Haften Softwarefirmen ab Dezember 2026 wie Produkthersteller?
Ja, Softwarefirmen haften für Software, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommt, wie Pro …
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Kurz gesagt
Für Fehler in Code, den eine KI geschrieben hat, haftet, wer den Code ausliefert, nicht das KI-Werkzeug: gegenüber dem Auftraggeber wie für selbst geschriebenen Code, bei Software ab dem 09.12.2026 zusätzlich ohne Verschulden nach neuem Produkthaftungsrecht. Eine IT-Haftpflicht kostet Freelancer etwa 590 bis 700 Euro im Jahr; ob sie KI-Code einschließt, sollten Sie schriftlich klären.
Öffentlich genannte Beiträge für Deckungen, die Fehler in KI-generiertem Code auffangen können.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| IT-Freelancer, 75.000 bis 100.000 Euro Umsatz, 1 Mio. Euro Vermögensschäden, 2 Mio. Euro Betriebshaftpflicht, Cyberbaustein 150.000 Euro | 588 Euro netto, 699 Euro brutto im Jahr |
| Erweiterte Produkthaftpflicht für kleine Betriebe | etwa 200 bis 500 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung Softwareentwicklung, 750.000 bis 1 Mio. Euro Umsatz, Summe 250.000 Euro | ab etwa 646 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen;
die Spanne zur Produkthaftpflicht stammt von 2023.
Die Schadenbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Umsatz, Summe und Tätigkeit ab.
Rechenbeispiel
Ein von der KI erzeugter Rechenfehler setzt eine Woche lang falsche Preise, der Shop verkauft unter Einkaufspreis.
| Verlust des Shops durch falsche Preise | etwa 20.000 Euro |
| Fehlersuche und Gutachter | etwa 3.000 Euro |
| Code vor Auslieferung getestet | nein |
Der Freelancer haftet aus dem Vertrag für rund 23.000 Euro. Die IT-Haftpflicht zahlt, wenn sie den Einsatz von KI nicht ausschließt; das Produkthaftungsrecht greift hier nicht, weil nur ein Geldschaden entstanden ist.
Ein KI-Werkzeug ist rechtlich ein Hilfsmittel wie ein Compiler oder eine Bibliothek. Wer Code mit KI schreiben lässt und ihn an einen Kunden liefert, schuldet ihm ein mangelfreies Werk. Ob ein Fehler von Ihnen oder von der KI stammt, spielt für den Mangel keine Rolle.
Schadenersatz verlangt der Kunde, wenn Sie eine Pflicht verletzt haben und das zu vertreten haben. Wer KI-Code ungeprüft übernimmt, handelt in der Regel fahrlässig, denn die Prüfung gehört zur üblichen Sorgfalt beim Programmieren.
Mit der EU-Richtlinie 2024/2853 wird Software zum Produkt. Der Bundestag hat das neue Produkthaftungsgesetz am 08.10.2026 beschlossen, es soll am 09.12.2026 in Kraft treten. Wer Software mit KI-Code ab dann in Verkehr bringt, haftet ohne Verschulden, wenn ein Fehler Menschen verletzt, Sachen beschädigt oder private Daten zerstört.
Ob der Code von Hand oder von einer KI geschrieben wurde, ändert daran nichts. Auch Sicherheitslücken im KI-Code, die nicht durch Updates geschlossen werden, können zur Haftung führen.
| Anspruch | Wer haftet | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Mangel im Werk | Lieferant des Codes | Code entspricht nicht dem Vereinbarten |
| Schadenersatz aus Vertrag | Lieferant des Codes | Pflichtverletzung, etwa fehlende Prüfung |
| Produkthaftung ab 09.12.2026 | Hersteller der Software | Fehler verursacht Personen-, Sach- oder private Datenschäden |
| Rechtsmangel | Lieferant des Codes | KI übernimmt fremden Code mit Lizenzpflichten |
KI-Werkzeuge können Teile aus fremdem Code wiedergeben, der unter einer Lizenz mit Pflichten steht. Liefern Sie solchen Code ohne Lizenzhinweis aus, kann das ein Rechtsmangel sein, für den Sie dem Kunden einstehen.
Scannen Sie KI-Code deshalb mit einem Werkzeug zur Lizenzprüfung, bevor er ins Produkt geht, und halten Sie fest, welche Teile mit KI entstanden sind.
Die IT-Haftpflicht deckt Vermögensschäden, die Ihren Kunden durch Fehler in Ihrer Arbeit entstehen, etwa einen Ausfall durch fehlerhaften Code. Ausdrückliche Regeln zu KI-generiertem Code stehen bisher selten in den Bedingungen.
Fragen Sie deshalb beim Versicherer nach, ob der Einsatz von KI beim Programmieren eingeschlossen ist, und lassen Sie sich das schriftlich geben. Beantworten Sie Fragen im Antrag zum KI-Einsatz wahrheitsgemäß, sonst riskieren Sie den Schutz.
Hat der Kunde den KI-Code selbst erzeugt und nur von Ihnen einbauen lassen, kommt es auf Ihren Auftrag an: Sollten Sie ihn prüfen, haften Sie für die Prüfung, sonst nur für das Einbauen.
Arbeiten Sie als Angestellter, haftet gegenüber dem Kunden in der Regel Ihr Arbeitgeber. Eine eigene IT-Haftpflicht brauchen dann vor allem Freelancer und Firmen, nicht Angestellte.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler IT-Haftpflicht und Produkthaftpflicht für Entwickler, die mit KI programmieren. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
Gegenüber Ihrem Kunden haften Sie.
Ob Sie beim Anbieter Rückgriff nehmen können, hängt von dessen Nutzungsbedingungen ab;
planen Sie Ihr Risiko besser ohne diesen Rückgriff.
Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht, aber viele Kunden regeln das im Vertrag.
Klare Absprachen vermeiden Streit, wenn später ein Fehler auftaucht.
Gegenüber dem Kunden haftet in der Regel der Arbeitgeber, denn er hat den Vertrag geschlossen.
Eine eigene IT-Haftpflicht brauchen vor allem Freelancer und Firmen.
Sie gilt für Software als Produkt und für Komponenten,
die unter Kontrolle des Herstellers in ein Produkt eingebaut werden.
Reine Geldschäden von Geschäftskunden deckt sie nicht.
Ein veröffentlichtes Beispiel für einen IT-Freelancer mit 1 Mio.
Euro Summe liegt bei 588 Euro netto im Jahr, mit Cyberbaustein und drei Jahren Laufzeit.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
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