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Kurz gesagt
Für die Auslandskrankenversicherung ist der Jahresvertrag fast immer richtig: Er kostet für eine Person oft nur 10 bis 20 Euro im Jahr. Beim Reiserücktritt lohnt er sich meist ab der zweiten Reise im Jahr. Die Einmalversicherung passt, wenn Sie selten verreisen, eine einzelne Reise deutlich teurer ist als die übrigen oder länger als etwa 56 Tage dauert.
Veröffentlichte Tarifbeispiele und Spannen für Deutschland, Stand 2026, für Reisende unter 65 Jahren.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Auslandskranken Jahresvertrag, eine Person | etwa 10 bis 20 Euro im Jahr, sehr gute Tarife ab rund 8 Euro |
| Auslandskranken Jahresvertrag, Familie | etwa 20 bis 35 Euro im Jahr |
| Auslandskranken für eine Reise | meist unter 1 Euro je Tag, mit USA und Kanada etwa 2,60 bis 3,75 Euro je Tag |
| Reiserücktritt für eine Reise | meist 3 bis 8 Prozent des Reisepreises |
| Reiserücktritt Jahresvertrag, eine Person, bis 3.000 Euro je Reise | etwa 100 bis 140 Euro im Jahr |
| Jahrespaket mit Rücktritt, Abbruch, Kranken und Gepäck, eine Person | etwa 130 bis 300 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Das Rechenbeispiel für drei Reisen ist aus den belegten Spannen gerechnet und damit Richtwert aus der Angebotspraxis, ebenso der Hinweis auf die Prüfung von Vorerkrankungen. Ihr Beitrag hängt von Alter, Reisepreis und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Pfingsten eine Woche Mallorca für 900 Euro, Sommer zwei Wochen Portugal für 1.800 Euro, Herbst ein Städtetrip für 500 Euro. Gerechnet mit Rücktritt und Auslandskranken.
| Rücktritt einzeln, 3 bis 8 Prozent von 3.200 Euro | etwa 96 bis 256 Euro |
| Auslandskranken einzeln, 25 Reisetage | etwa 15 bis 25 Euro |
| Rücktritt Jahresvertrag, Obergrenze 2.000 Euro | etwa 60 bis 100 Euro |
| Auslandskranken Jahresvertrag | etwa 10 bis 20 Euro |
Einzeln etwa 111 bis 281 Euro, im Jahresvertrag etwa 70 bis 120 Euro. Kommt eine Reise über 2.000 Euro dazu, muss die Obergrenze steigen.
Die Einmalversicherung schützt genau eine Reise, mit genau dem Reisepreis und genau den Reisetagen, die Sie angeben. Der Jahresvertrag schützt alle Reisen innerhalb von zwölf Monaten, jede bis zu einer festen Höchstdauer und beim Rücktritt bis zu einer Obergrenze für den Reisepreis.
Deshalb hängt die Entscheidung an drei Fragen: Wie oft verreisen Sie, wie lange dauert die längste Reise und wie teuer ist die teuerste?
| Merkmal | Einmalversicherung | Jahresvertrag |
|---|---|---|
| Anzahl der Reisen | eine | beliebig viele in zwölf Monaten |
| Reisedauer | so lang wie gebucht, auch mehrere Monate | je Reise meist 42 bis 56 Tage |
| Rücktritt: Reisepreis | genau der gebuchte Preis | bis zur gewählten Obergrenze je Reise |
| Abschluss | für jede Reise neu | einmal, danach läuft er weiter |
| Kündigung | endet mit der Reise | meist bis einen Monat vor Ablauf, sonst Verlängerung |
| Kurzfristig gebuchte Reise | Abschlussfrist nach Buchung beachten | automatisch geschützt, wenn der Vertrag schon läuft |
Hier ist die Rechnung einfach. Ein Jahresvertrag für eine Person kostet oft 10 bis 20 Euro, gute Tarife gibt es auch unter 10 Euro. Eine Police für eine einzelne Reise kostet meist unter 1 Euro am Tag, für zwei Wochen also schnell so viel wie der ganze Jahresvertrag.
