Alles zur Versicherung: D&O-Versicherung
Braucht ein GmbH-Geschäftsführer eine D&O-Versicherung?
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Kurz gesagt
Die D&O-Versicherung zahlt nicht bei wissentlicher Pflichtverletzung, bei Ansprüchen, die erst nach Vertragsende ohne Nachmeldefrist erhoben werden, bei schon bekannten Umständen und bei falschen Angaben im Fragebogen. Geldstrafen, Bußgelder und Steuern selbst sind nie versichert. Bis zur Klärung eines Vorwurfs tragen gute Verträge aber die Abwehrkosten.
Was es kostet, die typischen Lücken einer D&O zu schließen, nach veröffentlichten Tarifbeispielen für kleine GmbH.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Grundbeitrag kleine GmbH, 2 Mio. Euro Umsatz, Summe 1 Mio. Euro | etwa 750 bis 1.100 Euro netto im Jahr |
| Doppelte Jahreshöchstleistung statt einfacher Summe | etwa 10 bis 15 Prozent Aufschlag |
| Summe 1 Mio. statt 250.000 Euro | etwa 300 bis 400 Euro mehr im Jahr |
| Verzicht auf einen Selbstbehalt | etwa 100 bis 200 Euro mehr im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen von 2025,
ohne 19 Prozent Versicherungsteuer.
Längere Nachmeldefristen und Strafrechtsschutz sind in vielen Tarifen ohne festen Aufpreis
enthalten;
der genaue Preis steht erst im Angebot fest.
Rechenbeispiel
Ein Geschäftsführer hat nach Zahlungsunfähigkeit noch Lieferanten bezahlt. So entscheidet sich, ob die D&O zahlt.
| Forderung nach § 15b InsO | 180.000 Euro |
| Vertrag nennt § 15b InsO ausdrücklich | gedeckt, wenn nicht wissentlich |
| Geschäftsführer kannte die Zahlungsunfähigkeit und zahlte bewusst weiter | Ausschluss möglich |
| Abwehrkosten bis zur Entscheidung | vorläufig gedeckt in guten Verträgen |
| Vertrag vor dem Insolvenzantrag gekündigt, ohne Nachmeldefrist | keine Deckung |
Ob die D&O die 180.000 Euro zahlt, hängt am Wissen des Geschäftsführers und an zwei Klauseln: Nachmeldefrist und § 15b InsO. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel.
Fast jede D&O-Versicherung schließt Schäden aus, die ein Geschäftsführer durch eine wissentliche Pflichtverletzung verursacht. Wissentlich heißt: Er kannte die Pflicht und hat sie bewusst verletzt, etwa eine Zahlung trotz eines Verbots im Gesellschaftsvertrag freigegeben. Fahrlässigkeit, auch grobe, bleibt dagegen versichert.
Das Gesetz geht weniger weit: Nach § 103 VVG ist der Versicherer nur frei, wenn der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde. Die D&O-Bedingungen ziehen die Grenze früher. Gute Verträge greifen den Ausschluss erst nach rechtskräftiger Feststellung und zahlen bis dahin die Abwehrkosten.
Die D&O-Versicherung deckt Ansprüche, die während der Vertragslaufzeit erstmals erhoben werden. Wird der Vertrag gekündigt, die GmbH verkauft oder aufgelöst, sind spätere Forderungen nur über eine vereinbarte Nachmeldefrist gedeckt. Die Organhaftung verjährt in fünf Jahren, eine kurze Nachmeldefrist von einem Jahr lässt deshalb oft eine Lücke.
Ebenso wenig zahlt die D&O für Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn, wenn keine Rückwärtsdeckung vereinbart ist, und nie für Umstände, die Sie bei Abschluss schon kannten. Wer eine Auseinandersetzung mit einem Gesellschafter ahnt und erst dann die D&O abschließt, bekommt für diesen Fall keinen Schutz.
Im Antrag fragt der Versicherer nach Bilanz, Verlusten und bekannten Streitigkeiten. Wer hier etwas verschweigt, riskiert nach § 19 VVG den Rücktritt des Versicherers oder eine Kürzung. Bei der D&O kann das alle versicherten Geschäftsführer, sofern der Vertrag keine Klausel enthält, die das Wissen einer Person nicht den anderen zurechnet.
Nach dem Schaden zählt die Meldung. Eine Forderung, ein Anwaltsschreiben oder ein Hinweis des Insolvenzverwalters gehören sofort zum Versicherer, Haftpflichtfälle innerhalb einer Woche (§ 104 VVG). Wer die Abwehr erst auf eigene Faust beginnt und Ansprüche ohne Zustimmung anerkennt, gefährdet die Deckung seiner D&O.
Die D&O ersetzt Vermögensschäden aus der Haftung von Managern. Personen- und Sachschäden gehören in die Betriebshaftpflicht, eigene Schäden der Firma ohne Haftungsanspruch in andere Sparten. Geldstrafen, Bußgelder und die Steuer selbst übernimmt keine D&O, wohl aber je nach Vertrag die Kosten der Verteidigung.
Viele Kompakttarife schließen zudem Ansprüche von Mehrheitsgesellschaftern gegen die eigene Geschäftsführung aus, Ansprüche nach US-Recht und vertragliche Garantien. Bei Zahlungen nach Insolvenzreife hat der Bundesgerichtshof 2020 entschieden, dass dieser Erstattungsanspruch als Schadenersatz in der D&O versichert sein kann (IV ZR 217/19); ältere Bedingungen sollten den heutigen § 15b InsO dennoch ausdrücklich nennen.
| Grund | Folge | Vorbeugen |
|---|---|---|
| Wissentliche Pflichtverletzung | kein Schadenersatz, Abwehrkosten je nach Vertrag | Ausschluss erst nach rechtskräftiger Feststellung vereinbaren |
| Anspruch nach Vertragsende | keine Deckung ohne Nachmeldefrist | Nachmeldefrist von fünf Jahren oder mehr |
| Bei Abschluss bekannter Umstand | keine Deckung | vor dem ersten Streit abschließen |
| Falsche Angaben im Antrag | Rücktritt oder Kürzung | Fragebogen vollständig, Klausel zur getrennten Zurechnung |
| Strafe, Bußgeld, Steuer | nie versichert | Strafrechtsschutz für die Verteidigung einschließen |
| Summe aufgebraucht | keine weitere Zahlung im Jahr | höhere Summe oder Wiederauffüllung |
Fragen und Antworten
Ja.
Ausgeschlossen ist nur die wissentliche Pflichtverletzung und der Vorsatz,
grobe Fahrlässigkeit bleibt versichert.
Ja, das ist einer ihrer Hauptzwecke.
Wichtig sind eine Nachmeldefrist ohne Kündigung bei Insolvenz und der ausdrückliche Einschluss von
§ 15b InsO.
Wenn später rechtskräftig eine wissentliche Pflichtverletzung feststeht,
fordern viele Verträge die vorgestreckten Kosten zurück.
Dann zahlt die D&O in diesem Versicherungsjahr nichts mehr, auch nicht für andere Geschäftsführer.
Eine Wiederauffüllung oder höhere Summe schützt davor.
In guten Verträgen ja.
Manche Kompakttarife schließen Ansprüche von Mehrheitsgesellschaftern aus;
das steht in den Ausschlüssen.
Viele Verträge erlauben das.
Bei der D&O ist ein Verzicht auf dieses Kündigungsrecht ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
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