Alles zur Versicherung: Flottenversicherung
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Flottenversicherung
Kurz gesagt
Nein, nicht automatisch. Versicherungsnehmer ist der Betrieb, deshalb gehört ihm die Schadenfreiheitsklasse, und in vielen Flottenverträgen gibt es gar keine Klasse je Auto. Man bekommt die schadenfreien Jahre beim Firmenwagen nur angerechnet, wenn Arbeitgeber und Versicherer zustimmen, oft nur mit Nachweis einer Mindestzahl an Fahrtagen im Jahr. Einen Anspruch auf eine eigene Klasse gibt es nicht.
Öffentlich genannte Beispiele für den Haftpflichtbeitrag eines Pkw je nach Schadenfreiheitsklasse, Rechenbasis 500 Euro, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| SF 0, ohne angerechnete Jahre | etwa 1.150 Euro im Jahr |
| SF 3 | etwa 275 Euro im Jahr |
| SF 10 | etwa 150 Euro im Jahr |
| SF 20 | etwa 125 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Die Beitragssätze je Klasse unterscheiden sich zwischen den Tarifen.
Ob und wie viele Firmenwagenjahre angerechnet werden, entscheidet der Versicherer im Einzelfall.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie fuhr den Wagen allein und unfallfrei und kauft danach ein eigenes Auto. Ein privates Auto hatte sie nie.
| Ohne Vereinbarung, Start als Neuling SF 0 | etwa 1.150 Euro |
| Mit Bestätigung, Versicherer rechnet drei Jahre an (SF 3) | etwa 275 Euro |
| Mit Bestätigung, volle Übernahme bis SF 8 | etwa 150 bis 200 Euro |
| Bedingung | neues Auto in der Frist des Versicherers versichern |
Die Bestätigung des Arbeitgebers kann im ersten Jahr rund 875 bis 1.000 Euro wert sein. Wie viel davon ankommt, entscheidet der neue Versicherer. Gerechnet mit Richtwerten auf 500 Euro Rechenbasis.
Die Schadenfreiheitsklasse hängt nicht am Auto und nicht am Fahrer, sondern am Versicherungsnehmer. Beim Firmenwagen ist das der Betrieb. Fahren Sie zehn Jahre unfallfrei mit dem Firmenwagen, verbessert sich deshalb die Klasse des Betriebs, nicht Ihre eigene.
In vielen Flottenverträgen gibt es überhaupt keine Klasse je Fahrzeug, dort zählt die Schadenquote des ganzen Fuhrparks. Manche Kleinflottentarife führen die Klassen der einzelnen Fahrzeuge im Hintergrund weiter, andere stufen alle Fahrzeuge auf eine gemeinsame Mindestklasse. Wie Ihr Vertrag rechnet, steht in seinen Zusatzbedingungen.
Eine Anrechnung der Firmenwagenjahre ist möglich, aber freiwillig. Nötig sind die Zustimmung des Arbeitgebers und die Bereitschaft des Versicherers. Manche Versicherer verlangen den Nachweis, dass Sie den Wagen an einer Mindestzahl von Tagen im Jahr selbst gefahren sind, und setzen eine Frist zwischen Rückgabe des Firmenwagens und neuem Vertrag. Der Arbeitgeber bestätigt die schadenfreie Zeit schriftlich.
Der neue Versicherer entscheidet, ob er die Jahre eins zu eins übernimmt oder Sie niedriger einstuft. Fahrer aus einem Pool mit wechselnden Autos haben kaum Chancen, weil sich kein Fahrzeug einer Person zuordnen lässt. Am sichersten ist eine schriftliche Vereinbarung schon bei Übergabe des Firmenwagens.
| Lage | Anrechnung möglich? | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Eigener Firmenwagen, allein gefahren | oft, nach Vereinbarung | Bestätigung des Arbeitgebers über schadenfreie Zeit |
| Poolfahrzeug, wechselnde Fahrer | kaum | keine klare Zuordnung möglich |
| Private Klasse in den Firmenwagen eingebracht | ja, wenn vorher vereinbart | Vereinbarung über Rückgabe der Klasse |
| Kein Auto seit Jahren | eigene alte Klasse ruht | Bescheinigung des Vorversicherers |
Manche Betriebe bieten an, Ihre private Klasse in den Firmenwagen einzubringen. Dann laufen die schadenfreien Jahre weiter und werden beim Ausscheiden zusammengezählt. Das klingt gut, hat aber eine Kehrseite: Jeder Schaden mit dem Firmenwagen belastet dann Ihre eigene Klasse.
Zustimmen sollten Sie deshalb nur, wenn ausschließlich Sie den Firmenwagen fahren und die Rückgabe der Klasse schriftlich geregelt ist, auch für den Fall einer Kündigung. Ihre bisherige Klasse ohne Auto bleibt bei vielen Versicherern ohnehin mindestens sieben Jahre erhalten, Sie verlieren sie also nicht sofort.
Für den Pkw des Geschäftsführers sehen manche Fuhrparktarife eine Sondereinstufung vor. Ein veröffentlichter Tarif mit Stand Oktober 2026 stuft einen einzigen Pkw, der auf den Geschäftsführer, Gesellschafter oder Inhaber zugelassen ist, in SF 10 ein, wenn er zwölf Monate schadenfrei war. Weitere Fahrzeuge können dort in SF 3 starten, wenn schon ein Fahrzeug im Fuhrpark mindestens so gut steht.
Solche Sondereinstufungen nehmen Sie nicht mit. Endet der Vertrag, teilt der Versicherer dem Nachfolger den tatsächlichen Schadenverlauf mit, nicht die Sonderklasse. Will der Geschäftsführer später privat weiterfahren, braucht auch er eine Vereinbarung, die die Jahre belegt.
Fragen und Antworten
Er kann zustimmen, verpflichtet ist er nicht.
Auch der Versicherer muss mitmachen.
Ohne beide Zustimmungen starten Sie beim eigenen Auto wie ein Neuling.
Das entscheidet der neue Versicherer.
Manche übernehmen die bestätigten Jahre voll, andere stufen niedriger ein.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Klasse besteht nicht.
Nicht sofort.
Eine ruhende Klasse bleibt bei vielen Versicherern mindestens sieben Jahre erhalten,
manche erkennen auch ältere Klassen an.
In vielen Flottenverträgen nicht, dort zählt die Schadenquote des Fuhrparks.
Kleinflottentarife arbeiten teils noch mit Klassen und führen sie im Hintergrund weiter.
In manchen Fuhrparktarifen ja, für einen auf ihn zugelassenen Pkw.
Diese Sondereinstufung gilt aber nur im Fuhrparktarif und geht beim Wechsel nicht mit.
Wenn der Versicherer sie anrechnet, meist für Haftpflicht und Vollkasko.
Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Flottenversicherung
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung?
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Fuhrparktarife beginnen bei einzelnen Versicherern schon bei …
Wer darf den Firmenwagen fahren und ist dabei versichert?
Den Firmenwagen darf fahren, wen Vertrag und Dienstwagenregelung erlauben und wer einen gülti …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen