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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Kann ich die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Kurz gesagt

In den meisten Fällen nicht. Die Hausratversicherung schützt private Sachen und zählt nicht zu den Vorsorgeaufwendungen. Absetzbar ist nur ein Anteil, wenn Sie ein anerkanntes Arbeitszimmer haben und die echten Kosten ansetzen, oder der volle Beitrag für mitvermietete Möbel. Der Steuervorteil liegt meist bei wenigen Euro im Jahr.

Kann ich die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Was es kostet

So viel kommt bei der Steuer tatsächlich an. Beispiele mit öffentlich genannten Beiträgen und Pauschalen.

BeispielRichtwert
Wohnung 100 m², Arbeitszimmer 12 m², Beitrag 120 Euro, echte Kosten14,40 Euro als Werbungskosten, Steuerersparnis etwa 4 bis 6 Euro
Wohnung 80 m², Arbeitszimmer 10 m², Beitrag 60 Euro, echte Kosten7,50 Euro als Werbungskosten, Steuerersparnis etwa 2 bis 3 Euro
Arbeitszimmer mit Jahrespauschale1.260 Euro pauschal, kein Extra für die Hausrat
Homeoffice ohne eigenes Zimmer6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro, kein Extra für die Hausrat

Stand September 2026. Die Steuerersparnis ist mit einem persönlichen Steuersatz von 30 bis 42 Prozent gerechnet und ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Verbindlich klärt das Ihre Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Selbstständige Übersetzerin, Arbeitszimmer als Mittelpunkt

Sie arbeitet nur zu Hause und setzt die echten Kosten des Zimmers an, weil Miete und Nebenkosten über der Pauschale liegen.

Wohnfläche90 m²
Arbeitszimmer15 m², also 16,7 Prozent
Hausratbeitrag im Jahr108 Euro
Anteil als Betriebsausgabe18 Euro
Steuerersparnis bei 35 Prozentetwa 6 Euro

Die Hausrat bringt rund 6 Euro im Jahr. Den Ausschlag geben Miete und Nebenkosten des Zimmers, nicht die Versicherung.

Warum der Beitrag privat nicht zählt

Das Steuerrecht erkennt Versicherungen als Sonderausgaben an, wenn sie Personen oder deren Haftung absichern, etwa Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung sichert dagegen Sachen ab. Sie gehört damit zu den privaten Lebenshaltungskosten, und die sind nicht abziehbar.

Daran ändert auch nichts, dass der Beitrag jedes Jahr fällig wird oder dass Sie ihn für sinnvoll halten. Tragen Sie ihn deshalb nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand ein, das Finanzamt streicht ihn wieder.

Die Ausnahme: das häusliche Arbeitszimmer

Seit 2023 erkennt das Finanzamt die Kosten eines abgeschlossenen Arbeitszimmers nur noch an, wenn dort der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit liegt. Dann haben Sie die Wahl: die echten Kosten des Raums oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro.

Nur bei den echten Kosten zählt ein Anteil der Hausratversicherung mit, berechnet nach der Fläche des Zimmers im Verhältnis zur ganzen Wohnung. Wählen Sie die Pauschale, ist die Versicherung darin schon enthalten. Das Gleiche gilt für die Tagespauschale von 6 Euro, die Sie ohne eigenes Arbeitszimmer ansetzen können.

Ihre LageHausrat absetzbar?
Nur private Nutzungnein
Arbeitszimmer als Mittelpunkt, echte Kostenja, Flächenanteil
Arbeitszimmer als Mittelpunkt, Jahrespauschalenein, in der Pauschale enthalten
Arbeitsecke im Wohnzimmer, Tagespauschalenein, in der Pauschale enthalten
Möblierte Wohnung vermietetja, für das vermietete Inventar

Möblierte Vermietung und Ferienwohnung

Vermieten Sie eine Wohnung mit Möbeln und versichern das Inventar dafür eigens, gehört dieser Beitrag zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei einer Ferienwohnung, die Sie zeitweise selbst nutzen, zählt nur der Anteil der Vermietungstage.

Wichtig ist eine saubere Trennung: Ihr eigener Hausrat in der selbst bewohnten Wohnung bleibt privat, auch wenn im selben Vertrag Möbel einer vermieteten Wohnung stehen. Ein eigener Vertrag für die vermietete Einheit macht den Nachweis einfacher.

Was sich stattdessen lohnt

Der Steuervorteil aus der Hausrat ist klein. Mehr bringt es, den Vertrag selbst zu prüfen: eine passende Versicherungssumme, grobe Fahrlässigkeit im Schutz und keine doppelten Bausteine sparen oft mehr als jeder Steuerabzug.

Bei der Privathaftpflicht sieht es anders aus. Sie ist grundsätzlich als Vorsorgeaufwand absetzbar, doch der Höchstbetrag ist bei den meisten schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Ihr Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten Tätigkeit ist.
  2. Echte Kosten des Zimmers grob überschlagen und mit der Jahrespauschale von 1.260 Euro vergleichen.
  3. Nur bei echten Kosten: Flächenanteil ausrechnen und auf den Hausratbeitrag anwenden.
  4. Betrag in der Anlage N oder in der Gewinnermittlung eintragen, Beitragsrechnung aufheben.
  5. Bei vermieteten Möbeln den Beitrag in der Anlage V angeben.

Checkliste

  • Beitragsrechnung des Jahres liegt vor
  • Grundriss oder Flächenangabe für Zimmer und Wohnung vorhanden
  • Entscheidung zwischen echten Kosten und Pauschale getroffen
  • Vermietetes Inventar getrennt vom eigenen Hausrat versichert
  • Hausrat nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen

Häufige Fehler

  • Den vollen Beitrag als Sonderausgabe eintragen
  • Hausrat zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale ansetzen
  • Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer ausgeben
  • Wegen ein paar Euro Steuer einen schwächeren Tarif behalten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

In welche Anlage gehört die Hausratversicherung?

Privat in keine. Beim anerkannten Arbeitszimmer als Arbeitnehmer in die Anlage N, als Selbstständiger in die Gewinnermittlung, bei vermieteten Möbeln in die Anlage V.

Zählt die Hausrat zu den Vorsorgeaufwendungen?

Nein. Dort stehen Versicherungen für Personen und Haftung. Die Hausrat schützt Sachen und ist privat nicht abziehbar.

Kann ich die Hausrat neben der Homeoffice-Pauschale absetzen?

Nein. Die Pauschale von 6 Euro je Tag deckt alle Kosten des Arbeitens zu Hause ab, auch den Anteil der Versicherung.

Lohnt sich der Aufwand für den Anteil beim Arbeitszimmer?

Nur wenn Sie ohnehin die echten Kosten des Zimmers ansetzen. Dann ist es eine Zeile mehr, der Effekt liegt meist bei wenigen Euro.

Ist der Schaden, den die Hausrat nicht zahlt, absetzbar?

Selten. Wer eine übliche Versicherung hätte abschließen können, bekommt verlorenen Hausrat in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

Gilt das auch für die Glasversicherung?

Ja, sie folgt denselben Regeln wie die Hausrat. Privat nicht absetzbar, beim Arbeitszimmer mit echten Kosten nur anteilig.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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