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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Zahlt die Gebäudeversicherung Risse durch Hitze und Trockenheit?

Kurz gesagt

Für Risse durch Hitze und Trockenheit zahlt die Gebäudeversicherung in der Regel nicht. Die Musterbedingungen schließen Trockenheit und Austrocknung bei den Naturgefahren ausdrücklich aus, auch der Elementarbaustein für im Schnitt rund 92 Euro im Jahr hilft nicht. Versichert bleiben Folgen von Brand, Blitz, Sturm und Hagel, ein gebrochenes Wasserrohr im Haus je nach Ursache.

Zahlt die Gebäudeversicherung Risse durch Hitze und Trockenheit?

Was es kostet

Einen Tarif gegen Trockenrisse gibt es in der Regel nicht. Die Beträge zeigen, was der heute passende Schutz für ein Wohngebäude im Schnitt kostet, aus einer veröffentlichten Marktauswertung.

BeispielRichtwert
Wohngebäude, Grundbeitrag ohne Elementarschutzim Schnitt rund 241 Euro im Jahr
Aufpreis Elementarbaustein in Gefährdungsklasse 1im Schnitt rund 92 Euro im Jahr
Aufpreis Elementarbaustein in Gefährdungsklasse 2im Schnitt knapp 200 Euro im Jahr
Gutachten eines Bausachverständigen zur Rissursacheetwa 800 bis 3.000 Euro

Stand Oktober 2026.

Grundbeitrag und Elementaraufpreis stammen aus der genannten Marktauswertung.

Die Gutachterkosten und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Lage, Bauart und Wert ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus auf Tonboden nach einem trockenen Sommer

Im Herbst zeigen sich schräge Risse über zwei Fenstern, eine Terrassentür klemmt. Im Hauswirtschaftsraum tritt Wasser aus einer gebrochenen Leitung aus.

Gutachten zu Rissen und Baugrundetwa 2.000 Euro, nicht versichert
Fundament stabilisieren und Risse sanierenetwa 25.000 Euro, nicht versichert
Rohrbruch im Haus reparieren und trocknenetwa 4.000 Euro, hier als versicherter Bruchschaden angenommen
Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung500 Euro

Erkennt die Gebäudeversicherung den Rohrbruch an, zahlt sie abzüglich Selbstbeteiligung rund 3.500 Euro. Gutachten und Sanierung der Trockenrisse, zusammen rund 27.000 Euro, tragen Sie selbst, es sei denn, ein Baumangel innerhalb der fünfjährigen Frist liegt vor.

Warum Hitze und Trockenheit Risse verursachen

Ton- und Lehmböden ziehen sich zusammen, wenn sie in langen, heißen Sommern austrocknen. Steht ein Haus darauf, sackt es an einer Ecke oder Seite nach. In Wänden, Bodenplatte und Anschlüssen entstehen Risse, oft schräg über Fenster und Türen.

Verstärkt wird das durch große Bäume nahe am Haus, deren Wurzeln dem Boden zusätzlich Wasser entziehen. Auch reine Temperaturspannungen können an Putz und Fassade feine Risse auslösen. Keine dieser Ursachen ist eine versicherte Gefahr der Gebäudeversicherung.

Was die Bedingungen zu Trockenheit sagen

Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur für benannte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und mit dem Elementarbaustein weitere Naturgefahren. In den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, Fassung VGB 2022 mit Stand Juni 2026, sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung bei den Naturgefahren ausdrücklich ausgeschlossen.

Auch die Erdsenkung hilft bei Trockenrissen nicht. Sie ist dort als naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen festgelegt. Schrumpfender Tonboden bildet keinen solchen Hohlraum.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat das 2011 bestätigt (Aktenzeichen 10 U 1319/10): Ein Haus auf schrumpfempfindlichem Ton, dessen Boden durch Bewuchs und Bäume ausgetrocknet war, hatte keinen versicherten Erdfall. Der Kläger nahm seine Berufung zurück.

Was bei Hitze und Trockenheit trotzdem versichert ist

Versichert bleiben die Folgen der klassischen Gefahren, auch wenn ein heißer Sommer der Auslöser war. Gerät durch die Hitze etwas in Brand, zahlt die Feuerversicherung. Schlägt bei einem Hitzegewitter der Blitz ein, sind Brand und Überspannung durch Blitz gedeckt.

Reißt ein Gewittersturm Ziegel vom Dach, zahlt die Sturmversicherung ab Windstärke 8, also ab 62 Kilometern pro Stunde. Hagel ist ebenso gedeckt.

Bricht durch die Bewegung des Hauses ein Wasserrohr im Gebäude, kann das nach den Musterbedingungen ein versicherter Bruchschaden sein. Sie schließen bei Leitungswasser aber Schäden durch Erdsenkung aus (A 4.5.5), ob der Versicherer zahlt, hängt deshalb von der Ursache ab. Rohre unterhalb der Bodenplatte sind aber nur versichert, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Die Risse in Wand und Bodenplatte selbst bleiben ungedeckt.

