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Rückführung, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Schaden
Rückführung heißt, ein Boot von dort nach Hause zu holen, wo es nach einem Schaden liegen geblieben ist. Die Frage stellt sich, sobald die Werft vor Ort nicht schnell genug reparieren kann: Kranen, Trailer, Papiere und manchmal ein Skipper, der heimfährt. Geregelt wird das selten in der Kaskodeckung selbst, meist in einer Assistance, und die Kostenübernahme hängt fast immer an zwei Bedingungen: einer Frist, in der das Boot nicht fahrbereit wird, und Reparaturkosten unter dem Preis eines gleichwertigen gebrauchten Bootes. Beispiel: Das Getriebe gibt in Kroatien auf, das Ersatzteil braucht sechs Wochen, das Boot kommt auf dem Trailer zurück.
Bei uns: Nur im Premium, über die Assistance-Zusatzbedingungen: Wir organisieren den Transport an den Heimathafen oder ständigen Liegeplatz und tragen die Kosten bis 5.000 Euro je Ereignis, wenn das Boot am Schadenort nicht binnen 3 Wochen fahrbereit wird und die Reparatur nicht teurer ist als ein gleichwertiges gebrauchtes Boot (A-3.3.9). Basis und Basis PLUS kennen keine Rückführung.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.