Ist mein Mähroboter versichert, wenn er gestohlen wird oder jemanden verletzt?
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Kurz gesagt
Wer haftet, hängt von der Ursache ab. Beschädigt ein humanoider Haushaltsroboter etwas, weil Sie ihn falsch einsetzen oder nicht beaufsichtigen, haften Sie bei Verschulden nach § 823 BGB, und Ihre Privathaftpflicht zahlt, wenn sie den Roboter einschließt. Steckt ein Fehler im Gerät, haftet der Hersteller ohne Verschulden, ab 9. Dezember 2026 auch für Software. Erste Modelle kosten rund 20.000 US-Dollar.
Ein eigenes Produkt für Haushaltsroboter gibt es bisher nicht. Es zählen Privathaftpflicht und Hausrat.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht für Singles | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für Familien | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Hausrat für ein Haus mit 140 Quadratmetern | etwa 140 bis 280 Euro im Jahr |
| Humanoider Haushaltsroboter, Kauf in den USA | rund 20.000 US-Dollar |
| Derselbe Roboter zur Miete | 499 US-Dollar im Monat |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Der Kaufpreis stammt aus der Ankündigung für den US-Markt, andere Märkte sollen ab 2027 folgen.
Die Schadenhöhe im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Beim Abräumen stößt der Roboter ein geliehenes Tablet für 800 Euro herunter. Je nach Ursache haftet jemand anderes.
| Sie haben den Roboter trotz Warnhinweis allein abräumen lassen | Sie haften, die Privathaftpflicht zahlt 800 Euro |
| Ein fehlerhaftes Update ließ den Greifarm ausschlagen | der Hersteller haftet |
| Selbstbeteiligung nach bisherigem Recht | 500 Euro trägt der Gast |
| Selbstbeteiligung für Geräte ab 9. Dezember 2026 | entfällt |
Bei eigenem Verschulden zahlt Ihre Privathaftpflicht, beim Gerätefehler der Hersteller. Für neue Geräte entfällt der Eigenanteil von 500 Euro.
Für Tiere kennt das Gesetz eine Haftung ohne Verschulden, § 833 BGB. Für einen humanoiden Haushaltsroboter gibt es keine vergleichbare Sonderregel. Sie als Besitzer haften nach § 823 Abs. 1 BGB, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln.
Fahrlässig kann sein, den Haushaltsroboter mit einer Aufgabe allein zu lassen, die erkennbar zu schwer ist, oder Warnhinweise und Updates des Herstellers zu übergehen.
Hat der Haushaltsroboter einen Produktfehler, haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz ohne Verschulden für Personenschäden und für Schäden an privat genutzten Sachen. Nach bisherigem Recht tragen Sie bei Sachschäden 500 Euro selbst.
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 die Neufassung beschlossen, sie soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten. Für Haushaltsroboter, die ab dann in Verkehr kommen, gilt Software als Produkt, die 500 Euro Selbstbeteiligung entfallen, und auch zerstörte private Daten zählen als Schaden.
Solange der Hersteller den Roboter über Updates steuern kann, behält er die Verantwortung. Fehlen Sicherheitsupdates, die nötig sind, kann er sich nicht darauf berufen, der Fehler habe beim Verkauf noch nicht bestanden.
| Ursache des Schadens | Wer haftet |
|---|---|
| Sie lassen den Roboter heiße Töpfe tragen, obwohl er dafür nicht freigegeben ist | Sie, Ihre Privathaftpflicht zahlt den Schaden Dritter |
| Greifarm versagt wegen eines Konstruktionsfehlers | der Hersteller, ohne Verschulden |
| Fehler durch ein Software-Update des Herstellers | der Hersteller, bei Geräten ab 9. Dezember 2026 ausdrücklich |
| Roboter beschädigt Ihre eigenen Möbel | keine Haftpflicht; bei einem Produktfehler der Hersteller |
Richtet der Haushaltsroboter durch Ihr Verschulden bei Gästen oder Nachbarn Schaden an, zahlt die Privathaftpflicht. Ob Ihr Vertrag ein selbstständig handelndes Gerät einschließt, sollten Sie vor dem Kauf schriftlich bestätigen lassen.
Schäden an Ihren eigenen Sachen zahlt keine Haftpflicht. Den Haushaltsroboter selbst können Sie über die Hausrat gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser versichern, wenn die Versicherungssumme seinen Wert mit abdeckt.
Für das erste angekündigte Modell hieß es, anfangs würden Mitarbeiter des Anbieters den Roboter in schwierigen Situationen aus der Ferne steuern. Fragen Sie vor dem Kauf, wer in diesem Fall für Schäden einsteht, und lassen Sie sich das schriftlich geben.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und kann bei Versicherern anfragen, ob Ihre Privathaftpflicht und Hausrat einen Haushaltsroboter einschließen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist das kostenlos.
Fragen und Antworten
Nein.
Sie haften nur bei eigenem Verschulden.
Liegt ein Produktfehler vor, haftet der Hersteller auch ohne Verschulden.
Bei Ihrem Verschulden ja, wenn der Vertrag das Gerät einschließt.
Lassen Sie sich das vor dem Kauf schriftlich bestätigen.
Für Produkte,
die ab dann in Verkehr kommen, gilt das neue Produkthaftungsrecht: Software ist Produkt,
die Selbstbeteiligung von 500 Euro entfällt, und private Daten zählen als Schaden.
Keine Haftpflicht, denn sie zahlt nur Schäden Dritter.
Bei einem Produktfehler können Sie den Hersteller in Anspruch nehmen.
Das erste angekündigte Modell soll zuerst in den USA ausgeliefert werden,
andere Märkte sollen ab 2027 folgen.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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