Das finanzielle Risiko liegt woanders: Rücken, Augen und vor allem psychische Belastung können dazu führen, dass Sie Ihren IT-Beruf über Jahre nicht ausüben können.

Gute Nachricht für die IT: Reine Bürotätigkeit wird bei Berufsunfähigkeit und Unfall günstig eingestuft. Wer jung abschließt, sichert sich einen niedrigen Beitrag für die ganze Laufzeit.

Unfallschutz am Schreibtisch zu Hause

Das steht ausdrücklich im Gesetz: Arbeiten Sie als IT-Angestellte im Homeoffice, sind Sie dort in gleichem Umfang gesetzlich unfallversichert wie im Büro des Arbeitgebers (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Versichert ist die Arbeit selbst, nicht private Tätigkeiten dazwischen.

Eine private Unfallversicherung ist für IT-Angestellte deshalb kein Muss. Sie lohnt sich vor allem für die Freizeit, etwa beim Radfahren oder Sport, und kostet für Büroberufe etwa 60 bis 180 Euro im Jahr. Mehr dazu auf unserer Seite zum Unfallschutz im Homeoffice.

Firmenlaptop und eigene Technik in der Wohnung

Nach den Musterbedingungen des GDV für die Hausratversicherung gehören auch fremde Sachen in Ihrem Haushalt zum Hausrat, also auch der Firmenlaptop der IT-Abteilung. Arbeitsgeräte zählen dazu, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden. Versichert ist aber nur gegen die benannten Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm, nicht gegen Herunterfallen.

Fällt das Firmennotebook vom Tisch, geht es um Ihre Haftung gegenüber dem Arbeitgeber, nicht um die Hausrat. Ihre Privathaftpflicht hilft dabei nicht, denn sie deckt nach den Musterbedingungen keine Gefahren aus dem Beruf. Einzelheiten zur Hausrat stehen auf unserer Seite zum Homeoffice in der Hausratversicherung.

Haftung für Fehler im IT-Job

Ein falscher Befehl auf dem Server oder ein heruntergefallenes Gerät: Als IT-Angestellte haften Sie dem Arbeitgeber nach dem innerbetrieblichen Schadensausgleich bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht, bei mittlerer anteilig und bei grober Fahrlässigkeit in der Regel voll. Der Arbeitgeber muss Ihr Verschulden beweisen (§ 619a BGB).

Eine eigene Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht brauchen IT-Angestellte deshalb nicht. Sie wird erst nötig, wenn Sie nebenher als Freelancer arbeiten; dafür haben wir eigene Seiten zu Betriebsarten und zur Berufshaftpflicht für IT-Freelancer.

Gut verdienend und privat versichert

Viele IT-Angestellte verdienen so gut, dass sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Dann fällt das gesetzliche Krankengeld nach § 44 SGB V weg, denn es gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt nur ein vereinbartes Krankentagegeld.

Prüfen Sie als IT-Angestellte in der privaten Krankenversicherung deshalb, ob Ihr Krankentagegeld ab dem 43. Tag beginnt und zum Nettoeinkommen passt.

Reihenfolge für IT-Angestellte

Für IT-Angestellte im Homeoffice ergibt sich diese Reihenfolge. Was oben steht, schützt vor existenziellen Schäden.

PrioritätVersicherungTypischer Beitrag
1Berufsunfähigkeitsversicherungjung im Büro ab unter 30 bis etwa 50 Euro im Monat
2Privathaftpflichtkleiner Jahresbeitrag
3Hausratversicherungfür 80 Quadratmeter etwa 23 bis 54 Euro im Jahr je nach Stadt
4Privat- und Berufsrechtsschutzetwa 250 Euro im Jahr
bei PKVKrankentagegeld ab dem 43. Tagnach Tagessatz und Alter
meist unnötigeigene Berufshaftpflicht, Elektronikversicherung für Firmengerätezahlt der Arbeitgeber oder ist begrenzt

Schritt für Schritt

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen.
  2. Prüfen, ob Ihre Hausrat fremdes Eigentum und Arbeitsgeräte einschließt.
  3. Arbeitgeber fragen, wie Firmengeräte versichert sind und was bei Verlust gilt.
  4. Rechtsschutz mit Arbeitsrecht ergänzen.
  5. Bei privater Krankenversicherung das Krankentagegeld prüfen.

Checkliste

  • Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente von 60 bis 80 Prozent des Nettos
  • Hausrat mit fremdem Eigentum und ausreichender Versicherungssumme
  • Homeoffice-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber schriftlich
  • Rechtsschutz mit Arbeitsrecht
  • Krankentagegeld, falls privat versichert

Häufige Fehler

  • Eine Unfallversicherung für den Schreibtisch kaufen, aber keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben
  • Erwarten, dass die Hausrat ein heruntergefallenes Notebook ersetzt
  • Als IT-Angestellte eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht abschließen
  • In der privaten Krankenversicherung kein Krankentagegeld vereinbaren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich im Homeoffice gesetzlich unfallversichert?

Ja, bei der Arbeit selbst im gleichen Umfang wie im Büro des Arbeitgebers, so steht es in § 8 Abs.

1 SGB VII.

Zahlt meine Hausrat für den Firmenlaptop?

Nach den GDV-Musterbedingungen ja, bei Einbruch, Brand, Leitungswasser oder Sturm.

Für Herunterfallen zahlt die Hausrat nicht.

Hafte ich, wenn mir der Firmenlaptop herunterfällt?

Bei leichter Fahrlässigkeit nicht, bei grober in der Regel voll.

Die Privathaftpflicht zahlt dafür nicht.

Brauche ich als IT-Angestellter eine Cyberversicherung?

Für Firmengeräte nicht, das ist Sache des Arbeitgebers.

Für Ihre privaten Konten kann eine private Cyberversicherung ein Zusatz sein, aber keine Priorität.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für IT-Berufe?

Für junge Büroberufe oft ab unter 30 bis etwa 50 Euro im Monat,

mit 2.000 Euro Rente und 30 Jahren etwa 50 bis 90 Euro.

Quellen

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