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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / D&O-Versicherung

Ist die D&O-Versicherung für Geschäftsführer Arbeitslohn oder steuerfrei?

Kurz gesagt

Schließt die GmbH die D&O-Versicherung für ihre Geschäftsführer als Ganzes ab und zahlt sie, ist der Beitrag nach Auffassung der Finanzverwaltung in der Regel kein Arbeitslohn. Er ist dann für Geschäftsführer steuerfrei, und die GmbH setzt ihn als Betriebsausgabe ab. Arbeitslohn wird es, wenn die Firma eine persönliche Police einzelner Personen bezahlt; dann sind etwa 1.000 Euro Beitrag voll zu versteuern.

Ist die D&O-Versicherung für Geschäftsführer Arbeitslohn oder steuerfrei?

Was es kostet

Richtwerte für Nettobeiträge aus veröffentlichten Tarifbeispielen, dazu der Steuereffekt bei der GmbH.

BeispielRichtwert
Kleine GmbH, 2 Mio. Euro Umsatz, Summe 1 Mio. Euroetwa 750 bis 1.100 Euro netto im Jahr
GmbH mit 5 bis 10 Mio. Euro Umsatz, Summe 2,5 Mio. Euroetwa 1.800 bis 2.600 Euro netto im Jahr
Persönliche D&O, ein Mandat, Summe 1 Mio. Euroetwa 1.100 Euro im Jahr einschließlich Steuer

Beitragsspannen Stand Oktober 2026 aus öffentlich genannten Tarifbeispielen von 2025.

Die Steuerbelastung von rund 30 Prozent ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und hängt vom

Hebesatz Ihrer Gemeinde ab.

Keine Steuerberatung im Einzelfall.

Rechenbeispiel

GmbH mit zwei Geschäftsführern, Firmen-D&O über 1 Mio. Euro

So wirkt sich der Beitrag steuerlich aus, wenn die GmbH die Police für das ganze Management abschließt.

Nettobeitrag1.000 Euro
Versicherungsteuer 19 Prozent190 Euro
Betriebsausgabe der GmbH1.190 Euro
Steuerersparnis bei rund 30 Prozentetwa 357 Euro
Arbeitslohn bei den Geschäftsführern0 Euro

Die GmbH trägt nach Steuern rund 830 Euro im Jahr, die Geschäftsführer versteuern nichts.

Warum die Firmen-D&O meist kein Arbeitslohn ist

Grundsätzlich wäre ein Versicherungsschutz, den der Arbeitgeber für einen Geschäftsführer bezahlt, Arbeitslohn. Bei der D&O-Versicherung sieht die Finanzverwaltung das seit 2002 anders, wenn das Interesse der Firma überwiegt. Dann ist der Beitrag weder Arbeitslohn noch steuerfrei im Sinne einer Befreiung, sondern schlicht kein Lohn.

Die Verwaltung stellt dafür auf einige Merkmale ab: Die Police ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht, die vor allem das Unternehmen gegen Schadenersatzforderungen schützt. Versichert ist das Management als Ganzes, nicht eine einzelne Person. Der Beitrag wird nach den Betriebsdaten des Unternehmens berechnet, und die Ansprüche aus dem Vertrag stehen wirtschaftlich der Gesellschaft zu. So steht es in einer Verfügung der OFD Hannover vom 19. Februar 2002; 2024 wurde das Thema auf Ebene von Bund und Ländern erneut erörtert.

Gestaltung der D&OBeim GeschäftsführerBei der GmbH
Firmenpolice, alle Organe versichert, GmbH zahltkein ArbeitslohnBetriebsausgabe
Persönliche D&O eines Geschäftsführers, GmbH zahltArbeitslohn, in gleicher Höhe WerbungskostenBetriebsausgabe als Lohnaufwand
Police deckt Risiken einer eigenen BerufshaftpflichtArbeitslohn, in gleicher Höhe WerbungskostenBetriebsausgabe als Lohnaufwand

Wann der D&O-Beitrag doch Arbeitslohn wird

Kippt die Gestaltung in Richtung einer persönlichen Absicherung, wird der D&O-Beitrag Arbeitslohn. Das ist der Fall, wenn die Firma eine Police bezahlt, die nur einen bestimmten Geschäftsführer schützt, oder Risiken abdeckt, die sonst eine eigene Berufshaftpflicht abdeckt. Dann gehört der Beitrag in die Gehaltsabrechnung; nach der Verfügung der OFD Hannover stehen ihm Werbungskosten in gleicher Höhe gegenüber.

