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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer haftet, wenn der KI-Chatbot meiner Firma Kunden falsch berät?

Kurz gesagt

Wer haftet, wenn der KI-Chatbot Ihrer Firma Kunden falsch berät? In der Regel die Firma selbst, nicht der Softwareanbieter. Eine kanadische Fluglinie musste 2024 rund 812 kanadische Dollar zahlen, weil ihr Bot einen falschen Tarif zugesagt hatte. Reine Geldschäden aus falscher Beratung deckt meist erst eine Vermögensschadenhaftpflicht, ab etwa 190 Euro im Jahr.

Wer haftet, wenn der KI-Chatbot meiner Firma Kunden falsch berät?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge für Deckungen, die bei Fehlern eines Chatbots heute in Frage kommen, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 125.000 Euro, Umsatz bis 30.000 Euro190 Euro im Jahr
IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 1 Mio. Euro, Umsatz bis 250.000 Euro440 bis 590 Euro im Jahr
Betriebshaftpflicht für Berater und IT-Dienstleister, kleiner Umsatzab etwa 65 Euro im Jahr
Cyberversicherung für kleine Betriebe bis 500.000 Euro Umsatzab etwa 400 Euro im Jahr

Beiträge aus einer veröffentlichten Beitragstabelle und aus Kostenübersichten,

Selbstbehalt 250 Euro bei der Vermögensschadenhaftpflicht.

Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz und Summe ab.

Rechenbeispiel

Onlineshop, Chatbot sagt kostenlose Rücksendung zu, die es nicht gibt

Angenommene Zahlen: So kann eine einzige falsche Chatbot-Antwort teuer werden, wenn sie viele Kunden erreicht.

Kunden, die sich auf die Zusage berufen200
Rücksendekosten je Falletwa 8 Euro
Kulanz oder Ersatz insgesamtetwa 1.600 Euro
Bearbeitung und Prüfung der Fälleintern, nicht versichert

Der Schaden ist ein reiner Vermögensschaden. Eine Betriebshaftpflicht zahlt hier meist nicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht nur, wenn solche Auskünfte zum versicherten Tätigkeitsbereich gehören.

Warum die Firma für ihren Chatbot einsteht

Ein KI-Chatbot ist kein Mitarbeiter und keine Person, er ist ein Werkzeug. Was er Kunden sagt, sagt aus deren Sicht Ihre Firma. Gibt der Chatbot eine falsche Auskunft zu Preis, Lieferzeit, Kündigung oder Erstattung, kann das eine Pflichtverletzung sein, schon bevor ein Vertrag geschlossen ist: Bereits die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet Sorgfaltspflichten (§ 311 Abs. 2 BGB).

Ob man dabei die Regel zur Haftung für Gehilfen (§ 278 BGB) entsprechend anwendet oder von eigenem Verschulden ausgeht, weil die Firma ein fehlerhaftes Werkzeug einsetzt: Für den Kunden ändert das wenig. Ein Haftungsausschluss in den AGB für alle Antworten des Chatbots hilft nur begrenzt, denn für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit lässt sich die Haftung in AGB nicht ausschließen (§ 309 Nr. 7 BGB).

Der Fall der kanadischen Fluglinie

Im Februar 2024 entschied ein Schlichtungsgericht in British Columbia über einen Chatbot, der einem Fluggast nach einem Todesfall in der Familie einen nachträglichen Trauerfall-Rabatt zugesagt hatte. Den gab es nach den Tarifbedingungen gar nicht.

Die Fluglinie argumentierte, der Chatbot sei für seine Aussagen selbst verantwortlich. Das Gericht wies das zurück: Für alle Informationen auf der eigenen Website hafte das Unternehmen, egal ob sie von einer festen Seite oder einem Chatbot stammen. Zu zahlen waren insgesamt rund 812 kanadische Dollar. Das ist kanadisches Recht, zeigt aber, wie Gerichte auf das Argument mit dem eigenständigen Chatbot reagieren.

Was die KI-Verordnung für Chatbots verlangt

Seit dem 02.08.2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689: Ein KI-Chatbot, der direkt mit Menschen spricht, muss so gestaltet sein, dass Nutzer wissen, dass sie mit einer KI kommunizieren, außer es ist aus den Umständen offensichtlich. Der Hinweis muss klar sein und spätestens bei der ersten Interaktion erscheinen.

Für die technische Gestaltung ist vor allem der Anbieter des Chatbots zuständig. Als Firma, die ihn einsetzt, sorgen Sie dafür, dass der Hinweis im Einsatz sichtbar bleibt, etwa als Satz zu Beginn des Chats oder als Kennzeichnung neben dem Eingabefeld. Ein Name wie "Ihr Assistent" oder ein Satz in den AGB reicht nicht. In Deutschland überwacht seit 29.07.2026 die Bundesnetzagentur die Einhaltung.

