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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Wer zahlt, wenn mein Hund einen Menschen beißt?

Kurz gesagt

Sie als Halter, auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Beißt mein Hund einen Menschen, hafte ich nach § 833 BGB für Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Wer zahlt, ist dann Ihre Hundehaftpflicht bis zur vereinbarten Summe, üblich sind 10 Millionen Euro. Ohne Versicherung zahlen Sie selbst. Hat der Gebissene den Hund gereizt, kann sich sein Anspruch mindern.

Wer zahlt, wenn mein Hund einen Menschen beißt?

Was es kostet

Beiträge für eine Hundehaftpflicht und eine Größenordnung für Bissschäden.

BeispielRichtwert
Basistarif mit Selbstbeteiligungab etwa 35 Euro im Jahr
Ohne Selbstbeteiligung, 10 Millionen Euro Deckungetwa 50 bis 70 Euro im Jahr
Premiumtarif mit hoher Deckungetwa 100 bis 150 Euro im Jahr
Listenhundoft 150 Euro und mehr im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Hund beißt einen Jogger in die Wade

Der Hund springt am Feldweg einen Jogger an und beißt ihn in die Wade. Er ist zwei Wochen krankgeschrieben, die Wunde wird genäht.

Behandlung, von der Krankenkasse zurückgefordertetwa 800 Euro
Lohnfortzahlung, vom Arbeitgeber zurückgefordertetwa 1.600 Euro
Schmerzensgeldetwa 1.000 bis 2.500 Euro
Kaputte Laufhose und Schuhe nach Zeitwertetwa 80 Euro

Zusammen etwa 3.500 bis 5.000 Euro. Mit Hundehaftpflicht zahlt der Versicherer, ohne sie Sie selbst. Alle Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Warum Sie auch ohne Fehler zahlen

§ 833 BGB macht den Halter für Schäden durch sein Tier verantwortlich, sobald ein Mensch verletzt wird. Ob der Hund angeleint war, gut erzogen ist oder noch nie gebissen hat, ist für die Haftung zunächst gleich. Die Ausnahme für Nutztiere, die dem Beruf dienen, gilt für den Familienhund nicht.

Ein Biss ist deshalb fast immer ein Haftpflichtfall. Offen ist meist nur die Höhe, nicht ob Sie zahlen.

Was der Gebissene verlangen kann

Ersetzt werden alle Folgen der Verletzung. Dazu gehört nach § 253 Absatz 2 BGB auch Schmerzensgeld, also ein Ausgleich für Schmerzen und Beeinträchtigung, der kein Vermögensschaden ist.

PostenWas dahinter steckt
BehandlungskostenArzt, Klinik, Tetanusschutz, Narbenbehandlung; die Krankenkasse kann sie nach § 116 SGB X zurückfordern
Verdienstausfallentgangenes Einkommen; die Lohnfortzahlung kann der Arbeitgeber nach § 6 EFZG zurückfordern
Schmerzensgeldnach Schwere, Dauer und Folgen der Verletzung
Sachschädenzerrissene Kleidung, kaputte Brille, nach Zeitwert
FolgekostenHaushaltshilfe, Fahrtkosten, bei Dauerschäden auch Rente

Was Ihre Hundehaftpflicht übernimmt

Die Haftpflicht hat nach § 100 VVG zwei Aufgaben: Sie stellt Sie von berechtigten Forderungen frei und wehrt unberechtigte ab. Melden Sie den Biss deshalb sofort und zahlen Sie nichts auf eigene Faust. Ein vorschnelles Anerkenntnis kann die Abwehr überhöhter Forderungen erschweren.

Nicht versichert sind Bisse bei Ihnen selbst und bei Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben. Das ist kein Haftpflichtfall, sondern ein Fall für die eigene Kranken- und Unfallversicherung.

Wann der Gebissene weniger bekommt

Hat die verletzte Person den Hund getreten, geärgert oder trotz Warnung angefasst, mindert ihr Mitverschulden den Anspruch nach § 254 BGB. Wie stark, entscheidet der Einzelfall. Wer gebissen wird, während er zwei raufende Hunde trennt, steht anders da als ein Passant auf dem Gehweg.

Ohne Versicherung zahlen Sie selbst

Ohne Hundehaftpflicht haften Sie mit Ihrem Einkommen und Vermögen. Bei schweren Gesichtsverletzungen, einem Kind mit bleibenden Narben oder einem Sturz mit Folgeschäden kommen schnell fünf- bis sechsstellige Summen zusammen. In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht deshalb für jeden Hund Pflicht.

Wann Ihre private Haftpflicht nicht hilft

Die private Haftpflicht schließt Hunde in der Regel aus. Für den Hund brauchen Sie eine eigene Hundehaftpflicht. Nur wer den Hund eines anderen gelegentlich ausführt, ist unter Umständen über die eigene Privathaftpflicht als Hüter geschützt, das hängt vom Bedingungswerk ab.

Schritt für Schritt

  1. Erste Hilfe leisten und bei Bedarf den Rettungsdienst rufen.
  2. Namen und Anschrift austauschen, Zeugen notieren.
  3. Den Biss noch am selben Tag Ihrer Hundehaftpflicht melden.
  4. Keine Schuld anerkennen und nichts selbst bezahlen.
  5. Impfpass des Hundes bereithalten, Tollwutschutz wird oft gefragt.

Checkliste

  • Hundehaftpflicht mit mindestens 10 Millionen Euro
  • Versicherungsnummer im Handy gespeichert
  • Impfpass aktuell
  • Pflicht Ihres Bundeslandes geprüft
  • Fremdhüter mitversichert, wenn andere den Hund führen

Häufige Fehler

  • Dem Gebissenen Geld bar in die Hand drücken
  • Den Vorfall nicht melden, weil die Wunde klein war
  • Auf die Privathaftpflicht verlassen, die Hunde ausschließt
  • Den Impfpass nicht finden, wenn das Krankenhaus fragt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wer zahlt, wenn mein Hund ein Kind beißt?

Ihre Hundehaftpflicht, wie bei Erwachsenen.

Bei Kindern fällt das Schmerzensgeld wegen Narben im Gesicht oft höher aus.

Zahlt die Versicherung, wenn der Hund zum ersten Mal beißt?

Ja.

Die Haftung hängt nicht davon ab, ob der Hund schon auffällig war.

Was ist, wenn mein Hund ein Familienmitglied beißt?

Das ist kein Haftpflichtfall.

Behandlung zahlt die eigene Krankenversicherung,

dauerhafte Folgen deckt allenfalls eine Unfallversicherung.

Muss ich den Biss dem Ordnungsamt melden?

Das regelt Ihr Bundesland.

Oft erfährt die Behörde über Polizei oder Krankenhaus davon und prüft dann den Hund.

Kann die Versicherung die Zahlung verweigern?

Leistungsfrei ist sie nach § 103 VVG nur bei vorsätzlich herbeigeführtem Schaden.

Verletzte Pflichten aus dem Vertrag können zu Kürzungen führen.

Was ist, wenn der Gebissene zu viel verlangt?

Dann wehrt Ihre Hundehaftpflicht die überhöhte Forderung ab und trägt die Kosten dafür.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Hunde- und Pferdehaftpflicht

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

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Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung

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Zum Beispiel Reitbeteiligung, Hundesport, Hundesitter, Zucht

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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