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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Pflichten aus der KI-Verordnung gelten schon für mein Unternehmen?

Kurz gesagt

Für Ihr Unternehmen gelten aus der KI-Verordnung schon drei Pflichten: seit 02.02.2025 die Verbote und die Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern, seit 02.08.2026 die Kennzeichnung von Chatbots und KI-Inhalten. Pflichten für Hochrisiko-KI, etwa in der Personalauswahl, greifen erst ab 02.12.2027. Verstöße können bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des Umsatzes kosten.

Welche Pflichten aus der KI-Verordnung gelten schon für mein Unternehmen?

Was es kostet

Die KI-Verordnung selbst schreibt keine Versicherung vor. Veröffentlichte Beiträge für Deckungen, die bei Schäden durch KI im Betrieb heute in Frage kommen, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 125.000 Euro, Umsatz bis 30.000 Euro190 Euro im Jahr
IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 1 Mio. Euro, Umsatz bis 250.000 Euro440 bis 590 Euro im Jahr
Cyberversicherung, kleines Unternehmen mit 1 Mio. Euro Umsatz, Summe 500.000 Euroab etwa 600 Euro im Jahr
Cyberversicherung, Handwerk oder Gastronomie bis 500.000 Euro Umsatzab etwa 400 Euro im Jahr

Beiträge aus einer veröffentlichten Beitragstabelle und aus einer Kostenübersicht.

Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz, Summe und IT-Sicherheit ab.

Rechenbeispiel

Handwerksbetrieb mit 12 Beschäftigten, nutzt Chatbot und Textgenerator

So sieht der Pflichtenstand nach der KI-Verordnung im Oktober 2026 für einen typischen Betreiber aus.

KI-Kompetenzkurze Schulung der 4 Nutzer, schriftlich festgehalten
Verbotene Praktikennicht betroffen, keine Emotionserkennung
Chatbot auf der WebsiteKI-Hinweis beim ersten Kontakt
KI-Bilder echter Kunden in der Werbungals KI-erzeugt kennzeichnen
Hochrisiko-Pflichtennicht betroffen, kein Einsatz in Personalentscheidungen

Der Betrieb erfüllt die heute geltenden Pflichten mit wenigen Stunden Aufwand. Erst wenn er KI für die Bewerberauswahl einsetzt, kommen ab 02.12.2027 weitere Pflichten hinzu.

Wen die KI-Verordnung überhaupt betrifft

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 unterscheidet vor allem Anbieter, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten, und Betreiber, die es im eigenen Betrieb einsetzen. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sind Betreiber: Sie nutzen einen Chatbot, ein Übersetzungsprogramm oder einen Textgenerator.

Für Betreiber sind die Pflichten aus der KI-Verordnung heute überschaubar. Die schweren Pflichten mit Risikomanagement, technischer Dokumentation und Konformitätsbewertung treffen vor allem Anbieter von Hochrisiko-KI, und die gelten noch nicht.

Was der Digital-Omnibus im Juli 2026 geändert hat

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026, hat die EU die KI-Verordnung nachgebessert. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III wurden auf den 02.12.2027 verschoben, die für KI in Produkten nach Anhang I auf den 02.08.2028.

Auch die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 wurde abgeschwächt. Anbieter und Betreiber müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person müssen sie ausdrücklich nicht garantieren. Neu verboten sind ab 02.12.2026 KI-Systeme, die ohne Einwilligung intime Bilder einer erkennbaren Person erzeugen.

Diese Pflichten der KI-Verordnung gelten heute schon

Die Tabelle zeigt, was für ein Unternehmen, das KI nur nutzt, aktuell zu tun ist. Maßgeblich ist immer, welche KI Sie wofür einsetzen.

PflichtGilt seitWas Sie konkret tun
KI-Kompetenz fördern (Art. 4)02.02.2025, abgeschwächt seit 27.07.2026Beschäftigte, die KI nutzen, schulen oder anleiten und das festhalten
Verbotene Praktiken meiden (Art. 5)02.02.2025keine Emotionserkennung bei Beschäftigten, kein Social Scoring, keine manipulative KI
Chatbot als KI erkennbar machen (Art. 50 Abs. 1)02.08.2026Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion, Pflicht vor allem des Anbieters
Deepfakes offenlegen (Art. 50 Abs. 4)02.08.2026KI-erzeugte Bilder, Videos oder Stimmen echter Menschen kennzeichnen
KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenlegen02.08.2026nicht nötig, wenn ein Mensch redaktionell prüft und verantwortet

Was noch nicht gilt: Hochrisiko-KI ab Dezember 2027

Wer KI für Personalentscheidungen einsetzt, etwa zum Sortieren von Bewerbungen, zur Beförderung oder zur Leistungsbewertung, nutzt künftig Hochrisiko-KI nach Anhang III. Ab dem 02.12.2027 müssen Betreiber dann unter anderem die Gebrauchsanweisung befolgen, eine menschliche Aufsicht benennen, Protokolle aufbewahren und Beschäftigte vorab informieren.

