Wer zahlt, wenn ich als Fahrgast in einem Robotaxi verletzt werde?
Wer als Fahrgast in einem Robotaxi verletzt wird, hat einen Anspruch gegen den Halter des Fah …
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Kurz gesagt
Wenn Ihr Auto im Level-3-Modus einen Unfall baut, haftet gegenüber dem Opfer der Halter, auch ohne Verschulden (§ 7 StVG). Wer geschädigt ist, bekommt das Geld aus der Kfz-Haftpflicht, für Personenschäden bis 10 Millionen Euro statt 5 Millionen (§ 12 StVG). Als Fahrer haften Sie nur bei eigenem Fehler. War das System schuld, kann sich der Versicherer das Geld beim Hersteller zurückholen.
Durchschnittsbeiträge für Autos allgemein. Einen eigenen Zuschlag für die automatisierte Fahrfunktion nennen die Quellen nicht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Nur Kfz-Haftpflicht, Durchschnitt | etwa 256 Euro im Jahr |
| Kfz-Haftpflicht mit Teilkasko, Durchschnitt | etwa 340 Euro im Jahr |
| Kfz-Haftpflicht mit Vollkasko, Durchschnitt | etwa 590 Euro im Jahr |
Durchschnittswerte, Stand September 2026.
Bei einem teuren Neuwagen kann die Vollkasko deutlich über dem Schnitt liegen.
Ein Angebot holt Norman Nammert als Versicherungsmakler ein.
Rechenbeispiel
Angenommene Beträge: Das Auto fährt im Level-3-Modus auf ein stehendes Fahrzeug auf, dessen Fahrer wird leicht verletzt.
| Reparatur des anderen Autos | 8.000 Euro, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht |
| Behandlung und Schmerzensgeld des Verletzten | 3.000 Euro, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht |
| Schaden am eigenen Auto | 6.000 Euro, zahlt die Vollkasko abzüglich 300 Euro Selbstbeteiligung |
| Systemfehler nachgewiesen | Versicherer holt sich die 11.000 Euro beim Hersteller zurück |
Das Opfer bekommt 11.000 Euro von Ihrer Kfz-Haftpflicht. Sie selbst tragen 300 Euro Selbstbeteiligung, ohne Vollkasko die vollen 6.000 Euro.
Am Grundsatz ändert der Level-3-Modus nichts: Wird beim Betrieb Ihres Autos ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet der Halter nach § 7 StVG, und zwar ohne dass ihm ein Fehler nachgewiesen werden muss.
Neu ist die Höhe. Verursacht eine automatisierte Fahrfunktion den Unfall, verdoppelt § 12 StVG die Höchstbeträge auf 10 Millionen Euro für Personenschäden und 2 Millionen Euro für Sachschäden.
Bezahlt wird aus Ihrer Kfz-Haftpflicht. Das Unfallopfer kann seinen Anspruch nach § 115 VVG direkt gegen Ihren Versicherer richten.
| Wer | Haftet wann | Grundlage |
|---|---|---|
| Halter | immer, auch ohne Fehler | § 7 StVG |
| Fahrer im Level-3-Modus | nur bei eigenem Verschulden | § 18 StVG |
| Kfz-Haftpflichtversicherer | zahlt für Halter und Fahrer, direkt an das Opfer | § 1 PflVG, § 115 VVG |
| Hersteller | bei einem Fehler des Systems | Produkthaftungsgesetz |
Auch wenn das Auto selbst lenkt, sind Sie nach § 1a Abs. 4 StVG weiter Fahrzeugführer. Nach § 1b StVG dürfen Sie sich im Level-3-Modus vom Verkehr abwenden, müssen aber so wach bleiben, dass Sie jederzeit übernehmen können.
Übernehmen müssen Sie sofort, wenn das System Sie auffordert oder wenn Sie erkennen müssen, dass die Bedingungen für den Level-3-Modus nicht mehr erfüllt sind. Wer schläft oder die Aufforderung überhört, handelt schuldhaft und haftet dann nach § 18 StVG auch selbst.
Lag der Unfall im Level-3-Modus an einem Fehler der Technik, zahlt zuerst trotzdem Ihre Kfz-Haftpflicht an das Opfer. Danach kann sie den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch nehmen. Diesen Rückgriff führt der Versicherer, nicht Sie.
Für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden, gilt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853. Sie zählt Software ausdrücklich zu den Produkten, das betrifft künftig auch die Software einer automatisierten Fahrfunktion.
Die Kfz-Haftpflicht ersetzt nur fremde Schäden. Den Schaden an Ihrem eigenen Auto nach einem Unfall im Level-3-Modus zahlt nur eine Vollkasko, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.
Vom Hersteller bekommen Sie den Schaden am Auto über die Produkthaftung nicht ersetzt: § 1 Produkthaftungsgesetz deckt Sachschäden nur an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt.
Eine automatisierte Fahrfunktion im Sinn von § 1a StVG liegt nur vor, wenn der Hersteller in der Systembeschreibung verbindlich erklärt, dass das Auto die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein Assistent, den Sie ständig überwachen müssen, gehört nicht dazu, dort bleiben Sie voll verantwortlich.
Stand Ende 2025 fuhren zugelassene Level-3-Systeme in Deutschland nur auf ausgewählten, digital vermessenen Autobahnabschnitten und höchstens 95 km/h.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Die Haftung im Level-3-Modus reicht bis 10 Millionen Euro. Ein Vertrag nur mit der Mindestsumme kann bei einem schweren Unfall im Level-3-Modus eine Lücke lassen, die Sie selbst tragen.
Fragen und Antworten
Das Opfer kann den Hersteller bei einem Produktfehler in Anspruch nehmen,
muss den Fehler aber nachweisen.
Einfacher ist der Anspruch gegen den Halter und dessen Kfz-Haftpflicht,
der kein Verschulden braucht.
Ja, die Vollkasko zahlt Unfallschäden am eigenen Auto unabhängig davon,
wer gesteuert hat, abzüglich Selbstbeteiligung.
Nach § 1b StVG dürfen Sie sich abwenden, müssen aber jederzeit übernehmen können.
Was genau erlaubt ist, steht in der Systembeschreibung des Herstellers.
Dann handeln Sie schuldhaft und haften nach § 18 StVG auch persönlich.
Gegenüber dem Opfer zahlt trotzdem zuerst die Kfz-Haftpflicht.
Der Gesetzgeber hat in § 12 StVG die Höchstbeträge für automatisierte Fahrfunktionen verdoppelt,
auf 10 Millionen Euro für Personen und 2 Millionen Euro für Sachen.
Nein, die normale Kfz-Haftpflicht ist Pflicht und reicht.
Achten Sie aber auf eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personenschäden.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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