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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Zahlt die Unfallversicherung bei Fallschirmspringen und Extremsport?

Kurz gesagt

Das hängt von den Ausschlüssen Ihres Vertrags ab. Grundsätzlich zahlt die Unfallversicherung auch bei Fallschirmspringen und Extremsport. Die Musterbedingungen schließen aber Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts aus, wenn dafür eine Erlaubnis nötig ist, und die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. Ein Vertrag kostet im Büroberuf etwa 60 bis 180 Euro im Jahr.

Zahlt die Unfallversicherung bei Fallschirmspringen und Extremsport?

Was es kostet

Richtwerte für die private Unfallversicherung und den Schutz, den Extremsportler ergänzend brauchen.

BeispielRichtwert
Private Unfallversicherung, Erwachsene im Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Gleicher Schutz für Erwachsene im Handwerketwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Auslandskrankenversicherung, Jahresvertrag, eine Person, für Sprünge im Auslandetwa 10 bis 20 Euro im Jahr
Berg- und Gletscherrettung im Auslandskrankenschutz eines AutomobilclubsBergungskosten bis 12.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Den Aufpreis für den Einschluss von Luftsport legt jeder Tarif anders fest;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Büroangestellter, 35 Jahre, springt mit eigener Lizenz und fährt Ski abseits der Piste

So setzt sich sein Schutz zusammen, wenn er die Lücke beim Luftsport schließt.

Unfallversicherung, 100.000 Euro, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro
Einschluss Luftsport als FührerAufpreis nach Tarif
Auslandskrankenversicherung, Jahresvertragetwa 10 bis 20 Euro
Freeride im Geländenach Musterbedingungen nicht ausgeschlossen

Grundschutz etwa 70 bis 200 Euro im Jahr, dazu der Aufpreis für Luftsport. Ohne diesen Einschluss wäre gerade sein häufigstes Risiko nicht versichert.

Was die Musterbedingungen beim Extremsport ausschließen

Die Unfallversicherung schützt nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands weltweit und rund um die Uhr. Extremsport ist nicht pauschal ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind bestimmte Unfälle, und zwei davon treffen Sportler direkt.

Erstens Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit dafür nach deutschem Recht eine Erlaubnis nötig ist; als Beispiel nennen die Bedingungen Piloten, Gleitschirm und Drachenflieger. Zweitens Unfälle bei Rennen mit Motorfahrzeugen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt, samt Übungsfahrten. Eine Ausnahme gilt für reine Freizeitfahrten auf einer öffentlichen Kartbahn in Deutschland.

SportartNach MusterbedingungenWorauf Sie achten
Fallschirmsprung mit eigenem Schirmausgeschlossen, Springer brauchen einen LuftfahrerscheinLuftsport im Vertrag einschließen lassen
Tandemsprung als Gastkein Ausschluss für Gäste genanntWortlaut Ihres Vertrags prüfen
Gleitschirm und Drachen als Pilotausgeschlosseneigene Luftsportdeckung
Bungee, Klettern, Freeride, Canyoningnicht ausgeschlossenAbweichungen im eigenen Tarif suchen
Motorradrennen, Trackday auf ZeitausgeschlossenSpezialpolice für Motorsport

Fallschirmspringen: Tandemgast oder eigener Schirm

Beim Fallschirmspringen kommt es darauf an, wer den Schirm führt. Der Ausschluss in Ziffer 5.1.4 trifft den Führer des Luftsportgeräts und die sonstige Besatzung. Als Gast bei einem Tandemsprung steuern Sie nicht, nach dem Wortlaut des Musters fallen Sie deshalb nicht unter den Ausschluss.

Wer selbst springt, sollte vor dem ersten Sprung schriftlich klären, ob der eigene Vertrag Luftsport einschließt. Versicherer dürfen von den Musterbedingungen abweichen, in beide Richtungen.

Warum die gesetzliche Unfallversicherung beim Sprung nicht hilft

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen infolge einer versicherten Tätigkeit, also bei der Arbeit, in Schule oder Kita und auf den Wegen dorthin. Der Fallschirmsprung am Wochenende gehört nicht dazu.

Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung nach einem Sportunfall trotzdem. Eine Kostenbeteiligung sieht § 52 SGB V nur bei Vorsatz, Straftaten, ästhetischen Operationen, Tätowierungen und Piercings vor, nicht beim Extremsport. Was fehlt, ist Geld für bleibende Schäden, und genau das zahlt die private Unfallversicherung.

Was Extremsportler im Vertrag prüfen sollten

Lesen Sie die Ausschlüsse in Ziffer 5 Ihrer Bedingungen und nicht nur die Leistungsübersicht. Steht dort Luftsport oder Motorsport, wissen Sie, wo die Lücke liegt.

Wichtig sind außerdem die Grundsumme, die Progression und Bergungskosten. Nach einem Sturz am Berg oder einer Landung im Gelände kann die Bergung teurer werden als die Behandlung. Für Sprünge im Ausland brauchen Sie zusätzlich einen Auslandskrankenschutz.

Wann Sie keinen Zusatzschutz brauchen

Wenn Sie nur einmal im Urlaub einen Tandemsprung machen und Ihr Vertrag Luftsport für Gäste nicht ausschließt, brauchen Sie keine Extrapolice. Ein kurzer Blick in die Ausschlüsse genügt.

Auch Bungee, Klettern oder Freeriden sind nach den Musterbedingungen nicht ausgeschlossen. Ein teurer Spezialtarif lohnt sich vor allem für Lizenzspringer, Gleitschirmpiloten und alle, die Rennen fahren.

Schritt für Schritt

  1. Ziffer 5 Ihrer Unfallbedingungen lesen, vor allem Luftfahrt und Rennen.
  2. Klären, ob Sie als Führer springen oder fliegen oder nur Gast sind.
  3. Bei Lücken den Einschluss von Luftsport oder eine Spezialpolice anfragen.
  4. Grundsumme, Progression und Bergungskosten an Ihr Risiko anpassen.
  5. Für Sprünge und Touren im Ausland Auslandskrankenschutz abschließen.

Checkliste

  • Ausschluss Luftfahrzeug und Luftsportgerät geprüft
  • Ausschluss Motorrennen geprüft
  • Bergungskosten in ausreichender Höhe
  • Progression mindestens 350 Prozent
  • Auslandskrankenschutz mit Rücktransport
  • Schriftliche Bestätigung bei Zweifeln

Häufige Fehler

  • Sich auf die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit verlassen
  • Nur die Leistungsübersicht lesen und die Ausschlüsse übersehen
  • Als Lizenzspringer annehmen, Luftsport sei automatisch gedeckt
  • Trackdays auf Zeit ohne Motorsportschutz fahren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung beim Tandemsprung?

Nach dem Wortlaut der Musterbedingungen schließt Ziffer 5.1.4 nur Führer und Besatzung aus,

nicht den Gast.

Prüfen Sie trotzdem den Wortlaut Ihres eigenen Vertrags.

Bin ich beim Bungee-Sprung versichert?

Bungee steht in den Musterbedingungen nicht bei den Ausschlüssen.

Gedeckt ist es, wenn Ihr Vertrag nicht davon abweicht.

Ist Gleitschirmfliegen in der Unfallversicherung versichert?

Als Pilot nach den Musterbedingungen nicht,

die Bedingungen nennen Gleitschirmflieger ausdrücklich als Beispiel.

Piloten brauchen dafür einen gesonderten Einschluss oder eine eigene Police.

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Motorradrennen?

Nein, Rennen mit Motorfahrzeugen und die Übungsfahrten dazu sind ausgeschlossen.

Ausgenommen sind reine Freizeitfahrten auf einer öffentlichen Kartbahn in Deutschland.

Beteiligt mich die Krankenkasse an den Kosten nach einem Extremsportunfall?

Nein.

§ 52 SGB V sieht eine Beteiligung nur bei Vorsatz, Straftaten, Schönheits-OPs,

Tattoos und Piercings vor.

Quellen

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