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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebliche Krankenversicherung

Ist die betriebliche Krankenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei?

Kurz gesagt

Ja, die betriebliche Krankenversicherung ist steuer- und sozialabgabenfrei, solange alle Sachbezüge eines Monats zusammen 50 Euro je Mitarbeiter nicht übersteigen. Voraussetzung: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag ab, zahlt den Beitrag selbst an den Versicherer, und der Mitarbeiter kann statt des Schutzes kein Geld verlangen. Ab 50,01 Euro ist der ganze Betrag Arbeitslohn.

Ist die betriebliche Krankenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei?

Was es kostet

Was typische bKV-Tarife im Monat kosten und ob sie unter die 50-Euro-Grenze passen, nach veröffentlichten Tarifpreisen.

BeispielRichtwert
Budget 300 Euro im Jahretwa 10 Euro im Monat, deutlich unter der Grenze
Budget 600 Euro im Jahretwa 19 bis 26 Euro im Monat, unter der Grenze
Budget 1.200 Euro im Jahretwa 36 Euro im Monat, unter der Grenze, wenn sonst kein Sachbezug läuft
Budget 1.500 Euro im Jahrbis etwa 56 Euro im Monat, über der Grenze und damit steuerpflichtig

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifpreisen.

Der Beitrag steht erst im Angebot fest.

Die steuerlichen Aussagen stützen sich auf § 8 EStG, § 1 SvEV,

den Bundesfinanzhof und das genannte Finanzgerichtsurteil.

Rechenbeispiel

Handwerksbetrieb mit Tankgutschein und bKV

Der Betrieb gibt jedem Mitarbeiter schon einen Tankgutschein über 25 Euro im Monat und will eine bKV mit 600 Euro Budget dazunehmen.

Tankgutschein25,00 Euro im Monat
bKV, Budget 600 Euro, monatliche Zahlungetwa 19 bis 25 Euro im Monat, je nach Tarif
Summe der Sachbezügeetwa 44 bis 50 Euro
Freigrenze50,00 Euro

Beides bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der Tarif höchstens 25 Euro kostet. Ein Tarif über 25 Euro im Monat würde die Grenze sprengen; dann besser den Gutschein senken.

Warum die bKV als Sachlohn gilt

Steuerlich kommt es darauf an, was der Mitarbeiter bekommt: Geld oder Versicherungsschutz. Kann er nach dem Arbeitsvertrag nur den Schutz verlangen, ist die betriebliche Krankenversicherung Sachlohn. So hat es der Bundesfinanzhof 2018 entschieden, und das Bundesfinanzministerium hat die Abgrenzung im Schreiben vom 15. März 2022 festgehalten.

Zahlt der Betrieb dagegen einen Zuschuss auf eine Zusatzversicherung, die der Mitarbeiter selbst abgeschlossen hat, ist das Barlohn. Dann gibt es keine 50-Euro-Grenze, der Zuschuss wird voll versteuert und verbeitragt.

Auch ein Budgettarif ist Versicherungsschutz: Der Krankenversicherer erstattet Rechnungen für Brille, Zahnreinigung oder Heilpraktiker bis zum Jahresbudget, Bargeld gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Versorgungszusage nur den Versicherungsschutz verspricht und dem Mitarbeiter kein Wahlrecht auf Geld lässt.

Die 50 Euro gelten für alle Sachbezüge zusammen

Die Grenze ist kein eigener Topf für die bKV. Tankgutscheine, Guthabenkarten oder Jobticket-Anteile, die als Sachbezug laufen, zählen im selben Monat mit. Wer schon 30 Euro Gutschein gibt, hat für die betriebliche Krankenversicherung nur noch 20 Euro Luft.

Weil es eine Freigrenze ist, kippt bei Überschreitung alles: Bei 50,01 Euro wird der gesamte Monatswert steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der Cent darüber.

Monatswert aller SachbezügeFolge für die bKV
bKV 25 Euro, sonst nichtssteuer- und sozialabgabenfrei
bKV 25 Euro plus Gutschein 25 Eurogenau 50 Euro, noch frei
bKV 25 Euro plus Gutschein 30 Euro55 Euro, alles steuer- und beitragspflichtig
bKV 56 Euro alleinalles steuer- und beitragspflichtig
Zuschuss auf Vertrag des Mitarbeitersimmer Barlohn, keine Freigrenze

Monatlich zahlen, nicht jährlich

Zahlt der Arbeitgeber den bKV-Beitrag für das ganze Jahr im Voraus, kann die Finanzverwaltung den Jahresbeitrag dem Zahlungsmonat zurechnen. Dann liegt der Wert weit über 50 Euro. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat 2022 (10 K 262/22) bei jährlicher Vorauszahlung einen monatlichen Zufluss angenommen. Das ist das Urteil eines einzelnen Finanzgerichts; die monatliche Zahlweise vermeidet den Streit.

