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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Darf ich KI-Bilder auf meiner Firmenwebsite nutzen, und wer haftet?

Kurz gesagt

Ja, ein Unternehmen darf KI-Bilder auf der Firmenwebsite nutzen, aber wer sie veröffentlicht, haftet selbst. Rein maschinell erzeugte Bilder sind meist nicht urheberrechtlich geschützt, können aber fremde Fotos, Marken oder echte Gesichter nachbilden. Für fünf ohne Lizenz genutzte Agenturfotos wurden 2025 rund 19.000 Euro verlangt. Täuschend echte Deepfakes müssen seit 02.08.2026 gekennzeichnet sein.

Darf ich KI-Bilder auf meiner Firmenwebsite nutzen, und wer haftet?

Was es kostet

Was ein Fehler bei Bildrechten kosten kann und was eine passende Haftpflicht kostet.

BeispielRichtwert
Forderung für fünf ohne Lizenz genutzte Agenturfotos auf einer Website (2025)rund 18.989 Euro samt Lizenzschaden, Zinsen und Anwaltskosten
Media-Haftpflicht, kleine Marketingagentur unter 50.000 Euro Umsatz, 300.000 Euro Vermögensschadenrund 409 Euro im Jahr, brutto
IT-Haftpflicht, Freelancer mit 75.000 bis 100.000 Euro Umsatz, 1 Mio. Euro Vermögensschaden, mit Datenschutzbausteinrund 699 Euro im Jahr, brutto
Bußgeld bei Verstoß gegen Art. 50 KI-Verordnungbis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes

Beiträge aus veröffentlichten Rechenbeispielen eines Spezialversicherers,

Forderung aus einem dokumentierten Abmahnfall, Stand Oktober 2026.

Ob KI-erzeugte Inhalte ausdrücklich eingeschlossen sind, steht in den Bedingungen.

Die Rechnung im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Kleine Agentur, KI-Bild zu nah an einem Agenturfoto

Eine Agentur erzeugt für einen Kunden ein Titelbild, das einem bekannten Pressefoto stark ähnelt. Der Rechteinhaber mahnt ab.

Forderung je Bild im Vergleichsfall (18.989 Euro für fünf Bilder)rund 3.800 Euro
Eigene Anwaltskosten für die PrüfungRichtwert aus der Angebotspraxis: einige Hundert Euro
Jahresbeitrag Media-Haftpflichtrund 409 Euro

Schon ein einziger Fall kann mehrere Jahresbeiträge kosten. Mit passender Police prüft der Versicherer die Forderung und zahlt den berechtigten Teil, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Was bei KI-Bildern auf der Website erlaubt ist

Ein KI-Bild für die eigene Firmenwebsite zu erzeugen und zu zeigen, ist nicht verboten. Prüfen Sie zuerst die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs: Manche Anbieter erlauben die gewerbliche Nutzung nur in bezahlten Tarifen.

Das deutsche Urheberrecht schützt nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Ein Bild, das allein die Maschine erzeugt hat, ist deshalb meist nicht geschützt. Das hat eine Kehrseite: Auch ein Wettbewerber darf Ihr KI-Bild in der Regel übernehmen, ohne dass Sie sich wehren können.

Wann ein KI-Bild trotzdem Rechte verletzt

Gefährlich wird es, wenn das Ergebnis einem geschützten Foto, einer Figur, einem Logo oder einem echten Menschen zu nahe kommt. Dann haftet, wer das Bild auf der Website zeigt. Nach § 97 UrhG drohen Unterlassung und bei Fahrlässigkeit Schadenersatz, meist berechnet als Lizenzgebühr, die bei einer Erlaubnis fällig gewesen wäre.

Ein Prompt wie "im Stil von" plus der Name eines lebenden Fotografen oder einer Marke erhöht das Risiko. Gesichter echter Personen, etwa ein KI-Foto mit dem Gesicht eines Prominenten, berühren zusätzlich deren Persönlichkeitsrecht.

KI-Bild auf der FirmenwebsiteRisiko
Abstrakte Grafik, Symbolbild ohne erkennbare Vorlagegering
Fotorealistische Szene ohne echte Personengering bis mittel, Kennzeichnung prüfen
Bild im Stil eines bekannten Künstlers oder mit fremdem Logohoch
Erfundenes Team- oder Kundenfoto, das echt wirkthoch, Kennzeichnung und Irreführung
Gesicht einer realen Person ohne Einwilligungsehr hoch

Kennzeichnungspflicht nach der KI-Verordnung

Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Wer ein KI-System nutzt, um Bilder zu erzeugen, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind.

Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gilt eine abgeschwächte Pflicht. Eine gezeichnete Illustration fällt meist nicht darunter, ein täuschend echtes Foto Ihrer angeblichen Werkstatt dagegen schon. Ältere Bilder müssen nach Fachbeiträgen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Welche Versicherung bei KI-Bildern zahlt

Urheberrechtsverletzungen sind reine Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflicht ist vor allem für Personen- und Sachschäden gebaut und hilft hier meist nicht. Eine Media- oder Vermögensschadenhaftpflicht mit ausdrücklichem Einschluss von Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen prüft die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigten Schadenersatz.

Bußgelder wegen fehlender Kennzeichnung sind in der Regel nicht versicherbar. Auch eigene Fehler wie eine vergessene Kennzeichnung bleiben Ihr Risiko. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und kann prüfen, ob Ihre bestehende Police Urheberrechtsverletzungen einschließt.

Wann Sie keine eigene Police brauchen

Wer nur wenige, selbst erstellte abstrakte KI-Grafiken nutzt, keine Personen zeigt und keine Inhalte für Kunden erstellt, trägt ein kleines Risiko. Dann reichen saubere Prompts, ein Blick auf die Nutzungsbedingungen und eine Kennzeichnung im Zweifel. Agenturen, Onlinehändler und alle, die Bilder für Dritte erzeugen, sollten die Deckung dagegen prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Nutzungsbedingungen des KI-Werkzeugs auf gewerbliche Nutzung prüfen.
  2. Keine Namen lebender Künstler, Fotografen oder Marken in den Prompt schreiben.
  3. Fertige Bilder per Rückwärtssuche mit bekannten Fotos vergleichen.
  4. Täuschend echte Bilder sichtbar als KI-erzeugt kennzeichnen.
  5. Prompt, Datum und Werkzeug je Bild ablegen, um später die Herkunft zu belegen.
  6. Haftpflichtpolice auf den Einschluss von Urheberrechtsverletzungen prüfen lassen.

Checkliste

  • Gewerbliche Nutzung laut Werkzeug erlaubt
  • Keine echten Gesichter ohne Einwilligung
  • Keine fremden Logos, Figuren oder Kunststile im Prompt
  • Deepfakes gekennzeichnet
  • Herkunft jedes Bildes dokumentiert
  • Vermögensschadenhaftpflicht mit Urheberrecht vorhanden, wenn Sie Bilder für Kunden erstellen

Häufige Fehler

  • Annehmen, KI-Bilder seien automatisch frei von fremden Rechten
  • Ein erfundenes Teamfoto als echtes Foto ausgeben
  • Auf die Betriebshaftpflicht vertrauen, die reine Vermögensschäden meist nicht deckt
  • Eine Abmahnung ungeprüft unterschreiben oder die Frist verstreichen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich auf meiner Firmenwebsite jedes KI-Bild kennzeichnen?

Nein.

Pflicht ist die Kennzeichnung für Deepfakes, also Bilder,

die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen.

Eine klar erkennbare Illustration fällt in der Regel nicht darunter.

Gehört mir ein KI-Bild, das ich erzeugt habe?

Ein Urheberrecht entsteht meist nicht, weil die Schöpfung nicht von einem Menschen stammt.

Sie dürfen es nutzen, können anderen die Nutzung aber kaum verbieten.

Haftet das KI-Werkzeug, wenn das Bild fremde Rechte verletzt?

Gegenüber dem Rechteinhaber haften Sie als Betreiber der Website.

Ob Sie sich beim Anbieter des Werkzeugs schadlos halten können, hängt von dessen Bedingungen ab,

viele schließen das aus.

Was tun bei einer Abmahnung wegen eines KI-Bildes?

Bild sofort vollständig entfernen, Frist notieren,

nichts ungeprüft unterschreiben und die Forderung anwaltlich oder über den Haftpflichtversicherer

prüfen lassen.

Zahlt die Cyberversicherung bei Urheberrechtsverletzungen?

Manche Cyberpolicen haben einen Baustein für Medienhaftpflicht, viele nicht.

Schauen Sie in die Bedingungen, ob Urheber- und Persönlichkeitsrechte ausdrücklich genannt sind.

Quellen

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