Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Sie als Halter, auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Beißt mein Hund einen Menschen, hafte ich nach § 833 BGB für Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Wer zahlt, ist dann Ihre Hundehaftpflicht bis zur vereinbarten Summe, üblich sind 10 Millionen Euro. Ohne Versicherung zahlen Sie selbst. Hat der Gebissene den Hund gereizt, kann sich sein Anspruch mindern.
Beiträge für eine Hundehaftpflicht und eine Größenordnung für Bissschäden.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Basistarif mit Selbstbeteiligung | ab etwa 35 Euro im Jahr |
| Ohne Selbstbeteiligung, 10 Millionen Euro Deckung | etwa 50 bis 70 Euro im Jahr |
| Premiumtarif mit hoher Deckung | etwa 100 bis 150 Euro im Jahr |
| Listenhund | oft 150 Euro und mehr im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Hund springt am Feldweg einen Jogger an und beißt ihn in die Wade. Er ist zwei Wochen krankgeschrieben, die Wunde wird genäht.
| Behandlung, von der Krankenkasse zurückgefordert | etwa 800 Euro |
| Lohnfortzahlung, vom Arbeitgeber zurückgefordert | etwa 1.600 Euro |
| Schmerzensgeld | etwa 1.000 bis 2.500 Euro |
| Kaputte Laufhose und Schuhe nach Zeitwert | etwa 80 Euro |
Zusammen etwa 3.500 bis 5.000 Euro. Mit Hundehaftpflicht zahlt der Versicherer, ohne sie Sie selbst. Alle Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
§ 833 BGB macht den Halter für Schäden durch sein Tier verantwortlich, sobald ein Mensch verletzt wird. Ob der Hund angeleint war, gut erzogen ist oder noch nie gebissen hat, ist für die Haftung zunächst gleich. Die Ausnahme für Nutztiere, die dem Beruf dienen, gilt für den Familienhund nicht.
Ein Biss ist deshalb fast immer ein Haftpflichtfall. Offen ist meist nur die Höhe, nicht ob Sie zahlen.
Ersetzt werden alle Folgen der Verletzung. Dazu gehört nach § 253 Absatz 2 BGB auch Schmerzensgeld, also ein Ausgleich für Schmerzen und Beeinträchtigung, der kein Vermögensschaden ist.
| Posten | Was dahinter steckt |
|---|---|
| Behandlungskosten | Arzt, Klinik, Tetanusschutz, Narbenbehandlung; die Krankenkasse kann sie nach § 116 SGB X zurückfordern |
| Verdienstausfall | entgangenes Einkommen; die Lohnfortzahlung kann der Arbeitgeber nach § 6 EFZG zurückfordern |
| Schmerzensgeld | nach Schwere, Dauer und Folgen der Verletzung |
| Sachschäden | zerrissene Kleidung, kaputte Brille, nach Zeitwert |
| Folgekosten | Haushaltshilfe, Fahrtkosten, bei Dauerschäden auch Rente |
Die Haftpflicht hat nach § 100 VVG zwei Aufgaben: Sie stellt Sie von berechtigten Forderungen frei und wehrt unberechtigte ab. Melden Sie den Biss deshalb sofort und zahlen Sie nichts auf eigene Faust. Ein vorschnelles Anerkenntnis kann die Abwehr überhöhter Forderungen erschweren.
Nicht versichert sind Bisse bei Ihnen selbst und bei Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben. Das ist kein Haftpflichtfall, sondern ein Fall für die eigene Kranken- und Unfallversicherung.
Hat die verletzte Person den Hund getreten, geärgert oder trotz Warnung angefasst, mindert ihr Mitverschulden den Anspruch nach § 254 BGB. Wie stark, entscheidet der Einzelfall. Wer gebissen wird, während er zwei raufende Hunde trennt, steht anders da als ein Passant auf dem Gehweg.
Ohne Hundehaftpflicht haften Sie mit Ihrem Einkommen und Vermögen. Bei schweren Gesichtsverletzungen, einem Kind mit bleibenden Narben oder einem Sturz mit Folgeschäden kommen schnell fünf- bis sechsstellige Summen zusammen. In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht deshalb für jeden Hund Pflicht.
Die private Haftpflicht schließt Hunde in der Regel aus. Für den Hund brauchen Sie eine eigene Hundehaftpflicht. Nur wer den Hund eines anderen gelegentlich ausführt, ist unter Umständen über die eigene Privathaftpflicht als Hüter geschützt, das hängt vom Bedingungswerk ab.
Fragen und Antworten
Ihre Hundehaftpflicht, wie bei Erwachsenen.
Bei Kindern fällt das Schmerzensgeld wegen Narben im Gesicht oft höher aus.
Ja.
Die Haftung hängt nicht davon ab, ob der Hund schon auffällig war.
Das ist kein Haftpflichtfall.
Behandlung zahlt die eigene Krankenversicherung,
dauerhafte Folgen deckt allenfalls eine Unfallversicherung.
Das regelt Ihr Bundesland.
Oft erfährt die Behörde über Polizei oder Krankenhaus davon und prüft dann den Hund.
Leistungsfrei ist sie nach § 103 VVG nur bei vorsätzlich herbeigeführtem Schaden.
Verletzte Pflichten aus dem Vertrag können zu Kürzungen führen.
Dann wehrt Ihre Hundehaftpflicht die überhöhte Forderung ab und trägt die Kosten dafür.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Was zahlt die Hundehaftpflicht?
Die Hundehaftpflicht zahlt Personenschäden, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögenssch …
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Für jeden Hund Pflicht ist die Hundehaftpflicht in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sa …
Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn der Hund nicht angeleint war?
Ja, in aller Regel. Die Hundehaftpflicht zahlt auch, wenn der Hund nicht angeleint war. Nach …
Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?
Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet meist zwischen 35 und 150 Euro im Jahr. Ein solider …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
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