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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Flottenversicherung

Wer darf den Firmenwagen fahren und ist dabei versichert?

Kurz gesagt

Den Firmenwagen darf fahren, wen Vertrag und Dienstwagenregelung erlauben und wer einen gültigen Führerschein hat. Viele Flottentarife haben keinen festen Fahrerkreis, Einzelverträge schon. Versichert ist dabei der Schaden anderer immer, der Fahrer selbst nach eigenem Unfall aber nur mit Fahrerschutz, der etwa 20 bis 60 Euro im Jahr kostet. Im Dienst hilft zusätzlich die Berufsgenossenschaft.

Wer darf den Firmenwagen fahren und ist dabei versichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Beiträge für den Fahrerschutz und für die Kfz-Haftpflicht, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Fahrerschutz als Zusatzbaustein, übliche Spanneetwa 20 bis 60 Euro im Jahr
Fahrerschutz je nach Alter des Fahrers, Beispieltarifetwa 35 bis 64 Euro im Jahr
Kfz-Haftpflicht eines Pkw im Durchschnittetwa 200 bis 400 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Ob ein Fahrerschutz schon enthalten ist, steht in Ihrem Vertrag;

in Premiumtarifen ist er teils eingeschlossen.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Außendienstler, Firmenwagen auch privat, Ehefrau fährt mit

Die Ehefrau fährt am Wochenende mit dem Firmenwagen und verursacht einen Auffahrunfall. Sie wird leicht verletzt, am anderen Auto entsteht ein Schaden.

Schaden am Auto des Vordermannszahlt die Kfz-Haftpflicht
Schaden am FirmenwagenVollkasko, Selbstbeteiligung nach Dienstwagenregelung
Verletzung der Fahrerin, Privatfahrtkeine Berufsgenossenschaft, nur Fahrerschutz
Fahrerschutz für diesen Wagenetwa 20 bis 60 Euro im Jahr

Ist die Ehefrau im Fahrerkreis und der Fahrerschutz vereinbart, sind alle drei Schäden abgedeckt. Fehlt der Fahrerschutz, trägt sie ihre Folgen selbst. Gerechnet mit Richtwerten.

Wer den Firmenwagen fahren darf

Zwei Regeln greifen ineinander: der Versicherungsvertrag und die Dienstwagenregelung im Betrieb. Der Vertrag legt fest, für welchen Fahrerkreis der Beitrag gerechnet ist. Die Dienstwagenregelung legt fest, wem der Betrieb den Firmenwagen überlässt, etwa nur dem Mitarbeiter, auch seinem Ehepartner oder allen Angehörigen im Haushalt.

In vielen Flottentarifen spielt der Fahrerkreis für den Beitrag keine Rolle, dort darf grundsätzlich jeder berechtigte Fahrer ans Steuer. Im Einzelvertrag für einen Firmenwagen ist das anders: Wer dort nur einen Fahrer über 25 angibt und den Wagen dann dem 19 Jahre alten Sohn überlässt, verstößt gegen die Angaben, auf denen der Beitrag beruht.

Wer fährtFlottentarifEinzelvertrag Firmenwagen
Mitarbeiter mit Dienstwagenversichertversichert
Kollege, kurzfristig im Dienstmeist versichertnur wenn vom Fahrerkreis erfasst
Ehepartner auf Privatfahrtversichert, wenn der Betrieb es erlaubtnur wenn im Fahrerkreis
Junge Fahrer im Haushaltje nach Tarif, teils Zuschlagoft ausgeschlossen oder teurer
Freunde und fremde Drittemeist durch Dienstwagenregelung verbotenmeist nicht vom Fahrerkreis erfasst

Ohne gültigen Führerschein geht nichts

Wer als Halter zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis den Firmenwagen fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Für den Betrieb heißt das: Führerscheine bei Übergabe des Wagens und danach regelmäßig ansehen und die Kontrolle schriftlich festhalten.

Besonders tückisch sind Führerscheine aus Ländern außerhalb der EU, die nach dem Zuzug nur eine begrenzte Zeit gelten. Auch Fahrverbote nach Bußgeldbescheiden erfährt der Betrieb nur, wenn der Mitarbeiter sie meldet. Eine Meldepflicht gehört deshalb in die Dienstwagenregelung.

