Brauche ich als Gleitschirmflieger eine Versicherung?
Ja, als Gleitschirmflieger brauchen Sie eine Versicherung: Die Halterhaftpflicht ist nach § 4 …
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Kurz gesagt
Das hängt von den Ausschlüssen Ihres Vertrags ab. Grundsätzlich zahlt die Unfallversicherung auch bei Fallschirmspringen und Extremsport. Die Musterbedingungen schließen aber Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts aus, wenn dafür eine Erlaubnis nötig ist, und die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. Ein Vertrag kostet im Büroberuf etwa 60 bis 180 Euro im Jahr.
Richtwerte für die private Unfallversicherung und den Schutz, den Extremsportler ergänzend brauchen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Private Unfallversicherung, Erwachsene im Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Gleicher Schutz für Erwachsene im Handwerk | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Auslandskrankenversicherung, Jahresvertrag, eine Person, für Sprünge im Ausland | etwa 10 bis 20 Euro im Jahr |
| Berg- und Gletscherrettung im Auslandskrankenschutz eines Automobilclubs | Bergungskosten bis 12.000 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Den Aufpreis für den Einschluss von Luftsport legt jeder Tarif anders fest;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So setzt sich sein Schutz zusammen, wenn er die Lücke beim Luftsport schließt.
| Unfallversicherung, 100.000 Euro, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro |
| Einschluss Luftsport als Führer | Aufpreis nach Tarif |
| Auslandskrankenversicherung, Jahresvertrag | etwa 10 bis 20 Euro |
| Freeride im Gelände | nach Musterbedingungen nicht ausgeschlossen |
Grundschutz etwa 70 bis 200 Euro im Jahr, dazu der Aufpreis für Luftsport. Ohne diesen Einschluss wäre gerade sein häufigstes Risiko nicht versichert.
Die Unfallversicherung schützt nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands weltweit und rund um die Uhr. Extremsport ist nicht pauschal ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind bestimmte Unfälle, und zwei davon treffen Sportler direkt.
Erstens Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit dafür nach deutschem Recht eine Erlaubnis nötig ist; als Beispiel nennen die Bedingungen Piloten, Gleitschirm und Drachenflieger. Zweitens Unfälle bei Rennen mit Motorfahrzeugen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt, samt Übungsfahrten. Eine Ausnahme gilt für reine Freizeitfahrten auf einer öffentlichen Kartbahn in Deutschland.
| Sportart | Nach Musterbedingungen | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Fallschirmsprung mit eigenem Schirm | ausgeschlossen, Springer brauchen einen Luftfahrerschein | Luftsport im Vertrag einschließen lassen |
| Tandemsprung als Gast | kein Ausschluss für Gäste genannt | Wortlaut Ihres Vertrags prüfen |
| Gleitschirm und Drachen als Pilot | ausgeschlossen | eigene Luftsportdeckung |
| Bungee, Klettern, Freeride, Canyoning | nicht ausgeschlossen | Abweichungen im eigenen Tarif suchen |
| Motorradrennen, Trackday auf Zeit | ausgeschlossen | Spezialpolice für Motorsport |
Beim Fallschirmspringen kommt es darauf an, wer den Schirm führt. Der Ausschluss in Ziffer 5.1.4 trifft den Führer des Luftsportgeräts und die sonstige Besatzung. Als Gast bei einem Tandemsprung steuern Sie nicht, nach dem Wortlaut des Musters fallen Sie deshalb nicht unter den Ausschluss.
Wer selbst springt, sollte vor dem ersten Sprung schriftlich klären, ob der eigene Vertrag Luftsport einschließt. Versicherer dürfen von den Musterbedingungen abweichen, in beide Richtungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen infolge einer versicherten Tätigkeit, also bei der Arbeit, in Schule oder Kita und auf den Wegen dorthin. Der Fallschirmsprung am Wochenende gehört nicht dazu.
Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung nach einem Sportunfall trotzdem. Eine Kostenbeteiligung sieht § 52 SGB V nur bei Vorsatz, Straftaten, ästhetischen Operationen, Tätowierungen und Piercings vor, nicht beim Extremsport. Was fehlt, ist Geld für bleibende Schäden, und genau das zahlt die private Unfallversicherung.
Lesen Sie die Ausschlüsse in Ziffer 5 Ihrer Bedingungen und nicht nur die Leistungsübersicht. Steht dort Luftsport oder Motorsport, wissen Sie, wo die Lücke liegt.
Wichtig sind außerdem die Grundsumme, die Progression und Bergungskosten. Nach einem Sturz am Berg oder einer Landung im Gelände kann die Bergung teurer werden als die Behandlung. Für Sprünge im Ausland brauchen Sie zusätzlich einen Auslandskrankenschutz.
Wenn Sie nur einmal im Urlaub einen Tandemsprung machen und Ihr Vertrag Luftsport für Gäste nicht ausschließt, brauchen Sie keine Extrapolice. Ein kurzer Blick in die Ausschlüsse genügt.
Auch Bungee, Klettern oder Freeriden sind nach den Musterbedingungen nicht ausgeschlossen. Ein teurer Spezialtarif lohnt sich vor allem für Lizenzspringer, Gleitschirmpiloten und alle, die Rennen fahren.
Fragen und Antworten
Nach dem Wortlaut der Musterbedingungen schließt Ziffer 5.1.4 nur Führer und Besatzung aus,
nicht den Gast.
Prüfen Sie trotzdem den Wortlaut Ihres eigenen Vertrags.
Bungee steht in den Musterbedingungen nicht bei den Ausschlüssen.
Gedeckt ist es, wenn Ihr Vertrag nicht davon abweicht.
Als Pilot nach den Musterbedingungen nicht,
die Bedingungen nennen Gleitschirmflieger ausdrücklich als Beispiel.
Piloten brauchen dafür einen gesonderten Einschluss oder eine eigene Police.
Nein, Rennen mit Motorfahrzeugen und die Übungsfahrten dazu sind ausgeschlossen.
Ausgenommen sind reine Freizeitfahrten auf einer öffentlichen Kartbahn in Deutschland.
Nein.
§ 52 SGB V sieht eine Beteiligung nur bei Vorsatz, Straftaten, Schönheits-OPs,
Tattoos und Piercings vor.
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