Wer haftet, wenn der KI-Chatbot meiner Firma Kunden falsch berät?
Wer haftet, wenn der KI-Chatbot Ihrer Firma Kunden falsch berät? In der Regel die Firma selbs …
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Kurz gesagt
Für Ihr Unternehmen gelten aus der KI-Verordnung schon drei Pflichten: seit 02.02.2025 die Verbote und die Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern, seit 02.08.2026 die Kennzeichnung von Chatbots und KI-Inhalten. Pflichten für Hochrisiko-KI, etwa in der Personalauswahl, greifen erst ab 02.12.2027. Verstöße können bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des Umsatzes kosten.
Die KI-Verordnung selbst schreibt keine Versicherung vor. Veröffentlichte Beiträge für Deckungen, die bei Schäden durch KI im Betrieb heute in Frage kommen, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 125.000 Euro, Umsatz bis 30.000 Euro | 190 Euro im Jahr |
| IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 1 Mio. Euro, Umsatz bis 250.000 Euro | 440 bis 590 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung, kleines Unternehmen mit 1 Mio. Euro Umsatz, Summe 500.000 Euro | ab etwa 600 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung, Handwerk oder Gastronomie bis 500.000 Euro Umsatz | ab etwa 400 Euro im Jahr |
Beiträge aus einer veröffentlichten Beitragstabelle und aus einer Kostenübersicht.
Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz, Summe und IT-Sicherheit ab.
Rechenbeispiel
So sieht der Pflichtenstand nach der KI-Verordnung im Oktober 2026 für einen typischen Betreiber aus.
| KI-Kompetenz | kurze Schulung der 4 Nutzer, schriftlich festgehalten |
| Verbotene Praktiken | nicht betroffen, keine Emotionserkennung |
| Chatbot auf der Website | KI-Hinweis beim ersten Kontakt |
| KI-Bilder echter Kunden in der Werbung | als KI-erzeugt kennzeichnen |
| Hochrisiko-Pflichten | nicht betroffen, kein Einsatz in Personalentscheidungen |
Der Betrieb erfüllt die heute geltenden Pflichten mit wenigen Stunden Aufwand. Erst wenn er KI für die Bewerberauswahl einsetzt, kommen ab 02.12.2027 weitere Pflichten hinzu.
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 unterscheidet vor allem Anbieter, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten, und Betreiber, die es im eigenen Betrieb einsetzen. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sind Betreiber: Sie nutzen einen Chatbot, ein Übersetzungsprogramm oder einen Textgenerator.
Für Betreiber sind die Pflichten aus der KI-Verordnung heute überschaubar. Die schweren Pflichten mit Risikomanagement, technischer Dokumentation und Konformitätsbewertung treffen vor allem Anbieter von Hochrisiko-KI, und die gelten noch nicht.
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026, hat die EU die KI-Verordnung nachgebessert. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III wurden auf den 02.12.2027 verschoben, die für KI in Produkten nach Anhang I auf den 02.08.2028.
Auch die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 wurde abgeschwächt. Anbieter und Betreiber müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person müssen sie ausdrücklich nicht garantieren. Neu verboten sind ab 02.12.2026 KI-Systeme, die ohne Einwilligung intime Bilder einer erkennbaren Person erzeugen.
Die Tabelle zeigt, was für ein Unternehmen, das KI nur nutzt, aktuell zu tun ist. Maßgeblich ist immer, welche KI Sie wofür einsetzen.
| Pflicht | Gilt seit | Was Sie konkret tun |
|---|---|---|
| KI-Kompetenz fördern (Art. 4) | 02.02.2025, abgeschwächt seit 27.07.2026 | Beschäftigte, die KI nutzen, schulen oder anleiten und das festhalten |
| Verbotene Praktiken meiden (Art. 5) | 02.02.2025 | keine Emotionserkennung bei Beschäftigten, kein Social Scoring, keine manipulative KI |
| Chatbot als KI erkennbar machen (Art. 50 Abs. 1) | 02.08.2026 | Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion, Pflicht vor allem des Anbieters |
| Deepfakes offenlegen (Art. 50 Abs. 4) | 02.08.2026 | KI-erzeugte Bilder, Videos oder Stimmen echter Menschen kennzeichnen |
| KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenlegen | 02.08.2026 | nicht nötig, wenn ein Mensch redaktionell prüft und verantwortet |
Wer KI für Personalentscheidungen einsetzt, etwa zum Sortieren von Bewerbungen, zur Beförderung oder zur Leistungsbewertung, nutzt künftig Hochrisiko-KI nach Anhang III. Ab dem 02.12.2027 müssen Betreiber dann unter anderem die Gebrauchsanweisung befolgen, eine menschliche Aufsicht benennen, Protokolle aufbewahren und Beschäftigte vorab informieren.
Bis dahin bleibt Zeit, aber nicht unbegrenzt. Wer heute ein Bewerbertool kauft, sollte vom Anbieter schriftlich wissen, wie es die Anforderungen der KI-Verordnung ab Dezember 2027 erfüllen wird.
Für verbotene Praktiken drohen bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für Verstöße unter anderem gegen die Transparenzpflichten bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent (Art. 99). Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Für einen Verstoß gegen Art. 4 sieht die Verordnung selbst kein eigenes Bußgeld vor.
Fehlende KI-Kompetenz kann trotzdem teuer werden: Entsteht ein Schaden, weil Beschäftigte KI falsch einsetzen, fragen Gerichte nach der Sorgfalt im Betrieb. Ob ein Vertrag Bußgelder einschließt, steht in den Bedingungen, verlassen Sie sich nicht darauf. Dagegen kann eine Vermögensschadenhaftpflicht Ansprüche von Kunden nach einem KI-Fehler decken.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Cyberversicherungen und prüft, ob Ihre Verträge den Einsatz von KI im Betrieb abdecken. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
Ja, es gibt keine Untergrenze.
Für kleine und mittlere Unternehmen gelten aber Erleichterungen,
etwa bei Bußgeldern der jeweils niedrigere Höchstbetrag.
Nein.
Seit der Änderung im Juli 2026 müssen Sie Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen,
ein bestimmtes Niveau oder Zertifikat verlangt die Verordnung nicht.
Nein.
Verschoben wurden vor allem die Hochrisiko-Pflichten, auf den 02.12.2027 und 02.08.2028.
Die Transparenzpflichten gelten seit 02.08.2026.
Nein.
Offenlegen müssen Betreiber KI-Texte,
die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren,
außer ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und verantwortet.
Seit 29.07.2026 ist die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde,
für einzelne Bereiche bleiben Fachaufsichten zuständig.
Darauf sollten Sie nicht bauen.
Ob ein Vertrag Bußgelder einschließt, steht in seinen Bedingungen.
Versichern lassen sich eher Ansprüche Dritter nach einem KI-Fehler.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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