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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Ist das Homeoffice über die Hausratversicherung versichert?

Kurz gesagt

Ja, das Homeoffice ist über die Hausratversicherung meist mitversichert: Schreibtisch, Stuhl, eigener Laptop und in vielen Bedingungen auch das Firmennotebook in Ihrer Wohnung. Grenzen gibt es bei Räumen, die nur beruflich genutzt werden, bei Waren und bei Kundenverkehr. Bruch zahlt die Hausrat nicht; ein Laptopschutz kostet für ein Gerät um 1.500 Euro etwa 80 bis 100 Euro im Jahr.

Ist das Homeoffice über die Hausratversicherung versichert?

Was es kostet

Was die Hausrat kostet und was ein Zusatzschutz für den Laptop kostet.

BeispielRichtwert
Hausrat 65 Quadratmeter, Versicherungssumme etwa 42.000 Euroetwa 70 bis 140 Euro im Jahr
Hausrat 90 Quadratmeter, Versicherungssumme etwa 58.000 Euroetwa 90 bis 190 Euro im Jahr
Laptopschutz für ein Gerät um 1.500 Euroetwa 80 bis 96 Euro im Jahr
Einfache Laptoptarifeab etwa 3 Euro im Monat

Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen und einem Bedingungswerk auf Grundlage

der Musterbedingungen.

Ob Ihr Arbeitszimmer und Geräte des Arbeitgebers eingeschlossen sind, regelt Ihr Vertrag.

Wie sich Hausrat und Versicherung des Arbeitgebers den Schaden teilen,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einbruch in die Wohnung mit Arbeitsecke

Eine Angestellte arbeitet drei Tage die Woche zu Hause, 70 Quadratmeter, Versicherungssumme nach Faustregel. Einbrecher nehmen ihren eigenen Monitor, ihr Tablet und den Laptop des Arbeitgebers mit. Ihr Vertrag schließt Arbeitsgeräte und fremdes Eigentum ein.

Versicherungssumme (70 × 650 Euro)45.500 Euro
Eigener Monitor und Tablet, Neuwert900 Euro
Laptop des Arbeitgebers1.800 Euro
Aufgebrochene Wohnungstür, Reparatur600 Euro
Hausrat zahlt3.300 Euro, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung

Die Hausrat ersetzt eigene Geräte, den Firmenlaptop und die Türreparatur. Fehlt der Einschluss für fremdes Eigentum, bleibt der Laptop bei der Versicherung des Arbeitgebers. Rechnung mit Richtwerten.

Was im Homeoffice als Hausrat zählt

Hausrat ist alles, was Sie in der Wohnung nutzen. Viele Bedingungen nennen ausdrücklich auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen. In einem veröffentlichten Bedingungswerk auf Grundlage der Musterbedingungen steht das in § 6 Nr. 2 c) hh) VHB 2009, mit der Ausnahme für Handelswaren und Musterkollektionen.

Auch fremdes Eigentum in Ihrem Haushalt zählt dort zum Hausrat. Darunter fällt der Laptop, den Ihnen der Arbeitgeber stellt. Wichtig: Es gibt Klauseln, die Arbeitsgeräte ausdrücklich ausschließen. Ein Blick in Ihr eigenes Bedingungswerk ist deshalb Pflicht.

GegenstandÜber die Hausrat versichert?
Eigener Schreibtisch, Stuhl, Regalja
Eigener Laptop und Monitor bei Einbruch oder Brandja, zum Neuwert
Laptop vom Arbeitgeber in Ihrer Wohnungoft ja als fremdes Eigentum, Bedingungen prüfen
Waren zum Verkauf, Musterkollektionnein
Laptop fällt vom Tisch, Kaffee auf der Tastaturnein, die Hausrat deckt keinen Bruch
Laptop aus dem Café gestohlennein, einfacher Diebstahl ist nicht versichert

Arbeitsecke oder eigenes Arbeitszimmer

Ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer ist unproblematisch, der Raum bleibt Wohnung. Anders kann es bei einem Zimmer sein, das Sie ausschließlich beruflich nutzen. Manche Bedingungen sagen, dass solche Räume nicht zur Wohnung gehören, so etwa § 6 Nr. 3 a) im genannten Bedingungswerk.

Viele neuere Tarife schließen ein Arbeitszimmer ausdrücklich ein, oft wenn es nur über die Wohnung zu betreten ist. Steht dazu nichts in Ihrem Vertrag, fragen Sie nach und lassen Sie sich den Einschluss schriftlich bestätigen. Das kostet meist nichts und vermeidet Streit im Schadenfall.

Firmenlaptop: wer zahlt was

Wird der Firmenlaptop bei einem Einbruch in Ihre Wohnung gestohlen oder verbrennt er, kann Ihre Hausrat zahlen, wenn fremdes Eigentum und Arbeitsgeräte eingeschlossen sind. Hat der Arbeitgeber eine eigene Versicherung für seine Geräte, klären beide Versicherer untereinander, wer leistet. Melden Sie den Schaden sofort beiden Seiten.

