Bin ich auf einer Expedition oder beim Höhenbergsteigen versichert?
Bin ich auf einer Expedition versichert? Nur, wenn Ihr Tarif das ausdrücklich einschließt. De …
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Kurz gesagt
Wer zahlt den Rettungshubschrauber und die Bergung in den Bergen? In Deutschland die Krankenkasse, wenn der Flug medizinisch notwendig war (§ 60 SGB V). Die Suche und Bergung Unverletzter zahlt sie nicht, im Ausland oft nur teilweise. Ein Hubschrauber kostet etwa 60 bis 90 Euro je Flugminute. Die Lücke schließen Unfallversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung oder ein Bergverein.
Kosten eines Einsatzes und Preise für den passenden Schutz, aus veröffentlichten Angaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Rettungshubschrauber je Flugminute | etwa 60 bis 90 Euro |
| Hubschraubereinsatz in den Alpen | oft etwa 3.000 bis 6.000 Euro |
| Bergrettung Salzburg je Bergretter und Stunde | 58,50 Euro, Mindestpauschale 315 Euro |
| Alpenverein (DAV), Jahresbeitrag Erwachsene je nach Sektion, Bergungskosten bis 50.000 Euro | meist 50 bis 120 Euro im Jahr |
| Förderbeitrag Österreichische Bergrettung | ab 36 Euro im Jahr |
Werte Stand Oktober 2026 aus den genannten Quellen;
Vereinsbeiträge unterscheiden sich je nach Sektion und Mitgliedsart.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Eine Unfallversicherung mit Bergungskosten vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler;
die Courtage zahlt der Versicherer.
Rechenbeispiel
Ohne Verletzung zahlt keine Krankenkasse. So sieht die Rechnung mit und ohne Schutz aus.
| Flugzeit 40 Minuten zu je etwa 75 Euro | etwa 3.000 Euro |
| Zwei Bergretter, drei Stunden | etwa 350 Euro |
| Anteil der Krankenkasse | 0 Euro |
| Erstattung über Alpenverein oder Unfallversicherung | bis zur Vertragssumme |
Ohne Schutz zahlen Sie rund 3.350 Euro selbst. Mit Vereinsmitgliedschaft oder passender Unfallversicherung meist nichts.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Rettungsfahrten zum Krankenhaus zählen ausdrücklich dazu.
Für den Rettungshubschrauber heißt das: Sind Sie verletzt oder akut krank und ist der Flug das medizinisch richtige Mittel, zahlt die Kasse. Welches Fahrzeug nötig war, wird im Einzelfall beurteilt.
Haben Sie sich verstiegen, sind erschöpft oder sitzen unverletzt im Steilgelände fest, fehlt der medizinische Grund. Suche und Bergung zahlt die Krankenkasse dann in der Regel nicht, weder die gesetzliche noch die private.
Auch das Ausfliegen eines leicht Verletzten bis zu einer Stelle, die der Rettungswagen erreicht, gilt oft als Bergung. Die Rechnung kommt dann von Bergwacht, Bergrettung oder Hubschrauberbetreiber an Sie.
Die Kosten hängen von Flugzeit, Gelände und Zahl der Helfer ab. Ein Einsatz mit Hubschrauber erreicht schnell einige tausend Euro.
| Posten | Beispielwert |
|---|---|
| Rettungshubschrauber | etwa 60 bis 90 Euro je Flugminute |
| Hubschraubereinsatz in den Alpen | oft etwa 3.000 bis 6.000 Euro |
| Bergrettung Salzburg je Bergretter | 58,50 Euro je Stunde, mindestens 315 Euro |
| Streit um Flug in Österreich vor einem deutschen Landessozialgericht | rund 6.200 Euro |
Im europäischen Ausland zahlt Ihre Kasse nach dem Recht des Landes, in dem Sie behandelt werden. In Österreich ersetzt die Krankenversicherung Bergungskosten und die Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Sport und Touristik nicht (§ 131 Abs. 4 ASVG).
Ein deutsches Landessozialgericht hat 2026 entschieden, dass eine Kasse einen Hubschrauberflug nach einem Unfall in Österreich für rund 6.200 Euro nicht erstatten muss; das Urteil war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig. Den Rücktransport nach Deutschland zahlt die Kasse ohnehin selten.
Mehrere Wege führen zum Ziel, viele davon kosten wenig. Wichtig ist, dass Such- und Bergungskosten ausdrücklich genannt sind und die Summe für einen Hubschraubereinsatz reicht.
| Schutz | Was er für Bergung und Rettung leistet | Kosten |
|---|---|---|
| Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein | Such-, Bergungs- und Rettungskosten weltweit bis 50.000 Euro bei Bergsport | Beitrag je nach Sektion meist 50 bis 120 Euro im Jahr |
| Private Unfallversicherung | gute Tarife zahlen Bergungskosten bis mindestens 10.000 Euro | je nach Tarif |
| Auslandsreisekrankenversicherung | Behandlung und Rücktransport im Ausland, Bergung je nach Tarif | für Einzelpersonen teils unter 10 Euro im Jahr |
| Förderer der Österreichischen Bergrettung | Such- und Bergungskosten bis 25.000 Euro | ab 36 Euro im Jahr |
Haben Sie eine Unfallversicherung mit ausreichenden Bergungskosten und eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport, ist die Lücke meist geschlossen. Eine zusätzliche Mitgliedschaft lohnt sich dann eher wegen Hütten und Kursen.
Prüfen Sie aber die Ausschlüsse: Manche Unfallversicherungen nehmen Bergsteigen oder Gleitschirmfliegen aus. Dann hilft die Summe für Bergungskosten in den Bergen nicht.
Fragen und Antworten
Ja, wenn der Flug medizinisch notwendig war.
Grundlage ist § 60 SGB V.
Reine Bergung ohne medizinischen Grund zahlt sie nicht.
Sie selbst, wenn keine Unfallversicherung, kein Verein und keine Reiseversicherung einspringt.
Ob Ihre Unfallversicherung Bergungskosten auch ohne Verletzung zahlt, steht in den Bedingungen.
Etwa 60 bis 90 Euro je Flugminute.
Ein Einsatz in den Alpen kostet oft 3.000 bis 6.000 Euro.
Für Bergsport oft ja: Der Deutsche Alpenverein erstattet Such-,
Bergungs- und Rettungskosten weltweit bis 50.000 Euro.
Für Krankheit auf Reisen und den Rücktransport brauchen Sie zusätzlich eine
Auslandsreisekrankenversicherung.
Nein, bei Unfällen in Sport und Touristik nicht.
§ 131 Abs.
4 ASVG schließt Bergungskosten und Beförderung bis ins Tal aus.
Ab dem Tal gelten die normalen Regeln.
Sie zahlt Behandlung und Rücktransport, die Bergung nur, wenn der Tarif sie nennt.
Lesen Sie den Punkt Such- und Bergungskosten im Vertrag.
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