Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer zahlt den Rettungshubschrauber und die Bergung in den Bergen?

Kurz gesagt

Wer zahlt den Rettungshubschrauber und die Bergung in den Bergen? In Deutschland die Krankenkasse, wenn der Flug medizinisch notwendig war (§ 60 SGB V). Die Suche und Bergung Unverletzter zahlt sie nicht, im Ausland oft nur teilweise. Ein Hubschrauber kostet etwa 60 bis 90 Euro je Flugminute. Die Lücke schließen Unfallversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung oder ein Bergverein.

Wer zahlt den Rettungshubschrauber und die Bergung in den Bergen?

Was es kostet

Kosten eines Einsatzes und Preise für den passenden Schutz, aus veröffentlichten Angaben.

BeispielRichtwert
Rettungshubschrauber je Flugminuteetwa 60 bis 90 Euro
Hubschraubereinsatz in den Alpenoft etwa 3.000 bis 6.000 Euro
Bergrettung Salzburg je Bergretter und Stunde58,50 Euro, Mindestpauschale 315 Euro
Alpenverein (DAV), Jahresbeitrag Erwachsene je nach Sektion, Bergungskosten bis 50.000 Euromeist 50 bis 120 Euro im Jahr
Förderbeitrag Österreichische Bergrettungab 36 Euro im Jahr

Werte Stand Oktober 2026 aus den genannten Quellen;

Vereinsbeiträge unterscheiden sich je nach Sektion und Mitgliedsart.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Eine Unfallversicherung mit Bergungskosten vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler;

die Courtage zahlt der Versicherer.

Rechenbeispiel

Wanderer verirrt sich in Tirol, unverletzt, Bergung per Hubschrauber

Ohne Verletzung zahlt keine Krankenkasse. So sieht die Rechnung mit und ohne Schutz aus.

Flugzeit 40 Minuten zu je etwa 75 Euroetwa 3.000 Euro
Zwei Bergretter, drei Stundenetwa 350 Euro
Anteil der Krankenkasse0 Euro
Erstattung über Alpenverein oder Unfallversicherungbis zur Vertragssumme

Ohne Schutz zahlen Sie rund 3.350 Euro selbst. Mit Vereinsmitgliedschaft oder passender Unfallversicherung meist nichts.

Wann die Krankenkasse den Rettungshubschrauber zahlt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Rettungsfahrten zum Krankenhaus zählen ausdrücklich dazu.

Für den Rettungshubschrauber heißt das: Sind Sie verletzt oder akut krank und ist der Flug das medizinisch richtige Mittel, zahlt die Kasse. Welches Fahrzeug nötig war, wird im Einzelfall beurteilt.

Suche und Bergung: hier endet die Kassenleistung

Haben Sie sich verstiegen, sind erschöpft oder sitzen unverletzt im Steilgelände fest, fehlt der medizinische Grund. Suche und Bergung zahlt die Krankenkasse dann in der Regel nicht, weder die gesetzliche noch die private.

Auch das Ausfliegen eines leicht Verletzten bis zu einer Stelle, die der Rettungswagen erreicht, gilt oft als Bergung. Die Rechnung kommt dann von Bergwacht, Bergrettung oder Hubschrauberbetreiber an Sie.

Was ein Einsatz in den Bergen kostet

Die Kosten hängen von Flugzeit, Gelände und Zahl der Helfer ab. Ein Einsatz mit Hubschrauber erreicht schnell einige tausend Euro.

PostenBeispielwert
Rettungshubschrauberetwa 60 bis 90 Euro je Flugminute
Hubschraubereinsatz in den Alpenoft etwa 3.000 bis 6.000 Euro
Bergrettung Salzburg je Bergretter58,50 Euro je Stunde, mindestens 315 Euro
Streit um Flug in Österreich vor einem deutschen Landessozialgerichtrund 6.200 Euro

Unfall in Österreich, der Schweiz oder Italien

Im europäischen Ausland zahlt Ihre Kasse nach dem Recht des Landes, in dem Sie behandelt werden. In Österreich ersetzt die Krankenversicherung Bergungskosten und die Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Sport und Touristik nicht (§ 131 Abs. 4 ASVG).

Ein deutsches Landessozialgericht hat 2026 entschieden, dass eine Kasse einen Hubschrauberflug nach einem Unfall in Österreich für rund 6.200 Euro nicht erstatten muss; das Urteil war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig. Den Rücktransport nach Deutschland zahlt die Kasse ohnehin selten.

