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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn der Hund nicht angeleint war?

Kurz gesagt

Ja, in aller Regel. Die Hundehaftpflicht zahlt auch, wenn der Hund nicht angeleint war. Nach § 103 VVG ist der Versicherer nur leistungsfrei, wenn Sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Eine vergessene oder bewusst weggelassene Leine ist das nicht. Kürzen kann er, wenn Ihr Vertrag eine Leinen- oder Maulkorbauflage als Obliegenheit enthält und Sie diese grob fahrlässig verletzt haben.

Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn der Hund nicht angeleint war?

Was es kostet

Beiträge für eine Hundehaftpflicht, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Basistarif mit Selbstbeteiligungab etwa 35 Euro im Jahr
Ohne Selbstbeteiligung, 10 Millionen Euro Deckungetwa 50 bis 70 Euro im Jahr
Premiumtarif mit hoher Deckungetwa 100 bis 150 Euro im Jahr
Listenhundoft 150 Euro und mehr im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

Der Wert für Listenhunde und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Hund ohne Leine läuft auf den Radweg

Ihr Hund läuft im Park ohne Leine, obwohl dort Leinenpflicht gilt. Er rennt auf den Radweg, eine Radfahrerin stürzt und bricht sich das Handgelenk.

Behandlung und Verdienstausfalletwa 6.000 Euro
Schmerzensgeldetwa 3.000 bis 5.000 Euro
Leistung ohne Auflage im Vertragvoll durch die Hundehaftpflicht
Bußgeld wegen Leinenverstoßzahlen Sie selbst

Die Radfahrerin bekommt ihren Schaden ersetzt. Ohne Leinenauflage im Vertrag zahlt die Versicherung voll, das Bußgeld bleibt bei Ihnen. Die Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Warum die fehlende Leine den Schutz nicht kostet

Für die Haftpflichtversicherung gibt es eine eigene Regel: Nach § 103 VVG ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie den Schaden beim Dritten vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt haben. Wer den Hund frei laufen lässt, will in aller Regel keinen Schaden anrichten. Leichte und auch grobe Fahrlässigkeit beim Anleinen lassen den Schutz nach diesem Paragrafen bestehen.

Genau dafür gibt es die Hundehaftpflicht: für Momente, in denen etwas schiefgeht, das man hätte verhindern können.

Wann der Versicherer doch kürzen kann

Manche Bedingungswerke verpflichten Sie, behördliche Auflagen wie Leinen- oder Maulkorbpflicht einzuhalten, besonders bei Listenhunden. Das ist eine Obliegenheit. Verletzen Sie sie grob fahrlässig, darf der Versicherer nach § 28 VVG im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, bei Vorsatz ganz leistungsfrei werden.

Er bleibt aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung für den Schaden nicht ursächlich war. Ein angeleinter Hund hätte den Radfahrer vielleicht nicht erreicht; beim Biss in die Hand eines Kindes, das den Hund streichelt, spielt die Leine dagegen oft keine Rolle. Lesen Sie in Ihrer Police nach, ob eine solche Auflage drinsteht.

Vertrag und LageFolge für Sie
Keine Auflage im Vertrag, Hund frei gelaufenvolle Leistung
Auflage im Vertrag, leicht fahrlässig verletztvolle Leistung
Auflage im Vertrag, grob fahrlässig verletzt und ursächlichKürzung nach Schwere möglich
Hund bewusst auf Menschen gehetztkeine Leistung, Vorsatz

Gegenüber dem Geschädigten ändert sich wenig

Ihre Haftung als Halter besteht nach § 833 BGB ohnehin, mit oder ohne Leine. Der Geschädigte bekommt seinen Schaden ersetzt. Die fehlende Leine wirkt sich vor allem dort aus, wo es um Anteile geht: Raufen zwei Hunde und Ihrer war als einziger frei, steigt Ihr Anteil an der Quote. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kürzung auf 50 Prozent.

Bußgeld zahlt keine Versicherung

Wo eine Leinenpflicht gilt, ist der Verstoß in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach Landes- oder Ortsrecht. Das Bußgeld zahlen Sie selbst, keine Haftpflicht übernimmt Strafen oder Bußgelder. Nach einem Beißvorfall kann die Behörde zudem Auflagen anordnen, etwa Leinen- und Maulkorbzwang für Ihren Hund.

Wenn der andere Hund nicht angeleint war

Die Frage stellt sich auch umgekehrt. War der andere Hund frei und Ihrer an der Leine, spricht das für einen höheren Anteil des anderen Halters. Halten Sie das mit Zeugen und Fotos fest. Die Versicherung der Gegenseite wird es sonst bestreiten.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Steht in Ihrer Police keine Auflage zur Leine und liegt kein Vorsatz vor, zahlt die Hundehaftpflicht. Eine Zusatzklausel brauchen Sie dafür nicht. Prüfen sollten Sie die Bedingungen vor allem dann, wenn Sie einen Listenhund halten oder Ihre Behörde Auflagen erteilt hat.

Schritt für Schritt

  1. In der Police nach Auflagen zu Leine und Maulkorb suchen.
  2. Örtliche Leinenpflicht bei Stadt oder Gemeinde prüfen.
  3. Nach einem Vorfall sofort melden, nichts verschweigen.
  4. Angeben, ob der Hund angeleint war, ehrlich und genau.
  5. Bei Kürzung die Begründung schriftlich verlangen.

Checkliste

  • Police ohne harte Leinenauflage oder Auflage bekannt
  • Örtliche Leinenpflicht bekannt
  • Schleppleine für unübersichtliche Wege
  • Rückruf zuverlässig trainiert
  • Bei Listenhund Auflagen der Behörde dokumentiert

Häufige Fehler

  • Den Vorfall nicht melden aus Angst wegen der Leine
  • Gegenüber der Versicherung behaupten, der Hund sei angeleint gewesen
  • Bußgeld bei der Haftpflicht einreichen
  • Auflagen der Behörde ignorieren und so eine Obliegenheit verletzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hundehaftpflicht bei Freilauf im Wald?

Ja, wenn kein Vorsatz vorliegt.

Eine vertragliche Leinenauflage kann bei grober Fahrlässigkeit zu Kürzungen führen.

Gilt grobe Fahrlässigkeit als Ausschluss?

Nicht nach § 103 VVG, der nur Vorsatz nennt.

Kürzen kann der Versicherer nur über eine vereinbarte Obliegenheit nach § 28 VVG.

Was ist, wenn sich der Hund losgerissen hat?

Dann war er angeleint, ein Verstoß liegt meist nicht vor.

Die Hundehaftpflicht zahlt den Schaden.

Muss ich angeben, dass der Hund frei lief?

Ja, wahrheitsgemäß.

Falsche Angaben nach dem Schaden können den Schutz kosten, die fehlende Leine meist nicht.

Gibt es Tarife, die eine Leinenauflage ausdrücklich nicht enthalten?

Das hängt vom Bedingungswerk ab.

Wir prüfen die Bedingungen vor dem Abschluss darauf.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Hunde- und Pferdehaftpflicht

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung

Zum Beispiel Labrador, Mischling etwa 20 kg, Freizeitpferd

Zum Beispiel Reitbeteiligung, Hundesport, Hundesitter, Zucht

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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