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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Gibt es eine Versicherung gegen Entführung und Lösegeld?

Kurz gesagt

Ja, es gibt eine Versicherung gegen Entführung und Lösegeld, die Kidnap-and-Ransom-Police. In Deutschland ist sie seit 1998 erlaubt, aber nur unter strengen Auflagen der BaFin: kein Werben, höchstens ein Jahr Laufzeit, Geheimhaltung. Gekauft wird sie vor allem von Firmen für Mitarbeiter in Risikoländern; Prämien beginnen bei einigen Hundert Euro im Jahr.

Gibt es eine Versicherung gegen Entführung und Lösegeld?

Was es kostet

Prämien werden einzeln kalkuliert. Veröffentlicht sind nur wenige Werte.

BeispielRichtwert
Privatperson mit geringem Risiko (Bericht 2026)ab etwa 500 US-Dollar im Jahr
Mittelständische Firma mit wenigen Reisenden in Risikoländer (Richtwert)etwa 3.000 bis 8.000 Euro im Jahr
Topmanager mit Reisen in Hochrisikoländer (Bericht 2026)mehrere 100.000 US-Dollar im Jahr

Werte aus einem veröffentlichten Bericht, Jahr in Klammern.

Der Wert für Firmen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Für deutsche Firmen hängt die Prämie von Zielländern, Zahl der Reisenden und Schutzkonzept ab.

Rechenbeispiel

Maschinenbauer mit 4 Monteuren auf Baustellen im Ausland

Die Firma schickt Monteure regelmäßig in Länder mit erhöhtem Entführungsrisiko und prüft eine Jahrespolice.

Versicherte Personenalle Mitarbeiter weltweit, ohne Namensliste
Versicherungssumme Lösegeld1.000.000 Euro je Fall
Krisenberaterohne Obergrenze
Prämieetwa 3.000 bis 8.000 Euro im Jahr

Die Prämie ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und hängt stark von Zielländern und Schutzkonzept ab. Ohne Police trägt die Firma Berater, Lösegeld und Ausfallkosten selbst.

Was eine Lösegeldversicherung zahlt

Die wichtigste Leistung ist nicht das Geld, sondern der Krisenberater. Im Ernstfall schickt der Versicherer spezialisierte Berater, die Kommunikation, Verhandlung und Kontakt zu Behörden organisieren und die Familie betreuen. In veröffentlichten Bedingungen sind diese Kosten oft unbegrenzt gedeckt.

Dazu kommen im Rahmen der Versicherungssumme das gezahlte Lösegeld, auch wenn es auf dem Transport verloren geht, und Zusatzkosten wie Gehaltsfortzahlung, Reisen, Dolmetscher und psychologische Betreuung nach der Freilassung.

BausteinWas gedeckt ist
KrisenberaterHonorare und Reisekosten, oft ohne Obergrenze
Lösegeldbis zur Versicherungssumme, auch bei Verlust auf dem Transport
ZusatzkostenGehälter, Reisen, Dolmetscher, Rechtsberatung, Therapie
PersonenschadenKapitalleistung bei Tod oder Invalidität
ErweiterungenErpressung, Freiheitsberaubung durch Behörden, Produkterpressung

Die Auflagen der BaFin

Bis 1998 hielt die Aufsicht Lösegeldversicherungen für sittenwidrig. Seitdem sind sie unter Auflagen erlaubt. Seit dem 01.04.2026 fasst das Rundschreiben 01/2026 (VA) diese Auflagen zusammen und gilt ausdrücklich auch für Cyberangriffe und Produkterpressung.

Die wichtigsten Punkte: Werbeverbot, keine Bündelung mit anderen Verträgen außer einer Cyberversicherung, Laufzeit höchstens ein Jahr, Summe passend zum Vermögen, Sicherheitsberatung vor Abschluss, Geheimhaltung und sofortige Anzeige bei der Polizei im Ernstfall.

Wer eine Lösegeldversicherung braucht

Typische Kunden sind Firmen, deren Mitarbeiter in Risikoländer reisen oder dort arbeiten, Firmen mit Niederlassungen im Ausland und Unternehmen mit Erpressungsrisiko. Dazu kommen bekannte oder vermögende Privatpersonen.

Wer Urlaub in sicheren Ländern macht, braucht keine Lösegeldversicherung. Für Sie zählen eher Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung.

Geheimhaltung ist Pflicht

Wer weiß, dass Sie versichert sind, könnte Sie gezielter ins Visier nehmen. Deshalb dürfen nur bis zu drei Vertrauenspersonen von der Lösegeldversicherung wissen, und auch die versicherten Mitarbeiter werden oft nicht informiert.

Die Geheimhaltung ist eine vertragliche Pflicht (Obliegenheit). Wer sie verletzt, riskiert den Versicherungsschutz; erzählen Sie also auch im Kollegenkreis nichts von der Police.

Grenzen der Lösegeldversicherung

Sie verhindert keine Entführung und garantiert keine Freilassung. Ihr Wert liegt in der professionellen Krisenbegleitung und darin, dass Firmenvermögen nicht ungeplant abfließt.

Vor dem Abschluss verlangt die Aufsicht eine Sicherheitsberatung durch ein Fachunternehmen. Wegen des Werbeverbots laufen Anfragen diskret über spezialisierte Makler; Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Reiseländer und Zahl der Reisenden erfassen.
  2. Sicherheitskonzept und Reiserichtlinie vorbereiten.
  3. Über einen Makler diskret Angebote von Spezialversicherern einholen.
  4. Höchstens drei Vertrauenspersonen benennen.
  5. Notfallnummer des Krisenberaters sicher hinterlegen.
  6. Rechtzeitig vor Ablauf die Verlängerungserklärung abgeben.

Checkliste

  • Krisenberater ohne Obergrenze
  • Lösegeld auch bei Verlust auf dem Transport
  • Zusatzkosten wie Gehälter und Therapie eingeschlossen
  • Geltungsbereich passt zu allen Reiseländern
  • Geheimhaltung im Unternehmen organisiert

Häufige Fehler

  • Die Police im Unternehmen offen bekannt machen
  • Im Ernstfall selbst verhandeln statt sofort den Krisenberater anzurufen
  • Die Verlängerungserklärung vergessen, dann erlischt der Vertrag
  • Polizei nicht einschalten, obwohl die Bedingungen das verlangen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Warum sieht man keine Werbung dafür?

Weil Werbung für Lösegeldversicherungen verboten ist.

Angebote gibt es nur auf Anfrage.

Kann ich mich als Privatperson versichern?

Ja, vor allem bekannte oder vermögende Personen.

Für normale Urlaubsreisen ist das nicht nötig.

Zahlt die Versicherung auch bei Cybererpressung?

Das Rundschreiben erfasst auch Cyberangriffe.

Meist wird Erpressung per Schadsoftware aber über eine Cyberversicherung gedeckt,

mit der eine Bündelung erlaubt ist.

Müssen die versicherten Mitarbeiter Bescheid wissen?

Nein.

Oft wissen sie es bewusst nicht, damit das Wissen nicht nach außen dringt.

Quellen

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