Zahlt die Kasko, wenn der Akku vom E-Auto kaputtgeht?
Wenn der Akku vom E-Auto durch einen Unfall, Brand, Kurzschluss oder Tierbiss kaputtgeht, zah …
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Kurz gesagt
Für Risse durch Hitze und Trockenheit zahlt die Gebäudeversicherung in der Regel nicht. Die Musterbedingungen schließen Trockenheit und Austrocknung bei den Naturgefahren ausdrücklich aus, auch der Elementarbaustein für im Schnitt rund 92 Euro im Jahr hilft nicht. Versichert bleiben Folgen von Brand, Blitz, Sturm und Hagel, ein gebrochenes Wasserrohr im Haus je nach Ursache.
Einen Tarif gegen Trockenrisse gibt es in der Regel nicht. Die Beträge zeigen, was der heute passende Schutz für ein Wohngebäude im Schnitt kostet, aus einer veröffentlichten Marktauswertung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wohngebäude, Grundbeitrag ohne Elementarschutz | im Schnitt rund 241 Euro im Jahr |
| Aufpreis Elementarbaustein in Gefährdungsklasse 1 | im Schnitt rund 92 Euro im Jahr |
| Aufpreis Elementarbaustein in Gefährdungsklasse 2 | im Schnitt knapp 200 Euro im Jahr |
| Gutachten eines Bausachverständigen zur Rissursache | etwa 800 bis 3.000 Euro |
Stand Oktober 2026.
Grundbeitrag und Elementaraufpreis stammen aus der genannten Marktauswertung.
Die Gutachterkosten und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Lage, Bauart und Wert ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Im Herbst zeigen sich schräge Risse über zwei Fenstern, eine Terrassentür klemmt. Im Hauswirtschaftsraum tritt Wasser aus einer gebrochenen Leitung aus.
| Gutachten zu Rissen und Baugrund | etwa 2.000 Euro, nicht versichert |
| Fundament stabilisieren und Risse sanieren | etwa 25.000 Euro, nicht versichert |
| Rohrbruch im Haus reparieren und trocknen | etwa 4.000 Euro, hier als versicherter Bruchschaden angenommen |
| Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung | 500 Euro |
Erkennt die Gebäudeversicherung den Rohrbruch an, zahlt sie abzüglich Selbstbeteiligung rund 3.500 Euro. Gutachten und Sanierung der Trockenrisse, zusammen rund 27.000 Euro, tragen Sie selbst, es sei denn, ein Baumangel innerhalb der fünfjährigen Frist liegt vor.
Ton- und Lehmböden ziehen sich zusammen, wenn sie in langen, heißen Sommern austrocknen. Steht ein Haus darauf, sackt es an einer Ecke oder Seite nach. In Wänden, Bodenplatte und Anschlüssen entstehen Risse, oft schräg über Fenster und Türen.
Verstärkt wird das durch große Bäume nahe am Haus, deren Wurzeln dem Boden zusätzlich Wasser entziehen. Auch reine Temperaturspannungen können an Putz und Fassade feine Risse auslösen. Keine dieser Ursachen ist eine versicherte Gefahr der Gebäudeversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur für benannte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und mit dem Elementarbaustein weitere Naturgefahren. In den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, Fassung VGB 2022 mit Stand Juni 2026, sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung bei den Naturgefahren ausdrücklich ausgeschlossen.
Auch die Erdsenkung hilft bei Trockenrissen nicht. Sie ist dort als naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen festgelegt. Schrumpfender Tonboden bildet keinen solchen Hohlraum.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat das 2011 bestätigt (Aktenzeichen 10 U 1319/10): Ein Haus auf schrumpfempfindlichem Ton, dessen Boden durch Bewuchs und Bäume ausgetrocknet war, hatte keinen versicherten Erdfall. Der Kläger nahm seine Berufung zurück.
Versichert bleiben die Folgen der klassischen Gefahren, auch wenn ein heißer Sommer der Auslöser war. Gerät durch die Hitze etwas in Brand, zahlt die Feuerversicherung. Schlägt bei einem Hitzegewitter der Blitz ein, sind Brand und Überspannung durch Blitz gedeckt.