Welche Versicherung bei falscher Chatbot-Beratung zahlt

Die Betriebshaftpflicht ist für Personen- und Sachschäden gebaut. Ein Kunde, der wegen einer falschen Chatbot-Auskunft zu viel zahlt oder eine Frist versäumt, hat aber meist einen reinen Vermögensschaden ohne Personen- oder Sachschaden. Den deckt eine Vermögensschadenhaftpflicht, bei IT-Firmen oft als IT-Haftpflicht.

Prüfen Sie im Vertrag, ob Schäden durch eingesetzte KI ausdrücklich eingeschlossen oder ausgeschlossen sind. Eigene Policen nur für KI-Fehler gibt es bisher vereinzelt für größere Unternehmen. Für einen kleinen Betrieb mit einem Chatbot im Kundenservice ist eine Vermögensschadenhaftpflicht mit passender Summe meist der realistische Weg.

Schaden durch den ChatbotBetriebshaftpflichtVermögensschadenhaftpflichtCyberversicherung
Falsche Preis- oder Tarifauskunftmeist neinja, wenn eingeschlossennein
Falsche Auskunft zu Fristen oder Kündigungmeist neinja, wenn eingeschlossennein
Chatbot gibt Kundendaten an Dritte herausneinteilweiseja, Datenschutzverletzung
Bußgeld der Aufsichtneinnur wenn versicherbar und eingeschlossennur wenn versicherbar und eingeschlossen

Wann Sie keine zusätzliche Deckung brauchen

Beantwortet Ihr Chatbot nur Öffnungszeiten, Wegbeschreibungen oder leitet er Anfragen an Mitarbeiter weiter, ist das Risiko falscher Beratung gering. Dann genügt meist eine saubere Kennzeichnung und eine regelmäßige Kontrolle der Antworten. Kritisch wird es, sobald der Chatbot Preise nennt, Kulanz zusagt oder fachlich berät, etwa zu Steuern, Gesundheit oder Verträgen.

Beratung zur Absicherung von KI-Risiken

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Cyberversicherungen und prüft, ob Ihr Vertrag den Einsatz eines KI-Chatbots abdeckt. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Festlegen, wozu der KI-Chatbot Auskunft geben darf und wozu nicht.
  2. Preise, Fristen und Kulanzregeln nur aus geprüften Quellen ausgeben lassen.
  3. Hinweis "Sie chatten mit einer KI" gut sichtbar zu Beginn einblenden.
  4. Gespräche stichprobenartig prüfen und falsche Antworten korrigieren.
  5. Vertrag der Betriebshaftpflicht auf reine Vermögensschäden und KI-Klauseln prüfen.
  6. Bei beratendem Chatbot eine Vermögensschadenhaftpflicht mit passender Summe abschließen.

Checkliste

  • KI-Hinweis spätestens bei der ersten Nachricht sichtbar
  • Chatbot darf keine verbindlichen Zusagen zu Preis oder Kulanz machen
  • Übergabe an einen Menschen bei Beschwerden und Rechtsfragen
  • Gesprächsprotokolle werden gespeichert, um Fälle aufzuklären
  • Vermögensschäden aus Auskünften im Versicherungsvertrag eingeschlossen

Häufige Fehler

  • Glauben, der Softwareanbieter hafte gegenüber Ihren Kunden
  • Sich auf einen pauschalen Haftungsausschluss im Chatfenster verlassen
  • Annehmen, die Betriebshaftpflicht decke jede falsche Auskunft
  • Den Chatbot ohne Kennzeichnung als "Mitarbeiterin" auftreten lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Haftet der Anbieter der Software statt meiner Firma?

Gegenüber Ihrem Kunden haftet in der Regel Ihre Firma.

Ob Sie sich beim Softwareanbieter zurückholen können, hängt von Ihrem Vertrag mit ihm ab,

viele begrenzen ihre Haftung stark.

Ist eine Zusage des Chatbots verbindlich?

Das hängt vom Einzelfall ab.

Auch wenn kein Vertrag zustande kommt, kann eine falsche Auskunft Schadensersatz auslösen,

weil schon bei der Vertragsanbahnung Sorgfaltspflichten bestehen.

Muss ich meinen Chatbot als KI kennzeichnen?

Ja, seit 02.08.2026 nach Art.

50 der KI-Verordnung, außer es ist für Nutzer offensichtlich.

Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennbar sein.

Was kostet ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?

Die KI-Verordnung sieht bis 15 Mio.

Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag.

Hilft ein Hinweis "Angaben ohne Gewähr"?

Nur begrenzt.

Für grob fahrlässige Fehler lässt sich die Haftung in AGB nicht ausschließen,

und Kunden dürfen auf Auskünfte auf Ihrer Website grundsätzlich vertrauen.

Gibt es eine eigene Versicherung gegen KI-Fehler?

Vereinzelt, vor allem für größere Unternehmen und KI-Anbieter.

Für kleine Betriebe ist eine Vermögensschadenhaftpflicht, bei IT-Firmen eine IT-Haftpflicht,

der übliche Weg.

Quellen

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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