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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Haften Softwarefirmen ab Dezember 2026 wie Produkthersteller?

Kurz gesagt

Ja, Softwarefirmen haften für Software, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommt, wie Produkthersteller: ohne Verschulden für Personenschäden, Sachschäden und zerstörte private Daten, auch bei fehlenden Sicherheitsupdates. Der Bundestag hat das neue Gesetz am 08.10.2026 beschlossen. Eine erweiterte Produkthaftpflicht kostet kleine Firmen etwa 200 bis 500 Euro im Jahr.

Haften Softwarefirmen ab Dezember 2026 wie Produkthersteller?

Was es kostet

Öffentlich genannte Beiträge für Deckungen, die Softwarefirmen nach der Reform brauchen.

BeispielRichtwert
Erweiterte Produkthaftpflicht für kleine Betriebeetwa 200 bis 500 Euro im Jahr
IT-Freelancer, 75.000 bis 100.000 Euro Umsatz, 1 Mio. Euro Vermögensschäden, 2 Mio. Euro Betriebshaftpflicht588 Euro netto, 699 Euro brutto im Jahr
Cyberversicherung Softwareentwicklung, 750.000 bis 1 Mio. Euro Umsatz, Summe 1 Mio. Euroab etwa 1.061 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen;

die Spanne für die erweiterte Produkthaftpflicht stammt von 2023.

Wie Versicherer ihre Tarife an das neue Recht anpassen, zeigt sich erst mit den neuen Bedingungen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

App für Smart-Home-Steuerung, verkauft ab Januar 2027

Ein Fehler in einem Update lässt die Heizung im Winter ausfallen, Wasserrohre platzen, private Fotos auf dem Hausserver werden zerstört.

Wasserschaden in der Wohnungetwa 15.000 Euro
Wiederherstellung privater Datenetwa 2.000 Euro
Selbstbeteiligung des Kunden nach neuem Recht0 Euro
Verschulden der Softwarefirma nötignein

Die Softwarefirma haftet für rund 17.000 Euro ohne Verschulden. Gezahlt wird aus ihrer Produkthaftpflicht, wenn Software und Datenschäden eingeschlossen sind.

Was sich für Softwarefirmen ändert

Das alte Produkthaftungsgesetz von 1989 kennt nur bewegliche Sachen und Elektrizität. Die EU-Richtlinie 2024/2853 zählt ausdrücklich Software dazu, egal ob sie heruntergeladen, eingebaut oder als Cloud-Dienst bereitgestellt wird, und damit auch KI-Systeme.

Deutschland setzt das mit einem neuen Produkthaftungsgesetz um. Der Bundestag hat es am 08.10.2026 beschlossen, nach dem Regierungsentwurf tritt es am 09.12.2026 in Kraft. Vor der Verkündung im Bundesgesetzblatt befasst sich noch der Bundesrat damit.

PunktBisherFür Produkte ab 09.12.2026
Softwarenur als Teil einer Sacheeigenes Produkt, auch als Cloud-Dienst
Datenverlustkein ErsatzErsatz für nicht beruflich genutzte Daten
Selbstbeteiligung bei Sachschäden500 Euroentfällt
Höchstgrenze bei Personenschäden85 Mio. Euroentfällt
Updateskaum geregeltfehlende Sicherheitsupdates können zur Haftung führen

Haftung für Updates und fehlende Sicherheitsupdates

Softwarefirmen behalten durch Updates die Kontrolle über ihr Produkt. Deshalb können sie sich nicht darauf berufen, der Fehler sei erst nach dem Verkauf entstanden, wenn er auf ein Update oder auf ein fehlendes Sicherheitsupdate zurückgeht.

Praktisch heißt das: Wer Software verkauft, braucht einen Plan, wie lange und wie schnell Sicherheitslücken geschlossen werden. Ein vergessenes Update kann teurer werden als der ursprüngliche Programmierfehler.

Welche Schäden Softwarefirmen ersetzen müssen

Ersetzt werden Tod, Körperverletzung einschließlich medizinisch anerkannter psychischer Erkrankungen, Schäden an Sachen, die nicht ausschließlich beruflich genutzt werden, und die Vernichtung oder Beschädigung von Daten, die nicht beruflich genutzt werden. Ein gelöschtes Familienfotoarchiv zählt also, eine gelöschte Kundendatenbank eines Betriebs nicht.