Die meisten bKV-Tarife lassen sich monatlich abrechnen. Achten Sie im Angebot darauf, dass die Zahlweise zur Freigrenze passt.

Wenn der Beitrag über 50 Euro liegt

Ein Budget von 1.200 Euro oder ein Paket mit Krankenhausbaustein kostet oft mehr als 50 Euro im Monat. Die betriebliche Krankenversicherung bleibt dann möglich, wird aber wie Gehalt behandelt: Lohnsteuer und Sozialversicherung fallen auf den ganzen Beitrag an.

Für den Betrieb bleibt der Beitrag in jedem Fall Betriebsausgabe. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel Wert die Mitarbeiter dem Schutz beimessen; häufig ist ein Tarif knapp unter der Grenze die bessere Wahl.

Was die bKV steuerlich nicht ist

Die 600 Euro im Jahr für betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG gelten für zertifizierte Kurse wie Rückenschule, nicht für Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung. Beide Wege lassen sich nebeneinander nutzen, aber nicht gegeneinander tauschen.

Auch eine Gehaltsumwandlung funktioniert bei der bKV nicht steuerfrei: Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn kommen (§ 8 Abs. 4 EStG).

Schritt für Schritt

  1. Alle Sachbezüge auflisten, die heute schon laufen, und den Monatswert addieren.
  2. Den freien Rest bis 50 Euro als Obergrenze für den bKV-Beitrag ansetzen.
  3. Einen Tarif wählen, bei dem der Betrieb Versicherungsnehmer ist und monatlich zahlt.
  4. Versorgungszusage schriftlich fassen: nur Versicherungsschutz, kein Anspruch auf Geld.
  5. Lohnabrechnung vor dem ersten Monat mit dem Steuerberater abstimmen.

Checkliste

  • Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und zahlt direkt an den Versicherer
  • Kein Wahlrecht des Mitarbeiters zwischen Schutz und Geld
  • Monatliche Zahlweise vereinbart
  • Summe aller Sachbezüge höchstens 50 Euro im Monat
  • Leistung zusätzlich zum geschuldeten Lohn, keine Gehaltsumwandlung
  • Beitragserhöhungen im Blick, damit die Grenze nicht später kippt

Häufige Fehler

  • Den bKV-Beitrag neben vollen 50 Euro Gutscheinen einplanen
  • Jahresbeitrag in einer Summe zahlen und die Freigrenze im Zahlungsmonat sprengen
  • Zuschuss auf private Verträge der Mitarbeiter zahlen und das für Sachlohn halten
  • Die 600 Euro Gesundheitsförderung mit dem bKV-Beitrag verwechseln
  • Beitragsanpassung des Versicherers übersehen, die den Monatswert über 50 Euro hebt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt die 50-Euro-Grenze 2026 unverändert?

Ja.

Seit 2022 liegt die Sachbezugsfreigrenze bei 50 Euro im Kalendermonat, vorher waren es 44 Euro.

Muss der Mitarbeiter die bKV in der Steuererklärung angeben?

Nein.

Bleibt sie innerhalb der Freigrenze, taucht sie nicht als Lohn auf.

Liegt sie darüber, ist sie schon in der Lohnabrechnung versteuert.

Was passiert, wenn der Beitrag die 50 Euro um einen Cent übersteigt?

Dann ist der ganze Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig,

nicht nur der Teil über 50 Euro.

Die 50 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Sind Leistungen aus der bKV für den Mitarbeiter steuerpflichtig?

Nein.

Erstattungen für Brille, Zahnersatz oder Heilpraktiker sind Versicherungsleistungen, kein Lohn.

Was gilt für Familienangehörige?

Versichern Mitarbeiter Partner oder Kinder auf eigene Kosten zu Gruppenkonditionen,

ist das Privatsache und berührt die Freigrenze nicht.

Ist der Beitrag für den Betrieb absetzbar?

Ja, als Personalaufwand, egal ob er unter oder über der Freigrenze liegt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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