Bei der AG gilt eine Besonderheit: Das Gesetz verlangt für Vorstände in der D&O einen Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis zum Eineinhalbfachen der festen Jahresvergütung (§ 93 Abs. 2 AktG). Wie eine private Absicherung dieses Selbstbehalts steuerlich zu behandeln ist, sollte der Vorstand vor dem Abschluss mit seiner Steuerberatung klären.

Gesellschafter-Geschäftsführer: verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden

Auch ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, der steuerlich oft kein Arbeitnehmer ist, ist durch die Firmen-D&O mitversichert, ohne dass ein Vorteil versteuert wird. Das Risiko liegt woanders: Zahlt die GmbH ihm eine persönliche D&O, ohne dass das vorher klar im Geschäftsführervertrag vereinbart ist, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt deshalb: Die D&O-Versicherung als Firmenpolice für alle Organe abschließen, im Gesellschafterbeschluss oder Anstellungsvertrag festhalten und einen persönlichen Zusatzschutz entweder selbst zahlen oder ausdrücklich als Gehaltsbestandteil vereinbaren.

Was die GmbH vom D&O-Beitrag absetzt

Für die GmbH ist der Beitrag zur Firmen-D&O eine Betriebsausgabe, einschließlich der 19 Prozent Versicherungsteuer. Eine Vorsteuer gibt es nicht, weil Versicherungsbeiträge nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Bei einer Steuerbelastung von rund 30 Prozent aus Körperschaft- und Gewerbesteuer sinken die echten Kosten entsprechend.

Ein Hinweis zur Grenze dieser Seite: Die Verwaltungsauffassung zur D&O ist keine Vorschrift im Gesetz, sondern Auslegung. Bei ungewöhnlichen Gestaltungen, etwa einer Police im Konzern für Geschäftsführer mehrerer Firmen, sollte Ihre Steuerberatung die Einordnung vorher prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob die GmbH Versicherungsnehmerin ist und alle Organe versichert sind.
  2. Im Vertrag nachsehen, ob der Beitrag nach Firmenzahlen berechnet wird.
  3. Persönliche Zusatzpolicen getrennt erfassen und klären, wer sie zahlt.
  4. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern die Übernahme vorher schriftlich vereinbaren.
  5. Einordnung einmal mit der Steuerberatung abstimmen und in der Lohnbuchhaltung festhalten.

Checkliste

  • GmbH ist Versicherungsnehmerin der D&O
  • Versichert sind alle Organe, nicht namentlich eine Person
  • Beitrag richtet sich nach Umsatz oder Bilanz der Firma
  • Persönliche D&O selbst bezahlt oder als Lohn abgerechnet
  • Vereinbarung im Geschäftsführervertrag oder Gesellschafterbeschluss

Häufige Fehler

  • Eine persönliche D&O über die Firma zahlen und nicht als Lohn abrechnen
  • Eine persönliche D&O, die die Firma zahlt, als Firmenpolice behandeln
  • Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ohne vorherige Vereinbarung zahlen
  • Vorsteuer aus der Versicherungsrechnung ziehen, die es nicht gibt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die D&O in der Steuererklärung angeben?

Bei einer Firmenpolice,

die alle Organe schützt, in der Regel nicht, weil kein Arbeitslohn entsteht.

Zahlt die Firma eine persönliche Police,

steht der Beitrag als Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Gilt das auch für Prokuristen und leitende Angestellte?

Ja,

wenn sie über die Firmen-D&O mitversichert sind,

gilt dieselbe Einordnung wie für die Geschäftsführer.

Ist die D&O sozialversicherungspflichtig?

Nur wenn sie Arbeitslohn ist.

Bei der Firmenpolice für das Management fallen keine Beiträge an.

Kann die GmbH die D&O immer absetzen?

Ja, als Betriebsausgabe, wenn sie betrieblich veranlasst ist.

Eine persönliche Police für einen Gesellschafter ohne klare Vereinbarung kann aber als verdeckte

Gewinnausschüttung gelten.

Was ändert sich, wenn ich als Geschäftsführer ausscheide?

Steuerlich nichts.

Sie bleiben über die Firmenpolice für frühere Pflichtverletzungen versichert,

solange der Vertrag läuft, ohne dafür Lohn zu versteuern.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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