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Kurz gesagt
Für viele Mieter eher nicht. Sie kostet für eine Wohnung mit 70 bis 90 Quadratmetern etwa 40 bis 65 Euro im Jahr, Fenster zahlt oft schon die Versicherung des Vermieters. Sinnvoll ist sie, wenn Sie ein Ceranfeld oder Induktionsfeld, große Glasmöbel, eine Duschwand aus Glas oder als Eigentümer viele Glasflächen haben.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Handwerkerpreisen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Glasversicherung, Wohnung 70 bis 90 m² | etwa 40 bis 65 Euro im Jahr |
| Günstiger Tarif, 80 m², ohne Selbstbeteiligung | ab etwa 38 Euro im Jahr |
| Neues Ceranfeld mit Einbau | etwa 250 bis 500 Euro |
| Neues Ceranfeld, einfaches Gerät ohne Einbau | etwa 150 bis 200 Euro |
Stand September 2026. Der Beitrag hängt vom Wohnort, der Fläche und den eingeschlossenen Gegenständen ab. Die Zahl der Jahre bis zur Amortisation ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie überlegt, ob sich der Baustein zu ihrer Hausrat lohnt. Die Fenster zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters, ihre Haftpflicht schließt Glas an der Mietsache aus.
| Glasversicherung im Jahr | etwa 50 Euro |
| Beitrag in zehn Jahren | etwa 500 Euro |
| Induktionsfeld neu mit Einbau | etwa 400 Euro |
| Glasduschwand neu | mehrere hundert Euro |
Ein einziger Schaden in zehn Jahren gleicht den Beitrag etwa aus. Mit zwei Glasflächen im Risiko lohnt es sich eher, ohne Kochfeld aus Glas eher nicht.
Sie zahlt, wenn Glas bricht, egal wer schuld ist, außer bei Vorsatz. Ersetzt werden das neue Glas, der Einbau, eine Notverglasung und die Entsorgung der Scherben.
Es muss ein echter Bruch sein. Ein Sprung zählt, ein Kratzer oder ein blind gewordenes Isolierglas nicht.
| Gegenstand | In der Glasversicherung? |
|---|---|
| Fenster und Glastüren der Wohnung | ja |
| Spiegel, Vitrinen, Glastisch | ja |
| Duschwand aus Glas | ja |
| Ceranfeld oder Induktionsfeld | meist ja, bei manchen Tarifen als Zusatz |
| Aquarium, Terrarium | nur gegen Aufpreis |
| Handy, Tablet, Fernseher | nein |
| Brille, Trinkgläser, Vasen | nein |
Die Fenster und die Wohnungstür gehören zum Gebäude. Bricht dort Glas ohne Ihr Verschulden, etwa durch Sturm, ist das Sache des Vermieters. Schlägt ein Einbrecher die Scheibe ein, zahlt das in vielen Tarifen Ihre Hausratversicherung.
Anders sieht es aus, wenn Sie das Fenster selbst beschädigen. Dann haften Sie gegenüber dem Vermieter. Viele Privathaftpflichttarife nehmen Glasschäden an der Mietwohnung aber aus. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihre Haftpflicht, bevor Sie eine Glasversicherung abschließen.
Der häufigste teure Schaden in der Wohnung ist das Kochfeld. Ein Topf fällt darauf, das Glas springt, und der Austausch kostet schnell 250 bis 500 Euro. Mit 40 bis 65 Euro Beitrag im Jahr entspricht ein solcher Schaden etwa vier bis zwölf Jahresbeiträgen.
Für Eigentümer mit Wintergarten, großen Fensterfronten oder Glasgeländer lohnt sich der Schutz eher. Dort wird die Glasversicherung zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, nicht zur Hausrat.
Ein Kochfeld können die meisten aus eigener Tasche bezahlen. Wer ein Polster für solche Fälle hat und vorsichtig kocht, fährt ohne Glasversicherung oft günstiger.
Wer dagegen ein hochwertiges Induktionsfeld, eine große Glasduschwand oder Kinder mit Ballspielen in der Wohnung hat, bekommt für wenig Geld Ruhe. Beide Entscheidungen sind vernünftig.
Fragen und Antworten
Meist nicht. Die Glasversicherung ist ein eigener Baustein, den Sie zur Hausrat oder zur Wohngebäudeversicherung dazunehmen.
In den meisten Tarifen ja, bei manchen nur mit ausdrücklichem Einschluss. Prüfen Sie das vor dem Abschluss im Vertrag.
Sie haften gegenüber dem Vermieter. Ob Ihre Privathaftpflicht einspringt, hängt vom Tarif ab, viele schließen Glas an der Mietsache aus. Dann hilft die Glasversicherung.
Nein. Bildschirme von Handys, Tablets und Fernsehern sind ausgeschlossen, dafür gibt es eigene Geräteversicherungen.
Meist ja, als Baustein zum Ablauf des Vertragsjahres. Der Hausratschutz bleibt dann bestehen.
Meist nicht. Schäden, die ein Einbrecher an Fenstern und Türen der Mietwohnung anrichtet, sind in vielen Hausrattarifen schon enthalten, zusammen mit dem gestohlenen Hausrat.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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