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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer haftet, wenn ein Roboter im Betrieb einen Mitarbeiter verletzt?

Kurz gesagt

Verletzt ein Roboter im Betrieb einen Mitarbeiter, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft. Der Arbeitgeber haftet nach § 104 SGB VII nur bei Vorsatz, muss bei grober Fahrlässigkeit aber mit Regress rechnen. Wer haftet bei einem Gerätefehler? Dann kann sich die Berufsgenossenschaft beim Hersteller schadlos halten. Der Beitrag lag 2025 im Schnitt bei 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme.

Wer haftet, wenn ein Roboter im Betrieb einen Mitarbeiter verletzt?

Was es kostet

Für Roboterunfälle zählen der Beitrag zur Berufsgenossenschaft und die Betriebshaftpflicht.

BeispielRichtwert
Gesetzliche Unfallversicherung, Durchschnitt aller Betriebe 20251,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme
Betriebshaftpflicht Büro und Beratungetwa 80 bis 200 Euro im Jahr
Betriebshaftpflicht Ausbauhandwerk mit 2 bis 3 Mitarbeiternetwa 200 bis 450 Euro im Jahr
Erweiterte Produkthaftpflicht für kleine Betriebeetwa 200 bis 500 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hängt von der Gefahrklasse Ihres Gewerbes ab.

Die Lohnsumme im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Metallbetrieb mit 20 Beschäftigten und einem kollaborierenden Roboter

Ein Roboterarm quetscht einem Mitarbeiter die Hand. Die Lohnsumme liegt bei 900.000 Euro im Jahr.

Unfallversicherung beim Durchschnittssatz (900.000 × 1,08 Prozent)9.720 Euro im Jahr
Heilbehandlung und Geldleistungenzahlt die Berufsgenossenschaft
Schutzeinrichtung war bewusst abgeschaltetRegress gegen den Verantwortlichen möglich
Sensorfehler des RobotersRückgriff der Berufsgenossenschaft beim Hersteller

Der Mitarbeiter ist über die Berufsgenossenschaft versorgt. Der Betrieb zahlt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit selbst.

Die Berufsgenossenschaft zahlt zuerst

Ein Unfall mit einem Roboter bei der Arbeit ist ein Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft trägt Heilbehandlung, Reha und Geldleistungen. Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber, 2025 im Schnitt 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme.

Im Gegenzug haftet der Arbeitgeber für den Personenschaden nach § 104 SGB VII nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Kollegen, die den Roboter falsch programmiert haben, sind nach § 105 SGB VII genauso geschützt.

Wann der Betrieb doch zahlen muss

Hat der Arbeitgeber oder ein Kollege den Unfall mit dem Roboter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen nach § 110 SGB VII zurückfordern. Grob fahrlässig kann etwa sein, eine Schutzeinrichtung am Roboter bewusst zu überbrücken.

Die Rückforderung ist auf das begrenzt, was der Verletzte zivilrechtlich als Schadensersatz verlangen könnte. Bei einer lebenslangen Rente kann trotzdem viel Geld zusammenkommen.

Ursache des RoboterunfallsWer am Ende zahlt
Leichte Unachtsamkeit beim Einrichtendie Berufsgenossenschaft
Schutzzaun oder Lichtschranke bewusst überbrücktdie Berufsgenossenschaft, mit Regress gegen den Verantwortlichen
Konstruktions- oder Softwarefehler des Robotersdie Berufsgenossenschaft, mit Rückgriff beim Hersteller
Ein Besucher oder Kunde wird verletztder Betrieb über seine Betriebshaftpflicht

Wenn der Roboter selbst fehlerhaft ist

Ist der Roboter fehlerhaft gebaut oder programmiert, kann der Verletzte Ansprüche gegen den Hersteller haben. Soweit die Berufsgenossenschaft leistet, gehen diese Ansprüche nach § 116 SGB X auf sie über, und sie holt sich das Geld beim Hersteller.

Für Roboter, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen, gilt ein neues Produkthaftungsrecht, das Software ausdrücklich als Produkt erfasst. Der Bundestag hat es am 8. Oktober 2026 beschlossen.

Was die Maschinenverordnung ab 2027 für Roboter verlangt

Ab dem 14. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und löst die Maschinenrichtlinie ab. Sicherheitsbauteile und eingebettete Systeme mit selbstentwickelndem Verhalten durch maschinelles Lernen stehen auf der Liste der Maschinen mit besonderem Risiko.

Für solche Roboter verlangt die Verordnung eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Mit dem Digital-Omnibus (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 soll die Kommission die Sicherheitsanforderungen an KI-Systeme in Maschinen zusätzlich in der Maschinenverordnung festlegen.

Wann die Betriebshaftpflicht beim Roboterunfall zählt

Die Haftungsbeschränkung gilt für Beschäftigte. Verletzt der Roboter einen Besucher, Kunden oder Lieferanten, haftet der Betrieb nach allgemeinem Recht, und dafür ist die Betriebshaftpflicht da. Baut Ihr Betrieb selbst Roboter oder Anlagen, gehört eine Produkthaftpflicht dazu.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und kann Betriebshaftpflicht und Produkthaftpflicht für Betriebe mit Robotern anfragen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist das kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Gefährdungsbeurteilung für jeden Roboterarbeitsplatz erstellen und aktuell halten.
  2. Schutzeinrichtungen regelmäßig prüfen und Überbrückungen technisch verhindern.
  3. Beschäftigte am Roboter unterweisen und die Unterweisung dokumentieren.
  4. Bei neuen Robotern ab 2027 auf die Konformität nach der Maschinenverordnung achten.
  5. Betriebshaftpflicht und bei eigener Fertigung die Produkthaftpflicht prüfen lassen.

Checkliste

  • Gefährdungsbeurteilung für den Roboter vorhanden
  • Schutzzaun, Lichtschranke oder Kraftbegrenzung geprüft
  • Unterweisungen schriftlich festgehalten
  • Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft geregelt
  • Betriebshaftpflicht schließt Besucher und Kunden ein
  • Produkthaftpflicht, wenn Sie Roboter bauen oder umrüsten

Häufige Fehler

  • Lichtschranken überbrücken, um schneller zu produzieren
  • Glauben, die Berufsgenossenschaft schütze auch vor Regress
  • Unfall nicht melden, um den Beitrag niedrig zu halten
  • Roboter umbauen, ohne an die eigene Herstellerverantwortung zu denken

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss der Arbeitgeber Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Roboter einen Mitarbeiter verletzt?

In der Regel nicht.

Nach § 104 SGB VII haftet er für den Personenschaden nur bei Vorsatz.

Wann fordert die Berufsgenossenschaft Geld zurück?

Wenn der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, § 110 SGB VII,

höchstens bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzes.

Haftet der Hersteller des Roboters?

Bei einem Produktfehler ja.

Was die Berufsgenossenschaft leistet, kann sie nach § 116 SGB X beim Hersteller zurückholen.

Ab wann gilt die Maschinenverordnung?

Ab dem 14.

Januar 2027.

Sie löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.

Wer zahlt, wenn ein Besucher vom Roboter verletzt wird?

Der Betrieb haftet nach allgemeinem Recht.

Das deckt die Betriebshaftpflicht.

Quellen

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