Reißt ein Gewittersturm Ziegel vom Dach, zahlt die Sturmversicherung ab Windstärke 8, also ab 62 Kilometern pro Stunde. Hagel ist ebenso gedeckt.
Bricht durch die Bewegung des Hauses ein Wasserrohr im Gebäude, kann das nach den Musterbedingungen ein versicherter Bruchschaden sein. Sie schließen bei Leitungswasser aber Schäden durch Erdsenkung aus (A 4.5.5), ob der Versicherer zahlt, hängt deshalb von der Ursache ab. Rohre unterhalb der Bodenplatte sind aber nur versichert, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Die Risse in Wand und Bodenplatte selbst bleiben ungedeckt.
| Schaden nach einem heißen, trockenen Sommer | Gebäudeversicherung |
|---|---|
| Setzrisse in Wand und Bodenplatte durch ausgetrockneten Tonboden | nein |
| Feine Putzrisse durch Temperaturspannung | nein |
| Dachstuhl brennt nach Blitzeinschlag im Hitzegewitter | ja, Feuerversicherung |
| Sturmböe deckt Teile des Dachs ab | ja, ab Windstärke 8 |
| Hagel zerschlägt Dachfenster und Rollläden | ja, Hagelversicherung |
| Wasserrohr im Haus bricht, Wasser läuft aus | je nach Ursache als Bruchschaden, Ausschluss für Erdsenkung, Rohre unter der Bodenplatte nur wenn vereinbart |
Ist das Haus neu und wurde das Fundament nicht für den vorhandenen Boden geplant oder gebaut, kann ein Baumangel vorliegen. Dann richten sich Ihre Ansprüche gegen Bauunternehmen oder Planer, nicht gegen die Versicherung.
Für ein Bauwerk verjähren diese Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch fünf Jahre nach der Abnahme. Wer nach einem trockenen Sommer Risse an einem jungen Haus entdeckt, sollte deshalb schnell ein Gutachten zur Ursache einholen und die Frist im Blick behalten.
Ob ein Riss von Trockenheit, einem Rohrbruch, einer Baustelle nebenan oder einem Baumangel kommt, sieht man ihm meist nicht an. Erst ein Bausachverständiger oder Baugrundgutachter kann die Ursache belegen. Davon hängt ab, wer zahlt: Versicherung, Baufirma, Nachbar oder Sie selbst.
Haarrisse im Putz, die sich nicht verändern, brauchen meist kein Gutachten. Wandern Risse, werden sie breiter oder klemmen Türen und Fenster, sollten Sie die Ursache klären lassen, bevor Sie sanieren.
Steht Ihr Haus auf Sand, Kies oder Fels, ist das Risiko von Trockenrissen gering. Auch ein tief gegründetes Haus mit Keller ist weniger anfällig als ein flach gegründeter Bau auf Tonboden.
Die Musterbedingungen sehen keinen Schutz gegen Trockenheit vor; weicht ein Tarif davon ab, muss das ausdrücklich im Vertrag stehen. Wichtiger sind Vorbeugung, ein vollständiger Grundschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und der Elementarbaustein für Starkregen und Überschwemmung.
Fragen und Antworten
Nein.
Hitze ist keine Elementargefahr,
und Trockenheit ist bei den Naturgefahren in den Musterbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Ja, ein Brand ist über die Feuerversicherung gedeckt,
gleich ob ein heißer Sommer mit ausgelöst hat.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit regelt Ihr Vertrag.
Die Musterbedingungen sehen das nicht vor.
Weicht ein Tarif davon ab, muss der Schutz bei Trockenheit ausdrücklich im Vertrag stehen.
Fragen Sie danach, bevor Sie sich darauf verlassen.
Der Bauherr oder die Baufirma, meist über deren Haftpflichtversicherung.
Ein Gutachten muss belegen, dass die Baustelle die Ursache ist.
Nur wenn Rohre unterhalb der Bodenplatte in Ihrem Vertrag ausdrücklich mitversichert sind.
Nach den Musterbedingungen sind sie sonst ausgeschlossen.
Ja, wenn der Versicherer danach fragt.
Dokumentieren Sie vorhandene Risse mit Fotos, damit später klar ist, was neu hinzugekommen ist.
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