Der Jahresvertrag hat einen zweiten Vorteil: Er gilt auch für den spontanen Wochenendtrip oder die Dienstreise ins Nachbarland, an die man beim Abschluss nicht denkt. Prüfen Sie, ob berufliche Reisen eingeschlossen sind. Die Grenze liegt bei der Dauer: Wer länger als 56 Tage am Stück unterwegs ist, braucht für diese Reise einen eigenen Langzeittarif.
Beim Rücktritt kostet die Police für eine Reise einen Anteil am Reisepreis, üblich sind 3 bis 8 Prozent. Der Jahresvertrag kostet einen festen Betrag je nach Obergrenze, für eine Person bis 3.000 Euro Reisepreis etwa 100 bis 140 Euro im Jahr. Bei einer einzigen Reise liegen beide oft nah beieinander, ab der zweiten Reise liegt der Jahresvertrag meist vorn.
Die Obergrenze ist die häufigste Falle. Sie gilt je Reise. Wählen Sie 2.000 Euro und buchen einmal eine Fernreise für 4.500 Euro, zahlt der Versicherer bei einer Absage nur Kosten bis 2.000 Euro. Die Obergrenze richtet sich also nach der teuersten Reise des Jahres, nicht nach dem Durchschnitt.
Wenn Sie nur einmal im Jahr verreisen, zahlen Sie mit der Einmalversicherung nur für diese Reise und binden sich nicht. Gleiches gilt, wenn eine einzelne Reise weit teurer ist als alles andere: Eine Obergrenze für die Hochzeitsreise würde den Jahresvertrag für alle anderen Reisen unnötig teuer machen.
Auch lange Reisen, etwa ein Sabbatical oder mehrere Monate Überwintern, passen nicht in den Jahresvertrag. Dafür gibt es eigene Tarife für Langzeitreisen, die nach Tagen oder Monaten rechnen.
Wer günstig oder kostenlos stornierbar bucht, braucht weder Einmalpolice noch Jahresvertrag für den Rücktritt. Ferienwohnungen mit freier Stornierung bis kurz vor Anreise, flexible Bahn- und Flugtarife oder Kurztrips für wenige hundert Euro tragen das Risiko selbst.
Auch eine Kreditkarte kann Rücktritt und Auslandskranken enthalten, meist aber nur, wenn Sie die Reise ganz oder überwiegend mit ihr bezahlen, und oft mit Höchstsummen und kurzer Reisedauer. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie doppelt zahlen.
Er verlängert sich meist automatisch. Wer in einem Jahr nicht verreist, zahlt trotzdem, wenn er die Kündigungsfrist verpasst, häufig einen Monat vor Ablauf. Der Beitrag steigt mit dem Alter, bei Reisenden ab 65 Jahren oft deutlich.
Außerdem prüfen manche Tarife Vorerkrankungen nur beim ersten Abschluss. Ändert sich Ihr Gesundheitszustand, sollten Sie nachlesen, ob eine neu auftretende Erkrankung vor der nächsten Reise noch als unerwartet gilt.
Fragen und Antworten
Bei der Auslandskrankenversicherung schon ab einer Reise. Beim Rücktritt meist ab der zweiten Reise im Jahr, bei sehr günstigen Reisen erst ab der dritten.
Der Rücktrittsschutz meist ja, die Auslandskrankenversicherung naturgemäß nicht. Die Bedingungen nennen oft eine Mindestentfernung oder eine Übernachtung als Voraussetzung.
Bei der Auslandskrankenversicherung entfällt der Schutz dann bei vielen Tarifen für die ganze Reise, nicht nur für die Tage darüber. Schließen Sie für diese Reise einen eigenen Tarif ab.
In der Regel nur zum Ende des Versicherungsjahres, oft mit einem Monat Frist. Nach einem Schadenfall gibt es häufig ein Sonderkündigungsrecht.
Den Rücktrittsschutz meist kurz nach der Buchung, oft innerhalb von 14 bis 30 Tagen, später nur mit Einschränkungen. Die Auslandskrankenversicherung geht in der Regel bis zum Reiseantritt.
Meist ja. Kinder kosten im Familientarif oft nichts extra, und die Obergrenze gilt dann für die gemeinsame Reise.
Oft ja, weil Rentner häufig mehrmals im Jahr reisen. Der Beitrag ist ab 65 Jahren höher, und lange Winteraufenthalte brauchen wegen der Höchstdauer einen eigenen Tarif.
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