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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / D&O-Versicherung

Wann zahlt die D&O-Versicherung nicht?

Kurz gesagt

Die D&O-Versicherung zahlt nicht bei wissentlicher Pflichtverletzung, bei Ansprüchen, die erst nach Vertragsende ohne Nachmeldefrist erhoben werden, bei schon bekannten Umständen und bei falschen Angaben im Fragebogen. Geldstrafen, Bußgelder und Steuern selbst sind nie versichert. Bis zur Klärung eines Vorwurfs tragen gute Verträge aber die Abwehrkosten.

Wann zahlt die D&O-Versicherung nicht?

Was es kostet

Was es kostet, die typischen Lücken einer D&O zu schließen, nach veröffentlichten Tarifbeispielen für kleine GmbH.

BeispielRichtwert
Grundbeitrag kleine GmbH, 2 Mio. Euro Umsatz, Summe 1 Mio. Euroetwa 750 bis 1.100 Euro netto im Jahr
Doppelte Jahreshöchstleistung statt einfacher Summeetwa 10 bis 15 Prozent Aufschlag
Summe 1 Mio. statt 250.000 Euroetwa 300 bis 400 Euro mehr im Jahr
Verzicht auf einen Selbstbehaltetwa 100 bis 200 Euro mehr im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen von 2025,

ohne 19 Prozent Versicherungsteuer.

Längere Nachmeldefristen und Strafrechtsschutz sind in vielen Tarifen ohne festen Aufpreis

enthalten;

der genaue Preis steht erst im Angebot fest.

Rechenbeispiel

Insolvenz einer kleinen GmbH, Insolvenzverwalter fordert 180.000 Euro

Ein Geschäftsführer hat nach Zahlungsunfähigkeit noch Lieferanten bezahlt. So entscheidet sich, ob die D&O zahlt.

Forderung nach § 15b InsO180.000 Euro
Vertrag nennt § 15b InsO ausdrücklichgedeckt, wenn nicht wissentlich
Geschäftsführer kannte die Zahlungsunfähigkeit und zahlte bewusst weiterAusschluss möglich
Abwehrkosten bis zur Entscheidungvorläufig gedeckt in guten Verträgen
Vertrag vor dem Insolvenzantrag gekündigt, ohne Nachmeldefristkeine Deckung

Ob die D&O die 180.000 Euro zahlt, hängt am Wissen des Geschäftsführers und an zwei Klauseln: Nachmeldefrist und § 15b InsO. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel.

Wissentliche Pflichtverletzung: der häufigste Streitpunkt

Fast jede D&O-Versicherung schließt Schäden aus, die ein Geschäftsführer durch eine wissentliche Pflichtverletzung verursacht. Wissentlich heißt: Er kannte die Pflicht und hat sie bewusst verletzt, etwa eine Zahlung trotz eines Verbots im Gesellschaftsvertrag freigegeben. Fahrlässigkeit, auch grobe, bleibt dagegen versichert.

Das Gesetz geht weniger weit: Nach § 103 VVG ist der Versicherer nur frei, wenn der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde. Die D&O-Bedingungen ziehen die Grenze früher. Gute Verträge greifen den Ausschluss erst nach rechtskräftiger Feststellung und zahlen bis dahin die Abwehrkosten.

Zeitlich außerhalb: wann die D&O zu spät kommt

Die D&O-Versicherung deckt Ansprüche, die während der Vertragslaufzeit erstmals erhoben werden. Wird der Vertrag gekündigt, die GmbH verkauft oder aufgelöst, sind spätere Forderungen nur über eine vereinbarte Nachmeldefrist gedeckt. Die Organhaftung verjährt in fünf Jahren, eine kurze Nachmeldefrist von einem Jahr lässt deshalb oft eine Lücke.

Ebenso wenig zahlt die D&O für Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn, wenn keine Rückwärtsdeckung vereinbart ist, und nie für Umstände, die Sie bei Abschluss schon kannten. Wer eine Auseinandersetzung mit einem Gesellschafter ahnt und erst dann die D&O abschließt, bekommt für diesen Fall keinen Schutz.

Falsche Angaben und verspätete Meldung

Im Antrag fragt der Versicherer nach Bilanz, Verlusten und bekannten Streitigkeiten. Wer hier etwas verschweigt, riskiert nach § 19 VVG den Rücktritt des Versicherers oder eine Kürzung. Bei der D&O kann das alle versicherten Geschäftsführer, sofern der Vertrag keine Klausel enthält, die das Wissen einer Person nicht den anderen zurechnet.

