Welche Pflichten aus der KI-Verordnung gelten schon für mein Unternehmen?
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Kurz gesagt
Wer haftet, wenn der KI-Chatbot Ihrer Firma Kunden falsch berät? In der Regel die Firma selbst, nicht der Softwareanbieter. Eine kanadische Fluglinie musste 2024 rund 812 kanadische Dollar zahlen, weil ihr Bot einen falschen Tarif zugesagt hatte. Reine Geldschäden aus falscher Beratung deckt meist erst eine Vermögensschadenhaftpflicht, ab etwa 190 Euro im Jahr.
Veröffentlichte Beiträge für Deckungen, die bei Fehlern eines Chatbots heute in Frage kommen, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 125.000 Euro, Umsatz bis 30.000 Euro | 190 Euro im Jahr |
| IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 1 Mio. Euro, Umsatz bis 250.000 Euro | 440 bis 590 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht für Berater und IT-Dienstleister, kleiner Umsatz | ab etwa 65 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung für kleine Betriebe bis 500.000 Euro Umsatz | ab etwa 400 Euro im Jahr |
Beiträge aus einer veröffentlichten Beitragstabelle und aus Kostenübersichten,
Selbstbehalt 250 Euro bei der Vermögensschadenhaftpflicht.
Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz und Summe ab.
Rechenbeispiel
Angenommene Zahlen: So kann eine einzige falsche Chatbot-Antwort teuer werden, wenn sie viele Kunden erreicht.
| Kunden, die sich auf die Zusage berufen | 200 |
| Rücksendekosten je Fall | etwa 8 Euro |
| Kulanz oder Ersatz insgesamt | etwa 1.600 Euro |
| Bearbeitung und Prüfung der Fälle | intern, nicht versichert |
Der Schaden ist ein reiner Vermögensschaden. Eine Betriebshaftpflicht zahlt hier meist nicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht nur, wenn solche Auskünfte zum versicherten Tätigkeitsbereich gehören.
Ein KI-Chatbot ist kein Mitarbeiter und keine Person, er ist ein Werkzeug. Was er Kunden sagt, sagt aus deren Sicht Ihre Firma. Gibt der Chatbot eine falsche Auskunft zu Preis, Lieferzeit, Kündigung oder Erstattung, kann das eine Pflichtverletzung sein, schon bevor ein Vertrag geschlossen ist: Bereits die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet Sorgfaltspflichten (§ 311 Abs. 2 BGB).
Ob man dabei die Regel zur Haftung für Gehilfen (§ 278 BGB) entsprechend anwendet oder von eigenem Verschulden ausgeht, weil die Firma ein fehlerhaftes Werkzeug einsetzt: Für den Kunden ändert das wenig. Ein Haftungsausschluss in den AGB für alle Antworten des Chatbots hilft nur begrenzt, denn für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit lässt sich die Haftung in AGB nicht ausschließen (§ 309 Nr. 7 BGB).
Im Februar 2024 entschied ein Schlichtungsgericht in British Columbia über einen Chatbot, der einem Fluggast nach einem Todesfall in der Familie einen nachträglichen Trauerfall-Rabatt zugesagt hatte. Den gab es nach den Tarifbedingungen gar nicht.
Die Fluglinie argumentierte, der Chatbot sei für seine Aussagen selbst verantwortlich. Das Gericht wies das zurück: Für alle Informationen auf der eigenen Website hafte das Unternehmen, egal ob sie von einer festen Seite oder einem Chatbot stammen. Zu zahlen waren insgesamt rund 812 kanadische Dollar. Das ist kanadisches Recht, zeigt aber, wie Gerichte auf das Argument mit dem eigenständigen Chatbot reagieren.
Seit dem 02.08.2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689: Ein KI-Chatbot, der direkt mit Menschen spricht, muss so gestaltet sein, dass Nutzer wissen, dass sie mit einer KI kommunizieren, außer es ist aus den Umständen offensichtlich. Der Hinweis muss klar sein und spätestens bei der ersten Interaktion erscheinen.