Schaden nach einem heißen, trockenen SommerGebäudeversicherung
Setzrisse in Wand und Bodenplatte durch ausgetrockneten Tonbodennein
Feine Putzrisse durch Temperaturspannungnein
Dachstuhl brennt nach Blitzeinschlag im Hitzegewitterja, Feuerversicherung
Sturmböe deckt Teile des Dachs abja, ab Windstärke 8
Hagel zerschlägt Dachfenster und Rolllädenja, Hagelversicherung
Wasserrohr im Haus bricht, Wasser läuft ausje nach Ursache als Bruchschaden, Ausschluss für Erdsenkung, Rohre unter der Bodenplatte nur wenn vereinbart

Wer bei einem neuen Haus haftet

Ist das Haus neu und wurde das Fundament nicht für den vorhandenen Boden geplant oder gebaut, kann ein Baumangel vorliegen. Dann richten sich Ihre Ansprüche gegen Bauunternehmen oder Planer, nicht gegen die Versicherung.

Für ein Bauwerk verjähren diese Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch fünf Jahre nach der Abnahme. Wer nach einem trockenen Sommer Risse an einem jungen Haus entdeckt, sollte deshalb schnell ein Gutachten zur Ursache einholen und die Frist im Blick behalten.

Wann ein Gutachten Klarheit bringt

Ob ein Riss von Trockenheit, einem Rohrbruch, einer Baustelle nebenan oder einem Baumangel kommt, sieht man ihm meist nicht an. Erst ein Bausachverständiger oder Baugrundgutachter kann die Ursache belegen. Davon hängt ab, wer zahlt: Versicherung, Baufirma, Nachbar oder Sie selbst.

Haarrisse im Putz, die sich nicht verändern, brauchen meist kein Gutachten. Wandern Risse, werden sie breiter oder klemmen Türen und Fenster, sollten Sie die Ursache klären lassen, bevor Sie sanieren.

Wann Sie keinen Zusatzschutz gegen Trockenheit suchen müssen

Steht Ihr Haus auf Sand, Kies oder Fels, ist das Risiko von Trockenrissen gering. Auch ein tief gegründetes Haus mit Keller ist weniger anfällig als ein flach gegründeter Bau auf Tonboden.

Die Musterbedingungen sehen keinen Schutz gegen Trockenheit vor; weicht ein Tarif davon ab, muss das ausdrücklich im Vertrag stehen. Wichtiger sind Vorbeugung, ein vollständiger Grundschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und der Elementarbaustein für Starkregen und Überschwemmung.

Schritt für Schritt

  1. Risse mit Datum fotografieren und ihre Breite mit einem Rissmaß oder Lineal festhalten.
  2. Gipsmarken oder Messmarken setzen lassen, um zu sehen, ob die Risse wandern.
  3. Wasseraustritt, feuchte Stellen oder steigenden Wasserverbrauch sofort der Versicherung melden.
  4. Ursache durch einen Bausachverständigen oder Baugrundgutachter klären lassen.
  5. Bei einem Haus unter fünf Jahren seit der Abnahme Bauunternehmen und Planer schriftlich über den Mangel informieren.
  6. Erst nach geklärter Ursache sanieren und alle Belege aufheben.

Checkliste

  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel im Vertrag vollständig versichert
  • Rohre unterhalb der Bodenplatte ausdrücklich mitversichert
  • Vorhandene Risse vor Vertragsbeginn dokumentiert
  • Abnahmedatum des Hauses und Frist für Mängelansprüche notiert
  • Regenwasser vom Fundament weggeleitet
  • Keine großen, stark zehrenden Bäume direkt am Haus

Häufige Fehler

  • Trockenrisse als Elementarschaden melden und auf Zahlung hoffen
  • Risse überputzen, bevor ihre Ursache geklärt ist
  • Bei einem Neubau die fünfjährige Frist gegen das Bauunternehmen verstreichen lassen
  • Einen stillen Rohrbruch übersehen, weil man alle Risse für Trockenschäden hält
  • Nach einer Sanierung den Boden am Haus weiter austrocknen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind Risse durch Hitze ein Elementarschaden?

Nein.

Hitze ist keine Elementargefahr,

und Trockenheit ist bei den Naturgefahren in den Musterbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Zahlt die Versicherung, wenn Hitze einen Brand auslöst?

Ja, ein Brand ist über die Feuerversicherung gedeckt,

gleich ob ein heißer Sommer mit ausgelöst hat.

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit regelt Ihr Vertrag.

Gibt es eine Versicherung gegen Setzrisse?

Die Musterbedingungen sehen das nicht vor.

Weicht ein Tarif davon ab, muss der Schutz bei Trockenheit ausdrücklich im Vertrag stehen.

Fragen Sie danach, bevor Sie sich darauf verlassen.

Wer zahlt Risse durch die Baustelle nebenan?

Der Bauherr oder die Baufirma, meist über deren Haftpflichtversicherung.

Ein Gutachten muss belegen, dass die Baustelle die Ursache ist.

Zahlt die Versicherung, wenn ein Rohr unter der Bodenplatte bricht?

Nur wenn Rohre unterhalb der Bodenplatte in Ihrem Vertrag ausdrücklich mitversichert sind.

Nach den Musterbedingungen sind sie sonst ausgeschlossen.

Muss ich vorhandene Risse beim Abschluss angeben?

Ja, wenn der Versicherer danach fragt.

Dokumentieren Sie vorhandene Risse mit Fotos, damit später klar ist, was neu hinzugekommen ist.

Quellen

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