Nach dem Schaden zählt die Meldung. Eine Forderung, ein Anwaltsschreiben oder ein Hinweis des Insolvenzverwalters gehören sofort zum Versicherer, Haftpflichtfälle innerhalb einer Woche (§ 104 VVG). Wer die Abwehr erst auf eigene Faust beginnt und Ansprüche ohne Zustimmung anerkennt, gefährdet die Deckung seiner D&O.

Was die D&O-Versicherung grundsätzlich nicht abdeckt

Die D&O ersetzt Vermögensschäden aus der Haftung von Managern. Personen- und Sachschäden gehören in die Betriebshaftpflicht, eigene Schäden der Firma ohne Haftungsanspruch in andere Sparten. Geldstrafen, Bußgelder und die Steuer selbst übernimmt keine D&O, wohl aber je nach Vertrag die Kosten der Verteidigung.

Viele Kompakttarife schließen zudem Ansprüche von Mehrheitsgesellschaftern gegen die eigene Geschäftsführung aus, Ansprüche nach US-Recht und vertragliche Garantien. Bei Zahlungen nach Insolvenzreife hat der Bundesgerichtshof 2020 entschieden, dass dieser Erstattungsanspruch als Schadenersatz in der D&O versichert sein kann (IV ZR 217/19); ältere Bedingungen sollten den heutigen § 15b InsO dennoch ausdrücklich nennen.

GrundFolgeVorbeugen
Wissentliche Pflichtverletzungkein Schadenersatz, Abwehrkosten je nach VertragAusschluss erst nach rechtskräftiger Feststellung vereinbaren
Anspruch nach Vertragsendekeine Deckung ohne NachmeldefristNachmeldefrist von fünf Jahren oder mehr
Bei Abschluss bekannter Umstandkeine Deckungvor dem ersten Streit abschließen
Falsche Angaben im AntragRücktritt oder KürzungFragebogen vollständig, Klausel zur getrennten Zurechnung
Strafe, Bußgeld, Steuernie versichertStrafrechtsschutz für die Verteidigung einschließen
Summe aufgebrauchtkeine weitere Zahlung im Jahrhöhere Summe oder Wiederauffüllung

Schritt für Schritt

  1. Bedingungen auf den Ausschluss wissentlicher Pflichtverletzung prüfen.
  2. Nachmeldefrist von mindestens fünf Jahren vereinbaren.
  3. Fragebogen vollständig ausfüllen und eine Kopie aufbewahren.
  4. Jedes Anspruchsschreiben sofort, spätestens nach einer Woche, melden.
  5. Ohne Zustimmung des Versicherers nichts anerkennen und nicht zahlen.

Checkliste

  • Ausschluss wissentlicher Pflichtverletzung erst nach rechtskräftiger Feststellung
  • Abwehrkosten bis dahin vorläufig gedeckt
  • Nachmeldefrist fünf Jahre oder mehr, auch bei Insolvenz
  • Ansprüche nach § 15b InsO ausdrücklich eingeschlossen
  • Wissen einer Person wird den anderen nicht zugerechnet
  • Kein Ausschluss für Ansprüche der eigenen Gesellschaft

Häufige Fehler

  • Die D&O beim Verkauf der GmbH kündigen und die Nachmeldefrist vergessen
  • Ein Anwaltsschreiben wochenlang liegen lassen
  • Erst nach den ersten Vorwürfen eine D&O abschließen
  • Annehmen, Steuerschulden oder Bußgelder seien versichert

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die D&O bei grober Fahrlässigkeit?

Ja.

Ausgeschlossen ist nur die wissentliche Pflichtverletzung und der Vorsatz,

grobe Fahrlässigkeit bleibt versichert.

Zahlt die D&O in der Insolvenz?

Ja, das ist einer ihrer Hauptzwecke.

Wichtig sind eine Nachmeldefrist ohne Kündigung bei Insolvenz und der ausdrückliche Einschluss von

§ 15b InsO.

Muss ich die Abwehrkosten zurückzahlen?

Wenn später rechtskräftig eine wissentliche Pflichtverletzung feststeht,

fordern viele Verträge die vorgestreckten Kosten zurück.

Was ist, wenn die Versicherungssumme aufgebraucht ist?

Dann zahlt die D&O in diesem Versicherungsjahr nichts mehr, auch nicht für andere Geschäftsführer.

Eine Wiederauffüllung oder höhere Summe schützt davor.

Zahlt die D&O, wenn ein Gesellschafter mich verklagt?

In guten Verträgen ja.

Manche Kompakttarife schließen Ansprüche von Mehrheitsgesellschaftern aus;

das steht in den Ausschlüssen.

Darf der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Viele Verträge erlauben das.

Bei der D&O ist ein Verzicht auf dieses Kündigungsrecht ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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