Alles zur Versicherung: D&O-Versicherung
Braucht ein GmbH-Geschäftsführer eine D&O-Versicherung?
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Kurz gesagt
Schließt die GmbH die D&O-Versicherung für ihre Geschäftsführer als Ganzes ab und zahlt sie, ist der Beitrag nach Auffassung der Finanzverwaltung in der Regel kein Arbeitslohn. Er ist dann für Geschäftsführer steuerfrei, und die GmbH setzt ihn als Betriebsausgabe ab. Arbeitslohn wird es, wenn die Firma eine persönliche Police einzelner Personen bezahlt; dann sind etwa 1.000 Euro Beitrag voll zu versteuern.
Richtwerte für Nettobeiträge aus veröffentlichten Tarifbeispielen, dazu der Steuereffekt bei der GmbH.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kleine GmbH, 2 Mio. Euro Umsatz, Summe 1 Mio. Euro | etwa 750 bis 1.100 Euro netto im Jahr |
| GmbH mit 5 bis 10 Mio. Euro Umsatz, Summe 2,5 Mio. Euro | etwa 1.800 bis 2.600 Euro netto im Jahr |
| Persönliche D&O, ein Mandat, Summe 1 Mio. Euro | etwa 1.100 Euro im Jahr einschließlich Steuer |
Beitragsspannen Stand Oktober 2026 aus öffentlich genannten Tarifbeispielen von 2025.
Die Steuerbelastung von rund 30 Prozent ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und hängt vom
Hebesatz Ihrer Gemeinde ab.
Keine Steuerberatung im Einzelfall.
Rechenbeispiel
So wirkt sich der Beitrag steuerlich aus, wenn die GmbH die Police für das ganze Management abschließt.
| Nettobeitrag | 1.000 Euro |
| Versicherungsteuer 19 Prozent | 190 Euro |
| Betriebsausgabe der GmbH | 1.190 Euro |
| Steuerersparnis bei rund 30 Prozent | etwa 357 Euro |
| Arbeitslohn bei den Geschäftsführern | 0 Euro |
Die GmbH trägt nach Steuern rund 830 Euro im Jahr, die Geschäftsführer versteuern nichts.
Grundsätzlich wäre ein Versicherungsschutz, den der Arbeitgeber für einen Geschäftsführer bezahlt, Arbeitslohn. Bei der D&O-Versicherung sieht die Finanzverwaltung das seit 2002 anders, wenn das Interesse der Firma überwiegt. Dann ist der Beitrag weder Arbeitslohn noch steuerfrei im Sinne einer Befreiung, sondern schlicht kein Lohn.
Die Verwaltung stellt dafür auf einige Merkmale ab: Die Police ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht, die vor allem das Unternehmen gegen Schadenersatzforderungen schützt. Versichert ist das Management als Ganzes, nicht eine einzelne Person. Der Beitrag wird nach den Betriebsdaten des Unternehmens berechnet, und die Ansprüche aus dem Vertrag stehen wirtschaftlich der Gesellschaft zu. So steht es in einer Verfügung der OFD Hannover vom 19. Februar 2002; 2024 wurde das Thema auf Ebene von Bund und Ländern erneut erörtert.
| Gestaltung der D&O | Beim Geschäftsführer | Bei der GmbH |
|---|---|---|
| Firmenpolice, alle Organe versichert, GmbH zahlt | kein Arbeitslohn | Betriebsausgabe |
| Persönliche D&O eines Geschäftsführers, GmbH zahlt | Arbeitslohn, in gleicher Höhe Werbungskosten | Betriebsausgabe als Lohnaufwand |
| Police deckt Risiken einer eigenen Berufshaftpflicht | Arbeitslohn, in gleicher Höhe Werbungskosten | Betriebsausgabe als Lohnaufwand |
Kippt die Gestaltung in Richtung einer persönlichen Absicherung, wird der D&O-Beitrag Arbeitslohn. Das ist der Fall, wenn die Firma eine Police bezahlt, die nur einen bestimmten Geschäftsführer schützt, oder Risiken abdeckt, die sonst eine eigene Berufshaftpflicht abdeckt. Dann gehört der Beitrag in die Gehaltsabrechnung; nach der Verfügung der OFD Hannover stehen ihm Werbungskosten in gleicher Höhe gegenüber.
Bei der AG gilt eine Besonderheit: Das Gesetz verlangt für Vorstände in der D&O einen Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis zum Eineinhalbfachen der festen Jahresvergütung (§ 93 Abs. 2 AktG). Wie eine private Absicherung dieses Selbstbehalts steuerlich zu behandeln ist, sollte der Vorstand vor dem Abschluss mit seiner Steuerberatung klären.
Auch ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, der steuerlich oft kein Arbeitnehmer ist, ist durch die Firmen-D&O mitversichert, ohne dass ein Vorteil versteuert wird. Das Risiko liegt woanders: Zahlt die GmbH ihm eine persönliche D&O, ohne dass das vorher klar im Geschäftsführervertrag vereinbart ist, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt deshalb: Die D&O-Versicherung als Firmenpolice für alle Organe abschließen, im Gesellschafterbeschluss oder Anstellungsvertrag festhalten und einen persönlichen Zusatzschutz entweder selbst zahlen oder ausdrücklich als Gehaltsbestandteil vereinbaren.
Für die GmbH ist der Beitrag zur Firmen-D&O eine Betriebsausgabe, einschließlich der 19 Prozent Versicherungsteuer. Eine Vorsteuer gibt es nicht, weil Versicherungsbeiträge nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Bei einer Steuerbelastung von rund 30 Prozent aus Körperschaft- und Gewerbesteuer sinken die echten Kosten entsprechend.
Ein Hinweis zur Grenze dieser Seite: Die Verwaltungsauffassung zur D&O ist keine Vorschrift im Gesetz, sondern Auslegung. Bei ungewöhnlichen Gestaltungen, etwa einer Police im Konzern für Geschäftsführer mehrerer Firmen, sollte Ihre Steuerberatung die Einordnung vorher prüfen.
Fragen und Antworten
Bei einer Firmenpolice,
die alle Organe schützt, in der Regel nicht, weil kein Arbeitslohn entsteht.
Zahlt die Firma eine persönliche Police,
steht der Beitrag als Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Ja,
wenn sie über die Firmen-D&O mitversichert sind,
gilt dieselbe Einordnung wie für die Geschäftsführer.
Nur wenn sie Arbeitslohn ist.
Bei der Firmenpolice für das Management fallen keine Beiträge an.
Ja, als Betriebsausgabe, wenn sie betrieblich veranlasst ist.
Eine persönliche Police für einen Gesellschafter ohne klare Vereinbarung kann aber als verdeckte
Gewinnausschüttung gelten.
Steuerlich nichts.
Sie bleiben über die Firmenpolice für frühere Pflichtverletzungen versichert,
solange der Vertrag läuft, ohne dafür Lohn zu versteuern.
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