Alles zur Versicherung: Hausrat
Brauche ich eine Hausratversicherung?
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Kurz gesagt
Ja, das Homeoffice ist über die Hausratversicherung meist mitversichert: Schreibtisch, Stuhl, eigener Laptop und in vielen Bedingungen auch das Firmennotebook in Ihrer Wohnung. Grenzen gibt es bei Räumen, die nur beruflich genutzt werden, bei Waren und bei Kundenverkehr. Bruch zahlt die Hausrat nicht; ein Laptopschutz kostet für ein Gerät um 1.500 Euro etwa 80 bis 100 Euro im Jahr.
Was die Hausrat kostet und was ein Zusatzschutz für den Laptop kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Hausrat 65 Quadratmeter, Versicherungssumme etwa 42.000 Euro | etwa 70 bis 140 Euro im Jahr |
| Hausrat 90 Quadratmeter, Versicherungssumme etwa 58.000 Euro | etwa 90 bis 190 Euro im Jahr |
| Laptopschutz für ein Gerät um 1.500 Euro | etwa 80 bis 96 Euro im Jahr |
| Einfache Laptoptarife | ab etwa 3 Euro im Monat |
Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen und einem Bedingungswerk auf Grundlage
der Musterbedingungen.
Ob Ihr Arbeitszimmer und Geräte des Arbeitgebers eingeschlossen sind, regelt Ihr Vertrag.
Wie sich Hausrat und Versicherung des Arbeitgebers den Schaden teilen,
ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Eine Angestellte arbeitet drei Tage die Woche zu Hause, 70 Quadratmeter, Versicherungssumme nach Faustregel. Einbrecher nehmen ihren eigenen Monitor, ihr Tablet und den Laptop des Arbeitgebers mit. Ihr Vertrag schließt Arbeitsgeräte und fremdes Eigentum ein.
| Versicherungssumme (70 × 650 Euro) | 45.500 Euro |
| Eigener Monitor und Tablet, Neuwert | 900 Euro |
| Laptop des Arbeitgebers | 1.800 Euro |
| Aufgebrochene Wohnungstür, Reparatur | 600 Euro |
| Hausrat zahlt | 3.300 Euro, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung |
Die Hausrat ersetzt eigene Geräte, den Firmenlaptop und die Türreparatur. Fehlt der Einschluss für fremdes Eigentum, bleibt der Laptop bei der Versicherung des Arbeitgebers. Rechnung mit Richtwerten.
Hausrat ist alles, was Sie in der Wohnung nutzen. Viele Bedingungen nennen ausdrücklich auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen. In einem veröffentlichten Bedingungswerk auf Grundlage der Musterbedingungen steht das in § 6 Nr. 2 c) hh) VHB 2009, mit der Ausnahme für Handelswaren und Musterkollektionen.
Auch fremdes Eigentum in Ihrem Haushalt zählt dort zum Hausrat. Darunter fällt der Laptop, den Ihnen der Arbeitgeber stellt. Wichtig: Es gibt Klauseln, die Arbeitsgeräte ausdrücklich ausschließen. Ein Blick in Ihr eigenes Bedingungswerk ist deshalb Pflicht.
| Gegenstand | Über die Hausrat versichert? |
|---|---|
| Eigener Schreibtisch, Stuhl, Regal | ja |
| Eigener Laptop und Monitor bei Einbruch oder Brand | ja, zum Neuwert |
| Laptop vom Arbeitgeber in Ihrer Wohnung | oft ja als fremdes Eigentum, Bedingungen prüfen |
| Waren zum Verkauf, Musterkollektion | nein |
| Laptop fällt vom Tisch, Kaffee auf der Tastatur | nein, die Hausrat deckt keinen Bruch |
| Laptop aus dem Café gestohlen | nein, einfacher Diebstahl ist nicht versichert |
Ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer ist unproblematisch, der Raum bleibt Wohnung. Anders kann es bei einem Zimmer sein, das Sie ausschließlich beruflich nutzen. Manche Bedingungen sagen, dass solche Räume nicht zur Wohnung gehören, so etwa § 6 Nr. 3 a) im genannten Bedingungswerk.
Viele neuere Tarife schließen ein Arbeitszimmer ausdrücklich ein, oft wenn es nur über die Wohnung zu betreten ist. Steht dazu nichts in Ihrem Vertrag, fragen Sie nach und lassen Sie sich den Einschluss schriftlich bestätigen. Das kostet meist nichts und vermeidet Streit im Schadenfall.
Wird der Firmenlaptop bei einem Einbruch in Ihre Wohnung gestohlen oder verbrennt er, kann Ihre Hausrat zahlen, wenn fremdes Eigentum und Arbeitsgeräte eingeschlossen sind. Hat der Arbeitgeber eine eigene Versicherung für seine Geräte, klären beide Versicherer untereinander, wer leistet. Melden Sie den Schaden sofort beiden Seiten.
Beschädigen Sie das Gerät selbst, etwa durch einen Sturz, zahlt die Hausrat nicht. Passiert das bei der Arbeit, gelten die Regeln der Arbeitnehmerhaftung, bei leichter Fahrlässigkeit haften Beschäftigte in der Regel nicht. In der Freizeit kommt es auf Ihre Privathaftpflicht an; manche Tarife schließen dienstlich überlassene Geräte aus.
Für Selbstständige mit einem Raum und ohne Kundenverkehr ist das Homeoffice in vielen Hausratverträgen eingeschlossen. Kommen Kunden ins Haus, lagern Waren in der Wohnung oder arbeiten Mitarbeiter mit, reicht die Hausrat oft nicht. Dann gehört das Büro in eine Inhaltsversicherung für Betriebe.
Melden Sie eine gewerbliche Nutzung in jedem Fall dem Versicherer. Wer das verschweigt, riskiert, dass im Schaden über die Nutzung gestritten wird.
Als Angestellte mit Arbeitsecke und üblicher Technik brauchen Sie meist keine zusätzliche Versicherung. Prüfen Sie nur, ob die Versicherungssumme reicht: Liegt sie bei mindestens 650 Euro je Quadratmeter, verzichten viele Versicherer auf den Abzug wegen Unterversicherung.
Ein eigener Laptopschutz gegen Bruch und Diebstahl unterwegs lohnt sich vor allem bei teuren Geräten, die Sie viel mitnehmen. Ein Gerät, das nur auf dem Schreibtisch steht, ist gegen Einbruch und Brand schon über die Hausrat versichert.
Fragen und Antworten
Als Angestellte meist nicht, weil keine gewerbliche Nutzung vorliegt.
Als Selbstständige mit Kundenverkehr, Waren oder Mitarbeitern ja.
Über die Außenversicherung der Hausrat nur bei versicherten Gefahren wie Raub oder Brand,
nicht bei einfachem Diebstahl aus dem Café oder dem Zug.
Nein.
Dafür brauchen Sie einen Laptop- oder Elektronikschutz,
oder der Schaden fällt unter die Arbeitnehmerhaftung.
Nur wenn Ihre Technik und Einrichtung zusammen deutlich mehr wert sind als 650 Euro je
Quadratmeter.
Rechnen Sie im Zweifel den Neuwert nach.
Nicht immer.
Mit einem Raum ohne Kunden reicht oft die Hausrat.
Lagern Sie Waren oder arbeiten Mitarbeiter mit, prüfen Sie eine Inhaltsversicherung für Betriebe.
Bei einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer kann ein anteiliger Abzug möglich sein.
Fragen Sie Ihre Steuerberatung.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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