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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wer zahlt, wenn meine Putzhilfe etwas kaputt macht?

Kurz gesagt

Wer zahlt, wenn meine Putzhilfe etwas kaputt macht? Oft Sie selbst. Ihre eigene Haftpflicht ersetzt keine Schäden an Ihren Sachen, die Hausrat nur bei Gefahren wie Leitungswasser. Kommt die Hilfe über eine Reinigungsfirma, haftet die Firma. Bei einem Minijob haftet die Putzhilfe bei leichter Fahrlässigkeit kaum. Ein Minijob kostet Sie 14,62 Prozent Abgaben auf den Lohn.

Wer zahlt, wenn meine Putzhilfe etwas kaputt macht?

Was es kostet

Was ein angemeldeter Minijob im Haushalt kostet und was eine Privathaftpflicht kostet.

BeispielRichtwert
Abgaben für einen Minijob im Privathaushalt14,62 Prozent des Monatsverdienstes
Steuerermäßigung für den Haushalts-Minijob20 Prozent der Kosten, höchstens 510 Euro im Jahr
Privathaftpflicht für eine Person, mindestens 10 Millionen Euro Deckungetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht für Familie oder Paaretwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Abgaben und Steuervorteil nach Angaben der Minijob-Zentrale,

Beitragsspannen aus veröffentlichten Marktübersichten, Stand 2026.

Rechenbeispiel

Glaskeramik-Kochfeld mit dem falschen Schaber zerkratzt

Die Putzhilfe arbeitet im Minijob über den Haushaltsscheck. Sie nimmt aus Versehen einen Scheuerschwamm, das Kochfeld für 600 Euro ist zerkratzt.

Ihre Privathaftpflichtzahlt nicht, eigener Schaden
Hausratversicherungzahlt nicht, keine versicherte Gefahr
Haftung der Putzhilfeleichte Fahrlässigkeit, höchstens ein Anteil
Reinigungsfirma statt Minijobhätte für das Versehen voll gehaftet

Den größten Teil tragen Sie selbst. Wäre die Hilfe über eine Firma gekommen, könnten Sie den Schaden bei der Firma geltend machen.

Warum Ihre eigene Haftpflicht nicht zahlt

Die Privathaftpflicht ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen. Zerbricht die Putzhilfe Ihre Vase, ist das Ihr eigener Schaden. Nach den Musterbedingungen sind im Haushalt beschäftigte Personen zwar mitversichert, aber nur gegenüber Dritten, und Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen sind ausgeschlossen.

Ihre Hausratversicherung zahlt nur bei den versicherten Gefahren. Verursacht die Putzhilfe einen Brand oder einen Leitungswasserschaden, kann sie greifen. Einfaches Herunterfallen und Zerbrechen gehört nicht dazu.

Wer haftet, hängt vom Vertrag mit der Putzhilfe ab

Kommt die Putzhilfe von einer Reinigungsfirma, haftet die Firma nach § 278 BGB für das Verschulden ihrer Kräfte wie für eigenes. Sie wenden sich an die Firma, deren Betriebshaftpflicht meist einspringt.

Ist die Putzhilfe bei Ihnen angestellt, etwa als Minijob, gilt das Arbeitsrecht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haftet sie bei leichtester Fahrlässigkeit gar nicht, bei normaler Fahrlässigkeit anteilig und bei grober Fahrlässigkeit in der Regel voll.

Art der PutzhilfeWer haftet IhnenWer zahlt
Reinigungsfirmadie FirmaBetriebshaftpflicht der Firma
Minijob über Haushaltsscheckdie Putzhilfe, stark eingeschränktoft Sie selbst
Selbstständige Putzhilfe mit Rechnungdie Putzhilfe bei Verschuldenihre Betriebshaftpflicht, falls vorhanden
Unangemeldete Hilfedie Putzhilfe bei Verschuldenmeist niemand

Die selbstständige Putzhilfe und ihre Versicherung

Eine selbstständige Putzhilfe haftet Ihnen nach § 280 BGB, wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzt. Ihre private Haftpflicht deckt nach den Musterbedingungen keine Gefahren aus Beruf oder Betrieb. Manche Tarife schließen kleine Nebentätigkeiten ein, das hängt vom Bedingungswerk ab.

Fragen Sie vor dem ersten Termin, ob die Putzhilfe eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht hat, und lassen Sie sich die Police zeigen. Ohne Versicherung können Sie Ihren Anspruch nur aus ihrem eigenen Geld durchsetzen.

Wenn die Putzhilfe bei Nachbarn Schaden anrichtet oder sich verletzt

Lässt Ihre Putzhilfe Wasser laufen und es tropft beim Nachbarn durch die Decke, deckt Ihre Privathaftpflicht nach den Musterbedingungen auch die im Haushalt beschäftigte Person gegenüber Dritten.

Stürzt die Putzhilfe auf der nassen Treppe, ist sie bei Anmeldung über die Minijob-Zentrale gesetzlich unfallversichert. Sie müssen dann nach Angaben der Minijob-Zentrale nicht für die Kosten aufkommen. Bei Schwarzarbeit fehlt dieser Schutz.

Schritt für Schritt

  1. Schaden fotografieren und ruhig mit der Putzhilfe besprechen.
  2. Klären, ob Firma, Minijob oder Selbstständigkeit vorliegt.
  3. Bei einer Firma den Schaden schriftlich dort melden.
  4. Bei Leitungswasser oder Brand zusätzlich die Hausrat informieren.
  5. Bei Schäden bei Nachbarn Ihre Privathaftpflicht binnen einer Woche melden.

Checkliste

  • Putzhilfe angemeldet, über Minijob-Zentrale oder Firma
  • Bei Selbstständigen Nachweis einer Betriebshaftpflicht
  • Empfindliche Flächen und Geräte vorher erklärt
  • Wertvolle Einzelstücke weggeräumt
  • Hausrat mit Leitungswasser und Glas geprüft

Häufige Fehler

  • Schäden der Putzhilfe bei der eigenen Haftpflicht melden
  • Die Putzhilfe schwarz beschäftigen und so den Unfallschutz verlieren
  • Vom Lohn der Minijobberin einfach den Schaden abziehen
  • Bei einer Firma nicht schriftlich melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine Haftpflicht, wenn die Putzhilfe meine Vase zerbricht?

Nein.

Ihre Haftpflicht zahlt keine Schäden an Ihren eigenen Sachen,

auch wenn eine mitversicherte Hausangestellte sie verursacht.

Haftet meine Minijobberin für jeden Schaden?

Nein.

Nach der Rechtsprechung haftet sie bei leichtester Fahrlässigkeit nicht und bei normaler

Fahrlässigkeit nur anteilig.

Zahlt die Haftpflicht der Putzhilfe?

Ihre private Haftpflicht deckt die Arbeit meist nicht.

Eine Betriebshaftpflicht zahlt, wenn sie eine hat.

Was gilt, wenn die Putzhilfe von einer Firma kommt?

Dann haftet die Firma für das Verschulden ihrer Kraft wie für eigenes,

meist über ihre Betriebshaftpflicht.

Wer zahlt, wenn sich die Putzhilfe bei mir verletzt?

Bei Anmeldung über die Minijob-Zentrale die gesetzliche Unfallversicherung.

Quellen

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