Reine Geldschäden eines Geschäftskunden, etwa ein Umsatzausfall durch einen Softwarefehler, fallen nicht unter das Produkthaftungsgesetz. Dafür haften Softwarefirmen weiter nach dem Vertrag, und das deckt die Vermögensschadenhaftpflicht.

Wer neben dem Hersteller haftet

Neben dem Softwarehersteller können Importeure, Beauftragte des Herstellers, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und manche Online-Plattformen haften, wenn kein Hersteller in der EU greifbar ist. Wer fremde Software wesentlich verändert und anbietet, gilt selbst als Hersteller.

Für kleine Softwarehäuser gibt es eine Erleichterung: Ein Hersteller, der ihre Software als Komponente einbaut, kann vertraglich auf den Rückgriff verzichten, wenn das Softwarehaus ein Klein- oder Kleinstunternehmen ist.

Wann die neue Produkthaftung Sie nicht betrifft

Freie Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, bleibt ausgenommen. Für Software, die vor dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht wurde, gilt weiter das alte Recht.

Schreiben Sie Software nur für Geschäftskunden, bleibt das Risiko kleiner, aber nicht null: Verletzt die Software einen Menschen, haften Sie auch dann; beruflich genutzte Daten und Sachen, die nur beruflich genutzt werden, fallen dagegen nicht unter die Produkthaftung.

Versicherung für Softwarefirmen nach der Reform

Die Produkthaftung für Software deckt eine Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht, bei Software oft als Teil einer IT-Haftpflicht. Prüfen Sie, ob Software als Produkt, Datenschäden und Schäden durch fehlende Updates ausdrücklich eingeschlossen sind, und ob die Summe ohne die alte Höchstgrenze noch reicht.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler IT- und Produkthaftpflicht für Softwarefirmen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, welche Ihrer Programme ab dem 09.12.2026 neu oder in neuer Version in Verkehr kommen.
  2. Festlegen, wie lange Sie Sicherheitsupdates liefern, und das dokumentieren.
  3. Verträge mit Zulieferern auf Rückgriff und Haftungsfreistellung prüfen.
  4. Bestehende Betriebs- und IT-Haftpflicht auf Software als Produkt und Datenschäden prüfen.
  5. Versicherungssumme ohne die alte Höchstgrenze neu bemessen.

Checkliste

  • Software ausdrücklich als Produkt mitversichert
  • Schäden an privaten Daten eingeschlossen
  • Schäden durch Updates und fehlende Sicherheitsupdates gedeckt
  • Vermögensschadenhaftpflicht für vertragliche Ansprüche von Geschäftskunden
  • Update-Zeitraum für jedes Produkt festgelegt

Häufige Fehler

  • Glauben, Software als Cloud-Dienst sei kein Produkt
  • Sicherheitsupdates einstellen, solange Kunden das Produkt noch nutzen
  • Haftung im Kleingedruckten ausschließen wollen, obwohl das gegenüber Geschädigten nicht wirkt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt die neue Produkthaftung auch für Software, die ich schon verkauft habe?

Nein.

Sie gilt für Produkte, die ab dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht werden.

Für ältere Software bleibt das alte Recht maßgeblich.

Haftet auch ein Anbieter von Software als Cloud-Dienst?

Ja.

Software zählt unabhängig von der Art der Bereitstellung als Produkt,

also auch bei Nutzung über das Internet.

Kann ich die Produkthaftung im Vertrag ausschließen?

Nein.

Die Richtlinie verbietet,

die Haftung gegenüber Geschädigten durch Vertrag oder nationales Recht zu begrenzen oder

auszuschließen.

Wie lange kann ein Geschädigter Ansprüche stellen?

Drei Jahre ab Kenntnis von Schaden, Fehler und Hersteller.

Nach zehn Jahren ab Inverkehrbringen erlischt der Anspruch,

bei erst spät auftretenden Gesundheitsschäden nach 25 Jahren.

Bin ich als Entwickler von Open-Source-Software betroffen?

Nicht, wenn Sie die Software außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickeln oder bereitstellen.

Bieten Sie sie im Rahmen eines Geschäfts an, gilt die Haftung.

Zahlt die Produkthaftpflicht auch Umsatzausfälle meiner Geschäftskunden?

Nein, reine Geldschäden fallen nicht unter das Produkthaftungsgesetz.

Dafür brauchen Softwarefirmen eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Quellen

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