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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn mir etwas gestohlen wird?

Kurz gesagt

Nein. Wird mir etwas gestohlen, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, denn sie ersetzt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Gestohlene eigene Sachen zahlt die Hausratversicherung, und zwar bei Einbruch, Raub und, wenn vereinbart, Fahrraddiebstahl. Einfacher Taschendiebstahl ist nach den Musterbedingungen nicht versichert. Hausrat kostet für 75 Quadratmeter etwa 90 bis 120 Euro im Jahr.

Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn mir etwas gestohlen wird?

Was es kostet

Was die Versicherungen kosten, die bei Diebstahl oder bei Schäden an Dritten zahlen.

BeispielRichtwert
Hausratversicherung, 75 Quadratmeter, mittlere Tarifzoneetwa 90 bis 120 Euro im Jahr
Hausrat mit Fahrraddiebstahl und Elementarschadenrund 150 Euro im Jahr
Privathaftpflicht für eine Person, mindestens 10 Millionen Euro Deckungetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht für Familie oder Paaretwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Richtwerte aus veröffentlichten Marktübersichten, Stand 2026.

Der Hausratbeitrag hängt stark vom Wohnort ab.

Rechenbeispiel

Kellereinbruch und gestohlene Leihkamera

Aus dem verschlossenen Keller werden zwei Fahrräder gestohlen. Am selben Wochenende verschwindet die geliehene Kamera eines Freundes aus einem Café, weil sie unbeaufsichtigt auf dem Stuhl lag.

Fahrräder aus dem aufgebrochenen KellerHausratversicherung, Einbruchdiebstahl
Kamera ohne Gewalt weggenommenkeine Hausratleistung, einfacher Diebstahl
Anspruch des Freundesbesteht, weil die Kamera unbeaufsichtigt lag
Privathaftpflicht für die Kameranur, wenn Ihr Tarif geliehene Sachen einschließt

Die Fahrräder ersetzt die Hausrat. Für die Kamera hilft nur ein Haftpflichttarif mit geliehenen Sachen, sonst zahlen Sie selbst.

Warum die Haftpflicht bei Diebstahl nicht zahlt

Die Privathaftpflicht deckt nach den Musterbedingungen die gesetzliche Haftpflicht: Sie stellt Sie frei, wenn ein anderer von Ihnen Schadensersatz verlangen kann. Wird Ihnen selbst etwas gestohlen, gibt es niemanden, dem Sie haften. Der Dieb haftet Ihnen zwar, ist aber meist unbekannt.

Für den Diebstahl Ihrer eigenen Sachen sind deshalb andere Versicherungen zuständig: die Hausratversicherung für Möbel, Technik, Schmuck und Fahrrad, die Teilkasko für das Auto.

Welche Versicherung bei welchem Diebstahl zahlt

Wichtig ist, wie die Sache gestohlen wurde. Die Hausratversicherung zahlt nicht jeden Diebstahl, sondern nur die Fälle, die das Bedingungswerk nennt.

Was passiert istZuständigBedingung
Einbruch in Wohnung oder KellerHausratversicherungTäter ist eingebrochen oder hat falsche Schlüssel benutzt
Handtasche mit Gewalt entrissenHausratversicherungRaub, Gewalt gegen Sie
Geldbörse unbemerkt aus der Jackemeist niemandeinfacher Diebstahl ist in den Musterbedingungen nicht versichert
Fahrrad vor dem HausHausratversicherungFahrradbaustein vereinbart, Rad abgeschlossen
Laptop aus aufgebrochenem AutoHausratversicherungDiebstahl aus Kraftfahrzeugen vereinbart
Das Auto selbstTeilkaskoDiebstahl des Fahrzeugs

Wenn eine geliehene Sache gestohlen wird

Wird die geliehene Kamera eines Freundes bei Ihnen gestohlen, fragt der Freund Sie nach Ersatz. Sie haften ihm nur, wenn Sie fahrlässig waren, etwa weil die Kamera offen im Auto lag. Ohne Verschulden trägt der Eigentümer den Verlust.

Selbst wenn Sie haften, zahlt die Privathaftpflicht nach den Musterbedingungen keine geliehenen Sachen. Viele Tarife schließen sie heute ein, oft mit einer Teilsumme. Auch gestohlene fremde Schlüssel sind nur über einen eigenen Baustein für Schlüsselverlust versichert.

Wann Sie nach einem Diebstahl selbst zahlen

Ohne Hausratversicherung tragen Sie jeden Diebstahl Ihrer Sachen selbst, auch nach einem Einbruch. Das gilt ebenso für Taschendiebstahl im Gedränge, den auch eine gute Hausrat meist nicht ersetzt.

Eine Hausratversicherung brauchen Sie nicht, wenn Ihre Sachen wenig wert sind und Sie einen Totalverlust selbst ersetzen könnten. Für teure Fahrräder oder Technik lohnt sie sich dagegen fast immer.

Schritt für Schritt

  1. Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und das Aktenzeichen notieren.
  2. Eine Liste der gestohlenen Sachen mit Kaufbelegen erstellen.
  3. Den Diebstahl unverzüglich der Hausratversicherung melden.
  4. Bei geliehenen Sachen oder Schlüsseln zusätzlich die Haftpflicht informieren.
  5. Gestohlene Karten sperren und Schlösser bei Schlüsselverlust prüfen lassen.

Checkliste

  • Hausratversicherung mit Einbruchdiebstahl und Raub vorhanden
  • Fahrradbaustein, wenn das Rad draußen steht
  • Diebstahl aus dem Auto vereinbart, wenn Sie dort Sachen lassen
  • Haftpflichttarif mit geliehenen Sachen und Schlüsselverlust
  • Kaufbelege und Fotos wertvoller Sachen aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Den Diebstahl bei der Haftpflicht statt bei der Hausrat melden
  • Glauben, jeder Diebstahl sei in der Hausrat versichert
  • Die Polizeianzeige erst Tage später erstatten
  • Geliehene Wertsachen unbeaufsichtigt lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht, wenn mir das Handy aus der Tasche gestohlen wird?

Nein.

Die Haftpflicht zahlt keine eigenen Verluste.

Auch die Hausrat zahlt einfachen Taschendiebstahl nach den Musterbedingungen nicht.

Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch?

Ja, Einbruchdiebstahl ist ein Kernbaustein der Hausratversicherung,

auch aus Keller und Nebenräumen auf dem Grundstück.

Was gilt bei Raub auf der Straße?

Wendet der Täter Gewalt an oder droht er damit, ist das Raub.

Die Hausrat zahlt dann über die Außenversicherung weltweit,

mit den im Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen.

Muss ich zahlen, wenn eine geliehene Sache bei mir gestohlen wird?

Nur, wenn Sie fahrlässig waren.

Dann hilft die Haftpflicht, falls Ihr Tarif geliehene Sachen einschließt.

Wer zahlt, wenn mein Auto gestohlen wird?

Die Teilkasko.

Die Kfz-Haftpflicht allein ersetzt kein gestohlenes Auto.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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