Wer zahlt den Rettungshubschrauber und die Bergung in den Bergen?
Wer zahlt den Rettungshubschrauber und die Bergung in den Bergen? In Deutschland die Krankenk …
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Kurz gesagt
Bin ich auf einer Expedition versichert? Nur, wenn Ihr Tarif das ausdrücklich einschließt. Der Mitgliederschutz des Deutschen Alpenvereins zahlt Bergung bis 50.000 Euro, schließt aber Expeditionen mit Zielen über 7.000 Metern aus. Beim Höhenbergsteigen darüber brauchen Sie eine Expeditionsversicherung, dort ab 47 Euro für 17 Tage oder 83 Euro für 34 Tage.
Beiträge der Expeditionsversicherung des Deutschen Alpenvereins, je Person.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bis 17 Tage, bis 64 Jahre | 47 Euro |
| Bis 34 Tage, bis 64 Jahre | 83 Euro |
| Bis 56 Tage, bis 64 Jahre | 167 Euro |
| Bis 98 Tage, bis 64 Jahre | 359 Euro |
| Bis 34 Tage, über 64 Jahre | 414 Euro |
Beiträge laut Alpenverein, Stand Oktober 2026;
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Sektion.
Andere Expeditionstarife können abweichen.
Norman Nammert kann als Versicherungsmakler weitere Angebote einholen.
Rechenbeispiel
Sieben Wochen in Zentralasien, Alpenvereinsmitglied, dazu eine Jahres-Auslandskrankenversicherung mit Ausschluss für Expeditionen.
| Mitgliederschutz | greift nicht, Ziel über 7.000 Meter |
| Jahres-Auslandskrankenversicherung | greift nicht, Expedition ausgeschlossen |
| Expeditionsversicherung bis 56 Tage | 167 Euro |
| Bergung je Ereignis | bis 50.000 Euro |
Für 167 Euro ist die Lücke über 7.000 Metern geschlossen; die Unfallversicherung prüft sie separat auf einen Ausschluss für Höhenbergsteigen.
Auslandskranken- und Reiseversicherungen sind für Urlaub gebaut. Viele Tarife setzen beim Bergsport eine Höhengrenze oder schließen Expeditionen aus. Lesen Sie in den Bedingungen nach, ob Expedition, Höhenbergsteigen oder eine bestimmte Meterzahl genannt sind.
Der Mitgliederschutz des Deutschen Alpenvereins gilt weltweit für alpinistische Aktivitäten. Er schließt aber Expeditionen mit Reisezielen über 7.000 Metern aus, ebenso Reisen in Länder mit Reisewarnung des Auswärtigen Amts und Alpinsport bei Pauschalreisen außerhalb Europas.
| Vorhaben | Mitgliederschutz Alpenverein | Expeditionsversicherung |
|---|---|---|
| Hochtour in den Alpen | ja | nicht nötig |
| Trekking in Nepal bis 6.000 Meter | ja, sofern keine Pauschalreise | zur Aufstockung möglich |
| Expedition auf einen Siebentausender | nein, Ziel über 7.000 Meter | ja |
| Achttausender | nein | ja |
| Land mit Reisewarnung | nein | Bedingungen prüfen |
Die Expeditionsversicherung des Alpenvereins gilt für private Auslandsreisen ohne Höhenobergrenze, also ausdrücklich auch über 7.000 Meter. Sie zahlt Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis 50.000 Euro je Ereignis, Heilbehandlung im Ausland und den Krankenrücktransport, den der Versicherer organisiert.
Voraussetzung sind die Mitgliedschaft in einer Sektion und ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Wählbar sind 17, 34, 56 oder 98 Tage; für längere Vorhaben gibt es Einzelanfragen.
Am Berg entstehen zwei getrennte Kosten: die Bergung vom Berg bis zum nächsten Krankenhaus und später der Rücktransport nach Hause. Beides muss Ihr Schutz enthalten.
Eine Bergung bis 50.000 Euro reicht in den meisten Regionen. Fliegt ein Hubschrauber mehrfach oder wird lange gesucht, kann es mehr werden. Fragen Sie nach, was bei Überschreiten der Summe passiert.
Eine Expeditionsversicherung zahlt Kosten, aber keine Kapitalleistung bei bleibenden Schäden. Prüfen Sie, ob Ihre private Unfallversicherung Höhenbergsteigen und Expeditionen ausschließt oder nur gegen Zuschlag einschließt.
Für Schäden, die Sie anderen zufügen, etwa durch Steinschlag, hilft eine Haftpflicht mit Auslandsdeckung. Der Mitgliederschutz enthält eine Sporthaftpflicht bis 6 Mio. Euro.
Für Hochtouren in den Alpen, Klettersteige und Trekking unter 7.000 Metern reicht oft der Mitgliederschutz zusammen mit einer guten Auslandskrankenversicherung, wenn deren Bedingungen den Bergsport nicht ausschließen.
Bei einer organisierten Expedition hat der Veranstalter manchmal einen Gruppenschutz. Lassen Sie sich die Bedingungen zeigen, bevor Sie auf eigenen Schutz verzichten. Norman Nammert prüft als Versicherungsmakler Ihre vorhandenen Verträge auf Lücken.
Fragen und Antworten
Das legt jeder Vertrag selbst fest.
Beim Mitgliederschutz des Alpenvereins sind Expeditionen mit Zielen über 7.000 Metern
ausgeschlossen, andere Tarife ziehen die Grenze tiefer.
Darauf sollten Sie nicht bauen.
Außerhalb der EU und der Abkommensstaaten zahlt die Kasse nicht einmal die Behandlung.
Für Bergung und Rücktransport brauchen Sie privaten Schutz.
Mit dem Mitgliederschutz des Alpenvereins meist ja, weil das Ziel unter 7.000 Metern liegt.
Prüfen Sie zusätzlich Ihre Auslandskrankenversicherung auf eine Höhengrenze.
Ja, einige Reiseversicherer bieten Tarife für Expeditionen und Höhenbergsteigen an.
Die Bedingungen unterscheiden sich stark, vor allem bei Höhe und Bergungssumme.
Dafür sind beim Alpenverein Einzelanfragen möglich.
Planen Sie dafür Vorlauf ein.
Meist ja.
Veranstalter verlangen oft einen Nachweis über Bergung und Rücktransport,
bevor Sie mitfahren dürfen.
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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