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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebliche Krankenversicherung

Ab wie vielen Mitarbeitern gibt es eine betriebliche Krankenversicherung?

Kurz gesagt

Eine betriebliche Krankenversicherung gibt es bei den meisten Krankenversicherern ab 5 bis 10 Mitarbeitern, einzelne Tarife starten schon ab 3. Für Krankenhaus- oder Krankentagegeldbausteine verlangen manche 20 oder mehr. Wie vielen Mitarbeitern Sie den Schutz geben, legen Sie über eine sachlich abgegrenzte Gruppe fest.

Ab wie vielen Mitarbeitern gibt es eine betriebliche Krankenversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Mindestgrößen und Beiträge, Stand 2026. Die Grenzen ändern sich mit neuen Tarifen.

BeispielRichtwert
Kleinste Gruppengröße im Marktab 3 Mitarbeitern
Häufigste Untergrenze für Budgettarife5 Mitarbeiter
Einzelne Budgettarifeerst ab 10 versicherten Mitarbeitern
Krankentagegeld und reine Krankenhaustarifeteils ab 20 oder 50 Mitarbeitern
Beitrag Budget 300 Euro, ab Mindestgrößeab etwa 10 Euro pro Mitarbeiter und Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbedingungen und Vergleichsseiten.

Die genaue Mindestgröße hängt vom Tarif ab und steht erst im Angebot fest.

Rechenbeispiel

Malerbetrieb mit 7 Beschäftigten

Der Inhaber will allen Festangestellten nach der Probezeit eine bKV geben. Zwei Mitarbeiter sind noch in der Probezeit.

Beschäftigte insgesamt7
Davon nach der Probezeit5
Mindestgröße des Budgettarifs5 Mitarbeiter
Beitrag bei 600 Euro Budgetetwa 19 bis 26 Euro pro Kopf und Monat

Mit 5 Versicherten ist die Mindestgröße erreicht. Ein Tarif ab 10 Mitarbeitern käme nicht in Frage; die beiden neuen Mitarbeiter rücken nach der Probezeit nach.

Warum es eine Mindestgröße gibt

Die betriebliche Krankenversicherung verzichtet meist auf Gesundheitsfragen und Wartezeiten. Das geht nur, weil der Krankenversicherer eine Gruppe versichert, in der Gesunde und Kranke gemischt sind. Je kleiner die Gruppe, desto größer das Risiko, dass vor allem Mitarbeiter mit anstehender Behandlung mitmachen.

Deshalb setzen die Tarife Untergrenzen. Budgettarife starten niedriger, weil das Budget die Leistung pro Kopf begrenzt. Bausteine mit hohen Einzelkosten wie Krankenhaus oder Krankentagegeld verlangen größere Gruppen.

TarifartÜbliche Mindestgröße
Budgettarif, arbeitgeberfinanziert3 bis 10 Mitarbeiter
Zahn- und Vorsorgebausteine5 bis 10 Mitarbeiter
Krankenhausbausteineoft 10 bis 20 Mitarbeiter
Krankentagegeldteils 20 bis 50 Mitarbeiter

Wer mitzählt und wer mitmachen muss

Gezählt werden die Mitarbeiter, die tatsächlich versichert werden, nicht die Größe des ganzen Betriebs. Ein Betrieb mit 12 Beschäftigten, der nur 4 Meister versichern will, kommt bei einem Tarif ab 5 nicht hinein.

Bei arbeitgeberfinanzierten Verträgen verlangen viele Tarife, dass alle Mitarbeiter einer festgelegten Gruppe versichert werden, etwa alle Festangestellten nach der Probezeit. Zahlen Mitarbeiter selbst mit, gilt oft eine Quote von 75 bis 90 Prozent der Gruppe.

Die Gruppe sauber abgrenzen

Wie vielen Mitarbeitern Sie die betriebliche Krankenversicherung geben, dürfen Sie selbst festlegen, aber nach sachlichen Merkmalen: alle Beschäftigten, eine Abteilung, Führungskräfte oder alle mit einer bestimmten Betriebszugehörigkeit. Einzelne Lieblingsmitarbeiter herauszugreifen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Merkmale wie Alter oder Geschlecht scheiden aus. Minijobber und Auszubildende können einbezogen werden, wenn sie zur festgelegten Gruppe gehören; manche Tarife schließen Praktikanten und Aushilfen aus.

Was Betriebe mit einem oder zwei Mitarbeitern tun können

Unter drei Mitarbeitern gibt es kaum Gruppenverträge der betrieblichen Krankenversicherung. Möglich ist, dass der Betrieb für einen Mitarbeiter eine normale Zusatzversicherung als Versicherungsnehmer abschließt und den Beitrag zahlt. Dann gelten aber Gesundheitsfragen und Wartezeiten wie bei jedem Einzelvertrag.

Ein Zuschuss auf einen Vertrag, den der Mitarbeiter selbst abschließt, ist einfacher, aber Barlohn und voll steuerpflichtig. Wer wächst, plant die bKV am besten für den Moment, in dem die Mindestgröße erreicht ist.

Schritt für Schritt

  1. Festlegen, welche Gruppe versichert werden soll, und die Köpfe zählen.
  2. Nur Tarife ansehen, deren Mindestgröße zu dieser Zahl passt.
  3. Klären, ob alle der Gruppe teilnehmen müssen oder eine Quote reicht.
  4. Regeln für neue Mitarbeiter und Probezeit festhalten.
  5. Versorgungszusage schreiben und, wenn vorhanden, den Betriebsrat einbinden.

Checkliste

  • Zahl der Versicherten erreicht die Mindestgröße des Tarifs
  • Gruppe nach sachlichen Merkmalen abgegrenzt
  • Teilnahmequote bekannt und erfüllbar
  • Verzicht auf Gesundheitsfragen ab Ihrer Gruppengröße bestätigt
  • Regel für Neueintritte und Austritte im Vertrag

Häufige Fehler

  • Die Betriebsgröße statt der Zahl der Versicherten mit der Mindestgröße vergleichen
  • Einzelne Mitarbeiter ohne sachliches Merkmal auswählen
  • Übersehen, dass bei kleinen Gruppen doch Gesundheitsfragen gestellt werden
  • Bei Austritten unter die Mindestgröße rutschen, ohne die Folgen im Vertrag zu kennen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was passiert, wenn der Betrieb später unter die Mindestgröße fällt?

Das regelt der Vertrag.

Manche Tarife laufen weiter, andere dürfen gekündigt oder angepasst werden.

Fragen Sie das vor dem Abschluss.

Kann ein Einzelunternehmer sich selbst über die bKV versichern?

Nein, die bKV ist eine Leistung an Arbeitnehmer.

Inhaber ohne Arbeitsvertrag schließen eine private Zusatzversicherung ab.

Zählen Teilzeitkräfte bei der Mindestgröße voll?

Ja, versichert wird die Person, nicht die Arbeitszeit.

Jede Teilzeitkraft zählt als ein Kopf.

Müssen neue Mitarbeiter sofort aufgenommen werden?

Wenn sie zur festgelegten Gruppe gehören, ja, oft nach einer Probezeit.

Die Anmeldung läuft meist ohne Gesundheitsfragen.

Dürfen Mitarbeiter die bKV ablehnen?

Bei arbeitgeberfinanzierten Verträgen meist nicht vorgesehen.

Bei Mitfinanzierung zählt, wer nicht mitmacht, gegen die Teilnahmequote.

Quellen

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