Welcher Schutz die Lücke bei Bergung und Hubschrauber schließt

Mehrere Wege führen zum Ziel, viele davon kosten wenig. Wichtig ist, dass Such- und Bergungskosten ausdrücklich genannt sind und die Summe für einen Hubschraubereinsatz reicht.

SchutzWas er für Bergung und Rettung leistetKosten
Mitgliedschaft im Deutschen AlpenvereinSuch-, Bergungs- und Rettungskosten weltweit bis 50.000 Euro bei BergsportBeitrag je nach Sektion meist 50 bis 120 Euro im Jahr
Private Unfallversicherunggute Tarife zahlen Bergungskosten bis mindestens 10.000 Euroje nach Tarif
AuslandsreisekrankenversicherungBehandlung und Rücktransport im Ausland, Bergung je nach Tariffür Einzelpersonen teils unter 10 Euro im Jahr
Förderer der Österreichischen BergrettungSuch- und Bergungskosten bis 25.000 Euroab 36 Euro im Jahr

Wann Sie keinen zusätzlichen Schutz brauchen

Haben Sie eine Unfallversicherung mit ausreichenden Bergungskosten und eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport, ist die Lücke meist geschlossen. Eine zusätzliche Mitgliedschaft lohnt sich dann eher wegen Hütten und Kursen.

Prüfen Sie aber die Ausschlüsse: Manche Unfallversicherungen nehmen Bergsteigen oder Gleitschirmfliegen aus. Dann hilft die Summe für Bergungskosten in den Bergen nicht.

Schritt für Schritt

  1. Im Notfall sofort 112 rufen, die Kosten spielen dann keine Rolle.
  2. Vor der Tour prüfen, ob Unfallversicherung oder Verein Such- und Bergungskosten zahlen.
  3. Für Touren im Ausland eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport abschließen.
  4. Nach dem Einsatz Rechnung, Einsatzbericht und Arztbericht sammeln.
  5. Rechnung zuerst bei der Krankenkasse, dann bei Unfallversicherung oder Verein einreichen.

Checkliste

  • Bergungskosten in der Unfallversicherung mit mindestens 10.000 Euro
  • Bergsport in der Unfallversicherung nicht ausgeschlossen
  • Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport
  • Mitgliedsbeitrag im Verein vor der Tour bezahlt
  • Vertragsnummern und Notrufnummern im Handy gespeichert

Häufige Fehler

  • Davon ausgehen, dass die Krankenkasse jede Rettung in den Bergen zahlt
  • Nur auf die Kreditkarte vertrauen, ohne deren Bedingungen zu kennen
  • Den Hubschrauber aus Angst vor Kosten zu spät rufen
  • Bergsport in der Unfallversicherung ausgeschlossen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Krankenkasse den Rettungshubschrauber in Deutschland?

Ja, wenn der Flug medizinisch notwendig war.

Grundlage ist § 60 SGB V.

Reine Bergung ohne medizinischen Grund zahlt sie nicht.

Wer zahlt die Bergung, wenn ich unverletzt bin?

Sie selbst, wenn keine Unfallversicherung, kein Verein und keine Reiseversicherung einspringt.

Ob Ihre Unfallversicherung Bergungskosten auch ohne Verletzung zahlt, steht in den Bedingungen.

Was kostet ein Rettungshubschrauber?

Etwa 60 bis 90 Euro je Flugminute.

Ein Einsatz in den Alpen kostet oft 3.000 bis 6.000 Euro.

Reicht die Mitgliedschaft im Alpenverein?

Für Bergsport oft ja: Der Deutsche Alpenverein erstattet Such-,

Bergungs- und Rettungskosten weltweit bis 50.000 Euro.

Für Krankheit auf Reisen und den Rücktransport brauchen Sie zusätzlich eine

Auslandsreisekrankenversicherung.

Zahlt die Kasse in Österreich die Bergung ins Tal?

Nein, bei Unfällen in Sport und Touristik nicht.

§ 131 Abs.

4 ASVG schließt Bergungskosten und Beförderung bis ins Tal aus.

Ab dem Tal gelten die normalen Regeln.

Hilft eine Auslandsreisekrankenversicherung bei Bergunfällen?

Sie zahlt Behandlung und Rücktransport, die Bergung nur, wenn der Tarif sie nennt.

Lesen Sie den Punkt Such- und Bergungskosten im Vertrag.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.