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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Lohnt sich eine Glasversicherung?

Kurz gesagt

Für viele Mieter eher nicht. Sie kostet für eine Wohnung mit 70 bis 90 Quadratmetern etwa 40 bis 65 Euro im Jahr, Fenster zahlt oft schon die Versicherung des Vermieters. Sinnvoll ist sie, wenn Sie ein Ceranfeld oder Induktionsfeld, große Glasmöbel, eine Duschwand aus Glas oder als Eigentümer viele Glasflächen haben.

Lohnt sich eine Glasversicherung?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Handwerkerpreisen.

BeispielRichtwert
Glasversicherung, Wohnung 70 bis 90 m²etwa 40 bis 65 Euro im Jahr
Günstiger Tarif, 80 m², ohne Selbstbeteiligungab etwa 38 Euro im Jahr
Neues Ceranfeld mit Einbauetwa 250 bis 500 Euro
Neues Ceranfeld, einfaches Gerät ohne Einbauetwa 150 bis 200 Euro

Stand September 2026. Der Beitrag hängt vom Wohnort, der Fläche und den eingeschlossenen Gegenständen ab. Die Zahl der Jahre bis zur Amortisation ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Mieterin, 75 Quadratmeter, Induktionsfeld

Sie überlegt, ob sich der Baustein zu ihrer Hausrat lohnt. Die Fenster zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters, ihre Haftpflicht schließt Glas an der Mietsache aus.

Glasversicherung im Jahretwa 50 Euro
Beitrag in zehn Jahrenetwa 500 Euro
Induktionsfeld neu mit Einbauetwa 400 Euro
Glasduschwand neumehrere hundert Euro

Ein einziger Schaden in zehn Jahren gleicht den Beitrag etwa aus. Mit zwei Glasflächen im Risiko lohnt es sich eher, ohne Kochfeld aus Glas eher nicht.

Was die Glasversicherung zahlt

Sie zahlt, wenn Glas bricht, egal wer schuld ist, außer bei Vorsatz. Ersetzt werden das neue Glas, der Einbau, eine Notverglasung und die Entsorgung der Scherben.

Es muss ein echter Bruch sein. Ein Sprung zählt, ein Kratzer oder ein blind gewordenes Isolierglas nicht.

GegenstandIn der Glasversicherung?
Fenster und Glastüren der Wohnungja
Spiegel, Vitrinen, Glastischja
Duschwand aus Glasja
Ceranfeld oder Induktionsfeldmeist ja, bei manchen Tarifen als Zusatz
Aquarium, Terrariumnur gegen Aufpreis
Handy, Tablet, Fernsehernein
Brille, Trinkgläser, Vasennein

Warum sie Mieter oft nicht brauchen

Die Fenster und die Wohnungstür gehören zum Gebäude. Bricht dort Glas ohne Ihr Verschulden, etwa durch Sturm, ist das Sache des Vermieters. Schlägt ein Einbrecher die Scheibe ein, zahlt das in vielen Tarifen Ihre Hausratversicherung.

Anders sieht es aus, wenn Sie das Fenster selbst beschädigen. Dann haften Sie gegenüber dem Vermieter. Viele Privathaftpflichttarife nehmen Glasschäden an der Mietwohnung aber aus. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihre Haftpflicht, bevor Sie eine Glasversicherung abschließen.

Wann sie sich rechnet

Der häufigste teure Schaden in der Wohnung ist das Kochfeld. Ein Topf fällt darauf, das Glas springt, und der Austausch kostet schnell 250 bis 500 Euro. Mit 40 bis 65 Euro Beitrag im Jahr entspricht ein solcher Schaden etwa vier bis zwölf Jahresbeiträgen.

Für Eigentümer mit Wintergarten, großen Fensterfronten oder Glasgeländer lohnt sich der Schutz eher. Dort wird die Glasversicherung zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, nicht zur Hausrat.

Die ehrliche Rechnung

Ein Kochfeld können die meisten aus eigener Tasche bezahlen. Wer ein Polster für solche Fälle hat und vorsichtig kocht, fährt ohne Glasversicherung oft günstiger.

Wer dagegen ein hochwertiges Induktionsfeld, eine große Glasduschwand oder Kinder mit Ballspielen in der Wohnung hat, bekommt für wenig Geld Ruhe. Beide Entscheidungen sind vernünftig.

Schritt für Schritt

  1. Aufschreiben, welche Glasflächen Ihnen gehören: Kochfeld, Möbel, Duschwand, Spiegel.
  2. In der Privathaftpflicht nachsehen, ob Glasschäden an der Mietwohnung eingeschlossen sind.
  3. Bei Eigentum klären, ob die Glasversicherung zur Wohngebäude- oder zur Hausratversicherung gehört.
  4. Preis des Bausteins mit dem Ersatz Ihres teuersten Glasgegenstands vergleichen.
  5. Nur abschließen, wenn ein Schaden Sie spürbar treffen würde.

Checkliste

  • Kochfeld aus Glaskeramik oder Induktion ausdrücklich eingeschlossen
  • Notverglasung und Entsorgung mitversichert
  • Keine doppelte Glasversicherung in Hausrat und Wohngebäude
  • Aquarium nur versichert, wenn Sie eins haben
  • Selbstbeteiligung passt zum Beitrag

Häufige Fehler

  • Als Mieter die Fenster doppelt versichern, obwohl der Vermieter zahlt
  • Annehmen, Handydisplay oder Fernseher seien Glas im Sinne der Versicherung
  • Die Glasversicherung zur Hausrat abschließen, obwohl das Haus Ihnen gehört und sie zum Gebäude gehört
  • Kratzer melden und sich über die Ablehnung wundern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist Glasbruch in der Hausratversicherung enthalten?

Meist nicht. Die Glasversicherung ist ein eigener Baustein, den Sie zur Hausrat oder zur Wohngebäudeversicherung dazunehmen.

Zahlt die Glasversicherung ein gesprungenes Ceranfeld?

In den meisten Tarifen ja, bei manchen nur mit ausdrücklichem Einschluss. Prüfen Sie das vor dem Abschluss im Vertrag.

Wer zahlt, wenn ich als Mieter ein Fenster zerbreche?

Sie haften gegenüber dem Vermieter. Ob Ihre Privathaftpflicht einspringt, hängt vom Tarif ab, viele schließen Glas an der Mietsache aus. Dann hilft die Glasversicherung.

Sind Handydisplays in der Glasversicherung?

Nein. Bildschirme von Handys, Tablets und Fernsehern sind ausgeschlossen, dafür gibt es eigene Geräteversicherungen.

Kann ich die Glasversicherung allein kündigen?

Meist ja, als Baustein zum Ablauf des Vertragsjahres. Der Hausratschutz bleibt dann bestehen.

Zahlt die Glasversicherung bei Einbruch?

Meist nicht. Schäden, die ein Einbrecher an Fenstern und Türen der Mietwohnung anrichtet, sind in vielen Hausrattarifen schon enthalten, zusammen mit dem gestohlenen Hausrat.

Quellen

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