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Wer zahlt, wenn mein Koffer verloren geht?

Kurz gesagt

Geht Ihr Koffer beim Flug verloren, zahlt zuerst die Airline: bis 1.519 Sonderziehungsrechte, rund 1.800 Euro, aber nur den nachgewiesenen Wert. Wer zahlt, wenn mein Koffer im Hotel oder aus dem Auto verloren geht? Dann die Hausratversicherung nach einem Einbruch oder eine Reisegepäckversicherung. Den Verlust melden Sie der Airline schriftlich, spätestens innerhalb von 7 Tagen.

Wer zahlt, wenn mein Koffer verloren geht?

Was es kostet

Was Ihnen nach einem Gepäckverlust zusteht.

BeispielRichtwert
Haftung der Airline für aufgegebenes Gepäckbis 1.519 Sonderziehungsrechte, rund 1.800 Euro
Meldefrist bei Verlust oder Beschädigung7 Tage
Meldefrist bei verspätetem Gepäck21 Tage nach Erhalt
Hausrat, Außenversicherung auf Reisen10 bis 20 Prozent der Summe, höchstens 10.000 Euro

Stand Oktober 2026.

Der Eurowert der Sonderziehungsrechte schwankt mit dem Kurs.

Die Werte im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Koffer nach Flug nach Lissabon nicht angekommen

Der Koffer bleibt verschwunden. Inhalt laut Liste: Kleidung, Schuhe, Kulturbeutel, ein Föhn, Wert neu etwa 1.400 Euro, vieles ist älter.

Neuwert des Inhaltsetwa 1.400 Euro
Zeitwert nach Abzug für Alteretwa 800 bis 1.000 Euro
Haftungsgrenze der Airlinerund 1.800 Euro
Ersatzkäufe in den ersten Tagen mit Belegetwa 150 Euro zusätzlich

Die Airline zahlt etwa 950 bis 1.150 Euro, wenn Sie fristgerecht melden und Belege haben. Die Hausrat zahlt hier nichts, weil kein Einbruch vorlag. Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Wer zahlt in welchem Fall

Wer zahlt, hängt davon ab, wo der Koffer verloren geht. Beim Flug haftet die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen, unabhängig von ihrer Schuld. Bei Einbruch ins Hotelzimmer hilft die Hausratversicherung, beim Diebstahl am Strand meist nur eine Reisegepäckversicherung.

Bei einer Pauschalreise kann zusätzlich der Reiseveranstalter in der Pflicht sein, wenn der Transfer zu seiner Leistung gehörte. Melden Sie den Verlust dann auch dort.

SituationWer zahlt zuerstGrenze
Koffer kommt nach dem Flug nicht andie Airlinebis 1.519 Sonderziehungsrechte, rund 1.800 Euro
Koffer kommt beschädigt andie Airlinegleiche Grenze, Meldung binnen 7 Tagen
Einbruch ins Hotelzimmerdie HausratversicherungAußenversicherung oft 10 bis 20 Prozent der Summe
Diebstahl am Strand oder im Restaurantnur die Reisegepäckversicherungnach Vertrag, Zeitwert
Koffer im Bus oder Zug verschwundenReisegepäckversicherung oder Beförderernach Vertrag und Haftung

Was die Airline zahlt und was nicht

Seit dem 28. Dezember 2024 haftet die Airline für aufgegebenes Gepäck bis 1.519 Sonderziehungsrechte, das sind rund 1.800 Euro. Sie zahlt aber nur, was Sie nachweisen. Ohne Kassenbelege kürzt sie den Wert für ältere Sachen.

Mehr bekommen Sie nur, wenn Sie beim Einchecken gegen Gebühr einen höheren Wert angegeben haben. Schmuck, Technik und Bargeld gehören ins Handgepäck.

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

Melden Sie den Verlust noch am Flughafen am Gepäckschalter und lassen Sie sich einen Bericht geben. Danach müssen Sie bei Verlust oder Beschädigung innerhalb von 7 Tagen schriftlich reklamieren, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt.

Verpassen Sie die Frist, kann die Airline die Zahlung ablehnen. Eine einfache E-Mail mit Bericht, Bordkarte und Gepäckabschnitt reicht als Nachweis.

Wann die Hausratversicherung zahlt

Die Hausratversicherung schützt Ihre Sachen auch auf Reisen, meist bis zu drei Monate und mit 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme, höchstens bis 10.000 Euro. Sie zahlt bei Einbruch in ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung.

Den einfachen Diebstahl am Strand oder im Restaurant deckt die Hausrat nicht. Einen Einbruch müssen Sie sofort der Polizei vor Ort melden und sich das schriftlich bestätigen lassen.

Wann eine Reisegepäckversicherung hilft

Eine Reisegepäckversicherung zahlt auch dann, wenn der Koffer im Bus, im Zug oder bei einem einfachen Diebstahl verloren geht. Sie ersetzt aber oft nur den Zeitwert und begrenzt Technik und Schmuck.

Für die meisten Flugreisenden mit Hausratversicherung ist sie verzichtbar. Sinnvoll ist sie bei Rundreisen, Busreisen und Kreuzfahrten oder wenn Sie keine Hausratversicherung haben.

Schritt für Schritt

  1. Noch am Flughafen den Verlust melden und den Bericht mitnehmen.
  2. Innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Airline reklamieren.
  3. Liste des Inhalts mit Belegen oder Fotos erstellen.
  4. Notwendige Ersatzkäufe mit Kassenbon belegen.
  5. Bei Einbruch im Hotel Polizei und Hausratversicherung informieren.

Checkliste

  • Gepäckabschnitt und Bordkarte aufbewahrt
  • Verlustbericht vom Flughafen
  • Schriftliche Meldung innerhalb der Frist
  • Inhaltsliste mit Kaufbelegen
  • Wertsachen im Handgepäck

Häufige Fehler

  • Ohne Bericht vom Flughafen nach Hause fahren
  • Die Frist von 7 Tagen verpassen
  • Laptop und Schmuck in den Koffer packen
  • Glauben, die Hausrat zahle jeden Diebstahl auf Reisen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie viel zahlt die Airline für einen verlorenen Koffer?

Höchstens 1.519 Sonderziehungsrechte, rund 1.800 Euro, und nur den nachgewiesenen Wert.

Ab wann gilt mein Koffer als verloren?

Das richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen.

Melden Sie den Verlust trotzdem sofort, die Fristen laufen ab dem Flug.

Zahlt die Airline Ersatzkäufe bei verspätetem Koffer?

Notwendige Dinge wie Zahnbürste und Wäsche meist ja, gegen Beleg und im Rahmen der Haftungsgrenze.

Brauche ich eine Reisegepäckversicherung?

Mit Hausrat und Flugreise meist nicht.

Bei Rund- und Busreisen oder ohne Hausrat kann sie sich lohnen.

Was ist, wenn die Airline nicht zahlt?

Sie können sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden,

bevor Sie klagen.

Quellen

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