Für die technische Gestaltung ist vor allem der Anbieter des Chatbots zuständig. Als Firma, die ihn einsetzt, sorgen Sie dafür, dass der Hinweis im Einsatz sichtbar bleibt, etwa als Satz zu Beginn des Chats oder als Kennzeichnung neben dem Eingabefeld. Ein Name wie "Ihr Assistent" oder ein Satz in den AGB reicht nicht. In Deutschland überwacht seit 29.07.2026 die Bundesnetzagentur die Einhaltung.
Die Betriebshaftpflicht ist für Personen- und Sachschäden gebaut. Ein Kunde, der wegen einer falschen Chatbot-Auskunft zu viel zahlt oder eine Frist versäumt, hat aber meist einen reinen Vermögensschaden ohne Personen- oder Sachschaden. Den deckt eine Vermögensschadenhaftpflicht, bei IT-Firmen oft als IT-Haftpflicht.
Prüfen Sie im Vertrag, ob Schäden durch eingesetzte KI ausdrücklich eingeschlossen oder ausgeschlossen sind. Eigene Policen nur für KI-Fehler gibt es bisher vereinzelt für größere Unternehmen. Für einen kleinen Betrieb mit einem Chatbot im Kundenservice ist eine Vermögensschadenhaftpflicht mit passender Summe meist der realistische Weg.
| Schaden durch den Chatbot | Betriebshaftpflicht | Vermögensschadenhaftpflicht | Cyberversicherung |
|---|---|---|---|
| Falsche Preis- oder Tarifauskunft | meist nein | ja, wenn eingeschlossen | nein |
| Falsche Auskunft zu Fristen oder Kündigung | meist nein | ja, wenn eingeschlossen | nein |
| Chatbot gibt Kundendaten an Dritte heraus | nein | teilweise | ja, Datenschutzverletzung |
| Bußgeld der Aufsicht | nein | nur wenn versicherbar und eingeschlossen | nur wenn versicherbar und eingeschlossen |
Beantwortet Ihr Chatbot nur Öffnungszeiten, Wegbeschreibungen oder leitet er Anfragen an Mitarbeiter weiter, ist das Risiko falscher Beratung gering. Dann genügt meist eine saubere Kennzeichnung und eine regelmäßige Kontrolle der Antworten. Kritisch wird es, sobald der Chatbot Preise nennt, Kulanz zusagt oder fachlich berät, etwa zu Steuern, Gesundheit oder Verträgen.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Cyberversicherungen und prüft, ob Ihr Vertrag den Einsatz eines KI-Chatbots abdeckt. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
Gegenüber Ihrem Kunden haftet in der Regel Ihre Firma.
Ob Sie sich beim Softwareanbieter zurückholen können, hängt von Ihrem Vertrag mit ihm ab,
viele begrenzen ihre Haftung stark.
Das hängt vom Einzelfall ab.
Auch wenn kein Vertrag zustande kommt, kann eine falsche Auskunft Schadensersatz auslösen,
weil schon bei der Vertragsanbahnung Sorgfaltspflichten bestehen.
Ja, seit 02.08.2026 nach Art.
50 der KI-Verordnung, außer es ist für Nutzer offensichtlich.
Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennbar sein.
Die KI-Verordnung sieht bis 15 Mio.
Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag.
Nur begrenzt.
Für grob fahrlässige Fehler lässt sich die Haftung in AGB nicht ausschließen,
und Kunden dürfen auf Auskünfte auf Ihrer Website grundsätzlich vertrauen.
Vereinzelt, vor allem für größere Unternehmen und KI-Anbieter.
Für kleine Betriebe ist eine Vermögensschadenhaftpflicht, bei IT-Firmen eine IT-Haftpflicht,
der übliche Weg.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Zahlt eine Versicherung, wenn Mitarbeiter auf einen Deepfake-Anruf hereinfallen?
Ja, eine Versicherung zahlt, wenn Mitarbeiter auf einen Deepfake-Anruf hereinfallen, meist ab …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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