Wer haftet, wenn ein humanoider Haushaltsroboter etwas beschädigt?
Wer haftet, hängt von der Ursache ab. Beschädigt ein humanoider Haushaltsroboter etwas, weil …
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Kurz gesagt
Verletzt ein Roboter im Betrieb einen Mitarbeiter, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft. Der Arbeitgeber haftet nach § 104 SGB VII nur bei Vorsatz, muss bei grober Fahrlässigkeit aber mit Regress rechnen. Wer haftet bei einem Gerätefehler? Dann kann sich die Berufsgenossenschaft beim Hersteller schadlos halten. Der Beitrag lag 2025 im Schnitt bei 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme.
Für Roboterunfälle zählen der Beitrag zur Berufsgenossenschaft und die Betriebshaftpflicht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gesetzliche Unfallversicherung, Durchschnitt aller Betriebe 2025 | 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme |
| Betriebshaftpflicht Büro und Beratung | etwa 80 bis 200 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht Ausbauhandwerk mit 2 bis 3 Mitarbeitern | etwa 200 bis 450 Euro im Jahr |
| Erweiterte Produkthaftpflicht für kleine Betriebe | etwa 200 bis 500 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hängt von der Gefahrklasse Ihres Gewerbes ab.
Die Lohnsumme im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Roboterarm quetscht einem Mitarbeiter die Hand. Die Lohnsumme liegt bei 900.000 Euro im Jahr.
| Unfallversicherung beim Durchschnittssatz (900.000 × 1,08 Prozent) | 9.720 Euro im Jahr |
| Heilbehandlung und Geldleistungen | zahlt die Berufsgenossenschaft |
| Schutzeinrichtung war bewusst abgeschaltet | Regress gegen den Verantwortlichen möglich |
| Sensorfehler des Roboters | Rückgriff der Berufsgenossenschaft beim Hersteller |
Der Mitarbeiter ist über die Berufsgenossenschaft versorgt. Der Betrieb zahlt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit selbst.
Ein Unfall mit einem Roboter bei der Arbeit ist ein Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft trägt Heilbehandlung, Reha und Geldleistungen. Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber, 2025 im Schnitt 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme.
Im Gegenzug haftet der Arbeitgeber für den Personenschaden nach § 104 SGB VII nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Kollegen, die den Roboter falsch programmiert haben, sind nach § 105 SGB VII genauso geschützt.
Hat der Arbeitgeber oder ein Kollege den Unfall mit dem Roboter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen nach § 110 SGB VII zurückfordern. Grob fahrlässig kann etwa sein, eine Schutzeinrichtung am Roboter bewusst zu überbrücken.
Die Rückforderung ist auf das begrenzt, was der Verletzte zivilrechtlich als Schadensersatz verlangen könnte. Bei einer lebenslangen Rente kann trotzdem viel Geld zusammenkommen.
| Ursache des Roboterunfalls | Wer am Ende zahlt |
|---|---|
| Leichte Unachtsamkeit beim Einrichten | die Berufsgenossenschaft |
| Schutzzaun oder Lichtschranke bewusst überbrückt | die Berufsgenossenschaft, mit Regress gegen den Verantwortlichen |
| Konstruktions- oder Softwarefehler des Roboters | die Berufsgenossenschaft, mit Rückgriff beim Hersteller |
| Ein Besucher oder Kunde wird verletzt | der Betrieb über seine Betriebshaftpflicht |
Ist der Roboter fehlerhaft gebaut oder programmiert, kann der Verletzte Ansprüche gegen den Hersteller haben. Soweit die Berufsgenossenschaft leistet, gehen diese Ansprüche nach § 116 SGB X auf sie über, und sie holt sich das Geld beim Hersteller.
Für Roboter, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen, gilt ein neues Produkthaftungsrecht, das Software ausdrücklich als Produkt erfasst. Der Bundestag hat es am 8. Oktober 2026 beschlossen.
Ab dem 14. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und löst die Maschinenrichtlinie ab. Sicherheitsbauteile und eingebettete Systeme mit selbstentwickelndem Verhalten durch maschinelles Lernen stehen auf der Liste der Maschinen mit besonderem Risiko.
Für solche Roboter verlangt die Verordnung eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Mit dem Digital-Omnibus (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 soll die Kommission die Sicherheitsanforderungen an KI-Systeme in Maschinen zusätzlich in der Maschinenverordnung festlegen.
Die Haftungsbeschränkung gilt für Beschäftigte. Verletzt der Roboter einen Besucher, Kunden oder Lieferanten, haftet der Betrieb nach allgemeinem Recht, und dafür ist die Betriebshaftpflicht da. Baut Ihr Betrieb selbst Roboter oder Anlagen, gehört eine Produkthaftpflicht dazu.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und kann Betriebshaftpflicht und Produkthaftpflicht für Betriebe mit Robotern anfragen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist das kostenlos.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht.
Nach § 104 SGB VII haftet er für den Personenschaden nur bei Vorsatz.
Wenn der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, § 110 SGB VII,
höchstens bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzes.
Bei einem Produktfehler ja.
Was die Berufsgenossenschaft leistet, kann sie nach § 116 SGB X beim Hersteller zurückholen.
Ab dem 14.
Januar 2027.
Sie löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.
Der Betrieb haftet nach allgemeinem Recht.
Das deckt die Betriebshaftpflicht.
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