Bis dahin bleibt Zeit, aber nicht unbegrenzt. Wer heute ein Bewerbertool kauft, sollte vom Anbieter schriftlich wissen, wie es die Anforderungen der KI-Verordnung ab Dezember 2027 erfüllen wird.

Bußgelder und Haftung nach der KI-Verordnung

Für verbotene Praktiken drohen bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für Verstöße unter anderem gegen die Transparenzpflichten bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent (Art. 99). Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Für einen Verstoß gegen Art. 4 sieht die Verordnung selbst kein eigenes Bußgeld vor.

Fehlende KI-Kompetenz kann trotzdem teuer werden: Entsteht ein Schaden, weil Beschäftigte KI falsch einsetzen, fragen Gerichte nach der Sorgfalt im Betrieb. Ob ein Vertrag Bußgelder einschließt, steht in den Bedingungen, verlassen Sie sich nicht darauf. Dagegen kann eine Vermögensschadenhaftpflicht Ansprüche von Kunden nach einem KI-Fehler decken.

Unterstützung bei der Absicherung

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Cyberversicherungen und prüft, ob Ihre Verträge den Einsatz von KI im Betrieb abdecken. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Auflisten, welche KI-Werkzeuge im Betrieb wofür genutzt werden.
  2. Prüfen, ob eines davon unter die Verbote fällt, etwa Emotionserkennung bei Beschäftigten.
  3. Beschäftigte, die KI nutzen, schulen und die Maßnahme festhalten.
  4. Chatbots und KI-erzeugte Bilder, Videos oder Stimmen echter Menschen kennzeichnen.
  5. Bei Bewerber- oder Leistungsbewertung durch KI die Pflichten ab 02.12.2027 einplanen.
  6. Haftpflicht- und Cyberverträge auf Klauseln zu KI prüfen lassen.

Checkliste

  • Liste aller genutzten KI-Werkzeuge vorhanden
  • Keine verbotenen Praktiken im Einsatz
  • Schulung zur KI-Kompetenz durchgeführt und dokumentiert
  • KI-Hinweis im Chatbot und auf KI-Inhalten
  • Hochrisiko-Einsatz geprüft und Termin 02.12.2027 vorgemerkt

Häufige Fehler

  • Annehmen, die KI-Verordnung betreffe nur Softwarehersteller
  • Die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten mit einer Verschiebung aller Pflichten verwechseln
  • Deepfakes in der Werbung ohne Kennzeichnung veröffentlichen
  • Ein Bewerbertool kaufen, ohne nach der Erfüllung der Pflichten ab Dezember 2027 zu fragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt die KI-Verordnung auch für mein Unternehmen, wenn es klein ist?

Ja, es gibt keine Untergrenze.

Für kleine und mittlere Unternehmen gelten aber Erleichterungen,

etwa bei Bußgeldern der jeweils niedrigere Höchstbetrag.

Muss ich ein Zertifikat zur KI-Kompetenz vorweisen?

Nein.

Seit der Änderung im Juli 2026 müssen Sie Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen,

ein bestimmtes Niveau oder Zertifikat verlangt die Verordnung nicht.

Wurden durch den Digital-Omnibus alle Fristen verschoben?

Nein.

Verschoben wurden vor allem die Hochrisiko-Pflichten, auf den 02.12.2027 und 02.08.2028.

Die Transparenzpflichten gelten seit 02.08.2026.

Muss ich jeden KI-Text kennzeichnen?

Nein.

Offenlegen müssen Betreiber KI-Texte,

die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren,

außer ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und verantwortet.

Wer kontrolliert die Einhaltung in Deutschland?

Seit 29.07.2026 ist die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde,

für einzelne Bereiche bleiben Fachaufsichten zuständig.

Zahlt eine Versicherung Bußgelder nach der KI-Verordnung?

Darauf sollten Sie nicht bauen.

Ob ein Vertrag Bußgelder einschließt, steht in seinen Bedingungen.

Versichern lassen sich eher Ansprüche Dritter nach einem KI-Fehler.

Quellen

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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