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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Krankenzusatz

Kann ich die Krankenzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Kurz gesagt

Ja, Sie können die Krankenzusatzversicherung in der Steuererklärung angeben, aber bei fast allen gesetzlich Versicherten bringt das 0 Euro. Zusatztarife zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit einem Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Diesen Rahmen füllen die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung schon ab rund 1.600 Euro Bruttolohn im Monat.

Kann ich die Krankenzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Was es kostet

Gesetzliche Grenzen und Beiträge, mit denen Sie Ihre eigene Rechnung prüfen können, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen, Angestellte und Beamte1.900 Euro im Jahr
Höchstbetrag für Selbstständige ohne Zuschuss2.800 Euro im Jahr
Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung 202614,6 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag
Ambulanter Zusatztarif, 26 Jahreetwa 8 bis 33 Euro im Monat
Sachbezugsgrenze über den Arbeitgeber50 Euro im Monat

Stand Oktober 2026.

Die Basisbeiträge in der Tabelle sind aus den Beitragssätzen 2026 gerechnet,

mit Abschlag von 4 Prozent für das Krankengeld bei Angestellten;

die Werte für Selbstständige und Rentner sind gerundete Richtwerte.

Ihre Steuerberatung rechnet den Einzelfall; den passenden Zusatztarif holen wir ein.

Rechenbeispiel

Angestellte, 42.000 Euro brutto, ein Kind, Zusatztarif 20 Euro im Monat

So rechnet das Finanzamt die Krankenzusatzversicherung in einem typischen Fall.

Krankenversicherung, Arbeitnehmeranteil 8,75 Prozent3.675 Euro
Abschlag 4 Prozent für Krankengeldminus 147 Euro
Pflegeversicherung, Anteil 1,8 Prozent756 Euro
Basisbeiträge zusammen4.284 Euro, über dem Höchstbetrag von 1.900 Euro
Krankenzusatzversicherung, 12 × 20 Euro240 Euro, nicht abziehbar

Die 4.284 Euro Basisbeiträge sind voll absetzbar, die 240 Euro für die Zusatzversicherung bringen keinen Steuervorteil.

Warum der Abzug meist ins Leere läuft

Das Finanzamt unterscheidet zwei Töpfe. Die Basisbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind immer voll absetzbar. Die Krankenzusatzversicherung gehört dagegen in den zweiten Topf, zusammen mit Haftpflicht, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Für diesen zweiten Topf gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag von 1.900 Euro im Jahr, bei Selbstständigen ohne Zuschuss 2.800 Euro. Das Gesetz sagt außerdem: Sind die Basisbeiträge schon höher als dieser Betrag, scheidet der Abzug für die Krankenzusatzversicherung ganz aus. Ein Teilabzug bleibt dann nicht.

Ihre LageBasisbeiträge im JahrWirkung der Zusatzversicherung
Angestellt, 42.000 Euro brutto, ein Kindrund 4.280 Eurokeine, Höchstbetrag 1.900 Euro überschritten
Selbstständig, Mindestbeitrag gesetzlichrund 3.240 Eurokeine, Höchstbetrag 2.800 Euro überschritten
Rentner, 1.000 Euro Rente im Monatrund 1.480 Eurobis etwa 420 Euro Zusatzbeitrag zählen mit
Rentner, 1.500 Euro Rente im Monatrund 2.220 Eurokeine

Wann Sie doch etwas absetzen

Spielraum für die Krankenzusatzversicherung bleibt nur, wenn Ihre eigenen Basisbeiträge unter 1.900 Euro liegen. Das betrifft vor allem kleine Renten und geringe Einkommen. Gerade dort fällt aber oft gar keine Einkommensteuer an, sodass auch der Abzug nichts ändert.

Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung werden die Höchstbeträge addiert, die Basisbeiträge aber auch. Verdient einer gut, sind die 3.800 Euro gemeinsamer Rahmen meist trotzdem schon voll.

Der Weg über den Arbeitgeber

Steuerlich günstiger ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber als betriebliche Krankenversicherung zahlt. Ist sie als Sachbezug gestaltet, bleibt sie steuer- und abgabenfrei, solange alle Sachbezüge zusammen 50 Euro im Monat nicht übersteigen.

Tankgutschein, Jobticket oder andere Sachleistungen teilen sich diese Grenze. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der ganze Betrag zu versteuern. Fragen Sie die Personalabteilung, was schon in der Grenze steckt.

Selbst gezahlte Rechnungen und Erstattungen

Was Sie für Brille, Zahnersatz oder Heilpraktiker selbst zahlen, kann als außergewöhnliche Belastung zählen. Wirksam wird das erst über der zumutbaren Belastung, die je nach Einkommen und Kindern 1 bis 7 Prozent der Einkünfte beträgt.

Was Ihre Krankenzusatzversicherung erstattet, ist für Sie keine Belastung mehr und fällt aus dieser Rechnung heraus. Die Erstattung selbst müssen Sie aber nicht versteuern.

Wann Sie sich die Mühe sparen können

Sind Sie angestellt und verdienen mehr als etwa 1.600 Euro brutto im Monat, bringt der Eintrag der Krankenzusatzversicherung in der Steuererklärung keinen Cent. Schaden tut er nicht, das Finanzamt rechnet ohnehin selbst.

Wählen Sie Ihren Zusatztarif deshalb nach Leistung und Beitrag, nicht nach einem Steuervorteil, den es für Sie nicht gibt.

Schritt für Schritt

  1. Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Lohnsteuerbescheinigung ablesen.
  2. Mit 1.900 Euro vergleichen, als Selbstständiger ohne Zuschuss mit 2.800 Euro.
  3. Liegen die Basisbeiträge darüber, den Zusatztarif nicht weiter verfolgen.
  4. Liegen sie darunter, die Beiträge der Zusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.
  5. Beim Arbeitgeber nach einer betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezug fragen.

Checkliste

  • Basisbeiträge im Jahr bekannt
  • Höchstbetrag 1.900 oder 2.800 Euro richtig zugeordnet
  • Bei Zusammenveranlagung beide Partner gerechnet
  • Sachbezüge beim Arbeitgeber unter 50 Euro im Monat
  • Selbst gezahlte Krankheitskosten gesammelt

Häufige Fehler

  • Einen Zusatztarif wegen eines Steuervorteils abschließen, der nicht eintritt
  • Glauben, ein Teil der Zusatzbeiträge zähle immer mit
  • Die 50 Euro Sachbezugsgrenze durch weitere Gutscheine überschreiten
  • Erstattete Rechnungen zusätzlich als außergewöhnliche Belastung angeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wo trage ich die Krankenzusatzversicherung ein?

In der Anlage Vorsorgeaufwand bei den Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen,

die keine Basisabsicherung sind.

Ob sie wirken, rechnet das Finanzamt selbst.

Gilt das auch für die Zahnzusatzversicherung?

Ja, Zahnzusatz, Krankenhauszusatz und ambulante Tarife zählen alle zu den sonstigen

Vorsorgeaufwendungen und teilen sich denselben Höchstbetrag.

Und für privat Krankenversicherte?

Dort ist nur der Basisanteil voll absetzbar.

Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer fallen ebenfalls unter den Höchstbetrag und wirken

meist nicht.

Muss ich Erstattungen der Zusatzversicherung versteuern?

Nein.

Sie mindern nur die Kosten, die Sie als außergewöhnliche Belastung angeben könnten.

Lohnt eine Zusatzversicherung über den Arbeitgeber mehr?

Steuerlich ja, wenn sie als Sachbezug unter 50 Euro im Monat bleibt.

Prüfen Sie aber, ob der Schutz endet, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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