Wer zahlt, wenn der Firmenwagen beschädigt wird

Den Schaden am Auto des Unfallgegners zahlt immer die Kfz-Haftpflicht des Firmenwagens. Für den Schaden am Firmenwagen selbst kommt es auf die Kasko an und darauf, wie weit der Mitarbeiter haftet. Bei dienstlichen Fahrten gilt die Haftungsbegrenzung, die Arbeitsgerichte entwickelt haben: bei leichter Fahrlässigkeit haftet er in der Regel nicht, bei mittlerer wird geteilt, bei grober haftet er meist voll.

Auf Privatfahrten mit dem Firmenwagen gilt diese Begrenzung nicht. Hat der Betrieb keine zumutbare Kasko abgeschlossen, kann die Haftung des Mitarbeiters auf eine übliche Selbstbeteiligung begrenzt sein. Was genau gilt, regelt am besten die schriftliche Dienstwagenregelung.

Ist der Fahrer selbst versichert?

Die eigene Kfz-Haftpflicht zahlt nie an den Fahrer, der den Unfall verursacht hat. Auf Dienstfahrten und auf dem direkten Weg zur Arbeit springt die gesetzliche Unfallversicherung ein, zuständig ist die Berufsgenossenschaft. Auf Privatfahrten mit dem Firmenwagen fehlt dieser Schutz.

Diese Lücke schließt der Fahrerschutz. Er zahlt dem verletzten Fahrer Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Pflegekosten so, als hätte ihn ein Fremder angefahren. Für Firmenwagen mit Privatnutzung ist er einer der günstigsten Bausteine im ganzen Flottenvertrag.

Schritt für Schritt

  1. Im Vertrag nachsehen, ob es einen festen Fahrerkreis gibt.
  2. In der Dienstwagenregelung festlegen, wer privat fahren darf.
  3. Führerscheine bei Übergabe und danach regelmäßig prüfen und dokumentieren.
  4. Fahrerschutz für alle privat genutzten Firmenwagen vereinbaren.
  5. Haftung des Mitarbeiters und Selbstbeteiligung schriftlich regeln.
  6. Junge Fahrer im Haushalt vor der ersten Fahrt beim Versicherer melden.

Checkliste

  • Fahrerkreis im Vertrag passt zur gelebten Praxis
  • Privatnutzung und Angehörige in der Dienstwagenregelung geregelt
  • Führerscheinkontrolle mit Datum dokumentiert
  • Meldepflicht für Fahrverbote vereinbart
  • Fahrerschutz eingeschlossen
  • Weitergabe an Dritte ausdrücklich geregelt

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass jeder Fahrer automatisch versichert ist, auch im Einzelvertrag
  • Den Führerschein nur einmal bei Einstellung ansehen
  • Mitarbeitern die volle Selbstbeteiligung per Klausel auferlegen, die vor Gericht nicht hält
  • Auf Fahrerschutz verzichten, obwohl der Wagen privat genutzt wird

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf mein Ehepartner den Firmenwagen fahren?

Wenn die Dienstwagenregelung es erlaubt und der Versicherungsvertrag keinen engeren Fahrerkreis

vorsieht, ja.

Fragen Sie im Zweifel beim Arbeitgeber nach, bevor Sie den Schlüssel weitergeben.

Was passiert, wenn ein nicht vereinbarter Fahrer einen Unfall baut?

Der Geschädigte bekommt sein Geld von der Kfz-Haftpflicht.

Im Verhältnis zum Versicherer drohen aber Nachforderungen; was genau,

steht in den Bedingungen des Vertrags.

Muss ich als Mitarbeiter den Schaden am Firmenwagen zahlen?

Auf Dienstfahrten nur eingeschränkt, abhängig vom Verschulden.

Auf Privatfahrten kann die volle Haftung greifen, soweit die Kasko nicht zahlt.

Maßgeblich ist auch, was im Dienstwagenvertrag steht.

Darf ein Kollege meinen Dienstwagen fahren?

Im Flottentarif meist ja, wenn der Betrieb zustimmt.

Im Einzelvertrag nur, wenn er zum vereinbarten Fahrerkreis gehört.

Ist der Weg zur Arbeit mit dem Firmenwagen versichert?

Für Verletzungen des Fahrers ja,

der direkte Weg ist über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert.

Umwege aus privaten Gründen sind es nicht.

Kann der Betrieb Fahrer unter 25 ausschließen?

Ja, über die Dienstwagenregelung.

Manche Tarife verlangen für junge Fahrer einen Zuschlag,

dann lohnt der Vergleich, ob der Ausschluss oder der Zuschlag günstiger ist.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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