Beschädigen Sie das Gerät selbst, etwa durch einen Sturz, zahlt die Hausrat nicht. Passiert das bei der Arbeit, gelten die Regeln der Arbeitnehmerhaftung, bei leichter Fahrlässigkeit haften Beschäftigte in der Regel nicht. In der Freizeit kommt es auf Ihre Privathaftpflicht an; manche Tarife schließen dienstlich überlassene Geräte aus.

Selbstständige im Homeoffice

Für Selbstständige mit einem Raum und ohne Kundenverkehr ist das Homeoffice in vielen Hausratverträgen eingeschlossen. Kommen Kunden ins Haus, lagern Waren in der Wohnung oder arbeiten Mitarbeiter mit, reicht die Hausrat oft nicht. Dann gehört das Büro in eine Inhaltsversicherung für Betriebe.

Melden Sie eine gewerbliche Nutzung in jedem Fall dem Versicherer. Wer das verschweigt, riskiert, dass im Schaden über die Nutzung gestritten wird.

Wann Sie nichts extra brauchen

Als Angestellte mit Arbeitsecke und üblicher Technik brauchen Sie meist keine zusätzliche Versicherung. Prüfen Sie nur, ob die Versicherungssumme reicht: Liegt sie bei mindestens 650 Euro je Quadratmeter, verzichten viele Versicherer auf den Abzug wegen Unterversicherung.

Ein eigener Laptopschutz gegen Bruch und Diebstahl unterwegs lohnt sich vor allem bei teuren Geräten, die Sie viel mitnehmen. Ein Gerät, das nur auf dem Schreibtisch steht, ist gegen Einbruch und Brand schon über die Hausrat versichert.

Schritt für Schritt

  1. Im Bedingungswerk nach Arbeitsgeräten, fremdem Eigentum und Arbeitszimmer suchen.
  2. Bei einem Zimmer nur für die Arbeit den Einschluss schriftlich bestätigen lassen.
  3. Beim Arbeitgeber fragen, ob seine Geräte selbst versichert sind.
  4. Versicherungssumme prüfen, wenn teure Technik dazugekommen ist.
  5. Als Selbstständige die gewerbliche Nutzung melden.
  6. Einen Laptopschutz nur für teure, viel mitgenommene Geräte abschließen.

Checkliste

  • Arbeitsgeräte für den Beruf im Vertrag eingeschlossen
  • Fremdes Eigentum im Haushalt mitversichert
  • Arbeitszimmer ausdrücklich eingeschlossen, wenn Sie eins haben
  • Versicherungssumme mindestens 650 Euro je Quadratmeter
  • Gewerbliche Nutzung gemeldet, falls selbstständig
  • Kaufbelege für Technik aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Hausrat zahle auch bei Bruch oder Bedienfehler
  • Ein reines Arbeitszimmer nicht mit dem Versicherer klären
  • Waren oder Musterkollektionen in der Wohnung lagern und für versichert halten
  • Kundenverkehr in der Wohnung nicht melden
  • Einen teuren Laptopschutz für ein Gerät abschließen, das nie die Wohnung verlässt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich das Homeoffice meiner Hausratversicherung melden?

Als Angestellte meist nicht, weil keine gewerbliche Nutzung vorliegt.

Als Selbstständige mit Kundenverkehr, Waren oder Mitarbeitern ja.

Ist der Firmenlaptop auch unterwegs versichert?

Über die Außenversicherung der Hausrat nur bei versicherten Gefahren wie Raub oder Brand,

nicht bei einfachem Diebstahl aus dem Café oder dem Zug.

Zahlt die Hausrat, wenn Kaffee über den Laptop läuft?

Nein.

Dafür brauchen Sie einen Laptop- oder Elektronikschutz,

oder der Schaden fällt unter die Arbeitnehmerhaftung.

Muss ich die Versicherungssumme erhöhen?

Nur wenn Ihre Technik und Einrichtung zusammen deutlich mehr wert sind als 650 Euro je

Quadratmeter.

Rechnen Sie im Zweifel den Neuwert nach.

Brauche ich als Freiberufler eine eigene Inhaltsversicherung?

Nicht immer.

Mit einem Raum ohne Kunden reicht oft die Hausrat.

Lagern Sie Waren oder arbeiten Mitarbeiter mit, prüfen Sie eine Inhaltsversicherung für Betriebe.

Kann ich einen Teil des Beitrags von der Steuer absetzen?

Bei einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer kann ein anteiliger Abzug möglich sein.

Fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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2Welche Versicherungen?

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Hausratversicherung

Ohne Keller, Dachboden und Garage

Zum Beispiel Tresor, teure Technik, Musikinstrumente, Kanu im Keller

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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