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Kurz gesagt
Der Selbstbehalt ist der Teil der Stornokosten, den Sie trotz Versicherung selbst tragen. Üblich sind 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je Person. Bei einer stationären Krankenhausbehandlung entfällt er in vielen Tarifen. Ein Tarif ohne Selbstbehalt kostet mehr, bei teuren Reisen lohnt er sich trotzdem oft.
Veröffentlichte Beiträge und Selbstbehaltsregeln, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Selbstbehalt in Standardtarifen | 20 Prozent, mindestens 25 Euro je Person |
| Jahresvertrag eine Person unter 66 Jahren, ohne Selbstbehalt, bis 2.000 Euro je Reise | etwa 74 Euro im Jahr |
| Jahresvertrag eine Person unter 66 Jahren, ohne Selbstbehalt, bis 3.000 Euro je Reise | etwa 96 Euro im Jahr |
| Jahresvertrag eine Person unter 66 Jahren, ohne Selbstbehalt, bis 5.000 Euro je Reise | etwa 140 Euro im Jahr |
| Jahresvertrag Familie, ohne Selbstbehalt, bis 3.000 Euro je Reise | etwa 106 Euro im Jahr |
| Einfachster Jahresvertrag eine Person, bis 1.000 Euro je Reise | ab etwa 32 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Die Ersparnis von 15 bis 25 Prozent durch einen Selbstbehalt, die Grenze von etwa 2.000 Euro je Person und die Stornosätze im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Die Frau erkrankt schwer, der Veranstalter verlangt nach seiner Staffel 40 Prozent des Reisepreises. Beide stornieren am selben Tag.
| Stornokosten, 40 Prozent von 2.400 Euro | 960 Euro |
| Selbstbehalt 20 Prozent, ambulante Behandlung | 192 Euro |
| Erstattung mit Selbstbehalt | 768 Euro |
| Erstattung bei stationärer Behandlung oder im Tarif ohne Selbstbehalt | 960 Euro |
Der Selbstbehalt kostet das Paar hier 192 Euro. Der Aufpreis für einen Tarif ohne Selbstbehalt liegt bei etwa 15 bis 25 Euro im Jahr, ein einziger Storno dieser Größe gleicht also mehrere Jahre Aufpreis aus. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Zuerst steht fest, welche Stornokosten der Veranstalter verlangt. Das hängt von seiner Stornostaffel ab: je näher die Abreise, desto höher der Anteil am Reisepreis. Von diesem Betrag zieht der Versicherer den Selbstbehalt ab, üblich sind 20 Prozent.
Liegt der errechnete Betrag unter dem Mindestbetrag, gilt der Mindestbetrag. Bei 80 Euro Stornokosten wären 20 Prozent nur 16 Euro, abgezogen werden aber 25 Euro. Bei kleinen Schäden frisst der Mindestbetrag also einen großen Teil der Erstattung.
| Stornokosten je Person | 20 Prozent | Tatsächlicher Abzug | Erstattung |
|---|---|---|---|
| 80 Euro | 16 Euro | 25 Euro, Mindestbetrag | 55 Euro |
| 300 Euro | 60 Euro | 60 Euro | 240 Euro |
| 1.000 Euro | 200 Euro | 200 Euro | 800 Euro |
| 2.500 Euro | 500 Euro | 500 Euro | 2.000 Euro |
| 2.500 Euro mit stationärer Behandlung | entfällt in vielen Tarifen | 0 Euro | 2.500 Euro |
Viele Bedingungswerke verzichten auf den Selbstbehalt, wenn die Erkrankung eine vollstationäre Behandlung im Krankenhaus nötig macht. Eine ambulante Behandlung reicht dafür nicht, auch keine Nacht in der Notaufnahme ohne Aufnahme.
Welche weiteren Fälle ohne Selbstbehalt abgerechnet werden, unterscheidet sich je Tarif. Manche nennen auch Unfall oder Tod, andere nicht. Das steht in den Bedingungen im Abschnitt zur Selbstbeteiligung und sollte vor dem Abschluss gelesen werden.
Ein Tarif ohne Selbstbehalt kostet etwa 15 bis 25 Prozent mehr. Bei einem Jahresvertrag bis 3.000 Euro Reisepreis mit etwa 96 Euro Beitrag sind das rund 15 bis 25 Euro im Jahr. Ein einziger Storno über 1.000 Euro kostet Sie mit Selbstbehalt dagegen 200 Euro.
Wer selten storniert und kleine Beträge verschmerzen kann, fährt mit Selbstbehalt günstiger. Wer teure Reisen bucht, mit Kindern oder älteren Angehörigen reist oder die Erstattung fest einplant, ist ohne Selbstbehalt besser aufgehoben. Die Rechnung kippt meist bei Reisepreisen über etwa 2.000 Euro je Person.
Bei günstigen Reisen mit niedrigen Stornogebühren spielt die Frage kaum eine Rolle, weil dort oft schon die Police selbst nicht lohnt. Ebenso bei Buchungen, die Sie bis kurz vor Anreise kostenlos stornieren können.
Beim Auslandskrankenschutz ist ein Selbstbehalt ohnehin selten sinnvoll: Die Beiträge sind so niedrig, dass er fast nichts spart.
Fragen und Antworten
20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je Person. Manche Tarife nennen andere Werte, maßgeblich sind Ihre Bedingungen.
Der Mindestbetrag gilt meist je versicherte Person. Storniert eine Familie mit vier Personen, werden mindestens 100 Euro abgezogen, wenn die Stornokosten gering sind.
In vielen Tarifen ja, wenn die Erkrankung eine vollstationäre Behandlung nötig macht. Ambulante Behandlung reicht dafür nicht.
Etwa 15 bis 25 Prozent des Beitrags. Bei einem Jahresvertrag um 100 Euro sind das rund 15 bis 25 Euro im Jahr.
Beim Jahresvertrag meist zur nächsten Verlängerung. Bei einer Police für eine einzelne Reise gilt, was bei Abschluss vereinbart wurde.
Oft ja, mit denselben Sätzen. Prüfen Sie das im Abschnitt zur Selbstbeteiligung Ihrer Bedingungen.
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