Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Wer zahlt, wenn meine Putzhilfe etwas kaputt macht? Oft Sie selbst. Ihre eigene Haftpflicht ersetzt keine Schäden an Ihren Sachen, die Hausrat nur bei Gefahren wie Leitungswasser. Kommt die Hilfe über eine Reinigungsfirma, haftet die Firma. Bei einem Minijob haftet die Putzhilfe bei leichter Fahrlässigkeit kaum. Ein Minijob kostet Sie 14,62 Prozent Abgaben auf den Lohn.
Was ein angemeldeter Minijob im Haushalt kostet und was eine Privathaftpflicht kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Abgaben für einen Minijob im Privathaushalt | 14,62 Prozent des Monatsverdienstes |
| Steuerermäßigung für den Haushalts-Minijob | 20 Prozent der Kosten, höchstens 510 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für eine Person, mindestens 10 Millionen Euro Deckung | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für Familie oder Paar | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
Abgaben und Steuervorteil nach Angaben der Minijob-Zentrale,
Beitragsspannen aus veröffentlichten Marktübersichten, Stand 2026.
Rechenbeispiel
Die Putzhilfe arbeitet im Minijob über den Haushaltsscheck. Sie nimmt aus Versehen einen Scheuerschwamm, das Kochfeld für 600 Euro ist zerkratzt.
| Ihre Privathaftpflicht | zahlt nicht, eigener Schaden |
| Hausratversicherung | zahlt nicht, keine versicherte Gefahr |
| Haftung der Putzhilfe | leichte Fahrlässigkeit, höchstens ein Anteil |
| Reinigungsfirma statt Minijob | hätte für das Versehen voll gehaftet |
Den größten Teil tragen Sie selbst. Wäre die Hilfe über eine Firma gekommen, könnten Sie den Schaden bei der Firma geltend machen.
Die Privathaftpflicht ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen. Zerbricht die Putzhilfe Ihre Vase, ist das Ihr eigener Schaden. Nach den Musterbedingungen sind im Haushalt beschäftigte Personen zwar mitversichert, aber nur gegenüber Dritten, und Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen sind ausgeschlossen.
Ihre Hausratversicherung zahlt nur bei den versicherten Gefahren. Verursacht die Putzhilfe einen Brand oder einen Leitungswasserschaden, kann sie greifen. Einfaches Herunterfallen und Zerbrechen gehört nicht dazu.
Kommt die Putzhilfe von einer Reinigungsfirma, haftet die Firma nach § 278 BGB für das Verschulden ihrer Kräfte wie für eigenes. Sie wenden sich an die Firma, deren Betriebshaftpflicht meist einspringt.
Ist die Putzhilfe bei Ihnen angestellt, etwa als Minijob, gilt das Arbeitsrecht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haftet sie bei leichtester Fahrlässigkeit gar nicht, bei normaler Fahrlässigkeit anteilig und bei grober Fahrlässigkeit in der Regel voll.
| Art der Putzhilfe | Wer haftet Ihnen | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Reinigungsfirma | die Firma | Betriebshaftpflicht der Firma |
| Minijob über Haushaltsscheck | die Putzhilfe, stark eingeschränkt | oft Sie selbst |
| Selbstständige Putzhilfe mit Rechnung | die Putzhilfe bei Verschulden | ihre Betriebshaftpflicht, falls vorhanden |
| Unangemeldete Hilfe | die Putzhilfe bei Verschulden | meist niemand |
Eine selbstständige Putzhilfe haftet Ihnen nach § 280 BGB, wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzt. Ihre private Haftpflicht deckt nach den Musterbedingungen keine Gefahren aus Beruf oder Betrieb. Manche Tarife schließen kleine Nebentätigkeiten ein, das hängt vom Bedingungswerk ab.
Fragen Sie vor dem ersten Termin, ob die Putzhilfe eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht hat, und lassen Sie sich die Police zeigen. Ohne Versicherung können Sie Ihren Anspruch nur aus ihrem eigenen Geld durchsetzen.
Lässt Ihre Putzhilfe Wasser laufen und es tropft beim Nachbarn durch die Decke, deckt Ihre Privathaftpflicht nach den Musterbedingungen auch die im Haushalt beschäftigte Person gegenüber Dritten.
Stürzt die Putzhilfe auf der nassen Treppe, ist sie bei Anmeldung über die Minijob-Zentrale gesetzlich unfallversichert. Sie müssen dann nach Angaben der Minijob-Zentrale nicht für die Kosten aufkommen. Bei Schwarzarbeit fehlt dieser Schutz.
Fragen und Antworten
Nein.
Ihre Haftpflicht zahlt keine Schäden an Ihren eigenen Sachen,
auch wenn eine mitversicherte Hausangestellte sie verursacht.
Nein.
Nach der Rechtsprechung haftet sie bei leichtester Fahrlässigkeit nicht und bei normaler
Fahrlässigkeit nur anteilig.
Ihre private Haftpflicht deckt die Arbeit meist nicht.
Eine Betriebshaftpflicht zahlt, wenn sie eine hat.
Dann haftet die Firma für das Verschulden ihrer Kraft wie für eigenes,
meist über ihre Betriebshaftpflicht.
Bei Anmeldung über die Minijob-Zentrale die gesetzliche Unfallversicherung.
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Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Bin ich bei einer Nebentätigkeit über die Privathaftpflicht versichert?
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Zahlt die Haftpflicht bei Gefälligkeitsschäden?
Ja, wenn Ihr Tarif Gefälligkeitsschäden ausdrücklich einschließt. Dann zahlt die Privathaftpf …
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Die private Haftpflicht zahlt nicht bei Vorsatz, bei Schäden an eigenen Sachen, bei Schäden d …
Lohnt sich eine Kombination aus Hausrat und Haftpflicht?
Meist bringt die Kombination wenig Geld: Üblich sind rund 5 Prozent Nachlass, bei einem Singl …
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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